Rechtsprechung
| BAG, 06.10.1978 - 1 ABR 75/76 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zustellung - Verfahrensbeendende Beschlüsse - Entfallenes Rechtsschutzinteresse - Einseitige Erklärung - Verfahrensentscheidung - Abweisung des Antrags
Verfahrensgang
- LAG Niedersachsen, 21.04.1976 - 4 TaBV 60/75
- BAG, 06.10.1978 - 1 ABR 75/76
Papierfundstellen
- BB 1979, 376
- DB 1979, 408
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 20.02.1976 - VII P 7.73
Voraussetzungen der Erledigung der Hauptsache im Beschlussverfahren in einer …
Auszug aus BAG, 06.10.1978 - 1 ABR 75/76
Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluß vom 20. Februar 1976 - VII P 7.73 - (Buchholz, BVerwG, 238.3 A, § 29 BPersVG Nr. 1) ausgeführt, daß selbst gegen den Widerspruch von Beteiligten das Gericht die Erledigung (des Verfahrens) festzustellen habe, weil es im Beschlußverfahren lediglich darauf ankomme, ob das Verfahren tatsächlich gegenstandslos geworden sei, und nicht darauf, ob die Verfahrensbe teiligten übereinstimmende Erklärungen zu dieser Frage abgegeben haben.
- BAG, 26.04.1990 - 1 ABR 79/89
Einseitige Erledigungserklärung im Beschlußverfahren
Aus diesem Grunde wird ein Antrag des Betriebsrats auf Aufhebung einer Einstellung unbegründet, wenn der Arbeitnehmer zwischenzeitlich aus dem Betrieb ausgeschieden ist (in dem Beschluß vom 6. Oktober 1978 - 1 ABR 75/76 - AP Nr. 2 zu § 101 BetrVG 1972 hat der Senat den Aufhebungsantrag allerdings als unzulässig abgewiesen, weil mit dem Ausscheiden des Arbeitnehmers das Rechtsschutzinteresse entfallen sei). - BAG, 11.09.2013 - 7 ABR 29/12
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Ein- und Umgruppierung
Folgerichtig wird ein Antrag nach § 101 Satz 1 BetrVG unbegründet, wenn die im Antrag bezeichnete personelle Einzelmaßnahme etwa durch Zeitablauf geendet hat (…BAG 14. Mai 2013 - 1 ABR 10/12 - Rn. 33;… 9. November 2010 - 1 ABR 76/09 - Rn. 22; vgl. auch bereits 26. April 1990 - 1 ABR 79/89 - zu B II 2 der Gründe mwN, BAGE 65, 105; 6. Oktober 1978 - 1 ABR 75/76 - zu II 2 a der Gründe). - BAG, 04.12.1986 - 6 ABR 48/85
Gewerkschaft - Wahlanfechtungsverfahren - Anfechtung einer Wahl - …
Die Rechtsmittelbefugnis folgt aus der Beteiligungsbefugnis (BAG Beschlüsse vom 15. Juli 1960 - 1 ABR 3/59 -, vom 26. Oktober 1962 -1 ABR 3/61 - und BAGE 21, 210 = AP Nr. 10, Nr. 11 und Nr. 18 zu § 76 BetrVG; BAG Beschluß vom 15. November 1963 - 1 ABR 5/63 - AP Nr. 14 zu § 2 TVG; BAG Beschluß vom 6. Oktober 1978 - 1 ABR 75/76 - AP Nr. 2 zu § 101 BetrVG 1972).Denn sie ist mit ihrem zulässigen Beschwerdeantrag (BAG Beschluß vom 6. Oktober 1978, aaO) vollständig unterlegen.
- BAG, 29.07.1982 - 6 ABR 51/79
Beschlußverfahren - Objektive Klagehäufung
Das Bundesarbeitsgericht hat schon mehrfach im Bereich der personellen Einzelmaßnahmen klargestellt, daß der Antragsteller nicht darauf beschränkt ist, einen konkreten, allein den Einzelfall abdeckenden Antrag zu stellen, wenn es ihm auch um die generelle Klärung der dahinterstehenden betriebsverfassungsrechtlichen Streitfrage geht (BAG Beschluß vom 6. Oktober 1978 - 1 ABR 75/76 - AP Nr. 2 zu § 101 BetrVG 1972 und die Beschlüsse des erkennenden Senats vom 30. April 1981 - 6 ABR 59/78 - zur Veröffentlichung vorgesehen; vom 18. Februar 1982 - 6 ABR 25/79 - und vom 4. März 1982 - 6 ABR 49/79 -). - BAG, 26.03.1991 - 1 ABR 43/90
Mitbestimmung bei Schichtdauer für Arbeitnehmer bei NATO-Truppen
Die Erledigungserklärung eines anderen Beteiligten als des Antragstellers ist dagegen für die Beendigung des Verfahrens ohne Bedeutung (Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, § 83 a Rz 24;… Grunsky, ArbGG, 6. Aufl., § 83 a Rz 9; vgl. auch Senatsbeschluß vom 6. Oktober 1978 - 1 ABR 75/76 - AP Nr. 2 zu § 101 BetrVG 1972, zu II 3 der Gründe, mit zust. Anm. Dütz). - BAG, 01.02.1989 - 4 ABR 86/88
Absenkung der Vergütung - Zustimmungspflicht des Betriebsrats bei Anwendung des …
In Übereinstimmung mit der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, nach der im Bereich der personellen Einzelmaßnahmen und hinsichtlich der Freistellung nach § 38 BetrVG der Antragsteller nicht darauf beschränkt ist, einen konkreten, allein den Einzelfall abdeckenden Antrag zu stellen, wenn es um die generelle Klärung einer dahinterstehenden betriebsverfassungsrechtlichen Frage geht (BAG Beschluß vom 6. Oktober 1978 - 1 ABR 75/76 - AP Nr. 2 zu § 101 BetrVG 1972; BAGE 35, 228, 229 [BAG 30.04.1981 - 6 ABR 59/78] = AP Nr. 12 zu § 99 BetrVG 1972; BAGE 39, 259, 267 = AP Nr. 5 zu § 83 ArbGG 1979), kann in entsprechender Anwendung von § 256 Abs. 2 ZPO auch ein solcher allgemeiner Zwischenfeststellungsantrag im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren gestellt werden. - BAG, 19.05.1981 - 1 ABR 39/79
Redaktionsvolontär - Tageszeitung - Redakteur - Tendenzträger - …
Aller dings hat der Senat - worauf die Antragsgegnerin hinweist - in seinem Beschluß vom 6. Oktober 1978 - 1 ABR 75/76 - (AP Nr. 2 zu § 101 BetrVG 1972) für einen ähnlichen Fall angenommen, das Rechtsschutzinteresse für einen Antrag auf Rückgängigmachung der Einstellung eines Redaktionsvolontärs nach § 101 BetrVG entfalle mit der Beendigung des Volontärverhältnisses auch dann, wenn es dem antragstellenden Betriebsrat um eine Klärung der allgemeinen Frage gehe, ob Redak tionsvolontäre Tendenzträger sind und wie weit seine Rechte im Rahmen des § 99 BetrVG reichen, wenn § 118 Abs. 1 BetrVG 9. - LAG Hamm, 01.04.2011 - 10 TaBV 41/10
Unzulässiger Zustimmungsersetzungsantrag der Arbeitgeberin bei fehlendem …
Entfällt das Rechtsschutzinteresse nachträglich und hält der Antragsteller eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens seinen Antrag gleichwohl aufrecht, so ist dieser als unzulässig abzuweisen (BAG 06.10.1978 - 1 ABR 75/76 - AP BetrVG 1972 § 101 Nr. 2; BAG 23.01.1986 - 6 ABR 47/82 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 31). - LAG Hamm, 23.10.2009 - 10 TaBV 59/09
Wegfall des Rechtsbedürfnisses im Beschlussverfahren; unzulässiger …
Ist jedoch das Rechtsschutzinteresse nachträglich entfallen und hält der Antragsteller seinen Antrag gleichwohl aufrecht, so ist dieser nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts als unzulässig abzuweisen (BAG, 06.10.1978 - 1 ABR 75/76 - AP BetrVG 1972 § 101 Nr. 2; BAG, 23.01.1986 - 6 ABR 47/82 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 31;… Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, a.a.O., § 83 a Rn. 25;… Schwab/Weth, a.a.O., § 83 a Rn. 24 m.w.N.). - LAG Baden-Württemberg, 17.04.2001 - 8 TaBV 1/01
Telefonische Erreichbarkeit aller Betriebsratsmitglieder
Der gleichwohl aufrechterhaltene Verpflichtungsantrag war daher als unzulässig abzuweisen (BAG AP Nr. 2 zu § 101 BetrVG 1972). - BAG, 07.11.1978 - 1 ABR 33/77
- BAG, 18.02.1982 - 6 ABR 25/79
- BAG, 04.03.1982 - 6 ABR 49/79
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