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Rechtsprechung
   BAG, 12.11.2002 - 1 ABR 1/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2316
BAG, 12.11.2002 - 1 ABR 1/02 (https://dejure.org/2002,2316)
BAG, Entscheidung vom 12.11.2002 - 1 ABR 1/02 (https://dejure.org/2002,2316)
BAG, Entscheidung vom 12. November 2002 - 1 ABR 1/02 (https://dejure.org/2002,2316)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Übernahme von Leiharbeitnehmern - Einsatz von Leiharbeitnehmern auf Dauerarbeitsplätzen

  • Judicialis

    AÜG § 14 Abs. 3 Satz 1; ; AÜG § 3 Abs. 1 Nr. 6; ; BetrVG § 99 Abs. 2 Nr. 1

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Übernahme eines Leiharbeitnehmers; Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates im Entleiherbetrieb; Einstellung auf wiederholt mit Leiharbeitnehmern besetzten Dauerarbeitsplatz ; Gesamtdauer der Überlassungen ; Arbeitnehmerbezogenheit der zeitlichen Einsatzlimitierung

  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Übernahme von Leiharbeitnehmern; Einsatz von Leiharbeitnehmern auf Dauerarbeitsplätzen; Änderung des Streitgegenstands wegen Änderung der entscheidungserheblichen rechtlichen Verhältnisse; Änderung des entscheidungserheblichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht; Arbeitnehmerüberlassung - Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Übernahme von Leiharbeitnehmern; Einsatz von Leiharbeitnehmern auf Dauerarbeitsplätzen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 103, 304
  • NZA 2003, 513
  • BB 2003, 850
  • DB 2003, 1228
 
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Wird zitiert von ... (43)Zitiert selbst (6)

  • BAG, 28.09.1988 - 1 ABR 85/87

    Leiharbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 12.11.2002 - 1 ABR 1/02
    Das Recht des Betriebsrats, die Zustimmung zu einer personellen Einzelmaßnahme unter bestimmten Voraussetzungen zu verweigern, ist als "Rechtsverhältnis" iSv. § 256 Abs. 1 ZPO zu erachten (vgl. hierzu auch BAG 28. September 1988 - 1 ABR 85/87 - BAGE 59, 380, 382).

    Als Gesetz, gegen das die Übernahme eines Leiharbeitnehmers verstoßen kann, kommt nach der Senatsrechtsprechung § 3 Abs. 1 Nr. 6 AÜG in Betracht (BAG 28. September 1988 - 1 ABR 85/87 - BAGE 59, 380, 384; 28. Januar 1992 - 1 ABR 45/91 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 95 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 103, zu B 3 der Gründe).

    Daraus folgt, daß der Betriebsrat ein Zustimmungsverweigerungsrecht hat, wenn der Leiharbeitnehmer von vornherein länger als die in § 3 Abs. 1 Nr. 6 AÜG vorgesehene Höchstdauer beim Entleiher beschäftigt werden soll (BAG 28. September 1988 - 1 ABR 85/87 - BAGE 59, 380, 385 ff.).

    Dementsprechend hat der Senat im Beschluß vom 28. September 1988 (- 1 ABR 85/87 - BAGE 59, 380, 386) zu der - damals sechsmonatigen - Zeitgrenze ausgeführt, der Gesetzgeber habe "die Wertung des Bundesverfassungsgerichts übernommen, daß gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung dann sinnvoll sein kann, wenn sie der Überbrückung eines kurzfristigen Bedürfnisses, z.B. vorübergehender dringender Arbeiten, dient, die Überlassung auf längere Zeit aber die Gefahr einer Umgehung des staatlichen Arbeitsvermittlungsmonopols und der Umgehung von Arbeitnehmerschutzgesetzen mit sich bringt".

  • BAG, 15.12.1998 - 1 ABR 9/98

    Unterrichtung des Betriebsrats über Beschäftigung freier Mitarbeiter

    Auszug aus BAG, 12.11.2002 - 1 ABR 1/02
    Über die Reichweite dieses auf konkrete Vorgänge im Betrieb bezogenen Antrags besteht zwischen den Beteiligten kein Streit (vgl. dazu, daß im Beschlußverfahren im Interesse der Klärung der zwischen den Betriebspartnern streitigen betriebsverfassungsrechtlichen Frage an die Bestimmtheit eines Feststellungsantrags weniger strenge Anforderungen zu stellen sind als an die eines Leistungsantrags BAG 15. Dezember 1998 - 1 ABR 9/98 - BAGE 90, 288, 293 ff.).
  • BAG, 28.03.2000 - 1 ABR 16/99

    Verzicht auf tarifliche Leistungen als Einstellungsvoraussetzung

    Auszug aus BAG, 12.11.2002 - 1 ABR 1/02
    Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Einstellungen ist kein Instrument einer umfassenden Vertragsinhaltskontrolle (BAG 28. März 2000 - 1 ABR 16/99 - BAGE 94, 169, 172).
  • BAG, 06.06.2000 - 1 ABR 21/99

    Rechtskraft - Gewerkschaftseigenschaft einer Arbeitnehmervereinigung

    Auszug aus BAG, 12.11.2002 - 1 ABR 1/02
    Allerdings kann auch eine wesentliche Änderung der entscheidungserheblichen rechtlichen Verhältnisse zu einer Änderung des Streitgegenstands und damit zugleich zu einer Antragsänderung führen (vgl. zur Beendigung der durch den Streitgegenstand bestimmten Rechtskraft einer Entscheidung im Beschlußverfahren im Falle einer wesentlichen Änderung der rechtlichen Verhältnisse BAG 6. Juni 2000 - 1 ABR 21/99 - BAGE 95, 97, 54 f.).
  • BAG, 28.01.1992 - 1 ABR 45/91

    Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats bei Einstellung

    Auszug aus BAG, 12.11.2002 - 1 ABR 1/02
    Als Gesetz, gegen das die Übernahme eines Leiharbeitnehmers verstoßen kann, kommt nach der Senatsrechtsprechung § 3 Abs. 1 Nr. 6 AÜG in Betracht (BAG 28. September 1988 - 1 ABR 85/87 - BAGE 59, 380, 384; 28. Januar 1992 - 1 ABR 45/91 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 95 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 103, zu B 3 der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 04.10.2001 - 11 TaBV 21/01
    Auszug aus BAG, 12.11.2002 - 1 ABR 1/02
    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluß des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 4. Oktober 2001 - 11 TaBV 21/01 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 02.08.2017 - 7 ABR 51/15

    Anzahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder - Schwellenwerte - …

    Die streitgegenständliche Frage ist deshalb nach Maßgabe der Rechtslage zu beantworten, die im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung in Kraft ist (…vgl. BAG 10. Juli 2013 - 7 ABR 91/11 - Rn. 30, BAGE 145, 355; 12. November 2002 - 1 ABR 1/02 - zu B I 2 der Gründe, BAGE 103, 304).
  • BAG, 22.04.2010 - 2 AZR 491/09

    Änderungskündigung - Versetzung

    Verfahrensgegenstand ist nicht, ob die Maßnahme im Zeitpunkt der Antragstellung durch den Arbeitgeber zulässig war (…28. Februar 2006 - 1 ABR 1/05 - Rn. 23, BAGE 117, 123; 25. Januar 2005 - 1 ABR 61/03 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 113, 218; 14. Dezember 2004 - 1 ABR 55/03 - zu B III 3 der Gründe, BAGE 113, 109). Diese gegenwarts- und zukunftsbezogene Frage ist nach Maßgabe der Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung zu beantworten (…25. Januar 2005 - 1 ABR 61/03 - aaO; 12. November 2002 - 1 ABR 1/02 - zu B I 2 der Gründe, BAGE 103, 304). Auch Veränderungen tatsächlicher Art sind dementsprechend jedenfalls bis zum Schluss der Anhörung vor dem Landesarbeitsgericht zu berücksichtigen (…BAG 16. Januar 2007 - 1 ABR 16/06 - Rn. 18, 19, AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 52 = EzA BetrVG 2001 § 99 Versetzung Nr. 3)..
  • BAG, 26.07.2005 - 1 ABR 29/04

    Sozialauswahl und Auswahlrichtlinie

    Die zum 1. Januar 2004 eingetretene Änderung des § 1 Abs. 4 KSchG stellte keine so wesentliche Änderung der entscheidungserheblichen rechtlichen Verhältnisse dar, als dass sie zweitinstanzlich zu einer Änderung des Streitgegenstands hätte führen können (vgl. dazu BAG 12. November 2002 - 1 ABR 1/02 - BAGE 103, 304, 306, zu B I 2 der Gründe).
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