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Rechtsprechung
   BAG, 06.12.1988 - 1 ABR 47/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,593
BAG, 06.12.1988 - 1 ABR 47/87 (https://dejure.org/1988,593)
BAG, Entscheidung vom 06.12.1988 - 1 ABR 47/87 (https://dejure.org/1988,593)
BAG, Entscheidung vom 06. Dezember 1988 - 1 ABR 47/87 (https://dejure.org/1988,593)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit des von einer Einigungsstelle aufgestellten Sozialplans - Auflösung einer Reinigungsabteilung als sozialplanpflichtige Betriebsänderung in Form der Stillegung eines wesentlichen Betriebsteils - Abstellen auf die Relation der betroffenen Arbeitnehmer zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 60, 237
  • ZIP 1989, 389
  • NZA 1989, 399
  • NZA 1989, 557
  • BB 1989, 1058
  • BB 1989, 634
  • DB 1989, 883
 
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Wird zitiert von ... (32)Zitiert selbst (4)

  • BAG, 17.08.1982 - 1 ABR 40/80

    Definition der Betriebsverlegung

    Auszug aus BAG, 06.12.1988 - 1 ABR 47/87
    Er hat diese Frage in seinem Beschluß vom 17. August 1982 (BAGE 40, 36 = AP Nr. 11 zu § 111 BetrVG 1972) offengelassen.
  • BAG, 22.01.1980 - 1 ABR 48/77

    Mitbestimmungsrecht bei betrieblicher Lohngestaltung -; Anwendung auf …

    Auszug aus BAG, 06.12.1988 - 1 ABR 47/87
    Ihre Zuständigkeitsentscheidung ist jedoch nicht verbindlich, sondern unterliegt als Entscheidung einer rechtlichen Vorfrage der Rechtskontrolle durch das Arbeitsgericht (Beschluß des Senats vom 22. Januar 1980, BAGE 32, 350 [BAG 22.01.1980 - 1 ABR 48/77] = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).
  • BAG, 02.08.1983 - 1 AZR 516/81

    Erheblicher Personalabbau als Betriebsänderung

    Auszug aus BAG, 06.12.1988 - 1 ABR 47/87
    Er hat für die Frage, wann ein erheblicher Teil der Belegschaft betroffen ist, auf die Relation der betroffenen Arbeitnehmer zur Gesamtbelegschaft abgestellt, von denen § 17 Abs. 1 KSchG die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Anzeige von Entlassungen abhängig macht, jedoch mit der Maßgabe, daß jeweils mindestens 5 % der Belegschaft des Betriebes betroffen sein müssen (Urteil vom 2. August 1983, BAGE 43, 222 = AP Nr. 12 zu § 111 BetrVG 1972).
  • BAG, 21.10.1980 - 1 AZR 145/79

    Begriffe der Betriebsänderung und des Betriebsteils i.S. vom § 111 BetrVG

    Auszug aus BAG, 06.12.1988 - 1 ABR 47/87
    Der Senat hat in seiner bisherigen Rechtsprechung unter einem wesentlichen Betriebsteil einen Betriebsteil verstanden, in dem ein erheblicher Teil der Belegschaft beschäftigt ist (Urteil vom 21. Oktober 1980 - 1 AZR 145/79 - AP Nr. 8 zu § 111 BetrVG 1972).
  • BAG, 28.03.2006 - 1 ABR 5/05

    Sozialplanpflicht bei Personalabbau

    Im Beschluss vom 6. Dezember 1988 (- 1 ABR 47/87 - BAGE 60, 237, zu B II 2 der Gründe) hat er lediglich unter Hinweis auf den Zweck der Vorschrift ausgeführt, dass es bei der Sozialplanpflichtigkeit bleibe, wenn eine Maßnahme des Arbeitgebers "mehr" als die Entlassung von Arbeitnehmern zum Inhalt habe; durch § 112a Abs. 1 BetrVG habe an der Sozialplanpflichtigkeit der in § 111 Satz 2 Nr. 1 BetrVG - jetzt § 111 Satz 3 Nr. 1 BetrVG - genannten Betriebsänderungen, die sich nicht in der Entlassung von Arbeitnehmern erschöpften, nichts geändert werden sollen.

    Daher konnte dahinstehen, ob ein Betriebsteil auch unabhängig von der Zahl der in ihm Beschäftigten auf Grund anderer Umstände, insbesondere seiner Bedeutung für den Gesamtbetrieb, als wesentlicher Betriebsteil angesehen werden kann (ebenfalls offen gelassen von BAG 6. Dezember 1988 - 1 ABR 47/87 - BAGE 60, 237, zu B II 3 c der Gründe;… 7. August 1990 - 1 AZR 445/89 - aaO, zu III 1 und 2 der Gründe).

  • BSG, 25.04.2002 - B 11 AL 65/01 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Beginn - Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund …

    Die Handlungsformen (Interessenausgleich; Sozialplan) sprechen dafür, jedoch verlangt die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung zur Beurteilung der Wesentlichkeit, dass die Zahlenverhältnisse des § 17 KSchG als Anhaltspunkte herangezogen werden (BAGE 60, 237, 241 mwN).
  • BAG, 07.08.1990 - 1 AZR 445/89

    Wesentlicher Betriebsteil

    Auch dabei hat er auf die Zahlenwerte nach § 17 Abs. 1 KSchG abgestellt (Urteil vom 21. Oktober 1980 - 1 AZR 145/79 - AP Nr. 8 zu § 111 BetrVG 1972; Beschluß vom 6. Dezember 1988, BAGE 60, 237 = AP Nr. 26 zu § 111 BetrVG 1972).

    In der Entscheidung vom 6. Dezember 1988 (BAGE 60, 237 = AP Nr. 26 zu § 111 BetrVG 1972) hat er geprüft, ob durch die Auflösung der Reinigungsabteilung andere Arbeitnehmer des Betriebes nachteilig betroffen werden können.

  • BAG, 18.11.2003 - 1 AZR 637/02

    Nachteilsausgleich in Tendenzbetrieben

    Voraussetzung ist, dass die Personalreduzierung den Quoten des § 17 Abs. 1 KSchG entspricht und dabei zumindest 5 % der Gesamtbelegschaft betroffen sind (BAG 10. Dezember 1996 - 1 AZR 290/96 - AP BetrVG 1972 § 113 Nr. 32 = EzA BetrVG 1972 § 111 Nr. 34; 6. Dezember 1988 - 1 ABR 47/87 - BAGE 60, 237, 241, zu B II 3 b der Gründe).
  • BAG, 21.02.2002 - 2 AZR 581/00

    Interessenausgleich mit Namensliste und betriebsbedingte Kündigung

    Damit waren mehr als 30 Arbeitnehmer bzw. ein Anteil von 5 % der Gesamtbelegschaft gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KSchG erfaßt (BAG 6. Dezember 1988 - 1 ABR 47/87 - BAGE 60, 237;… Fitting aaO § 111 Rn. 74).
  • BAG, 28.11.1989 - 1 ABR 90/88

    Arbeitnehmerüberlassung: Überwachung des Betriebsgeländes durch …

    Entsprechend hat der Senat hinsichtlich von Reinigungsarbeiten in einer Druckerei ausgesprochen, dass die Reinigungsabteilung kein Betriebsteil ist, der für den Gesamtbetrieb und für die Erfüllung von dessen arbeitstechnischem Zweck, Druckerzeugnisse herzustellen, von erheblicher Bedeutung ist (Beschluss vom 6. Dezember 1988 - 1 ABR 47/87 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Entsprechend hat der Senat hinsichtlich von Reinigungsarbeiten in einer Druckerei ausgesprochen, dass die Reinigungsabteilung kein Betriebsteil ist, der für den Gesamtbetrieb und für die Erfüllung von dessen arbeitstechnischem Zweck, Druckerzeugnisse herzustellen, von erheblicher Bedeutung ist (Beschluss vom 6. Dezember 1988 - 1 ABR 47/87 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • LAG München, 22.12.2008 - 6 TaBVGa 6/08

    Einstweilige Verfügung - Unterlassungsanspruch - Betriebsänderung - Umsetzung von …

    Eine solche kann auch in einem bloßen Personalabbau bestehen (vgl. BAG v. 6.12.1988 - 1 ABR 47/87 und v. 7.8. 1990 - 1 AZR 445/89, AP BetrVG 1972 § 111 Nr. 26, 34; BAG v. 28.3. 2006 - 1 ABR 5/05, AP BetrVG 1972 § 112a Nr. 12).
  • SG München, 28.09.2021 - S 57 AL 326/20

    Transferkurzarbeitergeld und Betriebsänderung

    Die Schwellenwertbetrachtungsweise sei vom Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 06.12.1988 (1 ABR 47/87) für alle fünf in § 111 BetrVG aufgeführten Formen der Betriebsänderung eingeführt worden.

    Rn. 35 In seinem Beschluss vom 6.12.1988 (1 ABR 11/87 - BAGE 60, 237-244, Rn. 22) hat es das BAG nochmals wie folgt verdeutlicht:.

    Dabei kann zur Feststellung, ob ein erheblicher Teil der Belegschaft betroffen ist, an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vom 26.10.1982 (1 ABR 11/81 - BAGE 41, 92) und vom 6.12.1988 (1 ABR 11/87 - BAGE 60, 237-244) angeknüpft werden, indem an § 17 Abs. 1 KSchG und die darin genannten Zahlen mit der Maßgabe angeknüpft wird, dass wenigstens 5% der Gesamtbelegschaft von den Änderungen betroffen sein müssen (so auch Landesarbeitsgericht Düsseldorf…, Beschluss vom 20. April 2016 - 4 TaBV 70/15 -, Rn. 32, juris).

  • LAG Niedersachsen, 08.06.2007 - 1 TaBV 27/07

    Erfordernis der Einrichtung einer Einigungsstelle für den Regelungsgegenstand …

    So könnte darin eine "offene Rechtsfrage" zur Reichweite eines Mitbestimmungsrechts nach § 111 BetrVG vorliegen, die gegen eine offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle spräche (vgl. BAG 6. Dezember 1988 - 1 ABR 47/87 = EzA § 111 BetrVG 1972 Nr. 23 = AP Nr. 26 zu § 111 BetrVG 1972; erk. Kammer vom 11. November 1993 - 1 TaBV 59/93 = LAGE § 98 ArbGG Nr. 27;… Düwell/Lipke-Koch ArbGG 2. Aufl. § 98 Rz. 17).

    Allerdings würde eine solche Annahme voraussetzen, dass "weitere Betriebsänderungen" nur solche sein können, die wesentliche Nachteile für die Belegschaft oder erhebliche Teile der Belegschaft zur Folge hätten (BAG 6. Dezember 1988 aaO Rz. 24).

  • BAG, 27.06.2002 - 2 AZR 489/01

    Betriebsbedingte Kündigung - Nachteilsausgleich

    Auch dabei ist auf die Zahlenwerte nach § 17 Abs. 1 KSchG abgestellt worden (BAG 21. Oktober 1980 - 1 AZR 149/79 - AP BetrVG 1972 § 111 Nr. 8 = EzA BetrVG 1972 § 111 Nr. 12; 6. Dezember 1988 - 1 ABR 47/87 - BAGE 60, 237; 7. August 1990 - 1 AZR 445/89 - AP BetrVG 1972 § 111 Nr. 34 = EzA BetrVG 1972 § 111 Nr. 27).
  • LAG Hamm, 22.07.2003 - 19 Sa 541/03

    Nachteilsausgleich bei unzureichendem Einigungsversuch

  • LAG Niedersachsen, 02.11.2006 - 1 TaBV 83/06

    Anspruch auf Einrichtung einer Einigungsstelle zur Regelung eines Sozialplans im …

  • LAG Hamm, 28.04.2006 - 10 TaBV 25/06

    Einrichtung einer Einigungsstelle offensichtliche Unzuständigkeit …

  • LAG Hamm, 26.02.2007 - 10 TaBVGa 3/07

    einstweilige Verfügung im Beschlussverfahren; Unterlassungsanspruch des …

  • LAG Hamm, 30.05.2008 - 10 TaBVGa 9/08

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats; Unterlassung von Kündigungen; …

  • LAG Bremen, 09.05.2001 - 2 Sa 236/00
  • LAG Niedersachsen, 12.01.2010 - 1 TaBV 73/09

    Einigungsstelle zum Abschluss eines Sozialplans bei gehäufter Schließung …

  • LAG Hamm, 10.09.2010 - 10 TaBV 111/09

    Mitbestimmung bei Betriebsänderung; unbegründeter Antrag des Betriebsrats auf …

  • LAG Hamm, 21.08.2008 - 13 TaBVGa 16/08

    einstweilige Verfügung; Interessenausgleich; Unterlassungsanspruch; …

  • BAG, 08.06.1999 - 1 AZR 696/98

    Nachteilsausgleich bei Betriebsänderung durch Personalabbau in Betriebsteilen - …

  • ArbG Kempten, 29.11.2022 - 3 Ca 982/22

    Betriebsänderungen, Vorläufiger Insolvenzverwalter, Zustimmung zur …

  • LAG Baden-Württemberg, 19.01.1996 - 19 Sa 87/95

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung; Anderweitige Einsatzmöglichkeit …

  • BAG, 27.06.1989 - 1 ABR 27/88

    Betriebseinschränkung: Begriff - Erheblichkeit der Personalreduzierung

  • LAG Hamm, 09.11.2009 - 10 TaBV 89/09

    Einigungsstelle zur Betriebsänderung; offensichtliche Unzuständigkeit bei …

  • BAG, 08.06.1999 - 1 AZR 697/98

    Abspruch eines als Betriebsratsmitglied tätigen Werkzeugschleifers auf …

  • BAG, 08.06.1999 - 1 AZR 694/98

    Mitbestimmung bei Betriebsänderung durch Personalabbau in Betriebsteilen - …

  • ArbG Kempten, 29.11.2022 - 3 Ca 983/22

    Ordentliche betriebsbedingte Kündigung ohne Konsultationsverfahren nach § 17 Abs. …

  • BAG, 08.06.1999 - 1 AZR 695/98

    Betriebsänderung durch Personalabbau in verschiedenen Betriebsteilen - Anspruch …

  • ArbG Düsseldorf, 27.04.2018 - 8 BV 58/18
  • LAG Hamm, 27.10.2008 - 10 TaBV 141/08

    Einrichtung einer Einigungsstelle; offensichtliche Unzuständigkeit; …

  • LAG Hamm, 30.12.2011 - 13 TABvGa 14/11

    Einstweilige Verfügung; Interessenausgleich; Unterlassungsanspruch; …

  • ArbG München, 22.02.2000 - 23 BV 19/00

    Beurteilung der Zuständigkeit einer Einigungsstelle; Reinigungsoutsourcing als …

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