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Rechtsprechung
   BVerwG, 04.01.2022 - 1 B 100.21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,2358
BVerwG, 04.01.2022 - 1 B 100.21 (https://dejure.org/2022,2358)
BVerwG, Entscheidung vom 04.01.2022 - 1 B 100.21 (https://dejure.org/2022,2358)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Januar 2022 - 1 B 100.21 (https://dejure.org/2022,2358)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde Wehrdienstentziehung Syrien ("starke Vermutung") (Grundsatz- und Verfahrensrüge

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 132 Abs 2 Nr 3 VwGO, § 133 VwGO, § 3a Abs 2 Nr 3 AsylVfG, § 3a Abs 2 Nr 5 AsylVfG
    Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde Wehrdienstentziehung Syrien ("starke Vermutung") (Grundsatz- und Verfahrensrüge)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Annahme einer starken Vermutung für Verfolgungshandlungen bei Rückkehr eines Asylsuchenden nach Syrien wegen Verweigerung des Militärdienstes

  • datenbank.nwb.de
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 19.11.2020 - C-238/19

    Im Kontext des Bürgerkriegs in Syrien spricht eine starke Vermutung dafür, dass …

    Auszug aus BVerwG, 04.01.2022 - 1 B 100.21
    "welche Anforderungen an die Annahme einer 'starken Vermutung' (EuGH, Urteil vom 19. November 2020 - C-238/19 - RN.
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 04.01.2022 - 1 B 100.21
    Die Beschwerde muss daher erläutern, dass und inwiefern die Revisionsentscheidung zur Klärung einer bisher revisionsgerichtlich nicht beantworteten fallübergreifenden Rechtsfrage des revisiblen Rechts führen kann (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2021 - 3 B 109.18

    Asylverfahren Syrien; Wehrdienstverweigerung; Zuerkennung von Flüchtlingsschutz

    Auszug aus BVerwG, 04.01.2022 - 1 B 100.21
    Rn. 5 a) Der Hinweis auf die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (Urteil vom 29. Januar 2021 - OVG 3 B 109.18 -) genügt nicht, weil zwar eine - vom Berufungsgericht hier auch benannte - Abweichung bei der tatrichterlichen Bewertung der Gefahr einer Verfolgungshandlung vorliegt (deren beachtliche Wahrscheinlichkeit das Berufungsgericht hier geprüft und in Würdigung der Erkenntnislage verneint hat), nicht aber eine "Abweichung" in entscheidungserheblichen Rechtssätzen bezeichnet wird.
  • BVerwG, 22.12.2004 - 10 B 21.04

    Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; Begriff der Kreuzung von …

    Auszug aus BVerwG, 04.01.2022 - 1 B 100.21
    Rn. 14 2.2 Es begründet schließlich auch keinen Verfahrensmangel, wenn das Berufungsgericht eine europarechtliche Frage nicht dem Gerichtshof der Europäischen Union vorlegt (oder dessen Entscheidung zu einer bereits vorgelegten Frage abwartet) und es in seinem Urteil auch die Revision nicht zulässt (BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 2004 - 10 B 21.04 - Buchholz 401.65 Hundesteuer Nr. 8 S. 21).
  • BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 14.10

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; unionsrechtlich …

    Auszug aus BVerwG, 04.01.2022 - 1 B 100.21
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 8. September 2011 - 10 C 14.10 - BVerwGE 140, 319 Rn. 21 ff. - zur Feststellung einer extremen Gefahrenlage) haben sich allerdings die Berufungsgerichte nach § 108 VwGO (erkennbar) mit abweichenden Tatsachen- und Lagebeurteilungen anderer Oberverwaltungsgerichte/Verwaltungsgerichtshöfe auseinanderzusetzen.
  • BVerwG, 20.07.2021 - 1 B 26.21

    Zulassung der Revision; Überzeugungsbildung Wehrdienstentziehung Syrien

    Auszug aus BVerwG, 04.01.2022 - 1 B 100.21
    Rn. 7 b) Keine andere Beurteilung rechtfertigt daher, dass der Senat mit Beschluss vom 20. Juli 2021 - 1 B 26.21 (1 C 21.21 ) - gegen das von der Beschwerde herangezogene Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg wegen grundsätzlicher Bedeutung die Revision zur Klärung der Frage zugelassen hat,.
  • BVerwG, 08.06.2006 - 6 B 22.06

    Universaldienstleistung; Teilnehmerverzeichnis; von "anderen Unternehmen" …

    Auszug aus BVerwG, 04.01.2022 - 1 B 100.21
    Die Begründungspflicht verlangt, dass sich die Beschwerde mit den Erwägungen des angefochtenen Urteils, auf die sich die aufgeworfene Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung bezieht, substantiiert auseinandersetzt und im Einzelnen aufzeigt, aus welchen Gründen der Rechtsauffassung, die der Frage zugrunde liegt, zu folgen ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. Juni 2006 - 6 B 22.06 - NVwZ 2006, 1073 Rn. 4 f. …und vom 10. August 2015 - 5 B 48.15 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.03.2021 - 1 B 2.21

    Mangels Darlegung unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde zu § 3a Abs. 2 Nr. 5 und …

    Auszug aus BVerwG, 04.01.2022 - 1 B 100.21
    Eine tatsächliche Bindung der nationalen Behörden und Gerichte an eine bestimmte tatrichterliche Bewertung der Verfolgungssituation enthält dies nicht (BVerwG, Beschluss vom 10. März 2021 - 1 B 2.21 - NVwZ-RR 2021, 687).
  • BVerwG - 1 C 21.21 (anhängig)

    M. ./. Bundesrepublik Deutschland - Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

    Auszug aus BVerwG, 04.01.2022 - 1 B 100.21
    Rn. 7 b) Keine andere Beurteilung rechtfertigt daher, dass der Senat mit Beschluss vom 20. Juli 2021 - 1 B 26.21 (1 C 21.21 ) - gegen das von der Beschwerde herangezogene Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg wegen grundsätzlicher Bedeutung die Revision zur Klärung der Frage zugelassen hat,.
  • BVerwG, 10.08.2015 - 5 B 48.15

    Anforderungen an die Beschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache …

    Auszug aus BVerwG, 04.01.2022 - 1 B 100.21
    Die Begründungspflicht verlangt, dass sich die Beschwerde mit den Erwägungen des angefochtenen Urteils, auf die sich die aufgeworfene Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung bezieht, substantiiert auseinandersetzt und im Einzelnen aufzeigt, aus welchen Gründen der Rechtsauffassung, die der Frage zugrunde liegt, zu folgen ist (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. Juni 2006 - 6 B 22.06 - NVwZ 2006, 1073 Rn. 4 f. und vom 10. August 2015 - 5 B 48.15 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 46.84

    Berufung - Zulassung - Bedeutung der Rechtssache - Verallgemeinerungsfähig - …

  • BVerwG, 10.11.1992 - 3 B 52.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

  • BVerwG, 12.10.2010 - 7 B 22.10

    Nichtanrufung des Gerichtshofs der Europäischen Union als Verfahrensmangel

  • BVerwG, 14.09.2020 - 1 B 38.20
  • BVerwG, 13.02.2025 - 3 B 16.24

    Tierschutzrechtliches Einschreiten gegen Haltung von Mastputen

    Er ist kein zur Vorlage verpflichtetes letztinstanzliches Gericht im Sinne von Art. 267 Abs. 3 AEUV, da sein Urteil gemäß § 133 Abs. 1, Abs. 3 Satz 3 i. V. m. § 132 Abs. 2 VwGO mit dem Rechtsmittel der Nichtzulassungsbeschwerde angefochten werden kann (…vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 28. August 2014 - 2 BvR 2639/09 - NVwZ 2015, 52 Rn. 46 …und vom 25. Juni 2015 - 1 BvR 439/14 - juris Rn. 9; BVerwG, Beschluss vom 4. Januar 2022 - 1 B 100.21 - juris Rn. 14 m. w. N.).

    Ebenso wenig ergibt sich ein Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG daraus, dass der Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil wegen der vom Kläger aufgeworfenen unionsrechtlichen Fragestellungen (auch) nicht die Revision zugelassen hat (…BVerwG, Beschlüsse vom 12. Oktober 2010 - 7 B 22.10 - juris Rn. 9 und vom 4. Januar 2022 - 1 B 100.21 - a. a. O.).

  • BVerwG, 12.01.2024 - 10 BN 4.23

    Festlegung einer Veränderungssperre für Neufestsetzung Wasserschutzgebiet

    Die Annahme der Beschwerde, dass der Verwaltungsgerichtshof dem Antragsteller seinen gesetzlichen Richter entzogen hätte (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG), scheidet daher aus (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Januar 2022 - 1 B 100.21 - juris Rn. 14 m. w. N.).
  • BVerwG, 11.06.2025 - 1 B 37.24
    Ein Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO ist nur dann hinreichend bezeichnet, wenn er sowohl in den ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO substantiiert dargetan wird (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 4. Januar 2022 - 1 B 100.21 - juris Rn. 13 m. w. N.).
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