Rechtsprechung
| BAG, 31.10.1975 - 1 ABR 4/74 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Allgemeiner Gerichtsstand des Gesamtbetriebsrats - Ausländisches Unternehmen - Inländischer Sitz - Wirtschaftsausschuß - Inländische Unternehmensteile
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ArbGG § 82; BetrVG § 106 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 10
Betriebsverfassungsrecht: Gerichtsstand des Betriebsrats, Bildung eines Wirtschaftsausschusses
Verfahrensgang
- LAG Berlin, 29.11.1973 - 2 TaBV 2/73
- BAG, 31.10.1975 - 1 ABR 4/74
Papierfundstellen
- BB 1976, 271
- DB 1976, 295
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- BAG, 01.10.1974 - 1 ABR 77/73
Bildung eines Wirtschaftsausschusses bei Auslandsberührung
Auszug aus BAG, 31.10.1975 - 1 ABR 4/74
Bei Vorliegen der sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen ist deshalb auch für inländische Unternehmensteile ein Wirtschaftsausschuß zu bilden (Bestätigung des Beschlusses BAG 1, 10.1974 - 1 ABR 77/73 = AP Nr. 1 zu § 106 BetrVG 1972, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt). - BAG, 02.06.1954 - 2 AZR 17/54
Arbeitsgerichtsverfahren: Anforderungen an eine Divergenzrüge, Fristbeginn nach § …
Auszug aus BAG, 31.10.1975 - 1 ABR 4/74
Bei Vorliegen der sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen ist deshalb auch für inländische Unternehmensteile ein Wirtschaftsausschuß zu bilden (Bestätigung des Beschlusses BAG 1, 10.1974 - 1 ABR 77/73 = AP Nr. 1 zu § 106 BetrVG 1972, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
- BAG, 13.05.2026 - 7 ABR 7/25
Qualifizierter Betriebsteil - ausländischer Hauptbetrieb
Dass eine im Ausland angesiedelte Betriebsleitung "an einen inländischen Verhandlungstisch gezwungen wird", stellt keine Verletzung des Territorialitätsgrundsatzes dar, sondern ist Folge der unternehmerischen Entscheidung innerhalb grenzüberschreitender betrieblicher Strukturen tätig zu werden (vgl. zur Bildung eines Wirtschaftsausschusses bei im Geltungsbereich des BetrVG liegenden Betrieben eines ausländischen Unternehmens BAG 31. Oktober 1975 - 1 ABR 4/74 -). - LAG Berlin-Brandenburg, 15.10.2024 - 11 TaBV 295/24
Betriebsratswahl bei ausländischer Fluggesellschaft - Stationierungsort BER ist …
Auch das Bundearbeitsgericht geht davon aus, dass, soweit Zweigniederlassungen ausländischer Betriebes im Inland einen Betrieb im Sinne der §§ 1 und 4 BetrVG unterhalten, das BetrVG gilt, ohne diese Einschränkung zur Voraussetzung zu machen (BAG, Beschluss vom 20. April 2005 - 7 ABR 20/04 - NZA 2005, 1006), oder es für die Bildung eines Wirtschaftsausschusses nicht darauf ankommt, ob die Unternehmensführung vom Inland oder Ausland aus erfolgt (BAG, Beschluss vom 31. Oktober 1975 - 1 ABR 4/74 - AP Nr. 2 zu § 106 BetrVG 1972). - BAG, 18.04.2007 - 7 ABR 30/06
Europäischer Betriebsrat - Entsendung - Zuständigkeit
Für die Beurteilung der internationalen Zuständigkeit ist daher § 82 ArbGG maßgeblich (BAG 31. Oktober 1975 - 1 ABR 4/74 - AP BetrVG 1972 § 106 Nr. 2 = EzA BetrVG 1972 § 106 Nr. 2, zu II 2 der Gründe).
- LAG Köln, 05.09.2025 - 9 TaBV 27/24
Betriebsteil; betriebsratsfähige Organisationseinheit; ausländisches …
Rn. 49 (2) Auch der Umstand, dass es für die Bildung eines Wirtschaftsausschusses nicht darauf ankommt, ob die Unternehmensführung vom Inland oder Ausland aus erfolgt, solange die auf der Unternehmensebene getroffenen wirtschaftlichen Maßnahmen die in D beschäftigten Arbeitnehmer berühren können (BAG, Beschluss vom 31. Oktober 1975 - 1 ABR 4/74 -, Rn. 14, juris), kann nicht gegen das Erfordernis eines im Inland gelegenen Hauptbetriebs angeführt werden. - BAG, 27.05.1982 - 6 ABR 28/80
Betriebsversammlungen - Auslandsbezug
Sie richtet sich nach der örtlichen Zuständigkeit (BAG Beschluß vom 31. Oktober 1975 - 1 ABR 4/74 - AP Nr. 2 zu § 106 BetrVG 1972; BAG 27, 99, 102 = AP Nr. 12 Internationales Privatrecht, Arbeitsrecht) und folgt hier aus § 82 Satz 1 ArbGG. - LAG Düsseldorf, 15.12.2005 - 11 TaBV 47/05
Abgesonderte Verhandlung über internationale Zuständigkeit im Beschlussverfahren …
a) Richtig hat das Arbeitsgericht gesehen, dass sich die internationale Zuständigkeit im deutschen Recht nach den Vorschriften der örtlichen Zuständigkeit bestimmt (vgl. BAG 18.06.1971 - 5 AZR 13/71 - AP Nr. 5 zu § 38 ZPO Internationale Zuständigkeit; BAG 31.10.1975 - 1 ABR 4/74 - AP Nr. 2 zu § 106 BetrVG 1972; BGH - GSZ 1/65 - AP Nr. 3 zu § 512 a ZPO). - LAG Berlin, 22.06.1998 - 9 TaBV 3/98
Einigungsstelle: Prüfung der Zuständigkeit - offensichtliche Unzuständigkeit - …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".