Rechtsprechung
| BayObLG, 03.12.2019 - 1 AR 112/19 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (22)
- BGH, 27.11.2018 - X ARZ 321/18
Örtliche Zuständigkeit bei Klage wegen Vermögensschäden aus verbotenen …
Auszug aus BayObLG, 03.12.2019 - 1 AR 112/19
Dies steht einer Gerichtsstandsbestimmung "für den Rechtsstreit", also für sämtliche prozessualen Ansprüche (vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2018, X ARZ 321/18, NJW-RR 2019, 238 Rn. 21), entgegen.ZPO hinaus das gemeinsam zuständige Gericht auch noch nach Eintritt der Rechtshängigkeit der Klage und nach Erhebung der Zuständigkeitsrüge bestimmt werden kann (BGH NJW-RR 2019, 238 Rn. 10;… Beschluss vom 23. Februar 2011, X ARZ 388/10, NJW-RR 2011, 929 Rn. 6 f.;… Toussaint in BeckOK, ZPO, § 36 Rn. 19).
Einer - gegebenenfalls abweichenden - Bestimmung durch gerichtliche Entscheidung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO stünde die getroffene Wahl jedoch nur dann entgegen, wenn ein gemeinschaftlicher Gerichtsstand bestanden hätte, dieser aber durch die bindende Zuständigkeitswahl eines anderen Gerichts verloren gegangen wäre (BGH NJW-RR 2019, 238 Rn. 17; OLG Hamm…, Beschluss vom 10. August 2015, 32 SA 10/15, NJW-RR 2016, 639 Rn. 6; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. März 1969, 19 AR 2/69, OLGZ 1969, 442 f.;… Schultzky in Zöller, ZPO, § 36 Rn. 23).
Die gegenteilige Meinung des Kammergerichts, die einen Verbrauch des Bestimmungsrechts bereits dann annimmt, wenn das gemäß § 35 ZPO gewählte Gericht für einen der Streitgenossen zuständig war (Beschluss vom 1. Juni 2006, 28 AR 28/06, NJW 2006, 2336; ebenso: Vossler, NJW 2006, 117/119), ist überholt (BGH NJW-RR 2019, 238 Rn. 17).
- BGH, 20.05.2008 - X ARZ 98/08
Voraussetzungen einer Gerichtsstandsbestimmung im Streitgenossenprozess
Auszug aus BayObLG, 03.12.2019 - 1 AR 112/19
Die Auswahl unter den in Betracht kommenden Gerichten erfolgt nach Gesichtspunkten der Zweckmäßigkeit und unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Prozesswirtschaftlichkeit, wobei das bestimmende Gericht ein Auswahlermessen hat (BGH…, Beschluss vom 23. Oktober 2018, X ARZ 252/18, juris Rn. 29; Beschluss vom 20. Mai 2008, X ARZ 98/08, NJW-RR 2008, 1514 Rn. 20).aa) Anerkannt ist, dass für den Rechtsstreit ein Gericht bestimmt werden kann, bei dem keiner der Streitgenossen seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, aber für einen der Streitgenossen ein ausschließlicher Gerichtsstand besteht (BGH, Beschluss vom 20. Mai 2008, X ARZ 98/08, NJW-RR 2008, 1514 Rn. 20 - zu § 32b ZPO; OLG Brandenburg, Beschluss vom 18. Dezember 2002, 1 AR 58/02, juris - zu § 29a ZPO).
Andernfalls könnte derjenige Gerichtsstand, den der Gesetzgeber als ausschließlichen vorgesehen hat und der für eine Klage gegen einen der Streitgenossen eröffnet ist, im Bestimmungsverfahren überhaupt nicht berücksichtigt werden, ohne dass dies durch schützenswerte Interessen der Streitgenossen geboten wäre (BGH NJW-RR 2008, 1514 Rn. 20).
- BGH, 21.08.2008 - X ARZ 105/08
Örtliche Zuständigkeit des Oberlandesgerichts zur Bestimmung des …
Auszug aus BayObLG, 03.12.2019 - 1 AR 112/19
Dass keine der Antragsgegnerinnen ihren allgemeinen Gerichtsstand in Bayern hat, steht dem nicht entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. August 2008, X ARZ 105/08, NJW 2008, 3789 Rn. 12;… Schultzky in Zöller, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 36 Rn. 27).a) Auszuwählen ist im Regelfall ein Gericht am allgemeinen Gerichtsstand (§§ 12, 13, 17 ZPO) eines der beklagten Streitgenossen (BGH…, Beschluss vom 23. Oktober 2018, X ARZ 252/18, juris Rn. 29; Beschluss vom 21. August 2008, X ARZ 105/08, NJW 2008, 3789 Rn. 11;… Schultzky in Zöller, ZPO, § 36 Rn. 29;… Toussaint in BeckOK, ZPO, § 36 Rn. 24).
Aus sachlich vorrangigen Gründen kann ausnahmsweise auch ein Gericht am (lediglich) besonderen Gerichtsstand bestimmt werden, selbst wenn bei diesem Gericht keiner der Streitgenossen seinen allgemeinen Gerichtsstand hat (vgl. BGH, Beschluss vom 21. August 2008, X ARZ 105/08, NJW 2008, 3789 [juris Rn. 11];… Schultzky in Zöller, ZPO, § 36 Rn. 29;… Toussaint in BeckOK, ZPO, § 36 Rn. 25).
- BGH, 23.10.2018 - X ARZ 252/18
Gerichtsstandbestimmung bei subjektiver Klagehäufung im Kartellrechtsverfahren
Auszug aus BayObLG, 03.12.2019 - 1 AR 112/19
Die Auswahl unter den in Betracht kommenden Gerichten erfolgt nach Gesichtspunkten der Zweckmäßigkeit und unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Prozesswirtschaftlichkeit, wobei das bestimmende Gericht ein Auswahlermessen hat (BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2018, X ARZ 252/18, juris Rn. 29;… Beschluss vom 20. Mai 2008, X ARZ 98/08, NJW-RR 2008, 1514 Rn. 20).a) Auszuwählen ist im Regelfall ein Gericht am allgemeinen Gerichtsstand (§§ 12, 13, 17 ZPO) eines der beklagten Streitgenossen (BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2018, X ARZ 252/18, juris Rn. 29;… Beschluss vom 21. August 2008, X ARZ 105/08, NJW 2008, 3789 Rn. 11;… Schultzky in Zöller, ZPO, § 36 Rn. 29;… Toussaint in BeckOK, ZPO, § 36 Rn. 24).
- BGH, 02.03.2010 - VI ZR 23/09
Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Klage gegen Internetveröffentlichung der …
Auszug aus BayObLG, 03.12.2019 - 1 AR 112/19
Diese klägerfreundlichen Gesichtspunkte rechtfertigen es nicht, von dem in §§ 12, 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO ausgedrückten Grundsatz abzuweichen, wonach die Beklagten an ihrem Wohnsitzgericht aufzusuchen sind (actor sequitur forum rei; vgl. BGHZ 184, 313 Rn. 17;… Patzina in Münchener Kommentar, ZPO, 5. Aufl. 2016, § 36 Rn. 31, § 12 Rn. 2). - OLG Hamm, 07.10.2016 - 32 Sa 62/16
Bestimmung des gemeinsam zuständigen Gerichts gem. § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO
Auszug aus BayObLG, 03.12.2019 - 1 AR 112/19
Ein Gericht, bei dem keiner der verklagten oder zu verklagenden Streitgenossen seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, kann nicht schon deswegen im Verfahren nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO als zuständiges Gericht bestimmt werden, weil für einen der Beklagten dort der besondere Gerichtsstand des Erfüllungsorts eröffnet ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 12. Januar 2018, 32 SA 68/17, juris; Beschluss vom 10. Oktober 2017, 32 SA 50/17, juris; Beschluss vom 7. Oktober 2016, 32 SA 62/16, juris). - KG, 01.06.2006 - 28 AR 28/06
Arzthaftungsklage: Örtliche Zuständigkeit des Wohnsitzgerichts des Verletzten; …
Auszug aus BayObLG, 03.12.2019 - 1 AR 112/19
Die gegenteilige Meinung des Kammergerichts, die einen Verbrauch des Bestimmungsrechts bereits dann annimmt, wenn das gemäß § 35 ZPO gewählte Gericht für einen der Streitgenossen zuständig war (Beschluss vom 1. Juni 2006, 28 AR 28/06, NJW 2006, 2336; ebenso: Vossler, NJW 2006, 117/119), ist überholt (…BGH NJW-RR 2019, 238 Rn. 17). - OLG Hamm, 10.10.2017 - 32 SA 50/17
Gerichtsstandbestimmung; Auswahl eines Gerichts ohne allgemeinen Gerichtsstand
Auszug aus BayObLG, 03.12.2019 - 1 AR 112/19
Ein Gericht, bei dem keiner der verklagten oder zu verklagenden Streitgenossen seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, kann nicht schon deswegen im Verfahren nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO als zuständiges Gericht bestimmt werden, weil für einen der Beklagten dort der besondere Gerichtsstand des Erfüllungsorts eröffnet ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 12. Januar 2018, 32 SA 68/17, juris; Beschluss vom 10. Oktober 2017, 32 SA 50/17, juris; Beschluss vom 7. Oktober 2016, 32 SA 62/16, juris). - BayObLG, 12.06.2019 - 1 AR 12/18
Bestimmung des zuständigen Gerichts - Kostengrundentscheidung
Auszug aus BayObLG, 03.12.2019 - 1 AR 112/19
Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst (vgl. BayObLG, Beschluss vom 12. Juni 2019, 1 AR 12/18, juris). - OLG Hamm, 10.08.2015 - 32 Sa 10/15
Zulässigkeit der Bestimmung des gemeinsam zuständigen Gerichts bei ursprünglichem …
Auszug aus BayObLG, 03.12.2019 - 1 AR 112/19
Einer - gegebenenfalls abweichenden - Bestimmung durch gerichtliche Entscheidung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO stünde die getroffene Wahl jedoch nur dann entgegen, wenn ein gemeinschaftlicher Gerichtsstand bestanden hätte, dieser aber durch die bindende Zuständigkeitswahl eines anderen Gerichts verloren gegangen wäre (…BGH NJW-RR 2019, 238 Rn. 17; OLG Hamm, Beschluss vom 10. August 2015, 32 SA 10/15, NJW-RR 2016, 639 Rn. 6; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. März 1969, 19 AR 2/69, OLGZ 1969, 442 f.;… Schultzky in Zöller, ZPO, § 36 Rn. 23). - OLG Hamm, 14.11.2013 - 32 Sa 76/13
Kriterien für die Bestimmung des zuständigen Gerichts
- OLG Hamm, 12.01.2018 - 32 SA 68/17
Bestimmung des gem. § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO gemeinsam zuständigen Gerichts
- OLG Brandenburg, 18.12.2002 - 1 AR 58/02
Voraussetzungen einer Bestimmung des zuständigen Gerichts durch das im Rechtszug …
- BayObLG, 18.12.2003 - 1Z AR 134/03
Zuständigkeitsbestimmung bei Bestimmung eines besonderen Gerichtsstands
- BGH, 06.06.2018 - X ARZ 303/18
Gerichtsstandsbestimmungsverfahren: Verkäufer und Hersteller eines Fahrzeugs als …
- BGH, 07.11.2012 - VIII ZR 108/12
Internationaler Warenkauf: Erfüllung der geschuldeten Lieferleistung am benannten …
- BGH, 03.05.2011 - X ARZ 101/11
Besonderer Gerichtsstand des Haustürgeschäfts: Klage eines an einem …
- BGH, 07.01.2014 - X ARZ 578/13
Gerichtsstandsbestimmung bei Unterbrechung des Rechtsstreits durch Eröffnung des …
- BGH, 23.02.2011 - X ARZ 388/10
Bestimmung eines zuständigen Gerichts für Klage gegen mehrere Personen als …
- BGH, 01.12.2016 - X ARZ 180/16
Örtliche Zuständigkeit bei Geltendmachung von Ansprüchen aus Prospekthaftung im …
- BGH, 30.09.1976 - II ZR 107/74
Schadensersatz wegen unrichtiger Auskunft einer Bank - Internationale …
- BayObLG, 28.10.1997 - 1Z AR 74/97
Zuständiges Gericht bei Geltendmachung einer Maklerprovision gegen mehrere …
- BayObLG, 30.08.2024 - 102 AR 99/24
Antragsgegner, Ratenzahlungsvereinbarung, Streitgenossenschaft, …
Rn. 23 b) Richtet sich, wie hier, nur ein Teil der im Wege der objektiven Anspruchshäufung in einer Klage erhobenen Ansprüche gegen Streitgenossen, kommt eine Bestimmung des zuständigen Gerichts für den Rechtsstreit insgesamt nicht in Betracht (BayObLG…, Beschluss vom 24. April 2024, 101 AR 15/24 e, juris Rn. 32 f.;… Beschluss vom 19. Juli 2023, 101 AR 136/23 e, juris Rn. 42;… Beschluss vom 6. April 2023, 102 AR 152/22, juris Rn. 13; Beschluss vom 3. Dezember 2019, 1 AR 112/19, juris Rn. 16 f.).Eine Bestimmung der Zuständigkeit allein aus Gründen der Zweckmäßigkeit ist nicht - auch nicht in analoger Anwendung - zulässig, wenn wie vorliegend nicht hinsichtlich sämtlicher der in objektiver Klagehäufung verfolgten Streitgegenstände die Antragsgegner als Streitgenossen verklagt sind (BayObLG…, Beschluss vom 24. April 2024, 101 AR 15/24, juris Rn. 32 f.; Beschluss vom 3. Dezember 2019, 1 AR 112/19, juris Rn. 17;… OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 10. November 2022, 11 SV 32/22, juris Rn. 27).
§ 36 Abs. 1 ZPO enthält keine Generalklausel dahingehend, dass eine Zuständigkeitsbestimmung immer dann zulässig ist, wenn die Bestimmung eines einheitlichen Gerichtsstands aus prozessökonomischen Gründen und/oder zur Vermeidung widersprechender Entscheidungen zweckmäßig erscheint (BayObLG…, Beschluss vom 28. Oktober 2020, 1 AR 79/20, juris Rn. 27; Beschluss vom 3. Dezember 2019, 1 AR 112/19, juris Rn. 17; OLG Hamm…, Beschluss vom 21. März 2016, 32 SA 9/16, NJW-RR 2016, 1024 Rn. 8;… OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 17. November 2014, 11 SV 114/14, NZM 2015, 751 Rn. 7).
Auszuwählen ist grundsätzlich eines der Gerichte, an dem einer der Antragsgegner seinen allgemeinen Gerichtsstand hat (BayObLG, Beschluss vom 3. Dezember 2019, 1 AR 112/19, juris Rn. 35 f. m. w. N.).
- BayObLG, 23.07.2020 - 1 AR 31/20
Verfahren wegen Zuständigkeitsbestimmung
Rn. 31 d) Die Gesamtheit der Prozessrechtsverhältnisse stellt den Rechtsstreit dar, für den die Zuständigkeit eines Gerichts bestimmt wird (vgl. BayObLG, Beschluss vom 3. Dezember 2019, 1 AR 112/19, juris Rn. 16; BGH…, Beschluss vom 27. November 2018, X ARZ 321/18, NJW-RR 2019, 238 Rn. 21). - BayObLG, 21.12.2022 - 102 AR 136/22
Objektiv willkürlicher Verweisungsbeschluss
Für eine über die Prospektverantwortlichkeit nach § 32b Abs. 1 Nr. 1 ZPO hinausgehende Haftung wegen Prospekthaftung im weiteren Sinne, die unmittelbar aus § 311 Abs. 2 und 3 BGB oder aus einem Auskunfts- oder Beratungsvertrag folgen kann, kommt eine Zuständigkeit gemäß § 32b Abs. 1 ZPO allein nach dessen Nr. 2 ZPO in Frage (…BGH NJW-RR 2017, 693 Rn. 13; BT-Drs. 17/8799 S. 16, 27; BayObLG, Beschluss vom 3. Dezember 2019, 1 AR 112/19, juris Rn. 25).Rn. 31 a) Schadensersatz wegen Verletzung einer auf Vertrag beruhenden primären Beratungs- oder Aufklärungspflicht ist an dem Ort zu erbringen, an dem die verletzte primäre Leistungspflicht zu erfüllen war (vgl. BGH…, Beschluss vom 7. Januar 2014, X ARZ 578/13, ZIP 2014, 243 Rn. 13;… Urt. v. 7. November 2012, VIII ZR 108/12, BGHZ 195, 243 Rn. 14; BayObLG, Beschluss vom 3. Dezember 2019, 1 AR 112/19, juris Rn. 28 m. w. N.).
- BayObLG, 16.12.2020 - 101 AR 113/20
Coronapandemie: Ersatzansprüche wegen Umsatzeinbußen gegen Staat und Gemeinde …
Rn. 11 a) Eine Gerichtsstandsbestimmung gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO erfordert schlüssigen Tatsachenvortrag des Antragstellers (vgl. BayObLG…, Beschluss vom 25. Juni 2020, 1 AR 62/20, juris Rn. 23 m. w. N.) dazu, dass die Antragsgegner in dem beabsichtigten Rechtsstreit insgesamt als Streitgenossen in Anspruch genommen werden (vgl. BGH…, Beschluss vom 27. November 2018, X ARZ 321/18, NJW-RR 2019, 238 Rn. 21; BayObLG, Beschluss vom 3. Dezember 2019, 1 AR 112/19, juris Rn. 16 f.;… Toussaint in BeckOK ZPO, 38. Ed. Stand: 1. September 2020, § 36 Rn. 12).Rn. 12 Liegt diese Voraussetzung lediglich für einen Teil der (beabsichtigten) Streitgegenstände vor, so kann eine Zuständigkeitsbestimmung nur für diesen Teil in Betracht kommen (vgl. BayObLG, Beschluss vom 3. Dezember 2019, 1 AR 112/19, juris, Rn. 19).
- BayObLG, 24.04.2024 - 101 AR 15/24
Gerichtsstandsbestimmung bei objektiver Klagenhäufung mit teilweiser …
Darauf, ob das tatsächliche Vorbringen zutrifft, kommt es im Verfahren auf Zuständigkeitsbestimmung ebenso wenig an (vgl. BayObLG…, Beschluss vom 12. September 2022, 101 AR 105/22, juris Rn. 20;… Beschluss vom 26. April 2002, 1Z AR 30/02, juris Rn. 9;… NJW-RR 1998, 1291 [juris Rn. 4]) wie auf die Schlüssigkeit der Klage (vgl. BayObLG, Beschluss vom 3. Dezember 2019, 1 AR 112/19, juris Rn. 23 m. w. N.).Rn. 29 dd) Richtet sich nur ein Teil der im Wege der objektiven Anspruchshäufung in einer Klage erhobenen Ansprüche gegen Streitgenossen, kommt eine Bestimmung des zuständigen Gerichts für den Rechtsstreit insgesamt nicht in Betracht (BayObLG, Beschluss vom 3. Dezember 2019, 1 AR 112/19, juris Rn. 16 f.).
- BayObLG, 14.04.2025 - 102 AR 20/25
Gerichtsstandsvereinbarung, Gerichtsstandsbestimmung, Bayerisches Oberstes …
Eine Bestimmung der Zuständigkeit allein aus Gründen der Zweckmäßigkeit ist nicht zulässig (BayObLG…, Beschluss vom 23. September 2024, 101 AR 92/24 e, juris Rn. 14;… Beschluss vom 28. Oktober 2020, 1 AR 79/20, juris Rn. 17; Beschluss vom 3. Dezember 2019, 1 AR 112/19, juris Rn. 17). - OLG Köln, 29.01.2020 - 8 AR 10/20 Das ist möglich, weil § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO die Bestimmung für zukünftige Rechtsstreite zulässt (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 03. Dezember 2019 - 1 AR 112/19 -, Rn. 16 - 193, juris).
- BayObLG, 28.10.2020 - 1 AR 79/20
Voraussetzungen für die Bestimmung eines einheitlich zuständigen Gerichts
"Als Streitgenossen" werden mehrere Beklagte dann in Anspruch genommen, wenn sie einem gemeinsamen Gegner (oder mehreren gemeinsamen Gegnern; vgl. dazu BayObLG…, Beschluss vom 30. April 2019, 1 AR 30/19, juris Rn. 28 ff.) gegenüberstehen, nicht hingegen, wenn jeder von ihnen von jeweils einer anderen Person belangt wird (vgl. auch BGH…, Beschluss vom 19. November 1991, X ARZ 10/91, NJW 1992, 981 [juris Rn. 2]; BayObLG, Beschluss vom 3. Dezember 2019, 1 AR 112/19, juris Rn. 16 f.). - BayObLG, 12.08.2025 - 102 AR 64/25
Mehrere Antragsgegner, Gerichtsstandsbestimmung, Aufsichtsratsmitglied, …
Auszuwählen ist grundsätzlich eines der Gerichte, an dem einer der Antragsgegner seinen allgemeinen Gerichtsstand hat (BayObLG ZIP 2024, 2161 [juris Rn 39]; Beschluss vom 3. Dezember 2019, 1 AR 112/19, juris Rn. 35 f. m. w. N.). - BayObLG, 19.07.2023 - 101 AR 136/23
Zuständigkeitsbestimmung bei einfacher Streitgenossenschaft
Rn. 34 dd) Richtet sich nur ein Teil der im Wege der objektiven Anspruchshäufung in einer Klage erhobenen Ansprüche gegen Streitgenossen, kommt eine Bestimmung des zuständigen Gerichts für den Rechtsstreit insgesamt nicht in Betracht (BayObLG, Beschluss vom 3. Dezember 2019, 1 AR 112/19, juris). - BayObLG, 25.06.2020 - 1 AR 62/20
Antrag auf Gerichtsstandsbestimmung
- BayObLG, 20.02.2025 - 101 AR 156/24
Antragsgegner, Verklagte Streitgenossen, Mehrere Streitgenossen, Beklagte …
- BayObLG, 04.05.2020 - 1 AR 14/20
Gerichtsstand der unerlaubten Handlung bei der Nichtleistungskondiktion
- OLG Jena, 17.03.2021 - 6 SA 3/21
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".