Rechtsprechung
| BAG, 01.12.1961 - 1 ABR 15/60 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Mindestzahl von Arbeitnehmern - Ständig besetzte Arbeitsplätze - Wirtschaftliche Bedeutung des Unternehmens
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BB 1962, 220
- DB 1962, 306
Wird zitiert von ... (4)
- BAG, 13.03.2013 - 7 ABR 47/11
Aktives Wahlrecht nach § 5 Abs. 2 Satz 1 DrittelbG
Eine Entscheidung darüber, ob die Arbeitnehmer des Gemeinschaftsbetriebs in den Aufsichtsrat des Trägerunternehmens, mit dem sie keinen Arbeitsvertrag geschlossen haben, wählbar sind, erfordert der Streitfall ebenso wenig wie eine Aussage darüber, ob diese Arbeitnehmer bei den in § 1 Abs. 1 DrittelbG genannten Schwellenwerten den Trägerunternehmen "wechselseitig" zugerechnet werden (zu Letzterem - differenzierend nach dem Umfang der Arbeitsleistung - BAG 1. Dezember 1961 - 1 ABR 15/60 - [zur Berechnung der mitbestimmungsrechtlichen Schwellenwerte des § 77 Abs. 2 BetrVG 1952]; vgl. auch LG Hannover 14. Mai 2012 - 25 O 65/11 - [mit zust. Anm. Lüers/Schomaker BB 2013, 565]; LG Hamburg 21. Oktober 2008 - 417 O 171/07 - [zum Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmer nach dem MitbestG]; vgl. ferner zur mitbestimmungsrechtlichen Berücksichtigung von Fremdpersonal Hanseatisches OLG Hamburg 29. Oktober 2007 - 11 W 27/07 - [keine Berücksichtigung von gestelltem Personal bei den Schwellenwerten von § 1 DrittelbG]; OLG Düsseldorf 12. Mai 2004 - 19 W 2/04 - [keine Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei den Schwellenwerten von §§ 76, 77, 77a BetrVG 1952]). - OLG Düsseldorf, 21.07.2016 - 26 W 1/16
Mitbestimmung der Arbeitnehmer in einer arbeitnehmerlosen Konzernobergesellschaft
Soweit es in der Vergangenheit - differenzierend nach dem Umfang der Arbeitsleistung - eine wechselseitige Zurechnung bejaht hat, betraf dies lediglich den für die Wahlberechtigung der Arbeitnehmer maßgeblichen Schwellenwert des § 77 Abs. 2 BetrVG 1952 (BAG, Beschl. v. 01.12.1961 - 1 ABR 15/60 = AP § 77 BetrVG Nr. 1 = BB 1962, 221). - LAG Hessen, 10.03.2011 - 9 TaBV 163/10
Wirksamkeit der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat - …
In einer älteren Entscheidung (Beschluss vom 1. Dez. 1961 - 1 ABR 15/60 - AP BetrVG 1952 § 77 Nr. 1) nahm das Bundesarbeitsgericht zwar eine Gruppenbildung nach dem Tätigkeitsumfang der Arbeitnehmer vor, innerhalb derer die Arbeitsplätze den Betriebsträgern zugerechnet wurden.Rn. 50 Die Rechtsbeschwerde ist gemäß §§ 92 Abs. 1, 72 ArbGG wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache bezüglich der Auslegung der §§ 3 Abs. 1 und 2, 5 Abs. 2 DrittelbG und einer evtl. Divergenz zur Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 1. Dez. 1961 - 1 ABR 15/60 - AP BetrVG 1952 § 77 Nr. 1 wegen des Grundsatzes einer prozentualen Zurechnung der Arbeitnehmer zuzulassen.
- LAG Hessen, 10.03.2011 - 9 TaBV 164/10
Wirksamkeit der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat - …
In einer älteren Entscheidung (Beschluss vom 1. Dez. 1961 - 1 ABR 15/60 - AP BetrVG 1952 § 77 Nr. 1) nahm das Bundesarbeitsgericht zwar eine Gruppenbildung nach dem Tätigkeitsumfang der Arbeitnehmer vor, innerhalb derer die Arbeitsplätze den Betriebsträgern zugerechnet wurden.Rn. 48 Die Rechtsbeschwerde ist gemäß §§ 92 Abs. 1, 72 ArbGG wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache bezüglich der Auslegung der §§ 3 Abs. 1 und 2, 5 Abs. 2 DrittelbG und einer evtl. Divergenz zur Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 1. Dez. 1961 - 1 ABR 15/60 - AP BetrVG 1952 § 77 Nr. 1 wegen des Grundsatzes einer prozentualen Zurechnung der Arbeitnehmer zuzulassen.
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