Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 25.01.2024 - 1 AR 30/23 (SA Z) |
Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BGH, 30.03.1988 - I ARZ 192/88
Erfüllungsort beim Mietvertrag oder Leasingvertrag - Bestimmung der zuständigen …
Auszug aus OLG Brandenburg, 25.01.2024 - 1 AR 30/23
Erfüllungsort für die vertraglichen Ansprüche der Leasinggeberin gegenüber der Leasingnehmerin ist nach § 29 Abs. 1 ZPO, §§ 269 Abs. 1, 270 Abs. 4 BGB der Ort, an dem die Schuldnerin zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ihren Sitz hatte (BGH, NJW 1988, 1914), mithin vorliegend in B… . - BGH, 21.01.2009 - Xa ARZ 273/08
Bestimmung des gemeinsamen Gerichtsstandes mehrerer Beklagter in der Insolvenz …
Auszug aus OLG Brandenburg, 25.01.2024 - 1 AR 30/23
Dieser Gerichtsstand ist zudem auch für den Beklagten zu 1) begründet, da für Klagen gegen den persönlich haftenden Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts der Erfüllungsort der Gesellschaftsschuld, also der Sitz der Gesellschaft, maßgebend ist (BGH, Beschluss vom 21. Januar 2009, Az.: Xa ARZ 273/08, juris Rn. 17; OLG Schleswig, BB 2004, 462, 463; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 17. März 2003, Az.: 15 AR 55/02, juris Rn. 7;… Zöller/Schultzky, ZPO, 35. Auflage, § 29 Rn. 25.28). - OLG Schleswig, 11.08.2003 - 2 W 128/03
Keine Gerichtsstandbestimmung bei gemeinschaftlichem besonderen Gerichtsstand des …
Auszug aus OLG Brandenburg, 25.01.2024 - 1 AR 30/23
Dieser Gerichtsstand ist zudem auch für den Beklagten zu 1) begründet, da für Klagen gegen den persönlich haftenden Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts der Erfüllungsort der Gesellschaftsschuld, also der Sitz der Gesellschaft, maßgebend ist (BGH…, Beschluss vom 21. Januar 2009, Az.: Xa ARZ 273/08, juris Rn. 17; OLG Schleswig, BB 2004, 462, 463; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 17. März 2003, Az.: 15 AR 55/02, juris Rn. 7;… Zöller/Schultzky, ZPO, 35. Auflage, § 29 Rn. 25.28).
- BGH, 05.02.1987 - I ARZ 703/86
Kosten des Gerichtsstandsbestimmungsverfahrens
Auszug aus OLG Brandenburg, 25.01.2024 - 1 AR 30/23
Dies gilt jedoch nicht im Falle der Ablehnung oder der Zurücknahme des Bestimmungsantrags, weshalb in diesen Fällen eine gesonderte Kostenentscheidung erforderlich ist (vgl. BGH, NJW-RR 1987, 757). - OLG München, 18.08.2009 - 31 AR 355/09
Negative Feststellungsklage: Ausnahmefall für dei Zuerkennung eines Wahlrechts …
Auszug aus OLG Brandenburg, 25.01.2024 - 1 AR 30/23
Da die Tatbestände des § 36 Abs. 1 ZPO dazu dienen, langwierige Streitigkeiten der Gerichte über ihre Zuständigkeit zu vermeiden, kommt eine Gerichtsstandsbestimmung trotz eines gemeinschaftlichen besonderen Gerichtsstands nur ausnahmsweise in Betracht, wenn das gemeinsam zuständige Gericht bereits erhebliche Zweifel an seiner Zuständigkeit geäußert hat (vgl. Senat, Beschluss vom 9. November 2017, Az.: 1 AR 30/17 (SA Z); OLG Naumburg, NJW-RR 2014, 957; OLG München, NJW-RR 2010, 645, 646). - OLG Naumburg, 31.01.2014 - 1 AR 30/13
Zuständigkeitsbestimmung: Besonderer Gerichtsstand des Haustürgeschäfts; Klage …
Auszug aus OLG Brandenburg, 25.01.2024 - 1 AR 30/23
Da die Tatbestände des § 36 Abs. 1 ZPO dazu dienen, langwierige Streitigkeiten der Gerichte über ihre Zuständigkeit zu vermeiden, kommt eine Gerichtsstandsbestimmung trotz eines gemeinschaftlichen besonderen Gerichtsstands nur ausnahmsweise in Betracht, wenn das gemeinsam zuständige Gericht bereits erhebliche Zweifel an seiner Zuständigkeit geäußert hat (vgl. Senat, Beschluss vom 9. November 2017, Az.: 1 AR 30/17 (SA Z); OLG Naumburg, NJW-RR 2014, 957; OLG München, NJW-RR 2010, 645, 646). - OLG Karlsruhe, 17.03.2003 - 15 AR 55/02
Gerichtsstand des Erfüllungsorts: Erfüllungsort für Verpflichtungen einer …
Auszug aus OLG Brandenburg, 25.01.2024 - 1 AR 30/23
Dieser Gerichtsstand ist zudem auch für den Beklagten zu 1) begründet, da für Klagen gegen den persönlich haftenden Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts der Erfüllungsort der Gesellschaftsschuld, also der Sitz der Gesellschaft, maßgebend ist (BGH…, Beschluss vom 21. Januar 2009, Az.: Xa ARZ 273/08, juris Rn. 17; OLG Schleswig, BB 2004, 462, 463; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17. März 2003, Az.: 15 AR 55/02, juris Rn. 7;… Zöller/Schultzky, ZPO, 35. Auflage, § 29 Rn. 25.28).
- BayObLG, 14.04.2025 - 102 AR 20/25
Gerichtsstandsvereinbarung, Gerichtsstandsbestimmung, Bayerisches Oberstes …
Rn. 32 Ob ein gemeinschaftlicher besonderer Gerichtsstand für den Rechtsstreit gegeben ist, kann allerdings dahinstehen, wenn das angerufene Gericht bereits Zweifel an seiner Zuständigkeit geäußert hat, unabhängig davon, ob sie berechtigt oder unberechtigt sind (vgl. BayObLG…, Beschluss vom 23. Januar 2023, 101 AR 64/22, juris Rn. 24;… Beschluss vom 12. September 2022, 101 AR 105/22, juris Rn. 31; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 13. Juni 2024, 11 UH 16/24, juris Rn. 10; OLG Brandenburg, Beschluss vom 25. Januar 2024, 1 AR 30/23 [SA Z], juris Rn. 5).
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