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Rechtsprechung
   BAG, 18.08.2009 - 1 ABR 45/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,8359
BAG, 18.08.2009 - 1 ABR 45/08 (https://dejure.org/2009,8359)
BAG, Entscheidung vom 18.08.2009 - 1 ABR 45/08 (https://dejure.org/2009,8359)
BAG, Entscheidung vom 18. August 2009 - 1 ABR 45/08 (https://dejure.org/2009,8359)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    Bestimmtheitserfordernis des § 253 Abs 2 Nr 2 ZPO - Mitbestimmung bei betrieblichem Eingliederungsmanagement

  • openjur.de

    Bestimmtheitserfordernis des § 253 Abs 2 Nr 2 ZPO; Mitbestimmung bei betrieblichem Eingliederungsmanagement

  • Judicialis

    SGB IX § 84 Abs. 2; ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 7; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats beim betrieblichen Eingliederungsmanagement

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei betrieblichem Eingliederungsmanagement i.S.v. § 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX); Bestimmtheit eines im Beschlussverfahren gestellten Antrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei betrieblichem Eingliederungsmanagement iSv. § 84 Abs. 2 SGB IX; Bestimmtheit eines im Beschlussverfahren gestellten Antrags

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (6)

  • BAG, 08.06.2004 - 1 ABR 13/03

    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz

    Auszug aus BAG, 18.08.2009 - 1 ABR 45/08
    Dafür muss der jeweilige Streitgegenstand so konkret umschrieben werden, dass die Streitfrage mit Rechtskraftwirkung zwischen den Betriebsparteien entschieden werden kann (8. Juni 2004 - 1 ABR 13/03 - zu B I 2 a aa der Gründe mwN, BAGE 111, 36).

    Nicht ausreichend ist, wenn ein "bunter Strauß" aller möglichen Maßnahmen in Betracht kommt (vgl. BAG 8. Juni 2004 - 1 ABR 13/03 - zu B I 2 a bb (2) der Gründe, aaO.).

  • BAG, 15.01.2002 - 1 ABR 13/01

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Maßnahmen des gesetzlichen Arbeits- und …

    Auszug aus BAG, 18.08.2009 - 1 ABR 45/08
    Geht es um den Inhalt und Umfang des Mitbestimmungsrechts nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG, so ist aufgrund der besonderen Struktur dieses Mitbestimmungsrechts in der Regel ein konkretes Regelungsverlangen des Betriebsrats erforderlich (BAG 15. Januar 2002 - 1 ABR 13/01 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 100, 173).

    Die von diesem gestellten Feststellungsanträge müssen erkennen lassen, welche Regelungen zur betrieblichen Umsetzung einer sich aus Normen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ergebenden konkreten Handlungspflicht des Arbeitgebers aus der Sicht des Betriebsrats in Betracht kommen, an deren Ausgestaltung er mitzuwirken beabsichtigt (BAG 15. Januar 2002 - 1 ABR 13/01 - zu B II 2 c der Gründe, aaO.).

  • BGH, 07.05.2003 - XII ZB 191/02

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Verwerfung der Berufung als …

    Auszug aus BAG, 18.08.2009 - 1 ABR 45/08
    Eine Rechtsbeschwerde ist unzulässig, wenn der Rechtsbeschwerdeführer das im zweiten Rechtszug verfolgte Begehr nicht wenigstens teilweise weiterverfolgt, sondern lediglich im Wege einer Antragsänderung einen neuen, bisher nicht geltend gemachten Anspruch zur Entscheidung stellt (vgl. für die Berufung BAG 10. Februar 2005 - 6 AZR 183/04 - zu 1 a der Gründe, NJW 2005, 1884; BGH 7. Mai 2003 - XII ZB 191/02 - BGHZ 155, 21;… Musielak/Ball ZPO 6. Aufl. vor § 511 Rn. 26).
  • BAG, 10.02.2005 - 6 AZR 183/04

    Unzulässige Berufung - Klageänderung

    Auszug aus BAG, 18.08.2009 - 1 ABR 45/08
    Eine Rechtsbeschwerde ist unzulässig, wenn der Rechtsbeschwerdeführer das im zweiten Rechtszug verfolgte Begehr nicht wenigstens teilweise weiterverfolgt, sondern lediglich im Wege einer Antragsänderung einen neuen, bisher nicht geltend gemachten Anspruch zur Entscheidung stellt (vgl. für die Berufung BAG 10. Februar 2005 - 6 AZR 183/04 - zu 1 a der Gründe, NJW 2005, 1884; BGH 7. Mai 2003 - XII ZB 191/02 - BGHZ 155, 21;… Musielak/Ball ZPO 6. Aufl. vor § 511 Rn. 26).
  • LAG Hamburg, 21.05.2008 - H 3 TaBV 1/08

    Keine Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs 1 Nr 1 und 7 BetrVG bei …

    Auszug aus BAG, 18.08.2009 - 1 ABR 45/08
    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 21. Mai 2008 - H 3 TaBV 1/08 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 02.10.2007 - 1 ABR 79/06

    Antragsänderung in der Rechtsbeschwerdeinstanz

    Auszug aus BAG, 18.08.2009 - 1 ABR 45/08
    c) Soweit der im Rechtsbeschwerdeverfahren gestellte Antrag über den im Beschwerdeverfahren gestellten und beschiedenen Antrag hinausgeht, handelt es sich außerdem um eine im Rechtsbeschwerdeverfahren grundsätzlich unzulässige Antragserweiterung (vgl. BAG 2. Oktober 2007 - 1 ABR 79/06 - Rn. 21 mwN, EzA ZPO 2002 § 559 Nr. 1).
  • BAG, 12.01.2011 - 7 ABR 94/09

    Erforderlichkeit der Kosten einer Rhetorikschulung - Bestimmtheit des …

    Das ist erforderlich, um zu klären, worüber das Gericht entscheidet und wie der objektive Umfang der Rechtskraft einer Sachentscheidung iSv. § 322 Abs. 1 ZPO ist (vgl. etwa BAG 18. August 2009 - 1 ABR 45/08 - Rn. 14 mwN).
  • ArbG Berlin, 27.01.2012 - 28 BV 17992/11

    Unterbindung von sexueller Belästigung

    insofern für § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO beiläufig bereits BAG 8, 11.1983 - 1 ABR 57/81 - BAGE 44, 226 = AP § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit Nr. 11 = EzA § 81 ArbGG 1979 Nr. 4 [B.]: "Damit entbehren die Globalanträge des Betriebsrats auch der nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO erforderlichen hinreichenden Bestimmtheit"; 22.10.1985 - 1 ABR 38/83 - BAGE 50, 29 = AP § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung Nr. 18 = NZA 1986, 299 [B.I.2.]: "§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO ist auf das Beschlussverfahren und die in ihm gestellten Anträge entsprechend anwendbar"; s. aus jüngerer Zeit statt vieler BAG 18.8.2009 - 1 ABR 45/08 - ("Juris") [B.II.1.]; 12.1.2011 - 7 ABR 94/09 - ("Juris") [B.II.1 a.]: "entsprechend anwendbare Vorschrift"; zu § 256 Abs. 1 ZPO bereits BAG 1, 12.1961 - 1 ABR 9/60 - AP § 80 BetrVG 1953 Nr. 1 = BetrR 1962, 244 [Leitsatz 2.]: "Auch im Beschlussverfahren ist das Rechtsschutzinteresse Prozessvoraussetzung"; s. aus neuerer Zeit etwa BAG 15.12.1998 - 1 ABR 9/98 - BAGE 90, 288 = AP § 80 BetrVG 1972 Nr. 56 = NZA 1999, 722 [B.I.3.]: "Entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts mangelt es dem Antrag nicht an dem gemäß § 256 Abs. 1 ZPO erforderlichen Feststellungsinteresse.

    ... "; 3.5.2006 - 1 ABR 63/04 - AP § 81 ArbGG 1979 Nr. 61 ) NZA 2007, 285 [B.I.3 a.]: "§ 256 Abs. 1 ZPO findet im Beschlussverfahren entsprechend Anwendung".S. insofern für § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO beiläufig bereits BAG 8, 11.1983 - 1 ABR 57/81 - BAGE 44, 226 = AP § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit Nr. 11 = EzA § 81 ArbGG 1979 Nr. 4 [B.]: "Damit entbehren die Globalanträge des Betriebsrats auch der nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO erforderlichen hinreichenden Bestimmtheit"; 22.10.1985 - 1 ABR 38/83 - BAGE 50, 29 = AP § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung Nr. 18 = NZA 1986, 299 [B.I.2.]: "§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO ist auf das Beschlussverfahren und die in ihm gestellten Anträge entsprechend anwendbar"; s. aus jüngerer Zeit statt vieler BAG 18.8.2009 - 1 ABR 45/08 - ("Juris") [B.II.1.]; 12.1.2011 - 7 ABR 94/09 - ("Juris") [B.II.1 a.]: "entsprechend anwendbare Vorschrift"; zu § 256 Abs. 1 ZPO bereits BAG 1, 12.1961 - 1 ABR 9/60 - AP § 80 BetrVG 1953 Nr. 1 = BetrR 1962, 244 [Leitsatz 2.]: "Auch im Beschlussverfahren ist das Rechtsschutzinteresse Prozessvoraussetzung"; s. aus neuerer Zeit etwa BAG 15.12.1998 - 1 ABR 9/98 - BAGE 90, 288 = AP § 80 BetrVG 1972 Nr. 56 = NZA 1999, 722 [B.I.3.]: "Entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts mangelt es dem Antrag nicht an dem gemäß § 256 Abs. 1 ZPO erforderlichen Feststellungsinteresse.

    51) S. insofern für § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO beiläufig bereits BAG 8, 11.1983 - 1 ABR 57/81 - BAGE 44, 226 = AP § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit Nr. 11 = EzA § 81 ArbGG 1979 Nr. 4 [B.]: "Damit entbehren die Globalanträge des Betriebsrats auch der nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO erforderlichen hinreichenden Bestimmtheit"; 22.10.1985 - 1 ABR 38/83 - BAGE 50, 29 = AP § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung Nr. 18 = NZA 1986, 299 [B.I.2.]: "§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO ist auf das Beschlussverfahren und die in ihm gestellten Anträge entsprechend anwendbar"; s. aus jüngerer Zeit statt vieler BAG 18.8.2009 - 1 ABR 45/08 - ("Juris") [B.II.1.]; 12.1.2011 - 7 ABR 94/09 - ("Juris") [B.II.1 a.]: "entsprechend anwendbare Vorschrift"; zu § 256 Abs. 1 ZPO bereits BAG 1, 12.1961 - 1 ABR 9/60 - AP § 80 BetrVG 1953 Nr. 1 = BetrR 1962, 244 [Leitsatz 2.]: "Auch im Beschlussverfahren ist das Rechtsschutzinteresse Prozessvoraussetzung"; s. aus neuerer Zeit etwa BAG 15.12.1998 - 1 ABR 9/98 - BAGE 90, 288 = AP § 80 BetrVG 1972 Nr. 56 = NZA 1999, 722 [B.I.3.]: "Entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts mangelt es dem Antrag nicht an dem gemäß § 256 Abs. 1 ZPO erforderlichen Feststellungsinteresse.

  • BAG, 17.03.2015 - 1 ABR 49/13

    Feststellungsantrag - betriebliches Eingliederungsmanagement

    Dessen Anliegen war es gerade, mit der auf die Detailregelungen bezogenen Antragstellung der Senatsentscheidung vom 18. August 2009 (- 1 ABR 45/08 -) Rechnung zu tragen.

    In dieser hat der Senat einen auf Feststellung des Mitbestimmungsrechts nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG bei der "Ausgestaltung des Verfahrens des BEM gemäß § 84 Abs. 2 SGB IX sowie den sich hieraus ergebenden zu treffenden Maßnahmen des Gesundheitsschutzes" gerichteten Antrag wegen fehlender Bestimmtheit (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO) als unzulässig abgewiesen (BAG 18. August 2009 - 1 ABR 45/08 - Rn. 17).

  • BAG, 24.08.2016 - 7 ABR 2/15

    Betriebsverfassung - Leiharbeitnehmer

    Das ist erforderlich um zu klären, worüber das Gericht entscheidet und wie der objektive Umfang der Rechtskraft einer Sachentscheidung iSv. § 322 Abs. 1 ZPO ist (…vgl. BAG 27. Juli 2016 - 7 ABR 16/14 - Rn. 13;… 12. Januar 2011 - 7 ABR 94/09 - Rn. 14; 18. August 2009 - 1 ABR 45/08 - Rn. 14 mwN).
  • BAG, 18.11.2014 - 1 ABR 21/13

    Betriebsrat - Zuordnung der Beteiligungsrechte durch Tarifvertrag

    Dieser Rechtsstreit wurde durch den Senatsbeschluss vom 18. August 2009 (- 1 ABR 45/08 -) abgeschlossen.
  • LAG Nürnberg, 16.01.2013 - 2 TaBV 6/12

    Betriebliches Eingliederungsmanagement, Mitbestimmung, Initiativrecht des …

    Dabei muss der jeweilige Streitgegenstand so genau umschrieben werden, dass die Streitfrage mit Rechtskraftwirkung zwischen den Betriebsparteien entschieden werden kann (vgl. z.B. BAG vom 07.02.2012 - 1 ABR 58/10; vom 18.08.2009 - 1 ABR 45/08).

    Die vorliegenden Anträge unterscheiden sich wesentlich von den im Beschluss des BAG vom 18.08.2009 (1 ABR 45/08) wiedergegebenen Anträgen.

  • LAG Niedersachsen, 02.05.2011 - 8 Sa 1258/10

    Lehrer hat in der Regel einen Anspruch auf Aufwendungsersatz für die Anschaffung …

    Das ist erforderlich, um zu klären, worüber das Gericht entscheidet und wie der objektive Umfang der Rechtskraft einer Sachentscheidung im Sinne von § 322 Abs. 1 ZPO ist (vgl. BAG vom 12. Januar 2011 - 7 ABR 94/09 - n.v. zitiert nach juris; vom 18. August 2009 - 1 ABR 45/08 - AP Nr. 2 zu § 84 SGB IX).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 29.04.2013 - 5 TaBV 29/12

    Betriebliches Eingliederungsmanagement - Mitbestimmung

    Die ungewöhnliche Antragstellung dürfte auf der Befürchtung beruhen, dass ein weniger konkreter Antrag - entgegen der oben zitierten Rechtsprechung des BAG - als unzulässig zurückgewiesen werden könnte, wie die Beteiligten zu 3) - 8) es auch in diesem Verfahren unter Hinweis u. a. auf BAG v. 18.08.2009 - 1 ABR 45/08 - (AP Nr. 2 zu § 84 SGB IX) verlangt haben.

    Rn. 67 Entgegen der Ansicht der Beteiligten zu 3) - 8) handelt es sich bei dem bEM nicht lediglich um ein den Einzelfall betreffendes Vorgehen, dem ein kollektivrechtlicher Bezug fehlt (so LAG Hamburg, Beschluss v. 21.05.2008 - H 3 TaBV 1/08 -, zitiert nach juris; nachgehend BAG v. 18.08.2009 - 1 ABR 45/08 -, aaO.).

  • BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 58/10

    Zulässigkeit eines Feststellungsantrags - Tendenzträgereigenschaft von …

    Dafür muss der jeweilige Streitgegenstand so konkret umschrieben werden, dass die Streitfrage mit Rechtskraftwirkung zwischen den Betriebsparteien entschieden werden kann (BAG 18. August 2009 - 1 ABR 45/08 - Rn. 14)..
  • BAG, 18.11.2014 - 1 ABR 22/13

    Betriebsrat - Zuordnung der Beteiligungsrechte durch Tarifvertrag

    Dieser Rechtsstreit wurde durch den Senatsbeschluss vom 18. August 2009 (- 1 ABR 45/08 -) abgeschlossen.
  • BAG, 12.01.2011 - 7 ABR 95/09

    Erforderlichkeit der Kosten einer Rhetorikschulung - Bestimmtheit des …

  • ArbG Bamberg, 04.06.2019 - 3 BV 20/18

    Kein Mitbestimmungsrecht des Gesamtbetriebsrats bei Organisation des …

  • LAG Hessen, 08.04.2010 - 5 TaBV 123/09

    Initiativrecht des Betriebsrats zur Einführung von Dienstkleidung nach § 87 Abs 1 …

  • LAG Niedersachsen, 07.07.2011 - 5 TaBV 26/09

    Der Betriebsrat kann durch arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren keinen Einfluss …

  • LAG Hamburg, 15.01.2013 - 2 TaBV 13/11

    Ergänzung eines Einigungsstellenspruchs - Mitbestimmung des Betriebsrats beim …

  • LAG Hamm, 18.12.2009 - 13 TaBV 52/09

    Einigungsstelle zum betrieblichen Eingliederungsmanagement

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.07.2011 - 7 TaBV 50/10

    Unterlassungsantrag - Bestimmtheit - Mitbestimmung des Betriebsrats bei der …

  • LAG Hamburg, 19.02.2013 - 2 TaBV 15/11

    Feststellungsinteresse für die Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs - …

  • ArbG Hamburg, 14.09.2011 - 26 BV 13/11
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