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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 05.07.2016 - 1 A 77/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,19961
OVG Sachsen, 05.07.2016 - 1 A 77/15 (https://dejure.org/2016,19961)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 05.07.2016 - 1 A 77/15 (https://dejure.org/2016,19961)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 05. Juli 2016 - 1 A 77/15 (https://dejure.org/2016,19961)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwVfG § 49a Abs. 1
    Zuwendung, Rückforderung, Erstattung, auflösende Bedingung; vereinfachter Verwendungsnachweis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (14)

  • OVG Sachsen, 29.10.2015 - 1 A 348/14

    Zuwendung; Zuwendungsbescheid; Widerruf; Widerrufsbescheid; Zweckverfehlung; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.07.2016 - 1 A 77/15
    Im vorliegenden Fall ist eine auflösende Bedingung gem. § 1 SächsVwVfG/SächsVwVfZG i. V. m. § 43 Abs. 2, § 36 Abs. 2 Nr. 2 VwVfG nach Maßgabe von Nr. 2.1, 2.1.1 ANBest-P eingetreten (SächsOVG, Urt. v. 29. Oktober 2015 - 1 A 348/14 -, juris Rn. 26) und der Zuwendungsbescheid vom 27. Juni 2003 dadurch unwirksam geworden.

    In Nrn. 2.1 und 2.1.1, die eine anteilige Ermäßigung der Zuwendung vorsehen, wenn sich nach der Bewilligung die in dem Finanzierungsplan veranschlagten zuwendungsfähigen Ausgaben ermäßigten oder die Deckungsmittel erhöhen, ist eine auflösende Bedingung im Sinne des § 36 Abs. 2 Nr. 2 VwVfG zu sehen (vgl. Senatsurt. v. 29. Oktober 2015 a. a. O., juris Rn. 26, m. w. N.).

    Zudem wird in Nr. 8.2.1 ANBest-P die nachträgliche Ermäßigung der Ausgaben oder Änderung der Finanzierung nach Nr. 2 ANBest-P ausdrücklich als Beispiel für den Eintritt einer auflösenden Bedingung genannt, so dass der Wille des Zuwendungsgebers, hier einen Automatismus zu schaffen, auch erkennbar ist (vgl. Senatsurt. v. 29. Oktober 2015 - 1 A 348/14 -, juris Rn. 26).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2002 - 12 A 693/99

    Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Arbeitslosenzentren und …

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.07.2016 - 1 A 77/15
    Dies gilt aber dann nicht, wenn die Nichterweislichkeit auf Umständen beruht, die in den Verantwortungsbereichs des Zuwendungsempfängers fallen (…vgl. Senatsurt. v. 12. Januar 2012 - 1 A 634/09 -, juris Rn. 45; OVG NRW, Urt. v. 13. Juni 2002, NVwZ-RR 2003, 803, m. w. N.).

    Ein solcher Regelungsgehalt ist den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung nicht zu entnehmen (…vgl. SächsOVG, Beschl. v. 5. Dezember 2014 - 1 A 86/14 -, juris Rn. 6; OVG NRW, Urt. v. 13. Juni 2002, NVwZ-RR 2003, 803).

  • OVG Sachsen, 10.03.2015 - 1 A 589/13

    Zuwendung; Widerruf; Zweckverfehlung; Auflagenverstoß; Nachschieben von Gründen

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.07.2016 - 1 A 77/15
    Rn. 31 Im Übrigen wären der "Feststellungs- und Erstattungsbescheid" vom 27. März 2007 und der Widerspruchsbescheid vom 27. Januar 2011 in der Gestalt der im gerichtlichen Verfahren vorgenommenen Ergänzungen (§ 114 Satz 2 VwGO; vgl. zu den Maßstäben der Ergänzung von behördlichen Ermessensentscheidungen Senatsurt. v. 10. März 2015 - 1 A 589/13 -, juris Rn. 37) auch dann rechtmäßig, wenn die Bewilligung der Zuwendung mit Bescheid vom 27. Juni 2003 nicht infolge des Eintritts einer auflösenden Bedingung unwirksam geworden wäre, da die Voraussetzungen für den mit dem Widerspruchsbescheid erfolgten Widerruf gem. § 1 SächsVwVfG/§ 1 SächsVwVfZG i. V. m. § 49 Abs. 3 Satz 1 VwVfG ebenfalls erfüllt sind.

    Rn. 33 Die Beklagte hat auch das erforderliche Widerrufsermessen in Bezug auf den von ihr u. a. angenommenen Auflagenverstoß unter Hinweis auf die fehlende Vorlage von Belegen unter Abwägung des öffentlichen Interesses an einer ordnungsgemäßen Belegführung und Beachtung des Grundsatzes der sparsamen Haushaltsführung sowie der Nichtberücksichtigung der im Weiteren ausgereichten Zuwendungen als Einnahmen ordnungsgemäß ausgeübt (vgl. Senatsurt. v. 10. März 2015 a. a. O., juris Rn. 37).

  • BVerwG, 26.06.2002 - 8 C 30.01

    Anhörung Beteiligter; alsbald im Sinne des Verwaltungsverfahrensrechts; Zinsen …

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.07.2016 - 1 A 77/15
    Rn. 24 Inhalt des Zuwendungsbescheids vom 27. Juni 2003, mit dem die Klägerin von der Beklagten eine zweckgebundene Zuwendung i. H. v. 12.000,- EUR (35 % der zuwendungsfähigen Kosten für die Beseitigung der Hochwasserschäden) zur Mitfinanzierung der Maßnahme "Beseitigung von im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe entstandenen Schäden zur Sicherung der weiteren Existenz" bewilligt bekam, waren die allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen für Projektförderung, die ausdrücklich zum Bestandteil des Zuwendungsbescheids (Seite 3 vor Nr. 1.) erklärt worden sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 26. Juni 2002, BVerwGE 116, 332, m. w. N. und v. 27. April 2005, NVwZ 2005, 1085).

    Rn. 29 Zwar gilt hinsichtlich der Darlegungs- und Beweislast grundsätzlich, dass die Behörde die materielle Beweislast für das Vorliegen der Erstattungsvoraussetzungen trägt (…vgl. BVerwG, Urt. v. 25. März 1964, BVerwGE 18, 168, und Urt. v. 26. Juni 2002, BVerwGE 116, 332).

  • OVG Sachsen, 12.01.2012 - 1 A 634/09

    Zuwendung, Widerruf, Auflagenverstoß, Zuwendungsnachweis

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.07.2016 - 1 A 77/15
    Rn. 28 Soweit die Beklagte Ausgaben für Reparaturen und Material nicht anerkannt hat, weil die geltend gemachten 16.851,30 EUR und 29.500,- EUR bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens nicht belegt worden sind, steht dies in Übereinstimmung mit der Senatsrechtsprechung (…vgl. SächsOVG, Beschl. v. 21. August 2015 - 1 A 358/14 -, juris Rn. 14 m. w. N. und Urt. v. 12. Januar 2012 - 1 A 634/09 - juris Rn. 14).

    Dies gilt aber dann nicht, wenn die Nichterweislichkeit auf Umständen beruht, die in den Verantwortungsbereichs des Zuwendungsempfängers fallen (vgl. Senatsurt. v. 12. Januar 2012 - 1 A 634/09 -, juris Rn. 45;… OVG NRW, Urt. v. 13. Juni 2002, NVwZ-RR 2003, 803, m. w. N.).

  • BVerwG, 28.06.2012 - 2 C 13.11

    Zuvielzahlung von Versorgungsbezügen; Versorgungsfestsetzungsbescheid; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.07.2016 - 1 A 77/15
    Diese beginnt erst zu laufen, wenn die Behörde die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts erkannt hat und ihr die für die Rücknahmeentscheidung außerdem erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind (vgl. zuletzt etwa BVerwG, Urt. v. 28. Juni 2012 - 2 C 13.11 -, NVwZ-RR 2012, 933 Rn. 28).
  • BVerwG, 25.03.1964 - VI C 150.62

    Materielle Beweislast für die Frage der Rechtswidrigkeit eines zurückgenommenen …

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.07.2016 - 1 A 77/15
    Rn. 29 Zwar gilt hinsichtlich der Darlegungs- und Beweislast grundsätzlich, dass die Behörde die materielle Beweislast für das Vorliegen der Erstattungsvoraussetzungen trägt (vgl. BVerwG, Urt. v. 25. März 1964, BVerwGE 18, 168, …und Urt. v. 26. Juni 2002, BVerwGE 116, 332).
  • BVerwG, 28.01.2013 - 2 B 62.12

    Rücknahme der Gewährung von Übergangsgebührnissen; Frist für die Rücknahme eines …

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.07.2016 - 1 A 77/15
    Die Frist wird daher nur dann überschritten, wenn die Behörde für ihre Entscheidung trotz Kenntnis der Rechtswidrigkeit und aller für die Rücknahmeverfügung erforderlichen Umstände mehr als ein Jahr benötigt (BVerwG, Beschluss vom 28. Januar 2013 - 2 B 62.12 -, juris Rn. 6).
  • BVerwG, 16.06.2015 - 10 C 15.14

    Bedingung, auflösende ~; Bedingung, aufschiebende ~; Bestandskraft; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.07.2016 - 1 A 77/15
    Die Einordnung der Nr. 2.1 ANBest-P als auflösende Bedingung ist dabei auch unter Zugrundelegung des Urteils des 10. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Juni 2015 - 10 C 15.14 - (juris) nicht zu beanstanden, da hier eine andere Fallkonstellation vorliegt.
  • BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 46.12

    Auslegung; Bestimmtheit; Dauerverwaltungsakt; Demokratiegebot; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.07.2016 - 1 A 77/15
    Dabei ist vom Wortlaut der Erklärung auszugehen und deren objektiver Gehalt unter Berücksichtigung des Empfängerhorizonts zu ermitteln (BVerwG, Urt. v. 20. Juni 2013 - 8 C 46.12 -, juris Rn. 27;… Urt. v. 27. Juni 2012 - 9 C 7.11 -, juris Rn. 18;… Urt. v. 2. September 1999 - 2 C 22.98 -, juris Rn. 20; st. Rspr.).
  • BVerwG, 27.06.2012 - 9 C 7.11

    Abwasserbeitrag; kommunaler Abgabenbescheid; rechtsstaatliches …

  • BVerwG, 02.09.1999 - 2 C 22.98

    Nebentätigkeit eines Hochschullehrers, Vorteil bei Inanspruchnahme von Personal …

  • BVerwG, 27.04.2005 - 8 C 8.04

    Zinsanspruch; Verjährung; Bestimmtheit; Nebenbestimmungen; Bekanntgabe; …

  • OVG Sachsen, 21.08.2015 - 1 A 358/14

    Zuwendung, Verwendungsnachweis

  • OVG Sachsen, 11.05.2017 - 1 A 140/16

    Zuwendung, Auflage, öffentliche Ausschreibung; Widerruf, Auflagenverstoß, …

    Rn. 28 Zwar war der angefochtene Zuwendungsbescheid hinsichtlich der Verwendung der Zuwendung mit Nebenbestimmungen verbunden, zu denen die übersandten und im Bescheid ausdrücklich in Bezug genommenen allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften (ANBest-K) gehörten (vgl. S. 6 Nr. 7 Abs. 3 des Zuwendungsbescheids), die damit Bestandteil des Zuwendungsbescheids wurden (…vgl. BVerwG, Urt. v. 26. Juni 2002 - 8 C 30.01. - juris Rn. 25 m. w. N.; Senatsurt. v. 4. April 2014 - 1 A 246/12 -, juris Rn. 29 und v. 5. Juli 2016 - 1 A 77/15 -, juris Rn. 24).
  • OVG Sachsen, 25.10.2017 - 1 A 214/16

    Zuwendung; Widerruf; Zuwendungszweck; Zweckverfehlung; Verjährung; Hemmung der …

    Rn. 42 Soweit Lohnkosten für eigene Mitarbeiter nur i. H. v. 8 EUR je Stunde berücksichtigt wurden, folgt der Senat der Begründung des Widerspruchsbescheids (§ 117 Abs. 5 VwGO, dort S. 8; vgl. Senatsurt. v. 5. Juli 2016 - 1 A 77/15 -, juris Rn. 27).
  • OVG Sachsen, 20.09.2018 - 1 A 43/17

    Zuwendung; Widerrruf; Kommanditgesellschaft in Liquidation; Zweckverfehlung; …

    Dabei ist vom Wortlaut der Erklärung auszugehen und deren objektiver Gehalt unter Berücksichtigung des Empfängerhorizonts zu ermitteln (Senatsurt. v. 5. Juli 2016 - 1 A 77/15 -, juris Rn. 26 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 07.07.2015 - 1 A 76/14

    Denkmal, Abschreibungsmöglichkeit, Dachloggia, Balkon, Eigentumswohnung

    Mit rechtskräftigem Urteil vom 12. März 2015 - 1 A 77/15 - hat der Senat in Bezug auf Balkonanbauten ausgeführt:.
  • OVG Sachsen, 21.11.2017 - 1 A 537/16

    Zuwendung; Widerruf; Zweckverfehlung; Ermessen; Ergänzung von Ermessenserwägungen

    Dabei ist vom Wortlaut der Erklärung auszugehen und deren objektiver Gehalt unter Berücksichtigung des Empfängerhorizonts zu ermitteln (Senatsurt. v. 5. Juli 2016 - 1 A 77/15 -, juris Rn. 26 m. w. N.).
  • VG Schleswig, 10.02.2022 - 6 A 214/18
    Dieses Verfahren dient nach übereinstimmender Auskunft der Beteiligten der Rechenschaft und Kontrolle, dass die Klägerin die ihr vom Beklagten zur Verfügung gestellten öffentlichen Mittel allein für die ihr übertragenen Aufgaben verwendet (vgl. Rspr. zu anderen Verwendungsnachweisverfahren u.a. Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen…, Urteil vom 14. Juli 2021 - 2 LC 112/20 -, juris, Rn. 95 ff; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 26. März 2019 - OVG 3 B 101.18 -, juris, Rn. 20 ff.; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 05. Juli 2016 - 1 A 77/15 -, juris, Rn. 30).
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