Rechtsprechung
| BAG, 14.05.1985 - 1 ABR 52/81 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit eines Sozialplanes, der von der Einigungsstelle im Laufe des Konkursverfahrens beschlossen worden ist - Zahlung von Abfindungen an die entlassenen Arbeitnehmer - Ermessensüberschreitung der Einigungsstelle - Spruch einer Einigungsstelle - Feststellungsklage - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 04.11.1980 - 5 BV 3/80
- LAG Hamburg, 04.05.1981 - 2 TaBV 3/81
- BAG, 14.05.1985 - 1 ABR 52/81
Papierfundstellen
- NZA 1985, 715
- BB 1985, 2321
- DB 1985, 2153
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BAG, 23.04.1985 - 1 ABR 3/81
Wirksamkeit eines Sozialplanes
Auszug aus BAG, 14.05.1985 - 1 ABR 52/81
Es ist eine Rechtsfrage, ob der Betriebsrat bei einer Betriebsstillegung unterschiedslos für alle Arbeitnehmer Abfindungszahlungen verlangen kann, auch wenn diese durch die Entlassung keine oder unterschiedliche Nachteile erlitten haben (vgl. die Entscheidung des Senats vom 23. April 1985 - 1 ABR 3/81 - zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
- LAG Berlin-Brandenburg, 07.07.2016 - 21 TaBV 195/16
Einigungsstellenspruch zum Einsatz eines Betriebsarztes und einer Fachkraft für …
Es handelt sich nicht um eine "Sachurteilsvoraussetzung", sondern um eine mit der Klagefrist nach den §§ 4, 7 KSchG vergleichbare materiell-rechtliche Ausschlussfrist, deren Einhaltung ggf. im Rahmen der Begründetheit des Antrages zu prüfen ist (…vgl. BAG vom 26. Mai 1988 - 1 ABR 11/87 - Rn. 24 ff. zitiert nach juris, AP Nr. 26 zu § 76 BetrVG 1972; vom 14.05.1988 - 1 ABR 52/81 - Rn. 32 zitiert nach juris, AP Nr. 16 zu § 76 BetrVG 1972;… GK-BetrVG-Kreutz/Jacobs, § 176 Rn. 159;… Richardi, § 76 Rn. 128;… Fitting, § 76 Rn. 157;… wohl a. A. ohne nähere Begründung BAG vom 21.09.1993 - 1 ABR 16/93 - Rn. 19 zitiert nach juris, AP Nr. 62 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit). - BAG, 26.05.1988 - 1 ABR 11/87
Einigungsstellenbeschluss über Sozialplan
Neben der fristgebundenen gerichtlichen Ermessenskontrolle unterliegt nämlich ein Einigungsstellenspruch auch der gerichtlichen Rechtskontrolle, die nicht fristgebunden ist (Senatsbeschlüsse vom 23. April 1985, BAGE 48, 294, 297 [BAG 23.04.1985 - 1 ABR 3/81] = AP Nr. 26 zu § 112 BetrVG 1972, zu B II 1 der Gründe, und vom 14. Mai 1985 - 1 ABR 52/81 - AP Nr. 16 zu § 76 BetrVG 1972).Ohne Einhaltung der Frist kann er nur das Fehlen der gesetzlichen Grundlagen für die von der Einigungsstelle beanspruchte Regelungskompetenz rügen (vgl. Senatsbeschlüsse BAGE 48, 294, 297 [BAG 23.04.1985 - 1 ABR 3/81] = AP Nr. 26 zu § 112 BetrVG 1972, zu B II 1 der Gründe, und vom 14. Mai 1985 - 1 ABR 52/81 - AP Nr. 16 zu § 76 BetrVG 1972).
Vor Inkrafttreten des § 112 Abs. 5 BetrVG in der Fassung des Art. 2 Nr. 1 des Beschäftigungsförderungsgesetzes vom 26. April 1985 (BGBl. I, 710) hat der Senat zwar in seinem Beschluß vom 14. Mai 1985 (- 1 ABR 52/81 - AP Nr. 16 zu § 76 BetrVG 1972) angenommen, daß die Zulässigkeit von pauschalen Abfindungen für die gesamte Belegschaft, unabhängig davon, ob die Arbeitnehmer einen neuen Arbeitsplatz gefunden haben, eine in § 112 Abs. 1 BetrVG geregelte Frage der Regelungskompetenz der Einigungsstelle sei und damit eine gerichtliche Rechtskontrolle betreffe.
Wie der Senat jedoch schon vor Inkrafttreten des § 112 Abs. 5 BetrVG n.F. entschieden hat, betrifft der Einwand, das Sozialplanvolumen sei angesichts der verteilungsfähigen Konkursmasse zu hoch, die Einhaltung der Ermessensgrenzen (Beschluß vom 14. Mai 1985 - 1 ABR 52/81 - AP Nr. 16 zu § 76 BetrVG 1972).
- BAG, 06.05.1986 - 1 AZR 553/84
KG - Sozialplan - Verbindlichkeit der Gesellschaft - Persönliche Haftung des …
Sprüche einer Einigungsstelle bleiben mit den in dieser Bestimmung angeordneten Beschränkungen wirksam (vgl. BAG Beschluß vom 23. April 1985 - 1 ABR 3/81 -, BAGE 48, 294 [BAG 23.04.1985 - 1 ABR 3/81], zu B II 4 der Gründe; Beschluß vom 14. Mai 1985 - 1 ABR 52/81 -, zu B II 4 b der Gründe, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
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