Rechtsprechung
| BAG, 10.12.2013 - 1 ABR 45/12 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
Berichtigung eines Einigungsstellenspruchs
- openjur.de
Berichtigung eines Einigungsstellenspruchs
- Bundesarbeitsgericht
Berichtigung eines Einigungsstellenspruchs
- rechtsinformationen.bund.de
Berichtigung eines Einigungsstellenspruchs
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 76 Abs 3 S 4 BetrVG, § 319 ZPO, § 1058 ZPO, § 126 Abs 3 BGB
Berichtigung eines Einigungsstellenspruchs - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Befugnis des Vorsitzenden zur Berichtigung der Niederschrift des Einigungsstellenspruchs
- arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de
Formunwirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs - Vorsitzender darf nicht nachträglich korrigieren
- bag-urteil.com
Berichtigung eines Einigungsstellenspruchs
- ra.de
- arbeitsrecht-hessen.de
Formunwirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs - Vorsitzender darf nicht nachträglich korrigieren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 76 Abs. 3; ZPO § 319; ZPO § 1058
Befugnis des Vorsitzenden zur Berichtigung der Niederschrift des Einigungsstellenspruchs - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Berichtigung eines Einigungsstellenspruchs
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Oder, 08.12.2011 - 8 BV 39/11
- LAG Berlin-Brandenburg, 08.03.2012 - 5 TaBV 141/12
- BAG, 10.12.2013 - 1 ABR 45/12
Papierfundstellen
- BAGE 147, 15
- MDR 2014, 597
- NZA 2014, 862
- DB 2014, 1027
- JR 2014, 498
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BAG, 05.10.2010 - 1 ABR 31/09
Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs
Auszug aus BAG, 10.12.2013 - 1 ABR 45/12
Fehlt es hieran, ist der von der Einigungsstelle zuvor beschlossene Spruch wirkungslos (BAG 5. Oktober 2010 - 1 ABR 31/09 - Rn. 19, BAGE 135, 377).Rn. 14 c) Maßgeblich für die Beurteilung der Formwirksamkeit ist der Zeitpunkt, in dem der Einigungsstellenvorsitzende den Betriebsparteien den Spruch mit der Absicht der Zuleitung iSd. § 76 Abs. 3 Satz 4 BetrVG übermittelt (BAG 5. Oktober 2010 - 1 ABR 31/09 - Rn. 18 f., BAGE 135, 377).
Diese normative Wirkung erfordert aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit grundsätzlich einen von Anfang an formwirksamen Beschluss der Einigungsstelle (BAG 5. Oktober 2010 - 1 ABR 31/09 - Rn. 20, BAGE 135, 377).
- BAG, 13.03.2012 - 1 ABR 78/10
Mitbestimmung beim betrieblichen Eingliederungsmanagement - Wirksamkeit eines …
Auszug aus BAG, 10.12.2013 - 1 ABR 45/12
Ein in Form einer pdf-Datei übermittelter Einigungsstellenspruch genügt diesen Anforderungen deshalb auch dann nicht, wenn sich die Unterschrift des Einigungsstellenvorsitzenden darin in eingescannter Form befindet (BAG 13. März 2012 - 1 ABR 78/10 - Rn. 18 - 20, BAGE 141, 42). - LAG Berlin-Brandenburg, 08.03.2012 - 5 TaBV 141/12
E-Mail-Zusendung eines als PDF-Datei angehängten Einigungsstellenspruchs - …
Auszug aus BAG, 10.12.2013 - 1 ABR 45/12
Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 8. März 2012 - 5 TaBV 141/12 - wird zurückgewiesen.
- BAG, 13.08.2019 - 1 ABR 6/18
Einigungsstellenspruch - Zuleitungsgebot - Gefährdungsbeurteilung
Die Einhaltung der gesetzlichen Schriftform ist daher Wirksamkeitsvoraussetzung eines Einigungsstellenspruchs (vgl. etwa BAG 10. Dezember 2013 - 1 ABR 45/12 - Rn. 12 mwN, BAGE 147, 15).Maßgeblich für die Beurteilung der Formwirksamkeit ist der Zeitpunkt, in dem der Einigungsstellenvorsitzende den Betriebsparteien den Spruch mit der Absicht der Zuleitung iSd. § 76 Abs. 3 Satz 4 BetrVG übermittelt (vgl. BAG 10. Dezember 2013 - 1 ABR 45/12 - Rn. 14, aaO).
Eine rückwirkende Heilung durch erneute Zustellung aller Bestandteile des Spruchs ist daher nicht möglich (vgl. auch BAG 10. Dezember 2013 - 1 ABR 45/12 - Rn. 14 und 17 mwN, BAGE 147, 15).
- VGH Bayern, 03.12.2019 - 17 P 18.1852
Schriftformerfordernis des Einigungsstellenbeschlusses
Zwar ist das Einigungsstellenverfahren mit der Zustellung des Einigungsstellenbeschlusses gemäß Art. 71 Abs. 5 Satz 1 BayPVG regelmäßig abgeschlossen (BAG, B.v. 10.12.2013 - 1 ABR 45/12 - BAGE 147, 15 Rn. 14).Im Fall der rechtskräftigen Feststellung der Unwirksamkeit eines Einigungsstellenbeschlusses besteht die Einigungsstelle - außer im (hier nicht gegebenen) Sonderfall einer gerichtlichen Feststellung der Unzuständigkeit der Einigungsstelle - fort, weil sie ihren Auftrag, den Konflikt zwischen Dienststelle und Personalvertretung durch einen wirksamen Einigungsstellenbeschluss zu beenden, noch nicht erfüllt hat; eine neue Einigungsstelle ist deshalb nicht zu errichten (…BVerwG, B.v. 4.6.2010 - 6 PB 4.10 - NZA-RR 2010, 502 Rn. 4 m.w.N.; BAG, B.v. 30.1.1990 - 1 ABR 2/89 - BAGE 64, 117/131; B.v. 10.12.2013 - 1 ABR 45/12 - BAGE 147, 15 Rn. 14;… LAG RhPf, B.v. 12.4.2011 - 3 TaBV 6/11 - juris Rn. 31 m.w.N.; OVG Berlin-Bbg, B.v. 17.10.2013 - OVG 60 PV 9.13 - PersV 2014, 139/141 m.w.N.).
Denn die normative Wirkung von Einigungsstellenbeschlüssen erfordert - wie gezeigt (siehe 1.1.5.) - aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit einen von Anfang an, also im Zeitpunkt der insoweit maßgeblichen Zustellung i.S.v. Art. 71 Abs. 5 Satz 1 BayPVG, formwirksamen Beschluss (…vgl. BAG, B.v. 14.9.2010 - 1 ABR 30/09 - NZA-RR 2011, 526 Rn. 19;… B.v. 5.10.2010 - 1 ABR 31/09 - BAGE 135, 377 Rn. 19 f.; B.v. 10.12.2013 - 1 ABR 45/12 - BAGE 147, 15 Rn. 16 f.).
- BAG, 20.05.2025 - 1 ABR 11/24
Tariflicher Einigungsstellenspruch - Anfechtung
Selbst wenn ggf. analog § 1058 ZPO oder analog § 319 ZPO eine Berichtigung bloßer Schreibfehler oder ähnlicher offenbarer Unrichtigkeiten eines Spruchs möglich wäre, hätte hierüber die Einigungsstelle als Ganzes und nicht allein ihr Vorsitzender zu entscheiden (ausf. BAG 10. Dezember 2013 - 1 ABR 45/12 - Rn. 18, BAGE 147, 15). - ArbG Düsseldorf, 13.12.2018 - 14 Ca 4264/18
Berichtigung des Tenors des Urteils wegen offensichtlicher Unrichtigkeit …
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