Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
Weitere Entscheidung unten: BAG, 20.12.2000

Rechtsprechung
   BAG, 12.12.2000 - 1 ABR 23/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2161
BAG, 12.12.2000 - 1 ABR 23/00 (https://dejure.org/2000,2161)
BAG, Entscheidung vom 12.12.2000 - 1 ABR 23/00 (https://dejure.org/2000,2161)
BAG, Entscheidung vom 12. Dezember 2000 - 1 ABR 23/00 (https://dejure.org/2000,2161)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,2161) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmung des Betriebsrats - Maßgeblichkeit bisheriger Vergütungsordnung nach Spaltung und Übernahme - Wechsel von tariflichem Vergütungsgruppensystem zu individueller Lohnvereinbarung - Betriebliche Übung - Verpflichtung des Arbeitgebers zur Eingruppierung in ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Eingruppierung; Maßgeblichkeit der bisherigen Vergütungsordnung nach Spaltung und Übernahme; Wechsel von tariflichem Vergütungsgruppensystem zu individueller Lohnvereinbarung als mitbestimmungspflichtige Änderung der Lohngestaltung nach ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 56 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (24)Zitiert selbst (10)

  • BAG, 20.12.1988 - 1 ABR 68/87

    Betriebsrat: Nachholung der unvollständigen Unterrichtung durch den Arbeitgeber, …

    Auszug aus BAG, 12.12.2000 - 1 ABR 23/00
    Der Betriebsrat kann bei Unterlassen einer Eingruppierung des Arbeitnehmers in die für ihn geltende Vergütungsgruppenordnung zur Sicherung seines Mitbestimmungsrechts entsprechend § 101 Satz 1 BetrVG verlangen, dem Arbeitgeber die Eingruppierung in die entsprechende Entgeltgruppenordnung aufzugeben, ihn zur Einholung der Zustimmung des Betriebsrats zu dieser Eingruppierung sowie bei Verweigerung dieser Zustimmung zur Einleitung des Zustimmungsersetzungsverfahrens zu verpflichten (Senat 20. Dezember 1988 - 1 ABR 68/87 - BAGE 60, 330; 3. Oktober 1989 - 1 ABR 66/88 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 75 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 83, zu B I 1 der Gründe; 23. November 1993 - 1 ABR 34/93 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 111 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 119, zu B I der Gründe; 12. August 1997 - 1 ABR 13/97 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 14 = EzA BetrVG 1972 § 99 Umgruppierung Nr. 1, zu B I der Gründe).

    Sie kann in einem auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag enthalten sein, auf einer Betriebsvereinbarung beruhen, auf Grund einzelvertraglicher Vereinbarungen im Betrieb allgemein zur Anwendung kommen oder vom Arbeitgeber einseitig geschaffen sein (Senat 20. Dezember 1988 - 1 ABR 68/87 - aaO, zu B III 2 c der Gründe;… 23. November 1993 - 1 ABR 34/93 - aaO, zu B II 1 und 2 der Gründe).

    Unterfällt ein Arbeitnehmer keiner Vergütungsgruppenordnung, so stellt die Erklärung des Arbeitgebers, dieser werde nicht eingruppiert, keine Eingruppierung iSd. § 99 Abs. 1 BetrVG dar (BAG 20. Dezember 1988 - 1 ABR 68/87 - aaO, zu B III 2 e der Gründe).

  • BAG, 23.11.1993 - 1 ABR 34/93

    Verpflichtung des Arbeitgebers zur Eingruppierung

    Auszug aus BAG, 12.12.2000 - 1 ABR 23/00
    Der Betriebsrat kann bei Unterlassen einer Eingruppierung des Arbeitnehmers in die für ihn geltende Vergütungsgruppenordnung zur Sicherung seines Mitbestimmungsrechts entsprechend § 101 Satz 1 BetrVG verlangen, dem Arbeitgeber die Eingruppierung in die entsprechende Entgeltgruppenordnung aufzugeben, ihn zur Einholung der Zustimmung des Betriebsrats zu dieser Eingruppierung sowie bei Verweigerung dieser Zustimmung zur Einleitung des Zustimmungsersetzungsverfahrens zu verpflichten (Senat 20. Dezember 1988 - 1 ABR 68/87 - BAGE 60, 330; 3. Oktober 1989 - 1 ABR 66/88 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 75 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 83, zu B I 1 der Gründe; 23. November 1993 - 1 ABR 34/93 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 111 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 119, zu B I der Gründe; 12. August 1997 - 1 ABR 13/97 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 14 = EzA BetrVG 1972 § 99 Umgruppierung Nr. 1, zu B I der Gründe).

    Sie kann in einem auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag enthalten sein, auf einer Betriebsvereinbarung beruhen, auf Grund einzelvertraglicher Vereinbarungen im Betrieb allgemein zur Anwendung kommen oder vom Arbeitgeber einseitig geschaffen sein (…Senat 20. Dezember 1988 - 1 ABR 68/87 - aaO, zu B III 2 c der Gründe; 23. November 1993 - 1 ABR 34/93 - aaO, zu B II 1 und 2 der Gründe).

  • BAG, 18.06.1991 - 1 ABR 53/90

    Antragsrecht des Betriebsrats auf Neu- oder Umgruppierung eines Arbeitnehmers, …

    Auszug aus BAG, 12.12.2000 - 1 ABR 23/00
    Dabei kann der Betriebsrat nur die Eingruppierung überhaupt, nicht aber in eine bestimmte Vergütungsgruppe verlangen (Senat 18. Juni 1991 - 1 ABR 53/90 - BAGE 68, 104, zu II 2 f der Gründe).
  • BAG, 28.03.2000 - 1 AZR 366/99

    Ablösende Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 12.12.2000 - 1 ABR 23/00
    Unter einer solchen versteht man ein auf Grund regelmäßiger Wiederholung als Vertragsangebot zu verstehendes Verhalten des Arbeitgebers, das von den Arbeitnehmern stillschweigend angenommen wird, § 151 BGB (vgl. Senat 28. März 2000 - 1 AZR 366/99 - AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 83 = EzA BetrVG 1972 § 77 Nr. 1, zu I 1 der Gründe).
  • BAG, 15.01.1987 - 6 AZR 589/84

    Anspruch auf Fortzahlung eines ungekürzten Essenzuschusses - Bestehen einer …

    Auszug aus BAG, 12.12.2000 - 1 ABR 23/00
    Die Rechtsnormen eines Tarifvertrages gestalten den Arbeitsvertrag, werden aber nicht gleichzeitig dessen Bestandteil (BAG 15. Januar 1987 - 6 AZR 589/84 - AP BPersVG § 75 Nr. 2 = EzA TVG § 4 Rundfunk Nr. 14).
  • BAG, 12.08.1997 - 1 ABR 13/97

    Deutsche Telekom AG - Umkategorisierung von Dienstposten

    Auszug aus BAG, 12.12.2000 - 1 ABR 23/00
    Der Betriebsrat kann bei Unterlassen einer Eingruppierung des Arbeitnehmers in die für ihn geltende Vergütungsgruppenordnung zur Sicherung seines Mitbestimmungsrechts entsprechend § 101 Satz 1 BetrVG verlangen, dem Arbeitgeber die Eingruppierung in die entsprechende Entgeltgruppenordnung aufzugeben, ihn zur Einholung der Zustimmung des Betriebsrats zu dieser Eingruppierung sowie bei Verweigerung dieser Zustimmung zur Einleitung des Zustimmungsersetzungsverfahrens zu verpflichten (Senat 20. Dezember 1988 - 1 ABR 68/87 - BAGE 60, 330; 3. Oktober 1989 - 1 ABR 66/88 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 75 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 83, zu B I 1 der Gründe; 23. November 1993 - 1 ABR 34/93 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 111 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 119, zu B I der Gründe; 12. August 1997 - 1 ABR 13/97 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 14 = EzA BetrVG 1972 § 99 Umgruppierung Nr. 1, zu B I der Gründe).
  • BAG, 13.07.1994 - 4 AZR 555/93

    Nachwirkung des Tarifvertrages bei Entfallen der Tarifbindung aufgrund …

    Auszug aus BAG, 12.12.2000 - 1 ABR 23/00
    § 3 Abs. 3 TVG setzt jedoch voraus, daß diejenige Person, für die die Tarifgebundenheit fingiert werden soll, mit derjenigen identisch ist, die zuvor Mitglied der Tarifvertragspartei war; die Vorschrift findet daher beispielsweise keine Anwendung, wenn die Mitgliedschaft auf Grund einer Verschmelzung bzw. Aufspaltung nach dem Umwandlungsgesetz endet, oder wenn das Unternehmen kraft Gesetzes im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf einen anderen Rechtsträger übergeht (BAG 10. November 1993 - 4 AZR 375/92 - AP TVG § 3 Verbandszugehörigkeit Nr. 13 = EzA TVG § 3 Nr. 9; 13. Juli 1994 - 4 AZR 555/93 - AP TVG § 3 Verbandszugehörigkeit Nr. 14 = EzA TVG § 4 Nachwirkung Nr. 17;… Oetker in Wiedemann TVG 6. Aufl. § 3 Rn. 49).
  • BAG, 10.11.1993 - 4 AZR 375/92

    Verbandsmitgliedschaft bei Betriebsinhaberwechsel

    Auszug aus BAG, 12.12.2000 - 1 ABR 23/00
    § 3 Abs. 3 TVG setzt jedoch voraus, daß diejenige Person, für die die Tarifgebundenheit fingiert werden soll, mit derjenigen identisch ist, die zuvor Mitglied der Tarifvertragspartei war; die Vorschrift findet daher beispielsweise keine Anwendung, wenn die Mitgliedschaft auf Grund einer Verschmelzung bzw. Aufspaltung nach dem Umwandlungsgesetz endet, oder wenn das Unternehmen kraft Gesetzes im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf einen anderen Rechtsträger übergeht (BAG 10. November 1993 - 4 AZR 375/92 - AP TVG § 3 Verbandszugehörigkeit Nr. 13 = EzA TVG § 3 Nr. 9; 13. Juli 1994 - 4 AZR 555/93 - AP TVG § 3 Verbandszugehörigkeit Nr. 14 = EzA TVG § 4 Nachwirkung Nr. 17;… Oetker in Wiedemann TVG 6. Aufl. § 3 Rn. 49).
  • BAG, 03.10.1989 - 1 ABR 66/88

    Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats zur Umgruppierung nach Umstellung auf …

    Auszug aus BAG, 12.12.2000 - 1 ABR 23/00
    Der Betriebsrat kann bei Unterlassen einer Eingruppierung des Arbeitnehmers in die für ihn geltende Vergütungsgruppenordnung zur Sicherung seines Mitbestimmungsrechts entsprechend § 101 Satz 1 BetrVG verlangen, dem Arbeitgeber die Eingruppierung in die entsprechende Entgeltgruppenordnung aufzugeben, ihn zur Einholung der Zustimmung des Betriebsrats zu dieser Eingruppierung sowie bei Verweigerung dieser Zustimmung zur Einleitung des Zustimmungsersetzungsverfahrens zu verpflichten (Senat 20. Dezember 1988 - 1 ABR 68/87 - BAGE 60, 330; 3. Oktober 1989 - 1 ABR 66/88 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 75 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 83, zu B I 1 der Gründe; 23. November 1993 - 1 ABR 34/93 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 111 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 119, zu B I der Gründe; 12. August 1997 - 1 ABR 13/97 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 14 = EzA BetrVG 1972 § 99 Umgruppierung Nr. 1, zu B I der Gründe).
  • LAG München, 20.01.2000 - 4 TaBV 39/99

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Eingruppierung

    Auszug aus BAG, 12.12.2000 - 1 ABR 23/00
    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluß des Landesarbeitsgerichts München vom 20. Januar 2000 - 4 TaBV 39/99 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 22.04.2009 - 4 ABR 14/08

    Überleitung in den TVöD - Mitbestimmung des Betriebsrats

    Die Rechtsgrundlage der Geltung der Vergütungsordnung ist dabei unerheblich (BAG 12. Dezember 2000 - 1 ABR 23/00 - zu B I der Gründe, EzA BetrVG 1972 § 87 betriebliche Lohngestaltung Nr. 20).

    Fehlt es bereits hieran, kann und muss der Betriebsrat zur Sicherung seiner Mitbestimmungsrechte verlangen, dem Arbeitgeber zunächst die Ein- oder Umgruppierung in die maßgebende Vergütungsordnung aufzugeben und ihn sodann zur Einholung seiner - des Betriebsrats - Zustimmung sowie bei deren Verweigerung zur Durchführung des Zustimmungsersetzungsverfahrens zu verpflichten (…BAG 17. Juni 2008 - 1 ABR 37/07 - Rn. 18, AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 126 = EzA BetrVG 2001 § 99 Umgruppierung Nr. 4; 12. Dezember 2000 - 1 ABR 23/00 - zu B I der Gründe, EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 20; 12. August 1997 - 1 ABR 13/97 - zu B II 2 b bb der Gründe, AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 14 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 1; 18. Januar 1991 - 1 ABR 53/90 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 68, 104, 108; 20. Dezember 1988 - 1 ABR 68/87 - zu B III 2 d der Gründe, BAGE 60, 330, 343).

  • BAG, 23.09.2003 - 1 ABR 35/02

    Eingruppierung in Vergütungsordnung

    Sie ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kein konstitutiver Akt, sondern ein Akt der Rechtsanwendung verbunden mit der Kundgabe einer Rechtsansicht (vgl. etwa BAG 18. Juni 1991 - 1 ABR 53/90 - BAGE 68, 104, 108 = AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 105 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 100, zu B II 1 der Gründe mwN; 12. August 1997 - 1 ABR 13/97 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 14 = EzA BetrVG 1972 § 99 Umgruppierung Nr. 1, zu B II 1 der Gründe; 12. Dezember 2000 - 1 ABR 23/00 - EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 20, zu B I der Gründe).

    Die Angabe der vom Betriebsrat für richtig gehaltenen Vergütungsgruppe ist weder erforderlich noch sachdienlich (BAG 12. Dezember 2000 - 1 ABR 23/00 - EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 20, zu B I der Gründe).

    Durch die Formulierung "unter Wahrung der Beteiligungsrechte nach § 99 BetrVG" wird im Antrag hinreichend zum Ausdruck gebracht, daß der Arbeitgeberin aufgegeben werden soll, die Zustimmung des Betriebsrats zu der - von der Arbeitgeberin für richtig gehaltenen - Eingruppierung einzuholen, und sie im Falle der Zustimmungsverweigerung zur Einleitung des Zustimmungsersetzungsverfahrens verpflichtet werden soll (vgl. BAG 12. Dezember 2000 - 1 ABR 23/00 - aaO, zu B I der Gründe mwN).

    a) Allerdings kann der Betriebsrat nach der ständigen Rechtsprechung des Senats dann, wenn der Arbeitgeber eine Eingruppierung des Arbeitnehmers in die für ihn geltende Vergütungsordnung unterläßt, zur Sicherung seines Mitbestimmungsrechts entsprechend § 101 Satz 1 BetrVG verlangen, dem Arbeitgeber die Eingruppierung in die Entgeltgruppenordnung aufzugeben und ihn zur Einholung der Zustimmung des Betriebsrats sowie bei Zustimmungsverweigerung zur Einleitung des Zustimmungsersetzungsverfahrens zu verpflichten (vgl. etwa 12. Dezember 2000 - 1 ABR 23/00 - EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 20, zu B I der Gründe mzN).

    Voraussetzung ist aber, daß für den Arbeitnehmer die Vergütungsgruppenordnung überhaupt gilt (vgl. BAG 12. Dezember 2000 - 1 ABR 23/00 - aaO).

    Sie kann insbesondere in einem auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag enthalten sein, auf einer Betriebsvereinbarung beruhen, auf Grund einzelvertraglicher Vereinbarungen im Betrieb allgemein zur Geltung kommen oder vom Arbeitgeber einseitig geschaffen sein (BAG 12. Dezember 2000 - 1 ABR 23/00 - aaO, zu B I der Gründe).

    Es fehlt an der hierfür erforderlichen (Personen-) Identität der Arbeitgeber (vgl. BAG 12. Dezember 2000 - 1 ABR 23/00 - EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 20, zu B II 1 der Gründe).

    Eine derartige Verhaltensweise der Arbeitgeberin ist im Streitfall nicht ersichtlich (vgl. auch BAG 12. Dezember 2000 - 1 ABR 23/00 - EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 20, zu B II 3 b der Gründe).

  • BAG, 04.05.2011 - 7 ABR 10/10

    Eingruppierung und betriebliche Vergütungsordnung

    Wiederholt hat es auch von einem "auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag" gesprochen (vgl. etwa BAG 12. Dezember 2000 - 1 ABR 23/00 - zu B I der Gründe, EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 20;… 12. Januar 2011 - 7 ABR 34/09 - Rn. 16;… 9. März 2011 - 7 ABR 118/09 - Rn. 17).
  • BAG, 26.10.2004 - 1 ABR 37/03

    Mitbestimmung bei Umgruppierung

    Fehlt es bereits hieran, kann und muss der Betriebsrat zur Sicherung seiner Mitbestimmungsrechte verlangen, dem Arbeitgeber zunächst die Ein- oder Umgruppierung in die maßgebliche Vergütungsordnung aufzugeben und ihn sodann zur Einholung seiner - des Betriebsrats - Zustimmung sowie bei deren Verweigerung zur Durchführung des Zustimmungsersetzungsverfahrens zu verpflichten (BAG 20. Dezember 1988 - 1 ABR 68/87 - BAGE 60, 330, 343 = AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 62 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 70, zu B III 2 d der Gründe; 12. August 1997 - 1 ABR 13/97 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 14 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 1, zu B II 2 b bb der Gründe; 12. Dezember 2000 - 1 ABR 23/00 - EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 20, zu B I der Gründe;… 23. September 2003 aaO, zu B II 2 a der Gründe).
  • BAG, 14.04.2010 - 7 ABR 91/08

    Eingruppierung - Wegfall der Tarifbindung des Arbeitgebers - betriebliche …

    Rn. 11 a) Eine Eingruppierung iSv. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG ist kein konstitutiver Akt, sondern die Kundgabe einer Rechtsansicht(BAG 12. Dezember 2000 - 1 ABR 23/00 - zu B I der Gründe, EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 20). Sie besteht in der rechtlichen Beurteilung des Arbeitgebers, dass der Arbeitnehmer aufgrund seiner Tätigkeit einer bestimmten Vergütungsgruppe einer im Betrieb geltenden Vergütungsordnung zuzuordnen ist.

    Unterlässt der Arbeitgeber die gebotene Eingruppierung, kann der Betriebsrat zur Sicherung seines Mitbeurteilungsrechts nach § 99 Abs. 1 BetrVG zwar nicht die Aufhebung der Eingruppierung verlangen, aber in entsprechender Anwendung von § 101 BetrVG beim Arbeitsgericht beantragen, dem Arbeitgeber aufzugeben, eine Eingruppierungsentscheidung vorzunehmen und ihn um Zustimmung zu ersuchen (BAG 12. Dezember 2000 - 1 ABR 23/00 - aaO)..

    Sie kann in einem auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag enthalten sein, auf einer Betriebsvereinbarung beruhen, aufgrund einzelvertraglicher Vereinbarungen im Betrieb allgemein zur Anwendung kommen oder vom Arbeitgeber einseitig geschaffen sein (BAG 12. Dezember 2000 - 1 ABR 23/00 - zu B I der Gründe, EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 20). Maßgeblich für die zutreffende Eingruppierung nach § 99 Abs. 1 BetrVG ist allein das bestehende Entgeltschema (…BAG 28. April 2009 - 1 ABR 97/07 - Rn. 20, AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 40 = EzA BetrVG 2001 § 99 Eingruppierung Nr. 4)..

  • BAG, 12.12.2006 - 1 ABR 38/05

    Vergütungsordnung im Gemeinschaftsbetrieb

    Voraussetzung ist, dass der Betriebsrat für den Betrieb des Arbeitsgebers überhaupt zuständig ist und die im Betrieb bestehende Vergütungsordnung für den Arbeitnehmer gilt (dazu BAG 12. Dezember 2000 - 1 ABR 23/00 - EzA BetrVG 1972 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 20, zu B I der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 04.06.2008 - 2 TaBV 2/08

    Nachwirkung von Betriebsvereinbarungen; dynamische Verweisung auf einen …

    Sie ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kein konstitutiver Akt, sondern ein Akt der Rechtsanwendung verbunden mit der Kundgabe einer Rechtsansicht (vgl. etwa BAG 12.12.2000 - 1 ABR 23/00 - EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 20 zu B I der Gründe; BAG 23.09.2003 - 1 ABR 35/02 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 28).

    Voraussetzung für eine betriebsverfassungsrechtliche Pflicht des Arbeitgebers zur Eingruppierung ist aber, dass für den Arbeitnehmer eine Vergütungsgruppenordnung überhaupt gilt (vgl. BAG 12.12.2000 - 1 ABR 23/00 - EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 20; BAG 23.09.2003 - 1 ABR 35/02 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 28).

    Sie kann insbesondere in einem auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag enthalten sein, auf einer Betriebsvereinbarung beruhen, auf Grund einzelvertraglicher Vereinbarungen im Betrieb allgemein zur Geltung kommen oder vom Arbeitgeber einseitig geschaffen sein (BAG 12.12.2000 - 1 ABR 23/00 - EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 20; BAG 23.09.2003 - 1 ABR 35/02 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 28).

  • LAG Niedersachsen, 17.06.2005 - 3 TaBV 19/05

    Korrekte Eingruppierung in eine tarifliche Vergütungsgruppe eines …

    Die Angabe der vom Betriebsrat für richtig gehaltenen Vergütungsgruppe ist weder erforderlich noch sachdienlich (vgl. BAG, Beschluss vom 12.12.2000 - 1 ABR 23/00 - EzA § 87 BetrVG 1972 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 20).

    Das Arbeitsverhältnis des von der personellen Einzelmaßnahme betroffenen Arbeitnehmers muss aber, um die betriebsverfassungsrechtliche Pflicht des Arbeitgebers zur Eingruppierung und das damit verbundene Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG auszulösen, der Vergütungsordnung unterfallen (BAG, Beschluss vom 12.12.2000 - 1 ABR 23/00 - EzA § 87 BetrVG 1972 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 20, BAG, Beschluss vom 23.09.2003 - 1 ABR 35/02 - AP 28 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung) = EzA § 99 BetrVG 2001 Nr. 3).

  • LAG Düsseldorf, 18.01.2011 - 16 TaBV 71/10

    Eingruppierung einzelner Arbeitnehmer in ERA-Tarifverträge der hessischen Metall- …

    Rn. 159 Eine Eingruppierung i. S. v. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG ist kein konstitutiver Akt, sondern die Kundgabe einer Rechtsansicht (BAG v. 14.04.2010 - 7 ABR 91/08 - AP Nr. 44 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung; BAG v. 12.12.2000 - 1 ABR 23/00 - EzA § 87 BetrVG 1972 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 20).

    Unterlässt der Arbeitgeber die gebotene Eingruppierung, kann der Betriebsrat zur Sicherung seines Mitbeurteilungsrechts nach § 99 Abs. 1 BetrVG zwar nicht die Aufhebung der Eingruppierung verlangen, aber in entsprechender Anwendung von § 101 BetrVG beim Arbeitsgericht beantragen, dem Arbeitsgericht aufzugeben, eine Eingruppierungsentscheidung vorzunehmen und ihn um Zustimmung zu ersuchen (…BAG v. 14.04.2010 - 7 ABR 91/08 - a.a.O.; BAG v. 12.12.2000 - 1 ABR 23/00 - a.a.O.).

  • BAG, 09.03.2011 - 7 ABR 118/09

    NV Bühne - Mitbestimmung bei Eingruppierung - Vereinbarung einer überwiegend …

    Sie kann in einem auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag enthalten sein, auf einer Betriebsvereinbarung beruhen, aufgrund einzelvertraglicher Vereinbarungen im Betrieb allgemein zur Anwendung kommen oder vom Arbeitgeber einseitig geschaffen sein (BAG 12. Dezember 2000 - 1 ABR 23/00 - zu B I der Gründe, EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 20).
  • LAG Schleswig-Holstein, 18.05.2006 - 4 TaBV 49/05

    Eingruppierung, Änderung von Entlohnungsgrundsätzen, Fehlende Tarifbindung

  • LAG Baden-Württemberg, 10.12.2009 - 11 TaBV 3/09

    Beteiligungsrecht des Betriebsrats bei Einstellung und Versetzung - …

  • BAG, 15.12.2011 - 7 ABR 36/10

    NV Bühne - Mitbestimmung bei Eingruppierung - Vereinbarung einer überwiegend …

  • LAG Baden-Württemberg, 26.06.2002 - 13 TaBV 44/01

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Eingruppierung eines neu …

  • LAG Baden-Württemberg, 15.09.2005 - 21 TaBV 9/04

    Eingruppierung nach Unternehmensverschmelzung - Zustimmungsersetzung - …

  • LAG Hamm, 16.02.2016 - 7 TaBV 65/15

    Pflicht des Arbeitgebers zur Eingruppierung der Personalleiterin eines …

  • LAG Baden-Württemberg, 13.11.2012 - 15 TaBV 2/12

    Einleitung eines Zustimmungsersetzungsverfahrens; Beschlussfassung des …

  • LAG Schleswig-Holstein, 04.07.2006 - 2 TaBV 37/05

    Eingruppierung, Vergütungsordnung, Betriebsrat, Mitbestimmung, …

  • LAG Niedersachsen, 23.05.2011 - 12 TaBV 70/10

    Bei Beendigung einer Betriebsvereinbarung über Entgeltgrundsätze ohne Nachwirkung …

  • LAG Düsseldorf, 31.05.2006 - 4 TaBV 53/05

    Einbeziehung von 400-Euro-Kräften in den MTV vom 24.09.2004 zwischen der Pro …

  • LAG Köln, 16.12.2002 - 2 TaBV 10/02

    Eingruppierung; Zustimmungsersetzungsverfahren

  • LAG Berlin-Brandenburg, 29.07.2008 - 19 TaBV 609/08

    Verpflichtung eines Arbeitgebers zur Eingruppierung eines Straßenwachtfahrers …

  • LAG München, 16.12.2010 - 3 TaBV 33/09

    Anspruch des Betriebsrats auf Durchführung einer Eingruppierung

  • KAG Rottenburg-Stuttgart, 20.11.2015 - AS 7/15

    Zustimmungsverfahren bei Eingruppierung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BAG

Rechtsprechung
   BAG, 20.12.2000 - 1 ABR 23/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,75549
BAG, 20.12.2000 - 1 ABR 23/00 (https://dejure.org/2000,75549)
BAG, Entscheidung vom 20.12.2000 - 1 ABR 23/00 (https://dejure.org/2000,75549)
BAG, Entscheidung vom 20. Dezember 2000 - 1 ABR 23/00 (https://dejure.org/2000,75549)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,75549) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BAG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht