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Rechtsprechung
   BAG, 01.09.1987 - 1 ABR 23/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,1136
BAG, 01.09.1987 - 1 ABR 23/86 (https://dejure.org/1987,1136)
BAG, Entscheidung vom 01.09.1987 - 1 ABR 23/86 (https://dejure.org/1987,1136)
BAG, Entscheidung vom 01. September 1987 - 1 ABR 23/86 (https://dejure.org/1987,1136)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beteiligung des Betriebsrates bei der Einstellung von Redakteuren - Zeitungsverlage als Tendenzunternehmen - Mitbestimmungsrechte eines Betriebsrates bei der Einstellung von Tendenzträgern - Umfang des Tendenzschutzes im Betriebsverfassungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 56, 81
  • NJW 1988, 372
  • NZA 1988, 57
  • NZA 1988, 97
  • BB 1988, 67
  • DB 1987, 2653
  • afp 1987, 726
  • JR 1988, 220
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (10)

  • BAG, 07.11.1975 - 1 ABR 78/74

    Betriebsrat: Rechte aus § 99 BetrVG

    Auszug aus BAG, 01.09.1987 - 1 ABR 23/86
    Mit ihr wird nicht gesagt, welche Tatsachen bei einer weiteren Aufklärung und entsprechenden Fragestellung festgestellt worden wären (Beschluß des Senats vom 7. November 1975, BAGE 27, 322 = AP Nr. 3 zu § 99 BetrVG 1972).

    Bei dem Redakteur K. handelt es sich um einen sogenannten Tendenzträger, d. h. um einen Arbeitnehmer, der selbst unmittelbar für die Berichterstattung und/oder Meinungsäußerung der Zeitung tätig ist und damit inhaltlich auf die Tendenzverwirklichung Einfluß nehmen kann (Beschluß vom 7. November 1975, BAGE 27, 322= AP Nr. 3 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 9. Dezember 1975 - 1 ABR 37/74 - AP Nr. 7 zu § 118 BetrVG 1972; Beschluß vom 19. Mai 1981, BAGE 35, 278 = AP Nr. 18 zu § 118 BetrVG 1972; Beschluß vom 31. Mai 1983, BAGE 43, 35 = AP Nr. 27 zu § 118 BetrVG 1972).

    Er hatte mit den Beschlüssen vom 7. November 1975 (BAGE 27, 322 = AP Nr. 3 zu § 99 BetrVG 1972) und vom 9. Dezember 1975 (- 1 ABR 37/74 - AP Nr. 7 zu § 118 BetrVG 1972) nur über Aufhebungsanträge des Betriebsrats nach § 101 BetrVG zu entscheiden.

    In der Entscheidung vom 7. November 1975 (BAGE 27, 322 = AP Nr. 3 zu § 99 BetrVG 1972) hat der Senat ausgeführt, daß der Betriebsrat bei personellen Einzelmaßnahmen nach § 99 Abs. 1 BetrVG eine Art Sperrinstanz sei, die der Arbeitgeber nur im Wege des Zustimmungsersetzungsverfahrens überwinden könne.

  • BAG, 09.12.1975 - 1 ABR 37/74

    Tendenzträgereigenschaft von Sportredakteuren einer Tageszeitung

    Auszug aus BAG, 01.09.1987 - 1 ABR 23/86
    Nur bei diesen muß ein Übergewicht der unmittelbaren tendenzbezogenen Tätigkeiten vorhanden sein (Beschluß des Senats vom 9. Dezember 1975 - 1 ABR 37/74 - AP Nr. 7 zu § 118 BetrVG 1972).

    Bei dem Redakteur K. handelt es sich um einen sogenannten Tendenzträger, d. h. um einen Arbeitnehmer, der selbst unmittelbar für die Berichterstattung und/oder Meinungsäußerung der Zeitung tätig ist und damit inhaltlich auf die Tendenzverwirklichung Einfluß nehmen kann (Beschluß vom 7. November 1975, BAGE 27, 322= AP Nr. 3 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 9. Dezember 1975 - 1 ABR 37/74 - AP Nr. 7 zu § 118 BetrVG 1972; Beschluß vom 19. Mai 1981, BAGE 35, 278 = AP Nr. 18 zu § 118 BetrVG 1972; Beschluß vom 31. Mai 1983, BAGE 43, 35 = AP Nr. 27 zu § 118 BetrVG 1972).

    Er hatte mit den Beschlüssen vom 7. November 1975 (BAGE 27, 322 = AP Nr. 3 zu § 99 BetrVG 1972) und vom 9. Dezember 1975 (- 1 ABR 37/74 - AP Nr. 7 zu § 118 BetrVG 1972) nur über Aufhebungsanträge des Betriebsrats nach § 101 BetrVG zu entscheiden.

  • BAG, 31.05.1983 - 1 ABR 57/80

    Eingruppierung - Betriebsratsmitbestimmung

    Auszug aus BAG, 01.09.1987 - 1 ABR 23/86
    Der Senat hat Zeitungsverlage stets als Tendenzunternehmen angesehen (Beschluß vom 19. Mai 1981, BAGE 35, 278 = AP Nr. 18 zu § 118 BetrVG 1972 und Beschluß vom 31. Mai 1983, BAGE 43, 35 = AP Nr. 27 zu § 118 BetrVG 1972).

    Bei dem Redakteur K. handelt es sich um einen sogenannten Tendenzträger, d. h. um einen Arbeitnehmer, der selbst unmittelbar für die Berichterstattung und/oder Meinungsäußerung der Zeitung tätig ist und damit inhaltlich auf die Tendenzverwirklichung Einfluß nehmen kann (Beschluß vom 7. November 1975, BAGE 27, 322= AP Nr. 3 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 9. Dezember 1975 - 1 ABR 37/74 - AP Nr. 7 zu § 118 BetrVG 1972; Beschluß vom 19. Mai 1981, BAGE 35, 278 = AP Nr. 18 zu § 118 BetrVG 1972; Beschluß vom 31. Mai 1983, BAGE 43, 35 = AP Nr. 27 zu § 118 BetrVG 1972).

    Daraus folgt, daß die Beteiligungsrechte des Betriebsrats im Presseunternehmen nur insoweit zurücktreten müssen, als durch ihre Ausübung die Freiheit des Verlegers zur Tendenzbestimmung und Tendenzverwirklichung ernsthaft beeinträchtigt und damit das Grundrecht der Pressefreiheit verletzt werden kann (Beschluß des Senats vom 31. Mai 1983, BAGE 43, 35 = AP Nr. 27 zu § 118 BetrVG 1972).

  • BAG, 19.05.1981 - 1 ABR 109/78

    Auskunftspflicht

    Auszug aus BAG, 01.09.1987 - 1 ABR 23/86
    Der Senat hat Zeitungsverlage stets als Tendenzunternehmen angesehen (Beschluß vom 19. Mai 1981, BAGE 35, 278 = AP Nr. 18 zu § 118 BetrVG 1972 und Beschluß vom 31. Mai 1983, BAGE 43, 35 = AP Nr. 27 zu § 118 BetrVG 1972).

    Bei dem Redakteur K. handelt es sich um einen sogenannten Tendenzträger, d. h. um einen Arbeitnehmer, der selbst unmittelbar für die Berichterstattung und/oder Meinungsäußerung der Zeitung tätig ist und damit inhaltlich auf die Tendenzverwirklichung Einfluß nehmen kann (Beschluß vom 7. November 1975, BAGE 27, 322= AP Nr. 3 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 9. Dezember 1975 - 1 ABR 37/74 - AP Nr. 7 zu § 118 BetrVG 1972; Beschluß vom 19. Mai 1981, BAGE 35, 278 = AP Nr. 18 zu § 118 BetrVG 1972; Beschluß vom 31. Mai 1983, BAGE 43, 35 = AP Nr. 27 zu § 118 BetrVG 1972).

  • BAG, 16.07.1985 - 1 ABR 35/83

    Zustimmungsersetzung bei befristeter Einstellung

    Auszug aus BAG, 01.09.1987 - 1 ABR 23/86
    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 16. Juli 1985 (- 1 ABR 35/83 - AP Nr. 21 zu § 99 BetrVG 1972, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt) auf Bedenken gegen seine bisherige Rechtsprechung hingewiesen, wonach der Arbeitgeber bei einer zwar form- und fristgerecht erklärten, aber den angegebenen Gründen nach unbeachtlichen Zustimmungsverweigerung das Zustimmungsersetzungsverfahren nicht durchführen müsse.
  • BVerfG, 13.01.1982 - 1 BvR 848/77

    Freie Mitarbeiter

    Auszug aus BAG, 01.09.1987 - 1 ABR 23/86
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zur Festanstellungsrechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Beschluß vom 13. Januar 1982, BVerfGE 59, 231 = AP Nr. 1 zu Art. 5 Abs. 1 GG Rundfunkfreiheit) ausgesprochen, daß der verfassungsrechtlich gewährleistete Schutz der Rundfunkfreiheit sich auf das Recht der Rundfunkanstalten erstreckt, dem Gebot der Programmvielfalt auch bei der Auswahl, Einstellung und Beschäftigung derjenigen Rundfunkmitarbeiter Rechnung zu tragen, die bei der Gestaltung des Programms mitwirken.
  • BVerfG, 06.11.1979 - 1 BvR 81/76

    Tendenzbetrieb

    Auszug aus BAG, 01.09.1987 - 1 ABR 23/86
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 6. November 1979 (BVerfGE 52, 283 = AP Nr. 14 zu § 118 BetrVG 1972) ausgesprochen, daß das Grundrecht der Pressefreiheit dem Staat nicht nur eine unmittelbare Einflußnahme auf die Tendenz von Presseerzeugnissen verwehre, er dürfe sie auch nicht durch rechtliche Regelungen pressefremden - nichtstaatlichen - Einflüssen unterwerfen oder öffnen, die mit dem durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG begründeten Postulat unvereinbar wären, der Freiheit der Presse Rechnung zu tragen.
  • BAG, 07.11.1975 - 1 AZR 282/74

    Verfassungsrechtliche Grenzen für die Regelung des Verhältnisses zwischen dem …

    Auszug aus BAG, 01.09.1987 - 1 ABR 23/86
    Vereinzelt wird nicht nur darauf abgestellt, ob die Maßnahme aus tendenzbedingten Gründen erfolgt oder nicht, sondern auch darauf, aus welchen Gründen der Betriebsrat bei einer personellen Maßnahme nach § 99 BetrVG seine Zustimmung verweigert oder bei einer Kündigung nach § 102 Abs. 3 BetrVG widerspricht (s. die Entscheidung des Senats vom 7. November 1975 - 1 AZR 282/74 - AP Nr. 4 zu § 118 BetrVG 1972;… Gnade/Kehrmann/Schneider/Blanke, aaO, § 118 Rz 37; Eisemann, Tendenzschutz und Beweislast, RdA 1977, 336, 346; Hanau, Personelle Mitbestimmung des Betriebsrats in Tendenzbetrieben, insbesondere in Pressebetrieben, BB 1973, 901, 903, 905).
  • BAG, 01.09.1987 - 1 ABR 22/86

    Anspruch des Betriebsrats auf Aufhebung einer Versetzung eines Redakteurs in die …

    Auszug aus BAG, 01.09.1987 - 1 ABR 23/86
    Nach § 101 Abs. 1 in Verbindung mit § 118 Abs. 1 Satz 1 BetrVG kann der Betriebsrat dann nicht die Aufhebung der ohne seine Zustimmung erfolgten Einstellung eines Redakteurs verlangen, wenn diese Einstellung nicht der Zustimmung des Betriebsrats bedurfte und der Arbeitgeber den Betriebsrat vor Durchführung der Maßnahme unterrichtet und Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (vgl. Beschluß des Senats vom 1. September 1987 - 1 ABR 22/86 - auch zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 14.11.1975 - 1 ABR 107/74

    Tendenzbetriebe: Arten - Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Bildung von …

    Auszug aus BAG, 01.09.1987 - 1 ABR 23/86
    Es kommt nicht auf die Motivation des Unternehmens an, vielmehr bestimmt die Art des Unternehmens den Tendenzcharakter (Beschluß vom 14. November 1975 - 1 ABR 107/74 - AP Nr. 5 zu § 118 BetrVG 1972).
  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 557/05

    AGB-Kontrolle - Versetzungsklausel

    Zeitungsverlage dienen der Berichterstattung und Meinungsäußerung und sind damit Tendenzbetriebe (vgl. BAG 1. September 1987 - 1 ABR 23/86 - BAGE 56, 81).

    Redakteure wie die Klägerin sind auch Tendenzträger, weil sie unmittelbar für die Berichterstattung und/oder Meinungsäußerung der Zeitung tätig sind und damit inhaltlich auf die Tendenzverwirklichung Einfluss nehmen können (vgl. BAG 1. September 1987 - 1 ABR 23/86 - aaO).

  • BAG, 20.04.2010 - 1 ABR 78/08

    Betriebsrat - Tendenzträger - Anzeigenredakteur

    Für die Anwendung des § 118 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BetrVG ist grundsätzlich der überwiegend verfolgte Unternehmensgegenstand maßgeblich und nicht, ob der Unternehmer mit Gewinnerzielungsabsicht handelt(BAG 1. September 1987 - 1 ABR 23/86 - zu B II 1 b aa der Gründe, BAGE 56, 81). Die Tendenzeigenschaft der Arbeitgeberin wird auch nicht in Frage gestellt, weil sie ihr Anzeigengeschäft mit einem anderen K Zeitungsverlag gemeinsam betreibt.
  • BAG, 30.05.2006 - 1 ABR 17/05

    Mitbestimmung bei Berufsbildung in Tendenzunternehmen

    Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats scheiden deshalb nach Maßgabe von § 118 Abs. 1 Satz 1 BetrVG nicht nur bei der Einstellung und Versetzung von Redakteuren regelmäßig aus (vgl. dazu BAG 1. September 1987 - 1 ABR 23/86 - BAGE 56, 81, zu B II 1 d der Gründe).
  • BAG, 08.05.1990 - 1 ABR 33/89

    Versetzung von Redakteuren innerhalb der Wochenfrist

    Betriebe und Unternehmen dienen insbesondere der Berichterstattung oder Meinungsäußerung, wenn sie Zeitungen oder Zeitschriften herausgeben (vgl. Senatsbeschlüsse vom 1. September 1987 - 1 ABR 22/86 - und - 1 ABR 23/86 - BAGE 56, 71 und 56, 81 = AP Nr. 10 und 11 zu § 101 BetrVG 1972, beide m.w.N.;… Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG , 16. Aufl., § 118 Rz 25, m.w.N.).
  • BAG, 08.11.1988 - 1 ABR 17/87

    Zustimmung des Betriebsrats für die Einstellung eines Psychologen - Definition …

    Die Maßnahme des Tendenzunternehmens gegenüber einem Tendenzträger muß daher nicht nur einen Bezug zur Tendenz des Unternehmens haben, sondern sich auch die nach dem BetrVG an sich vorgesehene Beteiligung des Betriebsrats auf die Tendenzverwirklichung auswirken, wenn sie zurücktreten soll (vgl. zuletzt Beschluß vom 1. September 1987 - 1 ABR 23/86 - EzA § 118 BetrVG 1972 Nr. 41, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen, zu B II 1 d der Gründe).

    In dem Beschluß vom 1. September 1987 (aaO) hat der Senat zugleich begründet, daß die Einstellung eines Tendenzträgers in einem Tendenzunternehmen im Regelfall nicht der vorherigen Zustimmung des Betriebsrats bedarf.

  • BAG, 20.11.1990 - 1 ABR 87/89

    Rechenzentrum als Tendenzbetrieb

    Ob der Betriebsrat die Aufhebung der Maßnahme noch verlangen kann, nachdem der geltend gemachte Grund für seine Zustimmungsverweigerung wegfiel, ist eine Frage der Begründetheit des Antrags (Beschluß des Senats vom 1. September 1987, BAGE 56, 81, 84 = AP Nr. 11 zu § 101 BetrVG 1972, zu B I der Gründe).
  • BAG, 14.01.1992 - 1 ABR 35/91

    Einigungsstellenspruch über Arbeitszeit von Redakteuren

    Betriebe und Unternehmen dienen insbesondere der Berichterstattung oder Meinungsäußerung, wenn sie Zeitungen oder Zeitschriften herausgeben (vgl. Senatsbeschlüsse vom 1. September 1987, BAGE 56, 71 und 56, 81 = AP Nr. 10 und Nr. 11 zu § 101 BetrVG 1972, beide m. w. N.;… Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 16. Aufl., § 118 Rz 25, m. w. N.).
  • BAG, 18.04.1989 - 1 ABR 97/87

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Einstellung

    Der Betriebsrat wäre dann nur von der Einstellung zu unterrichten und dazu zu hören (vgl. die Entscheidungen des Senats vom 1. September 1987 - 1 ABR 22/86 - und - 1 ABR 23/86 - beide auch zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • LAG Düsseldorf, 29.05.2001 - 3 TaBV 14/01

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Einführung von Standesregeln für …

    Bei der Verlagsgruppe zur Herausgabe von Wirtschaftszeitungen handelt es sich um ein Tendenzunternehmen im Sinne von § 118 Abs. 1 Ziffer 2 BetrVG, bei den Redakteuren um Tendenzträger, da diese unmittelbar für die Berichterstattung bzw. Meinungsäußerung der Zeitung tätig sind und hierdurch inhaltlich auf die Tendenzverwirklichung Einfluss nehmen (vgl. etwa BAG vom 01.09.1987, NZA 88, 97 m.w.N.; BAG vom 07.11.1975, AP Nr. 3 zu § 99 BetrVG 1972 zu IM 2 der Gründe).
  • BAG, 06.12.1988 - 1 ABR 42/87

    Unterrichtung des Betriebsrats bei Tendenzträgern

    Der Arbeitgeber betreibt einen Zeitungsverlag und ist damit ein Unternehmen i. S. von § 118 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BetrVG, das Zwecken der Berichterstattung oder Meinungsäußerung dient (Beschluß vom 19. Mai 1981, BAGE 35, 278 = AP Nr. 18 zu § 118 BetrVG 1972; Beschluß vom 31. Mai 1983, BAGE 43, 35 = AP Nr. 27 zu § 118 BetrVG 1972; Beschluß vom 1. September 1987 - 1 ABR 23/86 -, zu B II 1 der Gründe, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Die Vorschrift in § 99 Abs. 2 BetrVG, nach der der Betriebsrat der Einstellung eines Redakteurs an sich die Zustimmung verweigern kann, findet daher keine Anwendung (vgl. zuletzt die Entscheidung des Senats vom 1. September 1987 - 1 ABR 23/86 -, zu B II 1 der Gründe, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 14.11.1989 - 1 ABR 85/88

    Betriebsrat: Zustimmungserfordernis bei personeller Einzelmaßnahme

  • BAG, 10.03.1992 - 1 ABR 57/91

    Eingruppierung als Ressortleiterin einer Zeitung - Beteiligungsrecht in Form des …

  • LAG Baden-Württemberg, 25.06.1991 - 14 TaBV 1/91

    Leitender Angestellter: Abteilungsleiter des Finanz- und Rechnungswesens eines …

  • BAG, 05.02.1991 - 1 ABR 25/90

    Fehlendes Rechtsschutzinteresse für Feststellungsantrag - Erforderlichkeit der …

  • LAG Berlin, 20.07.1998 - 18 Sa 28/98
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