Rechtsprechung
| BVerwG, 23.06.2025 - 1 B 10.25 |
Volltextveröffentlichungen (8)
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- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Grundsatzrüge zur Berücksichtigung einer Eheschließung in der Haft bei vorherigem Zusammenleben als Bleibeinteresse
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 53 Abs 1 AufenthG 2025, § 55 Abs 1 Nr 4 AufenthG 2025, § 53 Abs 2 AufenthG 2025
Grundsatzrüge zur Berücksichtigung einer Eheschließung in der Haft bei vorherigem Zusammenleben als Bleibeinteresse - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Grundsatzrüge zur Berücksichtigung einer Eheschließung in der Haft bei vorherigem Zusammenleben als Bleibeinteresse
Kurzfassungen/Presse
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Eilantrag gegen Straßensperrung wegen Krötenwanderung stattgegeben.
Verfahrensgang
- VG Koblenz, 12.03.2024 - 1 K 931/23
- OVG Rheinland-Pfalz, 19.03.2025 - 7 A 10943/24
- BVerwG, 28.03.2025 - 1 B 10.25
- BVerwG, 23.06.2025 - 1 B 10.25
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 23.06.2025 - 1 B 10.25
Die Beschwerde muss daher erläutern, dass und inwiefern die Revisionsentscheidung zur Klärung einer bisher revisionsgerichtlich nicht beantworteten fallübergreifenden Rechtsfrage des revisiblen Rechts führen kann (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14). - BVerwG, 16.02.2022 - 1 C 6.21
Ausweisungsbezogenes Einreise- und Aufenthaltsverbot bei allein asylrechtlicher …
Auszug aus BVerwG, 23.06.2025 - 1 B 10.25
Hiermit korrespondieren die - nicht abschließend aufgeführten - Kriterien des § 53 Abs. 2 AufenthG, nach dem bei der Interessenabwägung nach den Umständen des Einzelfalles insbesondere die Dauer des Aufenthalts, seine persönlichen, wirtschaftlichen und sonstigen Bindungen im Bundesgebiet und im Herkunftsstaat oder in einem anderen zur Aufnahme bereiten Staat, die Folgen der Ausweisung für Familienangehörige und Lebenspartner sowie die Tatsache, ob sich der Ausländer rechtstreu verhalten hat, zu berücksichtigen sind (BVerwG, Urteil vom 16. Februar 2022 - 1 C 6.21 - BVerwGE 175, 16 Rn. 33 m. w. N.). - BVerwG, 01.04.2014 - 1 B 1.14
Aufenthaltsrecht eines Kindes bei Aufenthalt aus humanitären Gründen der Eltern; …
Auszug aus BVerwG, 23.06.2025 - 1 B 10.25
Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist oder aufgrund des Gesetzeswortlauts mithilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - juris Rn. 2…, vom 10. März 2015 - 1 B 7.15 - juris Rn. 3 …und vom 25. Juli 2017 - 1 B 117.17 - juris Rn. 3).
- BVerwG, 10.03.2015 - 1 B 7.15
Nachweis systemischer Mängel beim Asylverfahren und bei den Aufnahmebedingungen …
Auszug aus BVerwG, 23.06.2025 - 1 B 10.25
Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist oder aufgrund des Gesetzeswortlauts mithilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (…BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - juris Rn. 2, vom 10. März 2015 - 1 B 7.15 - juris Rn. 3 …und vom 25. Juli 2017 - 1 B 117.17 - juris Rn. 3). - BVerwG, 25.07.2017 - 1 B 117.17
Erhöhter Ausweisungsschutz für ARB-Berechtigte
Auszug aus BVerwG, 23.06.2025 - 1 B 10.25
Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist oder aufgrund des Gesetzeswortlauts mithilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (…BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - juris Rn. 2…, vom 10. März 2015 - 1 B 7.15 - juris Rn. 3 und vom 25. Juli 2017 - 1 B 117.17 - juris Rn. 3). - BVerwG, 03.05.1973 - I C 20.70
Klagebefugnis eines deutschen Ehegatten gegen die Ausweisung des ausländischen …
Auszug aus BVerwG, 23.06.2025 - 1 B 10.25
Sie engt die Grenzen des dabei zu betätigenden Ermessens jedoch ein (BVerwG, Urteil vom 3. Mai 1973 - 1 C 20.70 - juris Rn. 20 m. w. N.). - BVerwG, 02.08.2023 - 1 B 20.23
Unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde gegen ein eine Ausweisung bestätigendes …
Auszug aus BVerwG, 23.06.2025 - 1 B 10.25
Der abstrakten gesetzlichen Gewichtung eines Ausweisungs- und Bleibeinteresses ist zwar eine die Abwägung prägende Funktion beizumessen; den vertypten Interessen kann jedoch nach den besonderen Umständen des Einzelfalles ein abweichendes Gewicht beizumessen sein, sodass erst nach einer Würdigung sämtlicher Umstände des Einzelfalles feststeht, ob das Ausweisungsinteresse gegenüber dem Bleibeinteresse überwiegt (BVerwG, Beschluss vom 2. August 2023 - 1 B 20.23 - juris Rn. 4). - BVerwG, 10.03.2020 - 1 B 15.20
Verwerfung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision als unzulässig …
Auszug aus BVerwG, 23.06.2025 - 1 B 10.25
Für die Zulassung der Revision reicht eine Tatsachenfrage von grundsätzlicher Bedeutung nicht aus; die Klärungsbedürftigkeit muss vielmehr in Bezug auf den anzuwendenden rechtlichen Maßstab, nicht die richterliche Tatsachenwürdigung und -bewertung bestehen (BVerwG, Beschluss vom 10. März 2020 - 1 B 15.20 - juris Rn. 4).
- VGH Baden-Württemberg, 27.01.2026 - 11 S 1972/24
Inlandsbezogene Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen wegen Unterstützung …
Daneben sind - im Lichte der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (vgl. EGMR…, Urteil vom 18.10.2006 - 46410/99 - juris Rn. 57 f. mit weiteren Nachweisen) - auch die Art und Schwere der begangenen Straftat, die seither vergangene Zeit und das Verhalten des Ausländers seit der Tat, die familiäre Situation, die Kenntnis des Partners von der Straftat bei der Begründung der Beziehung, das Interesse und das Wohl eventueller Kinder, insbesondere deren Alter, der Umfang der Schwierigkeiten, auf die Kinder oder der Partner im Herkunftsstaat des Ausländers treffen würden, die Staatsangehörigkeit aller Beteiligten, die Dauer des Aufenthalts des Ausländers im Aufenthaltsstaat, die Intensität der sozialen, kulturellen und familiären Bindungen des Ausländers zum Aufenthaltsstaat sowie zum Herkunftsstaat bei der Abwägung einzubeziehende Kriterien für die Verhältnismäßigkeit einer Ausweisung (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 23.06.2025 - 1 B 10.25 - juris Rn. 5).Der abstrakten gesetzlichen Gewichtung eines Ausweisungs- und Bleibeinteresses ist zwar eine die Abwägung prägende Funktion beizumessen; den vertypten Interessen kann jedoch nach den besonderen Umständen des Einzelfalles ein abweichendes Gewicht beizumessen sein, so dass erst nach einer Würdigung sämtlicher Umstände des Einzelfalles feststeht, ob das Ausweisungsinteresse gegenüber dem Bleibeinteresse überwiegt (…BT-Drs. 18/4097, S. 50; BVerwG, Beschlüsse vom 23.06.2025 - 1 B 10.25 - juris Rn. 5 …und vom 02.08.2023 - 1 B 20.23 - juris Rn. 4 …sowie Urteil vom 27. Juli 2017 - 1 C 28.16 - juris Rn. 39).
- VGH Baden-Württemberg, 15.10.2025 - 12 S 2127/22
Ausweisung eines syrischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit wegen …
Daneben sind bei der Abwägung einzubeziehende Kriterien für die Verhältnismäßigkeit einer Ausweisung die Art und Schwere der begangenen Straftat, die seither vergangene Zeit und das Verhalten des Ausländers seit der Tat, die familiäre Situation, die Kenntnis des Partners von der Straftat bei der Begründung der Beziehung, das Interesse und das Wohl eventueller Kinder, insbesondere deren Alter, der Umfang der Schwierigkeiten, auf die Kinder oder der Partner im Heimatland des Ausländers treffen würden, die Staatsangehörigkeit aller Beteiligten, die Dauer des Aufenthalts des Ausländers im Aufenthaltsstaat, die Intensität der sozialen, kulturellen und familiären Bindungen des Ausländers zum Aufenthaltsstaat sowie zum Herkunftsstaat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.06.2025 - 1 B 10.25 -, juris Rn. 5).Der abstrakten gesetzlichen Gewichtung eines Ausweisungs- und Bleibeinteresses ist zwar eine die Abwägung prägende Funktion beizumessen; den vertypten Interessen kann jedoch nach den besonderen Umständen des Einzelfalles ein abweichendes Gewicht beizumessen sein, so dass erst nach einer Würdigung sämtlicher Umstände des Einzelfalles feststeht, ob das Ausweisungsinteresse gegenüber dem Bleibeinteresse überwiegt (…BT-Drs. 18/4097, S. 50; BVerwG, Beschlüsse vom 23.06.2025 - 1 B 10.25 -, juris Rn. 5, …und vom 02.08.2023 - 1 B 20.23 -, juris Rn. 4, …sowie Urteil vom 27. Juli 2017 - 1 C 28.16 - BVerwGE 159, 270 Rn. 39).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2025 - 18 B 672/25
Psychisch kranker Straftäter darf vorläufig nicht in die Türkei abgeschoben …
Rn. 22 Vgl. auch zur Verhältnismäßigkeitsprüfung bei einer Ausweisung BVerwG, Beschluss vom 23. Juni 2025 - 1 B 10.25 -, juris, Rn. 5 m. w. N.
- VG Düsseldorf, 27.03.2026 - 7 K 8657/25
Kosovare nach illegalem Autorennen mit Todesfolge zu Recht ausgewiesen
Rn. 65 Vgl. zur Notwendigkeit der Einzelfallprüfung, ob den vertypten Interessen ein von der abstrakten gesetzlichen Gewichtung abweichendes Gewicht beizumessen ist: BVerwG, Beschluss vom 23. Juni 2025 - 1 B 10.25 -, juris Rn. 5 m.w.N. - VGH Baden-Württemberg, 05.11.2025 - 11 S 1138/25
Zur Ausweisung einer assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen, die …
Danach ist bei solchen Streitigkeiten nur vom einfachen Auffangwert des § 52 Abs. 2 GKG auszugehen (vgl. aus jüngerer Zeit BVerwG, Beschluss vom 23.06.2025 - 1 B 10.25 - juris Rn. 6; vgl. ferner BVerwG, Beschlüsse vom 09.05.2019 - 1 C 21.18 -, vom 12.07.2018 - 1 C 16.17 und vom 22.02.2017 - 1 C 3.16 - jeweils www.bverwg.de). - VG Düsseldorf, 21.11.2025 - 7 K 6317/25
Inlandsbezogene Ausweisung, Abschiebungsandrohung, Opt-out, …
Rn. 116 Vgl. zur Notwendigkeit der Einzelfallprüfung, ob den vertypten Interessen ein von der abstrakten gesetzlichen Gewichtung abweichendes Gewicht beizumessen ist: BVerwG, Beschluss vom 23. Juni 2025 - 1 B 10.25 -, juris Rn. 5 m.w.N. - VG Berlin, 18.09.2025 - 13 K 440.24 Der abstrakten gesetzlichen Gewichtung eines Ausweisungs- und Bleibeinteresses ist dabei zwar eine die Abwägung prägende Funktion beizumessen; den vertypten Interessen kann jedoch nach den besonderen Umständen des Einzelfalles ein abweichendes Gewicht beizumessen sein, sodass erst nach einer Würdigung sämtlicher Umstände des Einzelfalles feststeht, ob das Ausweisungsinteresse gegenüber dem Bleibeinteresse überwiegt (BVerwG, Beschluss vom 23. Juni 2025 - 1 B 10.25 - juris Rn. 5).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 28.03.2025 - 1 B 10.25 |
Kurzfassungen/Presse
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Forellenzüchter und Landkreis Osnabrück schließen Vergleich zur Straßensperrung in Bad Iburg zum Schutz der Amphibienwanderung
Verfahrensgang
- VG Koblenz, 12.03.2024 - 1 K 931/23
- OVG Rheinland-Pfalz, 19.03.2025 - 7 A 10943/24
- BVerwG, 28.03.2025 - 1 B 10.25
- BVerwG, 23.06.2025 - 1 B 10.25
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- VG Osnabrück, 09.10.2025 - 1 A 126/25
Klage gegen Straßensperrung wegen Krötenwanderung in Bad Iburg verhandelt.
Auszug aus BVerwG, 28.03.2025 - 1 B 10.25
Hintergrund war die Klage eines Gewerbetreibenden gegen die Straßensperrung im Frühjahr dieses Jahres (1 A 126/25; vgl. die Presseinformation Nr. 16/2025 vom 29.9.2025).
- VG Osnabrück, 09.10.2025 - 1 A 126/25
Klage gegen Straßensperrung wegen Krötenwanderung in Bad Iburg verhandelt.
Dieser hatte bereits Erfolg (vgl. Beschluss der Kammer vom 28.3.2025, 1 B 10/25; hierzu: Presseinformation Nr. 8/2025).
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