Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarLetzte Chance
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BVerwG, 03.08.2020 - 1 A 8.19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,46264
BVerwG, 03.08.2020 - 1 A 8.19 (https://dejure.org/2020,46264)
BVerwG, Entscheidung vom 03.08.2020 - 1 A 8.19 (https://dejure.org/2020,46264)
BVerwG, Entscheidung vom 03. August 2020 - 1 A 8.19 (https://dejure.org/2020,46264)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,46264) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Klage gegen den Widerruf der Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 5 AufenthG im Zusammenhang mit einer Abschiebungsanordnung gemäß § 58a AufenthG; Untersuchungshaft wegen dringenden Tatverdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 60 Abs. 5 ; AufenthG § 58a; StGB § 89a
    Klage gegen den Widerruf der Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 5 AufenthG im Zusammenhang mit einer Abschiebungsanordnung gemäß § 58a AufenthG ; Untersuchungshaft wegen dringenden Tatverdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 28.05.2020 - 1 VR 2.19

    Abschiebung; Abschiebungsanordnung; Ausschlussfrist; Eilrechtsschutz; …

    Auszug aus BVerwG, 03.08.2020 - 1 A 8.19
    Rn. 5 Der Kläger hat dagegen Klage erhoben (1 A 7.19 ) und Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gestellt (1 VR 2.19 ).

    Rn. 11 Mit gerichtlicher Verfügung vom 19. Dezember 2019 ist der Prozessbevollmächtigte des Klägers u.a. gebeten worden, bis zum 20. Januar 2020 mitzuteilen, ob bzw. inwieweit die beim Senat anhängigen Verfahren 1 A 7.19, 1 A 8.19, 1 VR 2.19 und 1 VR 3.19 fortgeführt werden sollen, ggf. eine Klage- bzw. Antragsbegründung vorzulegen, die zumindest in den Eilrechtsschutzverfahren auch das fortbestehende Rechtsschutzinteresse erläutert, und eine aktuelle ladungsfähige Anschrift des Antragstellers bzw. Klägers mitzuteilen.

    Rn. 13 Der Senat hat die Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz (1 VR 2.19 und 1 VR 3.19 ) mit Beschlüssen vom 28. Mai 2020 als unzulässig abgelehnt.

    Rn. 14 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf die Gerichtsakte, die Gerichtsakten der Verfahren 1 VR 2.19, 1 VR 3.19 und 1 A 7.19 , die beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten und des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, die beigezogenen Akten des Verwaltungsgerichts Kassel (2 K 500/19.KS.A, 2 L 2441/19.KS.A, 4 L 1377/19, 4 K 1378/19, 4 L 1880/19.KS.A, 4 K 1881/19.KS.A) sowie die beigezogene Strafakte des Oberlandesgerichts Frankfurt (5-2 OJs 23/18-4/18).

  • BVerwG, 28.05.2020 - 1 VR 3.19

    Abschiebung; Abschiebungsanordnung; Abschiebungsverbot; Ausschlussfrist; …

    Auszug aus BVerwG, 03.08.2020 - 1 A 8.19
    Hiergegen hat der Kläger am 25. November 2019 die streitgegenständliche Klage erhoben und ebenfalls vorläufigen Rechtsschutz beantragt (1 VR 3.19 ).

    Rn. 11 Mit gerichtlicher Verfügung vom 19. Dezember 2019 ist der Prozessbevollmächtigte des Klägers u.a. gebeten worden, bis zum 20. Januar 2020 mitzuteilen, ob bzw. inwieweit die beim Senat anhängigen Verfahren 1 A 7.19, 1 A 8.19, 1 VR 2.19 und 1 VR 3.19 fortgeführt werden sollen, ggf. eine Klage- bzw. Antragsbegründung vorzulegen, die zumindest in den Eilrechtsschutzverfahren auch das fortbestehende Rechtsschutzinteresse erläutert, und eine aktuelle ladungsfähige Anschrift des Antragstellers bzw. Klägers mitzuteilen.

    Rn. 13 Der Senat hat die Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz (1 VR 2.19 und 1 VR 3.19 ) mit Beschlüssen vom 28. Mai 2020 als unzulässig abgelehnt.

    Rn. 14 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf die Gerichtsakte, die Gerichtsakten der Verfahren 1 VR 2.19, 1 VR 3.19 und 1 A 7.19 , die beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten und des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, die beigezogenen Akten des Verwaltungsgerichts Kassel (2 K 500/19.KS.A, 2 L 2441/19.KS.A, 4 L 1377/19, 4 K 1378/19, 4 L 1880/19.KS.A, 4 K 1881/19.KS.A) sowie die beigezogene Strafakte des Oberlandesgerichts Frankfurt (5-2 OJs 23/18-4/18).

  • BVerwG, 13.04.1999 - 1 C 24.97

    Angabe einer Postfachanschrift; Anschrift; anwaltliche Vertretung; Bezeichnung …

    Auszug aus BVerwG, 03.08.2020 - 1 A 8.19
    Rn. 16 a) Zur Bezeichnung eines Klägers im Sinne des § 82 Abs. 1 Satz 1 VwGO gehört regelmäßig auch die Angabe der ladungsfähigen Anschrift, d.h. der (Wohnungs-)Anschrift, unter welcher der Kläger tatsächlich zu erreichen ist (BVerwG, Urteile vom 13. April 1999 - 1 C 24.97 - Buchholz 310 § 82 VwGO Nr. 19 S. 3 ff., …und vom 15. August 2019 - 1 A 2.19 - juris Rn. 14).

    Die Pflicht zur Angabe der Anschrift kann im Hinblick auf den aus Art. 19 Abs. 4 GG fließenden Anspruch auf effektiven Rechtsschutz ausnahmsweise entfallen, wenn der Angabe der Anschrift unüberwindliche oder nur schwer zu beseitigende Schwierigkeiten oder schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen oder wenn der Kläger glaubhaft nicht über eine Anschrift verfügt (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 2. Februar 1996 - 1 BvR 2211/94 - NJW 1996, 1272 …und vom 11. November 1999 - 1 BvR 1203/99 - juris Rn. 1; BVerwG, Urteil vom 13. April 1999 - 1 C 24.97 - Buchholz 310 § 82 VwGO Nr. 19 S. 8 …und Beschluss vom 14. Februar 2012 - 9 B 79.11 - Buchholz 310 § 82 VwGO Nr. 24 Rn. 11).

    In diesen Ausnahmefällen müssen dem Gericht aber die insoweit maßgebenden Gründe unterbreitet werden, damit es prüfen kann, ob ausnahmsweise auf die Mitteilung der ladungsfähigen Anschrift verzichtet werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. April 1999 - 1 C 24.97 - Buchholz 310 § 82 VwGO Nr. 19).

  • BVerwG, 03.08.2020 - 1 A 7.19

    Klage gegen die Anordnung einer Abschiebung gemäß § 58a AufenthG und die …

    Auszug aus BVerwG, 03.08.2020 - 1 A 8.19
    Rn. 5 Der Kläger hat dagegen Klage erhoben (1 A 7.19 ) und Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gestellt (1 VR 2.19 ).

    Rn. 11 Mit gerichtlicher Verfügung vom 19. Dezember 2019 ist der Prozessbevollmächtigte des Klägers u.a. gebeten worden, bis zum 20. Januar 2020 mitzuteilen, ob bzw. inwieweit die beim Senat anhängigen Verfahren 1 A 7.19, 1 A 8.19, 1 VR 2.19 und 1 VR 3.19 fortgeführt werden sollen, ggf. eine Klage- bzw. Antragsbegründung vorzulegen, die zumindest in den Eilrechtsschutzverfahren auch das fortbestehende Rechtsschutzinteresse erläutert, und eine aktuelle ladungsfähige Anschrift des Antragstellers bzw. Klägers mitzuteilen.

    Rn. 14 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf die Gerichtsakte, die Gerichtsakten der Verfahren 1 VR 2.19, 1 VR 3.19 und 1 A 7.19 , die beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten und des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, die beigezogenen Akten des Verwaltungsgerichts Kassel (2 K 500/19.KS.A, 2 L 2441/19.KS.A, 4 L 1377/19, 4 K 1378/19, 4 L 1880/19.KS.A, 4 K 1881/19.KS.A) sowie die beigezogene Strafakte des Oberlandesgerichts Frankfurt (5-2 OJs 23/18-4/18).

  • OLG Frankfurt, 09.09.2019 - 2 OJs 23/18

    Staatsschutzsenat verurteil Deday A. zu Jugendstrafe von zwei Jahren auf …

    Auszug aus BVerwG, 03.08.2020 - 1 A 8.19
    Rn. 3 Durch (nicht rechtskräftiges) Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 9. September 2019 (2 OJs 23/18) wurde der Kläger wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.

    Rn. 14 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf die Gerichtsakte, die Gerichtsakten der Verfahren 1 VR 2.19, 1 VR 3.19 und 1 A 7.19 , die beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten und des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, die beigezogenen Akten des Verwaltungsgerichts Kassel (2 K 500/19.KS.A, 2 L 2441/19.KS.A, 4 L 1377/19, 4 K 1378/19, 4 L 1880/19.KS.A, 4 K 1881/19.KS.A) sowie die beigezogene Strafakte des Oberlandesgerichts Frankfurt (5-2 OJs 23/18-4/18).

  • BVerfG, 02.02.1996 - 1 BvR 2211/94

    Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Angabe der ladungsfähigen Anschrift …

    Auszug aus BVerwG, 03.08.2020 - 1 A 8.19
    Die Pflicht zur Angabe der Anschrift kann im Hinblick auf den aus Art. 19 Abs. 4 GG fließenden Anspruch auf effektiven Rechtsschutz ausnahmsweise entfallen, wenn der Angabe der Anschrift unüberwindliche oder nur schwer zu beseitigende Schwierigkeiten oder schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen oder wenn der Kläger glaubhaft nicht über eine Anschrift verfügt (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 2. Februar 1996 - 1 BvR 2211/94 - NJW 1996, 1272 …und vom 11. November 1999 - 1 BvR 1203/99 - juris Rn. 1; BVerwG, Urteil vom 13. April 1999 - 1 C 24.97 - Buchholz 310 § 82 VwGO Nr. 19 S. 8 …und Beschluss vom 14. Februar 2012 - 9 B 79.11 - Buchholz 310 § 82 VwGO Nr. 24 Rn. 11).
  • BVerwG, 14.02.2012 - 9 B 79.11

    Zulässigkeit; Klage; ladungsfähige Anschrift; Wohnort; Geheimhaltungsinteresse; …

    Auszug aus BVerwG, 03.08.2020 - 1 A 8.19
    Die Pflicht zur Angabe der Anschrift kann im Hinblick auf den aus Art. 19 Abs. 4 GG fließenden Anspruch auf effektiven Rechtsschutz ausnahmsweise entfallen, wenn der Angabe der Anschrift unüberwindliche oder nur schwer zu beseitigende Schwierigkeiten oder schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen oder wenn der Kläger glaubhaft nicht über eine Anschrift verfügt (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 2. Februar 1996 - 1 BvR 2211/94 - NJW 1996, 1272 …und vom 11. November 1999 - 1 BvR 1203/99 - juris Rn. 1; BVerwG, Urteil vom 13. April 1999 - 1 C 24.97 - Buchholz 310 § 82 VwGO Nr. 19 S. 8 und Beschluss vom 14. Februar 2012 - 9 B 79.11 - Buchholz 310 § 82 VwGO Nr. 24 Rn. 11).
  • BVerfG, 11.11.1999 - 1 BvR 1203/99
    Auszug aus BVerwG, 03.08.2020 - 1 A 8.19
    Die Pflicht zur Angabe der Anschrift kann im Hinblick auf den aus Art. 19 Abs. 4 GG fließenden Anspruch auf effektiven Rechtsschutz ausnahmsweise entfallen, wenn der Angabe der Anschrift unüberwindliche oder nur schwer zu beseitigende Schwierigkeiten oder schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen oder wenn der Kläger glaubhaft nicht über eine Anschrift verfügt (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 2. Februar 1996 - 1 BvR 2211/94 - NJW 1996, 1272 und vom 11. November 1999 - 1 BvR 1203/99 - juris Rn. 1; BVerwG, Urteil vom 13. April 1999 - 1 C 24.97 - Buchholz 310 § 82 VwGO Nr. 19 S. 8 …und Beschluss vom 14. Februar 2012 - 9 B 79.11 - Buchholz 310 § 82 VwGO Nr. 24 Rn. 11).
  • BVerwG, 15.08.2019 - 1 A 2.19

    Unzulässige Klage mangels Angabe der ladungsfähigen Anschrift des Klägers und …

    Auszug aus BVerwG, 03.08.2020 - 1 A 8.19
    Rn. 16 a) Zur Bezeichnung eines Klägers im Sinne des § 82 Abs. 1 Satz 1 VwGO gehört regelmäßig auch die Angabe der ladungsfähigen Anschrift, d.h. der (Wohnungs-)Anschrift, unter welcher der Kläger tatsächlich zu erreichen ist (BVerwG, Urteile vom 13. April 1999 - 1 C 24.97 - Buchholz 310 § 82 VwGO Nr. 19 S. 3 ff., und vom 15. August 2019 - 1 A 2.19 - juris Rn. 14).
  • BVerwG, 01.09.2005 - 1 B 79.05

    Ablehnung von Prozesskostenhilfe (PKH) mangels Erfolgsaussicht; Zustellung eines …

    Auszug aus BVerwG, 03.08.2020 - 1 A 8.19
    Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn der Kläger von einem Prozessbevollmächtigten vertreten wird (BVerwG, Beschluss vom 1. September 2005 - 1 B 79.05 - Buchholz 310 § 82 VwGO Nr. 22 S. 12 f.).
  • BVerwG, 26.11.2019 - 1 VR 4.19

    Zur Vollzugshinderung einer Abschiebungsandrohung durch § 58a Abs. 4 Satz 3 …

  • BVerwG, 28.05.2020 - 1 VR 3.19

    Abschiebung; Abschiebungsanordnung; Abschiebungsverbot; Ausschlussfrist; …

    Hiergegen hat der Antragsteller eine weitere Klage erhoben (1 A 8.19 ) und den streitgegenständlichen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gestellt.

    Rn. 8 Mit gerichtlicher Verfügung vom 19. Dezember 2019 ist der Prozessbevollmächtigte des Antragstellers u.a. gebeten worden, bis zum 20. Januar 2020 mitzuteilen, ob bzw. inwieweit die beim Senat anhängigen Verfahren 1 A 7.19, 1 A 8.19, 1 VR 2.19 und 1 VR 3.19 fortgeführt werden sollen, ggf. eine Klage- bzw. Antragsbegründung vorzulegen, die zumindest in den Eilrechtsschutzverfahren auch das fortbestehende Rechtsschutzinteresse erläutert, und eine aktuelle ladungsfähige Anschrift des Antragstellers bzw. Klägers mitzuteilen.

    als Antrag nach § 123 VwGO hier statthaft ist oder ob dieser gemäß §§ 88, 123 Abs. 5 VwGO dahin auszulegen ist, dass beantragt wird, nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO die aufschiebende Wirkung der Klage 1 A 8.19 gegen den Bescheid vom 25. November 2019 anzuordnen.

  • BVerwG, 28.05.2020 - 1 VR 2.19

    Abschiebung; Abschiebungsanordnung; Ausschlussfrist; Eilrechtsschutz; …

    Hiergegen hat der Antragsteller beim Senat eine weitere Klage erhoben (1 A 8.19 ) und ebenfalls vorläufigen Rechtsschutz beantragt (vgl. dazu Beschluss des Senats vom 28. Mai 2020 - 1 VR 3.19 -).

    Rn. 8 Mit gerichtlicher Verfügung vom 19. Dezember 2019 ist der Prozessbevollmächtigte des Antragstellers u.a. gebeten worden, bis zum 20. Januar 2020 mitzuteilen, ob bzw. inwieweit die beim Senat anhängigen Verfahren 1 A 7.19, 1 A 8.19, 1 VR 2.19 und 1 VR 3.19 fortgeführt werden sollen, ggf. eine Klage- bzw. Antragsbegründung vorzulegen, die zumindest in den Eilrechtsschutzverfahren auch das fortbestehende Rechtsschutzinteresse erläutert, und eine aktuelle ladungsfähige Anschrift des Antragstellers bzw. Klägers mitzuteilen.

  • BVerwG, 03.08.2020 - 1 A 7.19

    Klage gegen die Anordnung einer Abschiebung gemäß § 58a AufenthG und die …

    Hiergegen hat der Kläger beim Senat eine weitere Klage erhoben (1 A 8.19 ) und ebenfalls vorläufigen Rechtsschutz beantragt (1 VR 3.19 ).

    Rn. 11 Mit gerichtlicher Verfügung vom 19. Dezember 2019 ist der Prozessbevollmächtigte des Klägers u.a. gebeten worden, bis zum 20. Januar 2020 mitzuteilen, ob bzw. inwieweit die beim Senat anhängigen Verfahren 1 A 7.19, 1 A 8.19, 1 VR 2.19 und 1 VR 3.19 fortgeführt werden sollen, ggf. eine Klage- bzw. Antragsbegründung vorzulegen, die zumindest in den Eilrechtsschutzverfahren auch das fortbestehende Rechtsschutzinteresse erläutert, und eine aktuelle ladungsfähige Anschrift des Antragstellers bzw. Klägers mitzuteilen.

    Rn. 14 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf die Gerichtsakte, die Gerichtsakten der Verfahren 1 VR 2.19, 1 VR 3.19 und 1 A 8.19 , die beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten und des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, die beigezogenen Akten des Verwaltungsgerichts Kassel (2 K 500/19.KS.A, 2 L 2441/19.KS.A, 4 L 1377/19, 4 K 1378/19, 4 L 1880/19.KS.A, 4 K 1881/19.KS.A) sowie die beigezogene Strafakte des Oberlandesgerichts Frankfurt (5-2 OJs 23/18-4/18).

  • OVG Niedersachsen, 10.03.2026 - 12 LC 99/24

    Kein Anspruch des Journalisten auf Informationszugang zu unveröffentlichten …

    Ein Ausnahmefall, in dem der Angabe der Wohnanschrift des Klägers unüberwindliche oder nur schwer zu beseitigende Schwierigkeiten oder schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen oder er glaubhaft nicht über eine Anschrift verfügt (…vgl. BVerwG, Urt. v. 15.8.2019 - 1 A 2/19 - juris, Rn. 14, m. w. N.), ergibt sich aus dem Klagevorbringen ebenfalls nicht; in den Ausnahmefällen müssen dem Gericht aber die für den Ausnahmecharakter maßgebenden Gründe unterbreitet werden, um deren Prüfung zu ermöglichen (vgl. BVerwG, Urt. v. 3.8.2020 - 1 A 8/19 -, juris, Rn. 16 [am Ende]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - 18 B 16/21

    Zurückverweisung unter Aufhebung wegen des Erfordernisses einer weiteren …

    Rn. 14 Vgl. BVerwG, Urteile vom 3. August 2020 - 1 A 8.19 -, juris, Rn. 16, und vom 13. April 1999 - 1 C 24.97 -, juris, Rn. 30 ff., sowie Beschluss vom 28. Mai 2020 - 1 VR 2.19 -, juris, Rn. 15; OVG NRW, Beschluss vom 29. September 2020 - 18 B 1144/20 -.
  • VG München, 09.02.2024 - M 32 K 21.6239

    Ladungsfähige Anschrift des Klägers, c/o-Adresse (nicht ausreichend), Behauptete …

    Das Vorgehen des Gerichts im Bezugsverfahren beruhte auf der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach die Angabe einer ladungsfähigen Anschrift eines Beteiligten zu den notwendigen Angaben nach § 82 Abs. 1 VwGO gehört und dass diese Anschrift bei natürlichen Personen in der Regel die Wohnanschrift zu sein hat, auch bei anwaltlicher Vertretung (siehe BVerwG, U.v. 13.4.1999 - BVerwG 1 C 24.97 - juris; BVerwG, B.v. 1.9.205 - 1 B 79.05 - juris; BVerwG, B.v. 28.5.2020 - 1 VR 2.19 - juris; BVerwG, U.v.3.8.2020 - 1 A 8.19 - BVerwG, U.v. 24.3 2021 - 6 C 4.20 - juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht