Rechtsprechung
| BVerwG, 26.04.2016 - 1 A 9.15 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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GVG § 17 Abs. 2, § 17a Abs. 2; VereinsG §§ 3, 8, 18; VwGO § 48 Abs. 2, § 50 Abs. 1 Nr. 2, § 83
Vereinsverbot; Betätigungsverbot; Organisationsverbot; Vollzug; erstinstanzliche Zuständigkeit; Verweisung; Prozessökonomie; Rechtsschutzbedürfnis. - openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
GVG § 17 Abs. 2, § 17a Abs. 2
Betätigungsverbot; Organisationsverbot; Prozessökonomie; Rechtsschutzbedürfnis; Vereinsverbot; Verweisung; Vollzug; erstinstanzliche Zuständigkeit - rechtsinformationen.bund.de
Sachliche Zuständigkeit für vereinsrechtliche Verfügung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 17 Abs 2 GVG, § 17a Abs 2 GVG, § 3 VereinsG, § 8 VereinsG, § 18 VereinsG
Sachliche Zuständigkeit für vereinsrechtliche Verfügung - Wolters Kluwer
Erstreckung der erstinstanzlichen Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts auf Vereins- und ihnen gleichzustellende Betätigungsverbote durch das Bundesministerium des Innern; Verweis eines Rechtsstreits an das zuständige Verwaltungsgericht zur eigenverantwortlichen ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erstreckung der erstinstanzlichen Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts auf Vereins- und ihnen gleichzustellende Betätigungsverbote durch das Bundesministerium des Innern; Verweis eines Rechtsstreits an das zuständige Verwaltungsgericht zur eigenverantwortlichen ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Vereinsverbot - und die Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Das weggefallene Rechtsschutzbedürfnis - und die Verweisung des Rechtsstreits
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2016, 579
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 21.01.2004 - 6 A 1.04
Beteiligungsfähigkeit; Vereinigung; Recht auf Betätigung; Prozessvollmacht; …
Auszug aus BVerwG, 26.04.2016 - 1 A 9.15
Diese gerichtliche Zuständigkeit erstreckt sich auch auf ein Betätigungsverbot nach § 18 Satz 2 VereinsG, das ein Vereinsverbot ersetzt und - wie dem Klammerzusatz in der Vorschrift zu entnehmen ist - ebenfalls als Vereinsverbot anzusehen ist (vgl. BVerwG, Zwischenurteil vom 21. Januar 2004 - 6 A 1.04 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 40 S. 75 und Gerichtsbescheid vom 8. August 2005 - 6 A 1.04 - juris Rn. 13).
- BVerwG, 19.12.2025 - 6 A 6.23
Bundesverwaltungsgericht hebt Verbot der Vereinigung "Hammerskins Deutschland" …
Denn die von den Regelbestimmungen abweichenden besonderen Zuständigkeitsregelungen in § 48 Abs. 2 und § 50 Abs. 1 Nr. 2 VwGO tragen dem Umstand Rechnung, dass Vereinsverbote wegen ihres politischen Charakters und ihres Einflusses auf die Staatssicherheit einen die Verhältnisse rasch klärenden Rechtsschutz erfordern; für die Anfechtung von Einzelmaßnahmen zum Vollzug eines Verbots bzw. einer Feststellungsverfügung verbleibt es nach den Gesetzesmaterialien hingegen bei den allgemeinen Zuständigkeitsbestimmungen der Verwaltungsgerichtsordnung (BT-Drs. 4/430 S. 25; vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. April 2016 - 1 A 9.15 - NVwZ-RR 2016, 579 Rn. 4). - OVG Saarland, 01.12.2015 - 1 A 96/15
Beihilfe zu den Aufwendungen für eine Chelat-Therapie
Rn. 26 Dem am 14.01.2015 bei Gericht eingegangenen und am 03.02.2015 mit einer Begründung versehenen Antrag des Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen den stattgebenden Teil des erstinstanzlichen Urteils hat der Senat durch Beschluss vom 18.05.2015 - 1 A 9/15 - entsprochen.Rn. 35 Der durch Senatsbeschluss vom 18.05.2015 - 1 A 9/15 - zugelassenen und auch sonst zulässigen, insbesondere innerhalb der Monatsfrist des § 124 a Abs. 6 Satz 1 VwGO mit am 01.06.2015 beim Oberverwaltungsgericht eingegangenem Schriftsatz mit einer Begründung versehenen Berufung kann nicht entsprochen werden.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2023 - 5 B 757/23
Trennung; Verweisung; Instanzielle; Zuständigkeit; Gericht der Hauptsache
Rn. 21 So ausdrücklich BVerwG, Beschlüsse vom 26. April 2016 - 1 A 9.15 -, NVwZ-RR 2016, 579, juris, Rn. 6, und vom 5. Februar 2001 - 6 B 8.01 -, NJW 2001, 1513, juris, Rn. 6.
- LG Berlin I, 28.03.2025 - 502 KLs 1/25
Das Verbreiten von Propagandamitteln des Islamischen Staates (IS) erfüllt nicht …
Rn. 31 Dieser streng am Wortlaut der Norm orientierten und von der Kammer zugrunde gelegten Auffassung steht auch nicht entgegen, dass die §§ 85 ff. StGB anerkanntermaßen grundsätzlich verwaltungsrechtsakzessorisch auszulegen sind, die Strafgerichte also an die unanfechtbaren behördlichen Verbotsverfügungen gebunden sind (vgl. BGH…, Beschluss vom 14. November 2023 - 3 StR 141/23 -, juris Rn. 23), und ein Betätigungsverbot nach Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts einem Vereinsverbot gleichsteht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. April 2016 - 1 A 9/15 -, juris Rn. 4 und Zwischenurteil vom 21. Januar 2004 - 6 A 1/04 -, juris Rn. 14). - BVerwG, 02.08.2024 - 6 A 3.24
Verweisung wegen sachlicher Unzuständigkeit für Klage auf Aufhebung einer …
Diese gerichtliche Zuständigkeit erstreckt sich zudem auf ein Betätigungsverbot nach § 18 Satz 2 VereinsG, das ein Vereinsverbot ersetzt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. April 2016 - 1 A 9.15 - NVwZ-RR 2016, 579 m. w. N.).Demgegenüber werden Klagen gegen Verfügungen, die ihrem materiellen Gehalt nach kein Vereinsverbot enthalten, nicht von der Spezialvorschrift des § 50 Abs. 1 Nr. 2 VwGO erfasst (BVerwG, Beschluss vom 26. April 2016 - 1 A 9.15 - NVwZ-RR 2016, 579 Rn. 4).
- LSG Bayern, 15.02.2019 - L 1 SV 6/19
Bescheid, Vollstreckungsabwehrklage, Zwangsvollstreckung, Erinnerung, Verfahren, …
Die instanzielle Zuständigkeit ist ein Unterfall der sachlichen Zuständigkeit, sodass § 98 SGG zumindest entsprechend anwendbar ist (…vgl. MKLS/B. Schmidt, 12. Aufl. 2017, SGG § 98 Rn. 2;… BSG SozR 3-1500 § 166 Nr. 5; BSG Urteil v. 18.03.15 - B 2 U 8/13 R, NZS 15, 558; ebenso zu § 83 VwGO BVerwGE 18, 53, 58; BVerwG NVwZ 02, 992; NVwZ-RR 16, 579). - OVG Thüringen, 27.09.2024 - 4 VO 350/24
Rechtsweg bei Einstellung der Trinkwasserversorgung in einem privatrechtlichen …
- OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2020 - 2 O 18/20
Rechtswegverweisung bei Fischereipachtvertrag und Streit um die Wahrnehmung der …
Eine Entscheidung über die rechtlichen Konsequenzen von im Lauf des Verfahrens eingetretenen Ereignissen für den Erfolg einer Klage bzw. eines Antrages obliegt nach dem Willen des Gesetzgebers (§ 17 Abs. 2 GVG) allein dem zuständigen Gericht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. April 2016 - 1 A 9.15 - juris Rn. 6). - VG Gelsenkirchen, 04.12.2024 - 12 L 1366/24
Verwaltungsrechtsweg; Verweisung; kein schutzwürdiges Interesse; …
Rn. 13 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. April 2016 - 1 A 9/15 -, juris Rn. 6.
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