Rechtsprechung
| OVG Saarland, 11.07.2024 - 1 A 53/23 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
Art 3 Abs 1 GG, § 53 HO SL, § 43 Abs 2 VwVfG SL, § 49a Abs 1 S 1 VwVfG SL
"Dezemberhilfe" nur für nach den Beschlüssen des Bundes und der Länder vom 28.10.2020, 25.11.2020 und vom 2.12.2020 schließungspflichtige Unternehmen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
LHO ,SL § 53 ; SVwVfG § 43 Abs. 2
Anspruch einer Friseusalon-Inhaberin auf Zahlung der "Dezemberhilfe" wegen Betriebsschließung aufgrund einer auf der Grundlage eines Bund-Länderbeschlusses ergangenen Schließungsverordnung
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Gewährung der "Dezemberhilfe" als Billigkeitsleistung
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 31.03.2023 - 1 K 842/21
- OVG Saarland, 11.07.2024 - 1 A 53/23
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (15)
- VG Halle, 25.04.2022 - 4 A 28/22
Subvention - Corona Überbrückungshilfe 3. Phase
Auszug aus OVG Saarland, 11.07.2024 - 1 A 53/23
Dies gilt gleichermaßen, soweit ein Anspruch unter Berufung auf eine Gleichbehandlung eingefordert wird (vgl. VG Halle (Saale), Urteil vom 25.4.2022 - 4 A 28/22 -, juris Rn. 28).][Es liegt in der Sphäre des Leistungsempfängers, das Vorliegen der Voraussetzungen darzulegen und zu beweisen (vgl. VG Würzburg…, Urteil vom 18.10.2021 - W 8 K 21.716 -, juris Rn. 35 m.w.N.; ebenso BayVGH…, Beschluss vom 19.5.2021 - 12 ZB 21.430 -, juris Rn. 12).Dies gilt gleichermaßen, soweit ein Anspruch unter Berufung auf eine Gleichbehandlung eingefordert wird (vgl. VG Halle (Saale), Urteil vom 25.4.2022 - 4 A 28/22 -, juris Rn. 28).].
- VG Würzburg, 18.10.2021 - W 8 K 21.716
Corona-Soforthilfe: Schuh- und Bekleidungsgeschäft einer Einzelperson als …
Auszug aus OVG Saarland, 11.07.2024 - 1 A 53/23
Als ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften unterliegen derartige Förderrichtlinien - wie das Verwaltungsgericht zutreffend dargelegt hat - keiner eigenständigen richterlichen Auslegung wie Rechtsnormen.[vgl. VG Augsburg, Urteil vom 27.9.2023 - Au 6 K 21.1783 -, juris Rn. 19][vgl. VG Augsburg, Urteil vom 27.9.2023 - Au 6 K 21.1783 -, juris Rn. 19] Es ist nicht Sache der Gerichte, die "Dezemberhilfe"-Richtlinien auszulegen und zu prüfen, bei welchen Sachverhalten diese nach Sinn und Zweck zur Anwendung gebracht werden könnten; es obliegt vielmehr der Behörde, die Richtlinie zu interpretieren und ihr durch ihre Verwaltungspraxis Gestalt zu verleihen. Eine vom Wortlaut der Richtlinien (vgl. Ziffer I 1 Abs. 1 und Ziffer I 3 Abs. 1 lit. c (i) i.V.m. Ziffer 2 Abs. 9) abweichende Verwaltungspraxis des Beklagten dahingehend, auch andere nicht von den Schließungsverordnungen aufgrund der Beschlüsse von Bund und Ländern vom 28.10.2020, 25.11.2020 und 2.12.2020 betroffene Unternehmen zu begünstigen, ist weder dargelegt noch ersichtlich.[Es liegt in der Sphäre des Leistungsempfängers, das Vorliegen der Voraussetzungen darzulegen und zu beweisen (vgl. VG Würzburg, Urteil vom 18.10.2021 - W 8 K 21.716 -, juris Rn. 35 m.w.N.; ebenso BayVGH…, Beschluss vom 19.5.2021 - 12 ZB 21.430 -, juris Rn. 12).Dies gilt gleichermaßen, soweit ein Anspruch unter Berufung auf eine Gleichbehandlung eingefordert wird (vgl. VG Halle (Saale)…, Urteil vom 25.4.2022 - 4 A 28/22 -, juris Rn. 28).][Es liegt in der Sphäre des Leistungsempfängers, das Vorliegen der Voraussetzungen darzulegen und zu beweisen (vgl. VG Würzburg, Urteil vom 18.10.2021 - W 8 K 21.716 -, juris Rn. 35 m.w.N.; ebenso BayVGH…, Beschluss vom 19.5.2021 - 12 ZB 21.430 -, juris Rn. 12).
- VGH Bayern, 19.05.2021 - 12 ZB 21.430
Erfolgloser Zulassungsantrag: Eigenheimzulage
Auszug aus OVG Saarland, 11.07.2024 - 1 A 53/23
Als ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften unterliegen derartige Förderrichtlinien - wie das Verwaltungsgericht zutreffend dargelegt hat - keiner eigenständigen richterlichen Auslegung wie Rechtsnormen.[vgl. VG Augsburg, Urteil vom 27.9.2023 - Au 6 K 21.1783 -, juris Rn. 19][vgl. VG Augsburg, Urteil vom 27.9.2023 - Au 6 K 21.1783 -, juris Rn. 19] Es ist nicht Sache der Gerichte, die "Dezemberhilfe"-Richtlinien auszulegen und zu prüfen, bei welchen Sachverhalten diese nach Sinn und Zweck zur Anwendung gebracht werden könnten; es obliegt vielmehr der Behörde, die Richtlinie zu interpretieren und ihr durch ihre Verwaltungspraxis Gestalt zu verleihen. Eine vom Wortlaut der Richtlinien (vgl. Ziffer I 1 Abs. 1 und Ziffer I 3 Abs. 1 lit. c (i) i.V.m. Ziffer 2 Abs. 9) abweichende Verwaltungspraxis des Beklagten dahingehend, auch andere nicht von den Schließungsverordnungen aufgrund der Beschlüsse von Bund und Ländern vom 28.10.2020, 25.11.2020 und 2.12.2020 betroffene Unternehmen zu begünstigen, ist weder dargelegt noch ersichtlich.[Es liegt in der Sphäre des Leistungsempfängers, das Vorliegen der Voraussetzungen darzulegen und zu beweisen (vgl. VG Würzburg…, Urteil vom 18.10.2021 - W 8 K 21.716 -, juris Rn. 35 m.w.N.; ebenso BayVGH, Beschluss vom 19.5.2021 - 12 ZB 21.430 -, juris Rn. 12).Dies gilt gleichermaßen, soweit ein Anspruch unter Berufung auf eine Gleichbehandlung eingefordert wird (vgl. VG Halle (Saale)…, Urteil vom 25.4.2022 - 4 A 28/22 -, juris Rn. 28).][Es liegt in der Sphäre des Leistungsempfängers, das Vorliegen der Voraussetzungen darzulegen und zu beweisen (vgl. VG Würzburg…, Urteil vom 18.10.2021 - W 8 K 21.716 -, juris Rn. 35 m.w.N.; ebenso BayVGH, Beschluss vom 19.5.2021 - 12 ZB 21.430 -, juris Rn. 12).
- VG Augsburg, 27.09.2023 - Au 6 K 21.1783
Dezemberhilfe, fehlende Antragsberechtigung (Betroffenheit), Ungleichbehandlung …
Auszug aus OVG Saarland, 11.07.2024 - 1 A 53/23
Als ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften unterliegen derartige Förderrichtlinien - wie das Verwaltungsgericht zutreffend dargelegt hat - keiner eigenständigen richterlichen Auslegung wie Rechtsnormen.[vgl. VG Augsburg, Urteil vom 27.9.2023 - Au 6 K 21.1783 -, juris Rn. 19][vgl. VG Augsburg, Urteil vom 27.9.2023 - Au 6 K 21.1783 -, juris Rn. 19] Es ist nicht Sache der Gerichte, die "Dezemberhilfe"-Richtlinien auszulegen und zu prüfen, bei welchen Sachverhalten diese nach Sinn und Zweck zur Anwendung gebracht werden könnten; es obliegt vielmehr der Behörde, die Richtlinie zu interpretieren und ihr durch ihre Verwaltungspraxis Gestalt zu verleihen. Eine vom Wortlaut der Richtlinien (vgl. Ziffer I 1 Abs. 1 und Ziffer I 3 Abs. 1 lit. c (i) i.V.m. Ziffer 2 Abs. 9) abweichende Verwaltungspraxis des Beklagten dahingehend, auch andere nicht von den Schließungsverordnungen aufgrund der Beschlüsse von Bund und Ländern vom 28.10.2020, 25.11.2020 und 2.12.2020 betroffene Unternehmen zu begünstigen, ist weder dargelegt noch ersichtlich.[Es liegt in der Sphäre des Leistungsempfängers, das Vorliegen der Voraussetzungen darzulegen und zu beweisen (vgl. VG Würzburg…, Urteil vom 18.10.2021 - W 8 K 21.716 -, juris Rn. 35 m.w.N.; ebenso BayVGH…, Beschluss vom 19.5.2021 - 12 ZB 21.430 -, juris Rn. 12).Die allein relevante Willkürgrenze wird selbst dann nicht überschritten, wenn es für eine alternative Förderpraxis gute oder ggf. bessere Gründe gäbe.[vgl. VG Augsburg, Urteil vom 27.9.2023 - Au 6 K 21.1783 -, juris Rn. 19 m.w.N.][vgl. VG Augsburg, Urteil vom 27.9.2023 - Au 6 K 21.1783 -, juris Rn. 19 m.w.N.] Aus diesem Grund verfängt auch der Vortrag der Klägerin, es gebe keinen sachlichen Grund, sie für den Monat Dezember 2020 auf die Überbrückungshilfe III und die Erstattung von Fixkosten zu verweisen, wohingegen anderen Unternehmen derselben Branche körpernaher Dienstleistungen wie Kosmetikstudios[Mit Beschluss vom 16.11.2020 - 2 B 340/20 - hat das OVG des Saarlandes § 7 Abs. 4 Satz 1 der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vorläufig außer Vollzug gesetzt, soweit er ein uneingeschränktes und generelles Verbot des Betriebs von Kosmetikstudios unabhängig von der Frage der Erstellung und Einhaltung eines speziellen Hygienekonzepts enthielt.][Mit Beschluss vom 16.11.2020 - 2 B 340/20 - hat das OVG des Saarlandes § 7 Abs. 4 Satz 1 der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vorläufig außer Vollzug gesetzt, soweit er ein uneingeschränktes und generelles Verbot des Betriebs von Kosmetikstudios unabhängig von der Frage der Erstellung und Einhaltung eines speziellen Hygienekonzepts enthielt.] und Tattoostudios[Hinsichtlich Tattoo-Studios hatte das OVG des Saarlandes die vorläufige Außervollzugsetzung der Vorschrift bereits durch Beschluss vom 6.11.2020 - 2 B 306/20 - beschlossen.][Hinsichtlich Tattoo-Studios hatte das OVG des Saarlandes die vorläufige Außervollzugsetzung der Vorschrift bereits durch Beschluss vom 6.11.2020 - 2 B 306/20 - beschlossen.] die 75 % des Vorjahresumsatzes erstattende "Dezemberhilfe" zu Gute käme, nicht.
- BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51
Südweststaat
Auszug aus OVG Saarland, 11.07.2024 - 1 A 53/23
Nach der Willkür-Formel des Bundesverfassungsgerichts ist Willkür dann anzunehmen, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie sachlich einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden lässt.[vgl. BVerfG, Urteil vom 23.10.1951 - 2 BvG 1/51 -, juris Ls. 18][vgl. BVerfG, Urteil vom 23.10.1951 - 2 BvG 1/51 -, juris Ls. 18] Nicht erlaubt ist eine uneinheitliche und damit objektiv willkürliche Förderpraxis.[vgl. BayVGH, Urteil vom 25.7.2013 - 4 B 13.727 -, juris Rn. 41; BVerwG, Urteil vom 14.3.2018 - 10 C 1/17 -, juris Rn. 18][vgl. BayVGH, Urteil vom 25.7.2013 - 4 B 13.727 -, juris Rn. 41; BVerwG, Urteil vom 14.3.2018 - 10 C 1/17 -, juris Rn. 18] Dem Zuwendungsgeber steht es jedoch frei, sich für eine bestimmte Verwaltungspraxis zu entscheiden, die dann konsequent anzuwenden ist. - BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03
Rechtsschutzinteresse
Auszug aus OVG Saarland, 11.07.2024 - 1 A 53/23
Solche bestehen dann, wenn gegen deren Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Anhaltspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird.[vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 -, unter Hinweis auf BVerfG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511][vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 -, unter Hinweis auf BVerfG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511] "Richtigkeit" meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung.[vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13.4.2022 - 1 A 285/20 -, juris, Rn. 19][vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13.4.2022 - 1 A 285/20 -, juris, Rn. 19]. - BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …
Auszug aus OVG Saarland, 11.07.2024 - 1 A 53/23
Solche bestehen dann, wenn gegen deren Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Anhaltspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird.[vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 -, unter Hinweis auf BVerfG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511][vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 -, unter Hinweis auf BVerfG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511] "Richtigkeit" meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung.[vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13.4.2022 - 1 A 285/20 -, juris, Rn. 19][vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13.4.2022 - 1 A 285/20 -, juris, Rn. 19]. - BVerwG, 14.03.2018 - 10 C 1.17
Berufsfreiheit; Förderung; Förderzweck; Insolvenz; Insolvenzverwalter; …
Auszug aus OVG Saarland, 11.07.2024 - 1 A 53/23
Nach der Willkür-Formel des Bundesverfassungsgerichts ist Willkür dann anzunehmen, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie sachlich einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden lässt.[vgl. BVerfG, Urteil vom 23.10.1951 - 2 BvG 1/51 -, juris Ls. 18][vgl. BVerfG, Urteil vom 23.10.1951 - 2 BvG 1/51 -, juris Ls. 18] Nicht erlaubt ist eine uneinheitliche und damit objektiv willkürliche Förderpraxis.[vgl. BayVGH, Urteil vom 25.7.2013 - 4 B 13.727 -, juris Rn. 41; BVerwG, Urteil vom 14.3.2018 - 10 C 1/17 -, juris Rn. 18][vgl. BayVGH, Urteil vom 25.7.2013 - 4 B 13.727 -, juris Rn. 41; BVerwG, Urteil vom 14.3.2018 - 10 C 1/17 -, juris Rn. 18] Dem Zuwendungsgeber steht es jedoch frei, sich für eine bestimmte Verwaltungspraxis zu entscheiden, die dann konsequent anzuwenden ist. - VGH Bayern, 25.07.2013 - 4 B 13.727
Stellt der staatliche Haushaltsplan Fördermittel bereit, so muss der für den …
Auszug aus OVG Saarland, 11.07.2024 - 1 A 53/23
Nach der Willkür-Formel des Bundesverfassungsgerichts ist Willkür dann anzunehmen, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie sachlich einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden lässt.[vgl. BVerfG, Urteil vom 23.10.1951 - 2 BvG 1/51 -, juris Ls. 18][vgl. BVerfG, Urteil vom 23.10.1951 - 2 BvG 1/51 -, juris Ls. 18] Nicht erlaubt ist eine uneinheitliche und damit objektiv willkürliche Förderpraxis.[vgl. BayVGH, Urteil vom 25.7.2013 - 4 B 13.727 -, juris Rn. 41; BVerwG, Urteil vom 14.3.2018 - 10 C 1/17 -, juris Rn. 18][vgl. BayVGH, Urteil vom 25.7.2013 - 4 B 13.727 -, juris Rn. 41; BVerwG, Urteil vom 14.3.2018 - 10 C 1/17 -, juris Rn. 18] Dem Zuwendungsgeber steht es jedoch frei, sich für eine bestimmte Verwaltungspraxis zu entscheiden, die dann konsequent anzuwenden ist. - OVG Saarland, 16.11.2020 - 2 B 340/20
Antrag auf vorläufige Außervollzugsetzung des coronabedingten Verbots des …
Auszug aus OVG Saarland, 11.07.2024 - 1 A 53/23
Die allein relevante Willkürgrenze wird selbst dann nicht überschritten, wenn es für eine alternative Förderpraxis gute oder ggf. bessere Gründe gäbe.[vgl. VG Augsburg, Urteil vom 27.9.2023 - Au 6 K 21.1783 -, juris Rn. 19 m.w.N.][vgl. VG Augsburg, Urteil vom 27.9.2023 - Au 6 K 21.1783 -, juris Rn. 19 m.w.N.] Aus diesem Grund verfängt auch der Vortrag der Klägerin, es gebe keinen sachlichen Grund, sie für den Monat Dezember 2020 auf die Überbrückungshilfe III und die Erstattung von Fixkosten zu verweisen, wohingegen anderen Unternehmen derselben Branche körpernaher Dienstleistungen wie Kosmetikstudios[Mit Beschluss vom 16.11.2020 - 2 B 340/20 - hat das OVG des Saarlandes § 7 Abs. 4 Satz 1 der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vorläufig außer Vollzug gesetzt, soweit er ein uneingeschränktes und generelles Verbot des Betriebs von Kosmetikstudios unabhängig von der Frage der Erstellung und Einhaltung eines speziellen Hygienekonzepts enthielt.][Mit Beschluss vom 16.11.2020 - 2 B 340/20 - hat das OVG des Saarlandes § 7 Abs. 4 Satz 1 der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vorläufig außer Vollzug gesetzt, soweit er ein uneingeschränktes und generelles Verbot des Betriebs von Kosmetikstudios unabhängig von der Frage der Erstellung und Einhaltung eines speziellen Hygienekonzepts enthielt.] und Tattoostudios[Hinsichtlich Tattoo-Studios hatte das OVG des Saarlandes die vorläufige Außervollzugsetzung der Vorschrift bereits durch Beschluss vom 6.11.2020 - 2 B 306/20 - beschlossen.][Hinsichtlich Tattoo-Studios hatte das OVG des Saarlandes die vorläufige Außervollzugsetzung der Vorschrift bereits durch Beschluss vom 6.11.2020 - 2 B 306/20 - beschlossen.] die 75 % des Vorjahresumsatzes erstattende "Dezemberhilfe" zu Gute käme, nicht. - OVG Saarland, 25.11.2015 - 1 A 385/14
Antrag auf Zulassung der Berufung im öffentlichen Dienstrecht: Dienstliche …
- OVG Saarland, 23.02.2024 - 1 A 91/22
Verpflichtung zu verkehrsrechtlichen Maßnahmen; hier: Regelung der Parksituation
- OVG Saarland, 06.11.2020 - 2 B 306/20
Antrag auf vorläufige Außervollzusetzung der Betriebsuntersagung für …
- OVG Saarland, 11.08.2023 - 1 A 106/22
Zum Absehen von der Geltendmachung einer Zinsforderung auf zurückerstattete …
- OVG Saarland, 13.04.2022 - 1 A 285/20
Anspruch des Inhabers einer C 2-Professur auf eine Besoldung bzw. Versorgung …
- VG Würzburg, 04.11.2024 - W 8 K 24.394
Neustarthilfe, Ablehnung und Rückforderung einer Neustarthilfe für das vierte …
Dies ist auch sonst einhellige Auffassung auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung (…vgl. etwa VGH BW, B.v. 23.7.2024 - 14 S 604/24 jursi Rn. 7; OVG Saar, B.v. 11.7.2024 - 1 A 53/23 - juris Rn 17;… OVG NRW, B.v. 29.12.2023 - 4 B 455/23 - juris Rn. 9;… OVG MV, B.v. 7.11.2023 - 2 LZ 196/23 OVG - juris Rn. 9 ff.). - VGH Bayern, 18.03.2026 - 21 ZB 24.1465
Zuwendungsrecht, Überbrückungshilfe III -staatliche Billigkeitsleistung, kein …
Dies ist auch sonst einhellige Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung (…vgl. etwa VGH BW, B.v. 23.7.2024 - 14 S 604/24 juris Rn. 7; OVG Saarl, B.v. 11.7.2024 - 1 A 53/23 - juris Rn 17;… OVG NW, B.v. 29.12.2023 - 4 B 455/23 - juris Rn. 9;… OVG MV, B.v. 7.11.2023 - 2 LZ 196/23 OVG - juris Rn. 9 ff.). - VG Würzburg, 04.11.2024 - W 8 K 24.371
Unzulässigkeit der Klage wegen Versäumung der Klagefrist, Klage gegen …
Dies ist auch sonst einhellige Auffassung auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung (…vgl. etwa VGH BW, B.v. 23.7.2024 - 14 S 604/24 jursi Rn. 7; OVG Saar, B.v. 11.7.2024 - 1 A 53/23 - juris Rn 17;… OVG NRW, B.v. 29.12.2023 - 4 B 455/23 - juris Rn. 9;… OVG MV, B.v. 7.11.2023 - 2 LZ 196/23 OVG - juris Rn. 9 ff.).
- VG Würzburg, 15.09.2025 - W 8 K 24.1419
Ablehnung und Rückforderung einer Corona-Überbrückungshilfe, Überbrückungshilfe …
Dies ist einhellige Auffassung auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung (…vgl. etwa VGH BW, B.v. 23.7.2024 - 14 S 604/24 juris Rn. 7; OVG Saar, B.v. 11.7.2024 - 1 A 53/23 - juris Rn 17;… OVG NRW, B.v. 29.12.2023 - 4 B 455/23 - juris Rn. 9;… OVG MV, B.v. 7.11.2023 - 2 LZ 196/23 OVG - juris Rn. 9 ff.). - VG Würzburg, 04.11.2024 - W 8 K 24.312
Versagungsgegenklage, Aufstockungsklage, Corona-Überbrückungshilfe III, Betreiber …
Dies ist auch sonst einhellige Auffassung auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung (…vgl. etwa VGH BW, B.v. 23.7.2024 - 14 S 604/24 juris Rn. 7; OVG Saar, B.v. 11.7.2024 - 1 A 53/23 - juris Rn 17;… OVG NRW, B.v. 29.12.2023 - 4 B 455/23 - juris Rn. 9;… OVG MV, B.v. 7.11.2023 - 2 LZ 196/23 OVG - juris Rn. 9 ff.). - VG Würzburg, 09.05.2025 - W 8 K 24.818
Ablehnung und Rückforderung der Corona-Überbrückungshilfe, Überbrückungshilfe …
Dies ist einhellige Auffassung auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung (…vgl. etwa VGH BW, B.v. 23.7.2024 - 14 S 604/24 juris Rn. 7; OVG Saar, B.v. 11.7.2024 - 1 A 53/23 - juris Rn 17;… OVG NRW, B.v. 29.12.2023 - 4 B 455/23 - juris Rn. 9;… OVG MV, B.v. 7.11.2023 - 2 LZ 196/23 OVG - juris Rn. 9 ff.).
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