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Rechtsprechung
   BAG, 14.06.2022 - 1 ABR 13/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,13919
BAG, 14.06.2022 - 1 ABR 13/21 (https://dejure.org/2022,13919)
BAG, Entscheidung vom 14.06.2022 - 1 ABR 13/21 (https://dejure.org/2022,13919)
BAG, Entscheidung vom 14. Juni 2022 - 1 ABR 13/21 (https://dejure.org/2022,13919)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Betriebsrat - Zustimmungserfordernis - Einstellung - Versetzung

  • rechtsinformationen.bund.de

    Betriebsrat - Zustimmungserfordernis - Einstellung - Versetzung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 99 Abs 1 S 1 BetrVG, § 101 S 1 BetrVG, § 95 Abs 3 S 1 BetrVG
    Betriebsrat - Zustimmungserfordernis - Einstellung - Versetzung

  • IWW

    § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 101 Satz 1 BetrVG, § 99 Abs. 4 BetrVG, § 100 BetrVG, § 99 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG, § 95 Abs. 3 Satz 1 BetrVG, § 99 BetrVG

  • Wolters Kluwer

    Eingliederung in die Arbeitsorganisation als wesentliches Merkmal der "Einstellung" i.S.d. § 99 Abs. 1 BetrVG; Prüfung der Zulässigkeit der personellen Einzelmaßnahme gem. § 101 Satz 1 BetrVG bis zur letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz; Eingliederung einer ...

  • Betriebs-Berater

    Betriebsrat - Zustimmungserfordernis - Einstellung - Versetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht - Betriebsrat; Zustimmungserfordernis; Einstellung; Versetzung

  • rechtsportal.de

    Betriebsverfassungsrecht - Betriebsrat; Zustimmungserfordernis; Einstellung; Versetzung

  • datenbank.nwb.de

    Betriebsrat - Zustimmungserfordernis - Einstellung - Versetzung

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Versetzung im Konzern - und die Zustimmung des Betriebsrats

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die fehlende Zustimmung des Betriebsrats zur Einstellung - und die Eingliederung in den Tochterbetrieb

  • bag-urteil.com (Tenor)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2022, 1414
  • DB 2022, 2741
 
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Wird zitiert von ... (22)Zitiert selbst (12)

  • BAG, 12.06.2019 - 1 ABR 5/18

    Zustimmungsersetzung - Einstellung

    Auszug aus BAG, 14.06.2022 - 1 ABR 13/21
    Entscheidend ist vielmehr, ob der Arbeitgeber mithilfe des Arbeitnehmers den arbeitstechnischen Zweck des jeweiligen Betriebs verfolgt (BAG 12. Juni 2019 - 1 ABR 5/18 - Rn. 16 mwN, BAGE 167, 43).

    Hierbei können die fachlichen Weisungsbefugnisse der Führungskraft Berücksichtigung finden, sofern sich aus ihrer Wahrnehmung eine Einbindung bei der Erfüllung der im Betrieb von den dortigen Arbeitnehmern zu erledigenden operativen Aufgaben oder in die dortigen Arbeitsprozesse ergibt (…vgl. BAG 22. Oktober 2019 - 1 ABR 13/18 - Rn. 21; 12. Juni 2019 - 1 ABR 5/18 - Rn. 21, BAGE 167, 43).

    Hingegen ist für die Annahme einer Eingliederung weder zwingend erforderlich, dass die Führungskraft ihre Tätigkeit auf dem Betriebsgelände oder innerhalb der Betriebsräume verrichtet, noch muss sie in einem bestimmten zeitlichen Mindestumfang "vor Ort" sein (…vgl. BAG 22. Oktober 2019 - 1 ABR 13/18 - Rn. 15; 12. Juni 2019 - 1 ABR 5/18 - Rn. 23 mwN, aaO).

    In den Entscheidungen vom 22. Oktober 2019 (…- 1 ABR 13/18 - Rn. 21) und vom 12. Juni 2019 (- 1 ABR 5/18 - Rn. 21, BAGE 167, 43) hat der Senat aus der Funktion und den damit verbundenen Weisungsbefugnissen der betroffenen Arbeitnehmer abgeleitet, dass sie ihren Aufgaben nur in regelmäßiger Zusammenarbeit mit Arbeitnehmern der jeweiligen Betriebe nachkommen konnten und daher in die dortigen Arbeitsabläufe eingebunden waren.

    Der Senat braucht deshalb nicht darüber zu entscheiden, ob bei der Versetzung eines in mehreren Betrieben eines Unternehmens eingegliederten Arbeitnehmers stets sämtlichen Betriebsräten ein umfassendes Beteiligungsrecht nach § 99 BetrVG zusteht oder ob dessen Bestehen und Umfang von der konkreten personellen Maßnahme abhängt (zu der grundsätzlichen Möglichkeit, in mehreren Betrieben eingegliedert zu sein, vgl. BAG 12. Juni 2019 - 1 ABR 5/18 - Rn. 24, BAGE 167, 43).

  • BAG, 22.10.2019 - 1 ABR 13/18

    Betriebsrat - Zustimmung - Einstellung

    Auszug aus BAG, 14.06.2022 - 1 ABR 13/21
    Dessen Würdigung ist in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur darauf überprüfbar, ob das Gericht den Rechtsbegriff selbst verkannt, gegen Denkgesetze, anerkannte Auslegungs- und Erfahrungssätze verstoßen oder wesentliche Umstände außer Acht gelassen hat (…BAG 26. Mai 2021 - 7 ABR 17/20 - Rn. 29; 22. Oktober 2019 - 1 ABR 13/18 - Rn. 16 mwN).

    Mit der Rechtskraft eines dem Antrag nach § 101 Satz 1 BetrVG stattgebenden Beschlusses wird der Arbeitgeber verpflichtet, den betriebsverfassungswidrigen Zustand zu beseitigen (vgl. BAG 22. Oktober 2019 - 1 ABR 13/18 - Rn. 13).

    Hierbei können die fachlichen Weisungsbefugnisse der Führungskraft Berücksichtigung finden, sofern sich aus ihrer Wahrnehmung eine Einbindung bei der Erfüllung der im Betrieb von den dortigen Arbeitnehmern zu erledigenden operativen Aufgaben oder in die dortigen Arbeitsprozesse ergibt (vgl. BAG 22. Oktober 2019 - 1 ABR 13/18 - Rn. 21;… 12. Juni 2019 - 1 ABR 5/18 - Rn. 21, BAGE 167, 43).

    Hingegen ist für die Annahme einer Eingliederung weder zwingend erforderlich, dass die Führungskraft ihre Tätigkeit auf dem Betriebsgelände oder innerhalb der Betriebsräume verrichtet, noch muss sie in einem bestimmten zeitlichen Mindestumfang "vor Ort" sein (vgl. BAG 22. Oktober 2019 - 1 ABR 13/18 - Rn. 15;… 12. Juni 2019 - 1 ABR 5/18 - Rn. 23 mwN, aaO).

    In den Entscheidungen vom 22. Oktober 2019 (- 1 ABR 13/18 - Rn. 21) und vom 12. Juni 2019 (…- 1 ABR 5/18 - Rn. 21, BAGE 167, 43) hat der Senat aus der Funktion und den damit verbundenen Weisungsbefugnissen der betroffenen Arbeitnehmer abgeleitet, dass sie ihren Aufgaben nur in regelmäßiger Zusammenarbeit mit Arbeitnehmern der jeweiligen Betriebe nachkommen konnten und daher in die dortigen Arbeitsabläufe eingebunden waren.

  • BAG, 26.05.2021 - 7 ABR 17/20

    Zuständigkeit des Betriebsrats - Betriebszugehörigkeit - Eingliederung - …

    Auszug aus BAG, 14.06.2022 - 1 ABR 13/21
    Dessen Würdigung ist in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur darauf überprüfbar, ob das Gericht den Rechtsbegriff selbst verkannt, gegen Denkgesetze, anerkannte Auslegungs- und Erfahrungssätze verstoßen oder wesentliche Umstände außer Acht gelassen hat (BAG 26. Mai 2021 - 7 ABR 17/20 - Rn. 29;… 22. Oktober 2019 - 1 ABR 13/18 - Rn. 16 mwN).

    Soweit der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts in seiner Entscheidung vom 26. Mai 2021 (- 7 ABR 17/20 - Rn. 45) angenommen hat, aus einer fachlichen "Unterstellung" von Arbeitnehmern könne sich eine Eingliederung des Vorgesetzten in deren Betrieb ergeben, hat er ausdrücklich auf die Rechtsprechung des Ersten Senats Bezug genommen.

  • BAG, 25.04.2018 - 7 ABR 30/16

    Aufhebung von Einstellungen

    Auszug aus BAG, 14.06.2022 - 1 ABR 13/21
    Mit der Rechtskraft eines dem Antrag stattgebenden Beschlusses wird der Arbeitgeber verpflichtet, sie aufzuheben (vgl. BAG 25. April 2018 - 7 ABR 30/16 - Rn. 21).

    Es geht nicht darum, ob die Maßnahme bei ihrer Durchführung betriebsverfassungsrechtlich zulässig war (BAG 25. April 2018 - 7 ABR 30/16 - Rn. 21;… 14. April 2015 - 1 ABR 66/13 - Rn. 21, BAGE 151, 212).

  • BAG, 13.12.2011 - 1 ABR 2/10

    Mitbestimmung bei Versetzungen - arbeitskampfbedingte Versetzung

    Auszug aus BAG, 14.06.2022 - 1 ABR 13/21
    Deshalb muss der Betriebsrat des abgebenden Betriebs bei einer auf Dauer angelegten Versetzung eines versetzungswilligen Arbeitnehmers nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht beteiligt werden (vgl. BAG 13. Dezember 2011 - 1 ABR 2/10 - Rn. 23, BAGE 140, 113;… 22. November 2005 - 1 ABR 49/04 - Rn. 24 mwN, BAGE 116, 223).
  • BAG, 22.11.2005 - 1 ABR 49/04

    Mitbestimmungsrecht bei Versetzung

    Auszug aus BAG, 14.06.2022 - 1 ABR 13/21
    Deshalb muss der Betriebsrat des abgebenden Betriebs bei einer auf Dauer angelegten Versetzung eines versetzungswilligen Arbeitnehmers nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht beteiligt werden (…vgl. BAG 13. Dezember 2011 - 1 ABR 2/10 - Rn. 23, BAGE 140, 113; 22. November 2005 - 1 ABR 49/04 - Rn. 24 mwN, BAGE 116, 223).
  • BAG, 24.04.2018 - 1 ABR 6/16

    Gegenwarts- und zukunftsbezogene Überwachungsaufgabe des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 14.06.2022 - 1 ABR 13/21
    Ob er besteht, ist grundsätzlich eine Frage der Begründetheit (…vgl. etwa BAG 28. Juli 2020 - 1 ABR 45/18 - Rn. 19; 24. April 2018 - 1 ABR 6/16 - Rn. 20 mwN).
  • BAG, 17.11.2021 - 7 ABR 18/20

    Verlegung einer betrieblichen Einheit - Versetzung - Beteiligung Betriebsrat - …

    Auszug aus BAG, 14.06.2022 - 1 ABR 13/21
    Eine personelle Einzelmaßnahme iSd. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG kann daher nur nach Zustimmung des Betriebsrats oder ihrer rechtskräftigen Ersetzung in einem Verfahren nach § 99 Abs. 4 BetrVG oder als vorläufige personelle Maßnahme unter den Voraussetzungen des § 100 BetrVG vorgenommen werden (vgl. BAG 17. November 2021 - 7 ABR 18/20 - Rn. 10 mwN).
  • BAG, 28.07.2020 - 1 ABR 45/18

    Mitbestimmung des Betriebsrats - Festlegung der Arbeitszeit - Einstellung von …

    Auszug aus BAG, 14.06.2022 - 1 ABR 13/21
    Ob er besteht, ist grundsätzlich eine Frage der Begründetheit (vgl. etwa BAG 28. Juli 2020 - 1 ABR 45/18 - Rn. 19;… 24. April 2018 - 1 ABR 6/16 - Rn. 20 mwN).
  • BAG, 16.01.2007 - 1 ABR 16/06

    Versetzung - Gegenstand des Zustimmungsersetzungsverfahrens

    Auszug aus BAG, 14.06.2022 - 1 ABR 13/21
    Ändert sich die Tätigkeit des von der personellen Einzelmaßnahme betroffenen Arbeitnehmers, ist - jedenfalls dann, wenn die Änderung noch vor dem Zeitpunkt der letzten mündlichen Anhörung in der Tatsacheninstanz erfolgt ist - die Maßnahme in ihrem aktuellen Zuschnitt der rechtlichen Überprüfung zu unterziehen (vgl. BAG 16. Januar 2007 - 1 ABR 16/06 - Rn. 18 mwN).
  • BAG, 14.04.2015 - 1 ABR 66/13

    Tarifpluralität - Eingruppierung

  • LAG Niedersachsen, 19.05.2021 - 2 TaBV 51/20

    Verfolgung des arbeitstechnischen Zwecks des Betriebes als Kriterium einer …

  • BAG, 22.05.2025 - 7 ABR 28/24

    Mehrfache Wahlberechtigung von Führungskräften

    Weder ist zwingend erforderlich, dass die Führungskraft ihre Tätigkeit innerhalb von Betriebsräumen verrichtet, noch muss sie in einem bestimmten zeitlichen Mindestumfang "vor Ort" sein, noch muss sie einer Bindung an Weisungen einer gleichfalls im Betrieb tätigen - ihr gegenüber vorgesetzten - Person unterliegen (zu all dem mit Bezug zu § 99 BetrVG: BAG 14. Juni 2022 - 1 ABR 13/21 - Rn. 23 ff.;… 22. Oktober 2019 - 1 ABR 13/18 - Rn. 19;… mit Bezug zur Zuständigkeit des Betriebsrats vgl. BAG 26. Mai 2021 - 7 ABR 17/20 - Rn. 43, BAGE 175, 104).
  • BAG, 23.09.2025 - 1 ABR 25/24

    Personelle Einzelmaßnahme - Einstellung - Matrixstrukturen

    Eine personelle Einzelmaßnahme iSd. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG kann daher nur nach Zustimmung des Betriebsrats oder ihrer rechtskräftigen Ersetzung in einem Verfahren nach § 99 Abs. 4 BetrVG oder als vorläufige personelle Maßnahme unter den Voraussetzungen des § 100 BetrVG vorgenommen werden (BAG 14. Juni 2022 - 1 ABR 13/21 - Rn. 16 mwN).

    Rn. 12 2. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist eine Einstellung iSd. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG gegeben, wenn eine Person in den Betrieb eingegliedert wird, um zusammen mit den dort schon beschäftigten Arbeitnehmern dessen arbeitstechnischen Zweck durch weisungsgebundene Tätigkeit zu verwirklichen (BAG 14. Juni 2022 - 1 ABR 13/21 - Rn. 19 mwN).

    Dessen Würdigung ist in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur darauf überprüfbar, ob das Gericht den Rechtsbegriff selbst verkannt, gegen Denkgesetze, anerkannte Auslegungs- und Erfahrungssätze verstoßen oder wesentliche Umstände außer Acht gelassen hat (BAG 14. Juni 2022 - 1 ABR 13/21 - Rn. 20 mwN).

    Davon ist typischerweise auszugehen, wenn die Führungskraft zur Durchführung der ihr obliegenden Aufgaben mit den im Betrieb tätigen Arbeitnehmern regelmäßig zusammenarbeiten muss und damit ihre fachlichen Weisungsbefugnisse auch tatsächlich wahrnimmt (vgl. für eine bei dem Betriebsinhaber beschäftigte Führungskraft BAG 14. Juni 2022 - 1 ABR 13/21 - Rn. 24 mwN).

    Ändern sich die für die Frage der Eingliederung in den Betrieb maßgebenden Umstände, ist - jedenfalls dann, wenn die Änderung noch vor dem Zeitpunkt der letzten mündlichen Anhörung in der Tatsacheninstanz erfolgt ist - die Maßnahme in ihrem aktuellen Zuschnitt der rechtlichen Überprüfung zu unterziehen (vgl. BAG 14. Juni 2022 - 1 ABR 13/21 - Rn. 22 mwN).

    Rn. 31 b) Die für eine Einstellung erforderliche Eingliederung in die Betriebsorganisation erfordert weder, dass die betreffende Person ihre Tätigkeit auf dem Betriebsgelände oder innerhalb der Betriebsräume verrichtet, noch muss sie in einem bestimmten zeitlichen Mindestumfang "vor Ort" sein (…vgl. BAG 22. Mai 2025 - 7 ABR 28/24 - Rn. 33; 14. Juni 2022 - 1 ABR 13/21 - Rn. 24 mwN).

  • LAG Hessen, 13.01.2026 - 4 TaBV 81/24
    Der gemäß § 101 S. 1 BetrVG gestellte Antrag auf Aufhebung der vermeintlichen Versetzung von ... Herrn O. zielt der Sache nach auf die Aufhebung der Beschäftigung dieses Arbeitnehmers als Senior Manager Clearance Operations im Betrieb in ... C. (…LAG Baden-Württemberg, Beschl. v. 14.03.2023 - 15 TabV 1/22 - Rn. 72, juris; BAG, Beschl. v. 14.06.2022 - 1 ABR 13/21 - Rn. 11, juris;… BAG, Beschl. v. 23.09.2025 - 1 ABR 25/24 - Rn. 9, juris).

    Ob die personelle Maßnahme - wie vom Betriebsrat im Antrag bezeichnet - eine Versetzung oder aber ggf. eine Einstellung darstellt, ist eine Rechtsfrage, die vom Gericht zu beurteilen ist (BAG, Beschl. v. 14.06.2022 - 1 ABR 13/21 - Rn. 13, juris).

    Eine personelle Einzelmaßnahme im Sinne des § 99 Abs. 1 S. 1 BetrVG kann daher nur nach Zustimmung des Betriebsrats oder ihrer rechtskräftigen Ersetzung in einem Verfahren nach § 99 Abs. 4 BetrVG oder als vorläufige personelle Maßnahme unter den Voraussetzungen des § 100 BetrVG vorgenommen werden (…BAG, Beschl. v. 23.09.2025 - 1 ABR 25/24 - Rn. 11, juris; BAG, Beschl. v. 14.06.2022 - 1 ABR 13/21 - Rn. 16, juris).

    Insofern käme ein Zustimmungserfordernis des antragstellenden Betriebsrats nach § 99 Abs. 1 S. 1 BetrVG nur dann in Betracht, wenn die Zuweisung der Tätigkeit als Senior Manager Clearance Operations ab dem 01. Juni 2023 eine Einstellung von ... Herrn O. in den Betrieb in ... C. wäre (…BAG, Urt. v. 26.01.1993 - 2 ZAR 303/92 - Rn. 23, juris; BAG, Beschl. v. 14.06.2022 - 1 ABR 13/21 - Rn. 18, juris).

    Entscheidend ist vielmehr, ob der Arbeitgeber mithilfe des Arbeitnehmers den arbeitstechnischen Zweck des jeweiligen Betriebs (mit)verfolgt (…BAG, Beschl. v. 12.06.2019 - 1 ABR 5/18 - Rn. 16, juris; BAG, Beschl. v. 14.06.2022 - 1 ABR 13/21 - Rn. 19, juris;… BAG, Beschl. v. 22.05.2025 - 7 ABR 28/24 - Rn. 33, juris;… BAG, Beschl. v. 23.09.2025 - 1 ABR 25/24 - Rn. 12, 31, juris).

    Maßgebend ist vielmehr, ob diese Führungskraft tatsächlich in die betriebliche Arbeitsorganisation integriert wird (BAG, Beschl. v. 14.06.2022 - 1 ABR 13/21 - Rn. 23, juris).

    Davon ist typischerweise auszugehen, wenn die Führungskraft zur Durchführung der ihr obliegenden Aufgaben mit den im Betrieb tätigen Arbeitnehmern regelmäßig zusammenarbeiten muss und damit ihre fachlichen Weisungsbefugnisse auch tatsächlich wahrnimmt (…BAG, Beschl. v. 23.09.2025 - 1 ABR 25/24 - Rn. 23, juris;… BAG, Beschl. v. 22.05.2025 - 7 ABR 28/24 - Rn. 37, juris; BAG, Beschl. v. 14.06.2022 - 1 ABR 13/21 - Rn. 24, juris).

    Maßgeblich ist, dass die Person ihren Aufgaben nur in regelmäßiger Zusammenarbeit mit Arbeitnehmern des jeweiligen Betriebes nachkommen kann und daher in die dortigen Arbeitsabläufe eingebunden ist (BAG, Beschl. v. 14.06.2022 - 1 ABR 13/21 - Rn. 25, juris).

    Die Erstellung von Jahresplänen, an die ein Mitarbeiter in einem anderen Betrieb gebunden ist, der über den konkreten Einsatz des Personals nach Ort und Zeit in diesem Betrieb entscheidet, führt daher nicht dazu, dass die Person, die diesen Jahresplan erstellt, in den Arbeitsprozess dieses (anderen) Betriebes tatsächlich eingegliedert ist (BAG, Beschl. v. 14.06.2022 - 1 ABR 13/21 - Rn. 27, juris).

    Aufgaben disziplinarischer Führung sowie die Erarbeitung allgemeiner mittel- und langfristiger Planungen lassen nicht unmittelbar erkennen, dass eine Person bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit in einem anderen Betrieb tätigen Arbeitnehmern regelmäßig zusammenarbeiten würde (BAG, Beschl. v. 14.06.2022 - 1 ABR 13/21 - Rn. 28, juris).

    Das Bestehen eines disziplinarischen Weisungsrechts ist für die Beurteilung, ob eine Führungskraft in den Betrieb der ihr unterstellten Arbeitnehmer eingegliedert ist, nicht erheblich (BAG, Beschl. v. 14.06.2022 - 1 ABR 13/21 - Rn. 23, juris).

    Zwar stellt es ein gewichtiges Indiz für eine Eingliederung in die betrieblichen Arbeitsabläufe dar, wenn die Führungskraft in Wahrnehmung ihrer Aufgaben auch tatsächlich - ggf. nur partiell - im Betrieb anwesend ist (BAG, Beschl. v. 14.06.2022 - 1 ABR 13/21 - Rn. 24, juris).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2025 - 7 TaBV 8/24

    Einzelfallentscheidung zum Mitbestimmungsrecht bei Vorgesetztenwechsel in …

    Mit der Rechtskraft eines dem Antrag stattgebenden Beschlusses wird die Arbeitgeberin verpflichtet, sie aufzuheben (BAG 14.06.2022 - 1 ABR 13/21 - Rn. 12 mwN.).

    Ob er besteht, ist grundsätzlich eine Frage der Begründetheit (BAG 14.06.2022 - 1 ABR 13/21 - Rn. 12 mwN.).

    Entscheidend ist, ob der Arbeitgeber mithilfe des Arbeitnehmers den arbeitstechnischen Zweck des jeweiligen Betriebs verfolgt (BAG 14.06.2022 - 1 ABR 13/21 - Rn. 19 mwN.;… 26.05.2021 - 7 ABR 17/20 - Rn. 34 mwN.).

    Sie kann daher nicht aus rechtlichen Befugnissen des von der Maßnahme betroffenen Arbeitnehmers resultieren (BAG 14.06.2022 - 1 ABR 13/21 - Rn. 23 mwN.).

    Hierbei können die fachlichen Weisungsbefugnisse der Führungskraft Berücksichtigung finden, sofern sich aus ihrer Wahrnehmung eine Einbindung bei der Erfüllung der im Betrieb von den dortigen Arbeitnehmern zu erledigenden operativen Aufgaben oder in die dortigen Arbeitsprozesse ergibt (BAG 14.06.2022 - 1 ABR 13/21 - Rn. 24 mwN.).

    Typischerweise ist in solchen Fällen von einer Eingliederung auszugehen, wenn die Führungskraft zur Durchführung der ihr obliegenden Aufgaben mit den im Betrieb tätigen Arbeitnehmern regelmäßig zusammenarbeiten muss und damit ihre fachlichen Weisungsbefugnisse auch tatsächlich wahrnimmt (BAG 14.06.2022 - 1 ABR 13/21 - Rn. 24 mwN.).

    Hingegen ist für die Annahme einer Eingliederung weder zwingend erforderlich, dass die Führungskraft ihre Tätigkeit auf dem Betriebsgelände oder innerhalb der Betriebsräume verrichtet, noch muss sie in einem bestimmten zeitlichen Mindestumfang "vor Ort" sein (BAG 14.06.2022 - 1 ABR 13/21 - Rn. 24 mwN.).

    Ist die Führungskraft in Wahrnehmung ihrer Aufgaben allerdings auch tatsächlich - partiell - im Betrieb anwesend, stellt dies ein gewichtiges Indiz für eine Eingliederung in die betrieblichen Arbeitsabläufe dar (BAG 14.06.2022 - 1 ABR 13/21 - Rn. 24).

    Rn. 89 Es kommt auch im Fall einer unternehmensfremden Führungskraft vielmehr zusätzlich darauf an, ob der Arbeitgeberin hinsichtlich der Tätigkeit dieser Führungskraft Weisungsrechte im Sinn von Personalbefugnissen zustehen (…vgl. BAG 13.12.2005 - 1 ABR 51/04 - Rn. 10, juris; Weisungsrechte gegeben in BAG 14.06.2022 - 1 ABR 13/21; 22.10.2019 - 1 ABR 13/18; 12.06.2019 - 1 ABR 5/18; LAG Baden-Württemberg 28.05.2014 - 4 TaBV 7/13).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.10.2024 - 3 TaBV 2/24

    Aufhebung einer personellen Maßnahme - Zustimmungserfordernis - Einstellung - …

    Eine personelle Einzelmaßnahme im Sinne des § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG kann daher nur nach Zustimmung des Betriebsrats oder ihrer rechtskräftigen Ersetzung in einem Verfahren nach § 99 Abs. 4 BetrVG oder als vorläufige personelle Maßnahme unter den Voraussetzungen des § 100 BetrVG vorgenommen werden (vgl. BAG, 14. Juni 2022 - 1 ABR 13/21 - Rn. 16 mwN).

    Eine personelle Einzelmaßnahme im Sinne des § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG kann daher nur nach Zustimmung des Betriebsrats oder ihrer rechtskräftigen Ersetzung in einem Verfahren nach § 99 Abs. 4 BetrVG oder als vorläufige personelle Maßnahme unter den Voraussetzungen des § 100 BetrVG vorgenommen werden (vgl. BAG, 14. Juni 2022 - 1 ABR 13/21 - Rn. 16 mwN).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG, 14. Juni 2022 - 1 ABR 13/21 - Rn. 19) ist eine Einstellung im Sinne des § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG gegeben, wenn eine Person in den Betrieb eingegliedert wird, um zusammen mit den dort schon beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern dessen arbeitstechnischen Zweck durch weisungsgebundene Tätigkeit zu verwirklichen.

    Die Annahme einer Eingliederung einer Führungskraft in die Betriebsorganisation erfordert nicht, dass die Führungskraft einer - wie auch immer gearteten - Bindung an Weisungen einer im Betrieb tätigen "Führungskraft" unterliegt (…vgl. BAG, 22. Oktober 2019 - 1 ABR 13/18 - Rn. 19;… BAG, 12. Juni 2019 - 1 ABR 5/18 - Rn. 23), dass die Führungskraft ihre Arbeiten auf dem Betriebsgelände oder innerhalb der Betriebsräume verrichtet (vgl. BAG, 14. Juni 2022 - 1 ABR 13/21 - Rn. 19 und Rn. 24;… BAG, 12. Juni 2019 - 1 ABR 5/18 - Rn. 16 mwN) und/oder dass die Führungskraft über Befugnisse verfügt, die sie zur Ermahnung, Abmahnung oder Kündigung von betriebszugehörigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern berechtigt (vgl. BAG, 14. Juni 2022 - 1 ABR 13/21 - Rn. 23).

    Vielmehr erfordert die Annahme einer Eingliederung einer Führungskraft in die Betriebsorganisation eine Gesamtwürdigung aller maßgebenden Umstände des Einzelfalls (vgl. BAG, 14. Juni 2022 - 1 ABR 13/21 - Rn. 24).

    Hierbei können die fachlichen Weisungsbefugnisse der Führungskraft Berücksichtigung finden, sofern sich aus ihrer Wahrnehmung eine Einbindung bei der Erfüllung der im Betrieb von den dortigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu erledigenden operativen Aufgaben oder in die dortigen Arbeitsprozesse ergibt (vgl. BAG, 14. Juni 2022 - 1 ABR 13/21 - Rn. 24;… BAG, 22. Oktober 2019 - 1 ABR 13/18 - Rn. 21;… BAG, 12. Juni 2019 - 1 ABR 5/18 - Rn. 21).

    Typischerweise ist in solchen Fällen von einer Eingliederung auszugehen, wenn die Führungskraft zur Durchführung der ihr obliegenden Aufgaben mit den im Betrieb tätigen Arbeitnehmern regelmäßig zusammenarbeiten muss und damit ihre fachlichen Weisungsbefugnisse auch tatsächlich wahrnimmt (BAG, 14. Juni 2022 - 1 ABR 13/21 - Rn. 24 mwN).

  • LAG Baden-Württemberg, 14.03.2023 - 15 TaBV 1/22

    Betriebsverfassungsrechtliche Zuordnung eines Arbeitnehmers zu einem Betrieb - …

    Erforderlich für die zusätzliche Eingliederung in den anderen Betrieb ist vielmehr eine regelmäßige Zusammenarbeit mit den Arbeitnehmern dieses anderen Betriebs (Anschluss an BAG 14.06.2022 - 1 ABR 13/21).

    Rn. 72 Der gem. § 101 Satz 1 BetrVG zulässige Antrag auf Aufhebung der vermeintlichen Einstellung des Herrn H zielt der Sache nach auf die Aufhebung der Beschäftigung dieses Arbeitnehmers im Betrieb S (vgl. BAG 14.06.2022 - 1 ABR 13/21 - NZA 2022, 1414 Rn. 11 bis 13).

    Entscheidend ist vielmehr, ob der Arbeitgeber mit Hilfe des Arbeitnehmers den arbeitstechnischen Zweck des jeweiligen Betriebs verfolgt (vgl. BAG 14.06.2022 - 1 ABR 13/21 - aaO. Rn. 19).

    Ändert sich die Tätigkeit des von der personellen Einzelmaßnahme betroffenen Arbeitnehmers, ist - jedenfalls dann, wenn die Änderung noch vor dem Zeitpunkt der letzten mündlichen Anhörung in der Tatsacheninstanz erfolgt ist - die Maßnahme in ihrem aktuellen Zuschnitt der rechtlichen Überprüfung zu unterziehen (vgl. BAG 14.06.2022 - 1 ABR 13/21 - aaO. Rn. 22).

    Es muss eine tatsächliche Einbindung in die Erfüllung der von den Arbeitnehmern des Betriebs zu erledigenden operativen Aufgaben oder in die dortigen - zur Erreichung des arbeitstechnischen Zwecks erforderlichen - Arbeitsprozesse vorliegen (vgl. zu alledem BAG 14.06.2022 - 1 ABR 13/21 - Rn. 23, 24, 25 und 30 mwN.).

  • LAG Bremen, 02.05.2024 - 2 TaBV 2/23

    Einstellung i.S.d. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG ; Eingliederung in eine fremde …

    Rn. 39 Der gem. § 101 Satz 1 BetrVG zulässige Antrag auf Aufhebung der Einstellung der im Antrag genannten Personen zielt der Sache nach auf die Aufhebung der Beschäftigung dieser Personen im Betrieb Bremen (vgl. BAG, Beschluss vom 14.06.2022 - 1 ABR 13/21 -, juris Rn. 11 ff.).

    Entscheidend ist vielmehr, ob der Arbeitgeber mit Hilfe des Arbeitnehmers den arbeitstechnischen Zweck des jeweiligen Betriebs verfolgt (vgl. BAG, Beschluss vom 14.06.2022 - 1 ABR 13/21 -, a.a.O. Rn. 19).

    Es muss eine tatsächliche Einbindung in die Erfüllung der von den Arbeitnehmern des Betriebs zu erledigenden operativen Aufgaben oder in die dortigen - zur Erreichung des arbeitstechnischen Zwecks erforderlichen - Arbeitsprozesse vorliegen (zum Ganzen BAG, Beschluss vom 14.06.2022 - 1 ABR 13/21 -, a.a.O. Rn. 23 ff. m.w.N.).

  • LAG Hessen, 22.01.2024 - 16 TaBV 98/23

    Beschwerde wegen der Wirksamkeit einer Betriebsratswahl; Voraussetzungen für eine …

    Hierfür seien nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Juni 2022 -1 ABR 13/21- disziplinarische Führungsbefugnisse nicht erforderlich.

    Vielmehr liegt nach der Rechtsprechung des BAG zur personellen Mitbestimmungin einem solchen Fall eine Einstellung im Sinne von § 99 BetrVG und damit eine Eingliederung des Vorgesetzten in den Betrieb der ihm unterstellten Arbeitnehmer vor, da durch die Wahrnehmung der Führungsaufgaben (auch) der arbeitstechnische Zweck des Betriebs verwirklicht wird, in dem die ihm unterstellten Mitarbeiter tätig sind (…BAG 26. Mai 2021 - 7 ABR 17/20 - Rn. 43; 14. Juni 2022 - 1 ABR 13/21 - Rn. 19).

    Für die Beurteilung, ob ein Arbeitnehmer des den Betrieb führenden Unternehmens, der zum Vorgesetzten bestellt wird, in den Betrieb der ihm jeweils unterstellten Arbeitnehmer eingegliedert wird, kommt es nicht darauf an, ob der Vorgesetzte über Befugnisse verfügt, die ihn zur Ermahnung, Abmahnung oder Kündigung von betriebszugehörigen Arbeitnehmern berechtigen (BAG 14. Juni 2022 - 1 ABR 13/21 - Rn. 23).

    Ist die Führungskraft in Wahrnehmung ihrer Aufgaben allerdings auch tatsächlich - partiell - im Betrieb anwesend, stellt dies ein gewichtiges Indiz für eine Eingliederung in die betrieblichen Arbeitsabläufe dar (BAG 14. Juni 2022 - 1 ABR 13/21 - Rn. 24).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.12.2024 - 10 TaBV 1088/23

    Zustimmungsersetzung zur Einstellung - Aufhebung der Maßnahme - Arbeitnehmerin in …

    Eine personelle Einzelmaßnahme iSd. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG kann daher nur nach Zustimmung des Betriebsrats oder ihrer rechtskräftigen Ersetzung in einem Verfahren nach § 99 Abs. 4 BetrVG oder als vorläufige personelle Maßnahme unter den Voraussetzungen des § 100 BetrVG vorgenommen werden (vgl. BAG, Beschluss vom 14. Juni 2022 - 1 ABR 13/21 - Rn 16; BAG…, Beschluss vom 17. November 2021 - 7 ABR 18/20 - Rn. 10 mwN).

    Ändert sich die Tätigkeit des von der personellen Einzelmaßnahme betroffenen Arbeitnehmers, ist jedenfalls dann, wenn die Änderung noch vor dem Zeitpunkt der letzten mündlichen Anhörung in der Tatsacheninstanz erfolgt ist, die Maßnahme in ihrem aktuellen Zuschnitt der rechtlichen Überprüfung zu unterziehen (BAG 14. Juni 2022 - 1 ABR 13/21 - Rn 22; LAG Baden-Württemberg 14. März 2023 - 15 TaBV 1/22 - Rn 76).

    Entscheidend ist vielmehr, ob der Arbeitgeber mit Hilfe des Arbeitnehmers den arbeitstechnischen Zweck des jeweiligen Betriebes verfolgt (BAG 14. Juni 2022 - 1 ABR 13/21 - Rn 19; LAG Baden-Württemberg 14. März 2023 - 15 TaBV 1/22 - Rn 75).

    Es muss eine tatsächliche Einbindung in die Erfüllung der von den Arbeitnehmern des Betriebs zu erledigenden operativen Aufgaben oder in die dortigen - zur Erreichung des arbeitstechnischen Zwecks erforderlichen - Arbeitsprozesse vorliegen (zum Ganzen BAG, Beschluss vom 14.06.2022 - 1 ABR 13/21 - Rn. 23, 24, 25 und 30 ff. m.w.N.; LAG Baden-Württemberg vom 14. März 2023 -15 TaBV 1/22 - Rn 78; Landesarbeitsgericht Bremen, Beschluss vom 2. Mai 2024 - 2 TaBV 2/23 - Rn 43).

  • LAG Baden-Württemberg, 13.06.2024 - 3 TaBV 1/24

    Anfechtung Betriebsratswahl - Begriff der Eingliederung - Wahlberechtigung von …

    Nicht maßgeblich ist, ob der Vorgesetzte über Befugnisse verfügt, die ihn zur Ermahnung, Abmahnung oder Kündigung von betriebszugehörigen Arbeitnehmern berechtigen (BAG 14. Juni 2022 - 1 ABR 13/21 - NZA 2022, 1414).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.04.2024 - 10 TaBV 1088/23

    Arbeitnehmerin im Konzern - Aufhebung einer personellen Maßnahme - …

  • BAG, 27.01.2026 - 1 ABR 18/25

    Personelle Einzelmaßnahme - Einstellung - Matrixstrukturen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.03.2024 - 7 TaBV 2/23

    Betriebsbegriff - räumlich weit entfernter Betriebsteil - Zustimmung Betriebsrat …

  • BAG, 15.11.2022 - 1 ABR 15/21

    Aufhebung einer personellen Maßnahme - Beendigung der Maßnahme

  • LAG Hamm, 29.07.2025 - 7 TaBV 37/24

    Unternehmensübergreifende Matrixstruktur; personelle Einzelmaßnahme; …

  • LAG Hamm, 08.04.2025 - 7 TaBV 41/24

    Betriebsratsfähige Organisationseinheit; Plattformökonomie; Betriebsbegriff

  • LAG München, 22.05.2024 - 11 TaBV 86/23

    Betriebsratswahl, Matrix-Führungskräfte, Eingliederungsbegriff, Mehrfache …

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.10.2023 - 5 TaBV 5/23

    Betriebsratswahl - Anfechtung - wahlberechtigter Arbeitnehmer - Ausscheiden - …

  • LAG Köln, 20.01.2023 - 9 TaBV 36/22

    Sonderregelung für leitende Angestellte in § 5 Abs. 3 BetrVG ; Befugnis zur …

  • LAG Düsseldorf, 31.05.2023 - 14 TaBV 1/23

    Neuwahl des Betriebsrats; Zeitpunkt der Mitbestimmung bei personellen …

  • ArbG Herne, 09.04.2025 - 5 BV 15/24

    Einzelfallentscheidung zum leitenden Angestellten

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.03.2025 - 3 TaBV 17/24

    Aufhebung einer personellen Maßnahme - Zustimmungserfordernis - Versetzung - …

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