Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BAG, 14.05.1985 - 1 ABR 52/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,2733
BAG, 14.05.1985 - 1 ABR 52/81 (https://dejure.org/1985,2733)
BAG, Entscheidung vom 14.05.1985 - 1 ABR 52/81 (https://dejure.org/1985,2733)
BAG, Entscheidung vom 14. Mai 1985 - 1 ABR 52/81 (https://dejure.org/1985,2733)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,2733) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit eines Sozialplanes, der von der Einigungsstelle im Laufe des Konkursverfahrens beschlossen worden ist - Zahlung von Abfindungen an die entlassenen Arbeitnehmer - Ermessensüberschreitung der Einigungsstelle - Spruch einer Einigungsstelle - Feststellungsklage - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1985, 715
  • BB 1985, 2321
  • DB 1985, 2153
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BAG, 23.04.1985 - 1 ABR 3/81

    Wirksamkeit eines Sozialplanes

    Auszug aus BAG, 14.05.1985 - 1 ABR 52/81
    Es ist eine Rechtsfrage, ob der Betriebsrat bei einer Betriebsstillegung unterschiedslos für alle Arbeitnehmer Abfindungszahlungen verlangen kann, auch wenn diese durch die Entlassung keine oder unterschiedliche Nachteile erlitten haben (vgl. die Entscheidung des Senats vom 23. April 1985 - 1 ABR 3/81 - zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.07.2016 - 21 TaBV 195/16

    Einigungsstellenspruch zum Einsatz eines Betriebsarztes und einer Fachkraft für …

    Es handelt sich nicht um eine "Sachurteilsvoraussetzung", sondern um eine mit der Klagefrist nach den §§ 4, 7 KSchG vergleichbare materiell-rechtliche Ausschlussfrist, deren Einhaltung ggf. im Rahmen der Begründetheit des Antrages zu prüfen ist (…vgl. BAG vom 26. Mai 1988 - 1 ABR 11/87 - Rn. 24 ff. zitiert nach juris, AP Nr. 26 zu § 76 BetrVG 1972; vom 14.05.1988 - 1 ABR 52/81 - Rn. 32 zitiert nach juris, AP Nr. 16 zu § 76 BetrVG 1972;… GK-BetrVG-Kreutz/Jacobs, § 176 Rn. 159;… Richardi, § 76 Rn. 128;… Fitting, § 76 Rn. 157;… wohl a. A. ohne nähere Begründung BAG vom 21.09.1993 - 1 ABR 16/93 - Rn. 19 zitiert nach juris, AP Nr. 62 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit).
  • BAG, 26.05.1988 - 1 ABR 11/87

    Einigungsstellenbeschluss über Sozialplan

    Neben der fristgebundenen gerichtlichen Ermessenskontrolle unterliegt nämlich ein Einigungsstellenspruch auch der gerichtlichen Rechtskontrolle, die nicht fristgebunden ist (Senatsbeschlüsse vom 23. April 1985, BAGE 48, 294, 297 [BAG 23.04.1985 - 1 ABR 3/81] = AP Nr. 26 zu § 112 BetrVG 1972, zu B II 1 der Gründe, und vom 14. Mai 1985 - 1 ABR 52/81 - AP Nr. 16 zu § 76 BetrVG 1972).

    Ohne Einhaltung der Frist kann er nur das Fehlen der gesetzlichen Grundlagen für die von der Einigungsstelle beanspruchte Regelungskompetenz rügen (vgl. Senatsbeschlüsse BAGE 48, 294, 297 [BAG 23.04.1985 - 1 ABR 3/81] = AP Nr. 26 zu § 112 BetrVG 1972, zu B II 1 der Gründe, und vom 14. Mai 1985 - 1 ABR 52/81 - AP Nr. 16 zu § 76 BetrVG 1972).

    Vor Inkrafttreten des § 112 Abs. 5 BetrVG in der Fassung des Art. 2 Nr. 1 des Beschäftigungsförderungsgesetzes vom 26. April 1985 (BGBl. I, 710) hat der Senat zwar in seinem Beschluß vom 14. Mai 1985 (- 1 ABR 52/81 - AP Nr. 16 zu § 76 BetrVG 1972) angenommen, daß die Zulässigkeit von pauschalen Abfindungen für die gesamte Belegschaft, unabhängig davon, ob die Arbeitnehmer einen neuen Arbeitsplatz gefunden haben, eine in § 112 Abs. 1 BetrVG geregelte Frage der Regelungskompetenz der Einigungsstelle sei und damit eine gerichtliche Rechtskontrolle betreffe.

    Wie der Senat jedoch schon vor Inkrafttreten des § 112 Abs. 5 BetrVG n.F. entschieden hat, betrifft der Einwand, das Sozialplanvolumen sei angesichts der verteilungsfähigen Konkursmasse zu hoch, die Einhaltung der Ermessensgrenzen (Beschluß vom 14. Mai 1985 - 1 ABR 52/81 - AP Nr. 16 zu § 76 BetrVG 1972).

  • BAG, 06.05.1986 - 1 AZR 553/84

    KG - Sozialplan - Verbindlichkeit der Gesellschaft - Persönliche Haftung des …

    Sprüche einer Einigungsstelle bleiben mit den in dieser Bestimmung angeordneten Beschränkungen wirksam (vgl. BAG Beschluß vom 23. April 1985 - 1 ABR 3/81 -, BAGE 48, 294 [BAG 23.04.1985 - 1 ABR 3/81], zu B II 4 der Gründe; Beschluß vom 14. Mai 1985 - 1 ABR 52/81 -, zu B II 4 b der Gründe, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BAG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht