Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 23.11.2011 - 1 B 111.10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Information über Verdachtsfälle im Verfassungsschutzbericht des Bundesinnenministeriums
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 16 Abs 2 S 1 BVerfSchG
Verfassungsschutzbericht; Verdachtsberichterstattung; Bürgerbewegung pro Köln. e.V.; kommunale Wählervereinigung; Rechtspopulismus; Antiislamismus; Beobachtung; tatsächliche Anhaltspunkte; freiheitliche demokratische Grundordnung; Bestrebungen; pauschalierende ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- berlin.de (Pressemitteilung)
Erwähnung der Bürgerbewegung pro Köln e.V. im Verfassungsschutzbericht des Bundes rechtmäßig
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Erwähnung der Bürgerbewegung pro Köln e.V. im Verfassungsschutzbericht des Bundes rechtmäßig - Tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung reichen für Erwähnung aus
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erteilung von Informationen über Verdachtsfälle im Verfassungsschutzbericht des Bundesinnenministeriums gem. § 16 Abs. 2 S. 1 BVerfSchG als Befugnisnorm; Erwähnung des Vereins "Bürgerbewegung pro Köln" als Verdachtsfall rechtsextremistischer Bestrebungen gegen die ...
Verfahrensgang
- VG Berlin, 16.09.2010 - 1 K 296.09
- OVG Berlin-Brandenburg, 23.11.2011 - 1 B 111.10
- BVerwG, 15.02.2012 - 6 C 4.12
- BVerwG, 26.06.2013 - 6 C 4.12
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (11)
- BVerfG, 24.05.2005 - 1 BvR 1072/01
Junge Freiheit
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.11.2011 - 1 B 111.10
Wenn der Gesetzgeber in Kenntnis der zwischenzeitlichen Diskussion über die Verdachtsberichterstattung in Verfassungsschutzberichten (namentlich Murswiek, NVwZ 2004, 769), der zum Berliner Landesrechts ergangenen Entscheidung in Bezug auf die Berichterstattung über die Partei "Die Republikaner" (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6. April 2006 - OVG 3 B 3/99 - OVGE 27, 57) und des Beschlusses der Bundesverfassungsgerichts zur Verdachtsberichterstattung über die "Junge Freiheit" im Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 - BVerfGE 113, 63) im Jahre 2007 den Wortlaut der einschlägigen Norm unverändert gelassen hat, kann dies nur als Indiz gewertet werden, dass er auch die bisher intendierte Reichweite der Bestimmung, gegen die grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedenken nicht bestehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2005 a.a.O. S. 80 f.), beibehalten wollte, wenngleich eine Klarstellung des Wortlautes in dieser für die Abgrenzung der Grundsätze der streitbaren Demokratie durchaus als wesentlich anzusehenden Frage, deren Entscheidung grundsätzlich dem parlamentarischen Gesetzgeber und nicht der dritten Gewalt obliegt, nicht ferngelegen hätte. - BVerwG, 07.12.1999 - 1 C 30.97
Beobachtung durch Amt für Verfassungsschutz; freiheitliche demokratische …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.11.2011 - 1 B 111.10
Es entsprach nämlich dem gängigen staatsrechtlichen Verständnis, dass eine Information der Öffentlichkeit zu Aufklärungszwecken in die jeweilige Ressortverantwortung der Mitglieder der Bundesregierung fiel und entsprechende Äußerungen mit Bewertungscharakter Teilhabe am öffentlichen Meinungsaustausch darstellten und insofern eingriffsneutral waren, als ein Betroffener sich ebenfalls in der öffentlichen Auseinandersetzung dagegen zu Wehr setzen konnte, allenfalls das Willkürverbot eine Schranke setzte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Oktober 1975 - 2 BvE 1/75 - BVerfGE 40, 287 [293]; BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 1999 - 1 C 30.97 - BVerwGE 110, 126 [132 ff.]). - BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvE 1/75
Verfassungsschutzbericht
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.11.2011 - 1 B 111.10
Es entsprach nämlich dem gängigen staatsrechtlichen Verständnis, dass eine Information der Öffentlichkeit zu Aufklärungszwecken in die jeweilige Ressortverantwortung der Mitglieder der Bundesregierung fiel und entsprechende Äußerungen mit Bewertungscharakter Teilhabe am öffentlichen Meinungsaustausch darstellten und insofern eingriffsneutral waren, als ein Betroffener sich ebenfalls in der öffentlichen Auseinandersetzung dagegen zu Wehr setzen konnte, allenfalls das Willkürverbot eine Schranke setzte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Oktober 1975 - 2 BvE 1/75 - BVerfGE 40, 287 [293]; BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 1999 - 1 C 30.97 - BVerwGE 110, 126 [132 ff.]).
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.04.2006 - 3 B 3.99
Die Republikaner
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.11.2011 - 1 B 111.10
Wenn der Gesetzgeber in Kenntnis der zwischenzeitlichen Diskussion über die Verdachtsberichterstattung in Verfassungsschutzberichten (namentlich Murswiek, NVwZ 2004, 769), der zum Berliner Landesrechts ergangenen Entscheidung in Bezug auf die Berichterstattung über die Partei "Die Republikaner" (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6. April 2006 - OVG 3 B 3/99 - OVGE 27, 57) und des Beschlusses der Bundesverfassungsgerichts zur Verdachtsberichterstattung über die "Junge Freiheit" im Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 - BVerfGE 113, 63) im Jahre 2007 den Wortlaut der einschlägigen Norm unverändert gelassen hat, kann dies nur als Indiz gewertet werden, dass er auch die bisher intendierte Reichweite der Bestimmung, gegen die grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedenken nicht bestehen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 24. Mai 2005 a.a.O. S. 80 f.), beibehalten wollte, wenngleich eine Klarstellung des Wortlautes in dieser für die Abgrenzung der Grundsätze der streitbaren Demokratie durchaus als wesentlich anzusehenden Frage, deren Entscheidung grundsätzlich dem parlamentarischen Gesetzgeber und nicht der dritten Gewalt obliegt, nicht ferngelegen hätte. - BVerwG, 21.07.2010 - 6 C 22.09
Nachrichtendienst; Bundesamt für Verfassungsschutz; Befugnis; Erhebung von Daten; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.11.2011 - 1 B 111.10
Diese Formulierung ist gleichzusetzen mit dem Verdacht von Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juli 2010 - 6 C 22.09 - BVerwGE 137, 275). - KAG Münster, 11.02.2016 - 14/15
Eingruppierung; Zustimmungsersetzung; Eingruppierung und Stufenzuordnung bei …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.11.2011 - 1 B 111.10
Die Parteiarbeit zeichne sich durch ein hohes Maß an Verschlossenheit, Alarmbereitschaft von außen und strikte interne Disziplin aus; die Funktionsweise der Partei werde durch ihre eigenen strategischen Optionen und die "feindliche" Umgebung, in der sie operiere, bestimmt (Anlage B 14/15 [Übersetzung]). - OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2009 - 5 A 203/08
Veröffentlichung in Verfassungsschutzberichten; Auswertungen von Verlautbarungen …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.11.2011 - 1 B 111.10
Gegen die Erwähnung in den Jahren 2002 bis 2009 suchte der Kläger erfolglos um Rechtschutz nach (VG Düsseldorf, Urteil vom 21. Oktober 2005 - 1 K 3189/03; OVG NRW, Beschluss vom 24. Mai 2007 - 5 A 4719/05; VG Düsseldorf, Urteil vom 4. Dezember 2007 - 22 K 1286/06; OVG NRW, Beschluss vom 8. Juli 2009 - 5 A 203/08; VG Düsseldorf, Urteil vom 11. November 2009 - 22 K 3117/08). - VG Düsseldorf, 10.11.2009 - 22 K 3117/08
Befugnis der Verfassungsschutzbehörde zur Veröffentlichung von Informationen über …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.11.2011 - 1 B 111.10
Gegen die Erwähnung in den Jahren 2002 bis 2009 suchte der Kläger erfolglos um Rechtschutz nach (VG Düsseldorf, Urteil vom 21. Oktober 2005 - 1 K 3189/03; OVG NRW, Beschluss vom 24. Mai 2007 - 5 A 4719/05; VG Düsseldorf, Urteil vom 4. Dezember 2007 - 22 K 1286/06; OVG NRW, Beschluss vom 8. Juli 2009 - 5 A 203/08; VG Düsseldorf, Urteil vom 11. November 2009 - 22 K 3117/08). - OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2007 - 5 A 4719/05
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen von verfassungsschutzrechtlichen Maßnahmen gegen …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.11.2011 - 1 B 111.10
Gegen die Erwähnung in den Jahren 2002 bis 2009 suchte der Kläger erfolglos um Rechtschutz nach (VG Düsseldorf, Urteil vom 21. Oktober 2005 - 1 K 3189/03; OVG NRW, Beschluss vom 24. Mai 2007 - 5 A 4719/05; VG Düsseldorf, Urteil vom 4. Dezember 2007 - 22 K 1286/06; OVG NRW, Beschluss vom 8. Juli 2009 - 5 A 203/08; VG Düsseldorf, Urteil vom 11. November 2009 - 22 K 3117/08). - VG Düsseldorf, 21.10.2005 - 1 K 3189/03
Rechtmäßigkeit der Aufnahme der "Bürgerbewegung Pro Köln"
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.11.2011 - 1 B 111.10
Gegen die Erwähnung in den Jahren 2002 bis 2009 suchte der Kläger erfolglos um Rechtschutz nach (VG Düsseldorf, Urteil vom 21. Oktober 2005 - 1 K 3189/03; OVG NRW, Beschluss vom 24. Mai 2007 - 5 A 4719/05; VG Düsseldorf, Urteil vom 4. Dezember 2007 - 22 K 1286/06; OVG NRW, Beschluss vom 8. Juli 2009 - 5 A 203/08; VG Düsseldorf, Urteil vom 11. November 2009 - 22 K 3117/08). - VG Düsseldorf, 04.12.2007 - 22 K 1286/06
Klage von "Pro Köln" gegen Verfassungsschutzberichte 2005 und 2006 abgewiesen
- VG Köln, 08.03.2022 - 13 K 326/21
Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD beobachten
Rn. 383 vgl. BVerfG, Urteil vom 23. Oktober 1952 - 1 BvB 1/51 -, BVerfGE 2, 1 = juris Rn. 52; BVerwG, Urteil vom 12. März 1986 - 1 D 103.84 -, BVerwGE 83, 158 = juris Rn. 35; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. November 2011 - OVG 1 B 111.10 -, juris Rn. 48. - VG Köln, 08.03.2022 - 13 K 207/20
AfD: Einstufung des sog. Flügels
Rn. 585 vgl. BVerfG, Urteil vom 23. Oktober 1952 - 1 BvB 1/51 -, BVerfGE 2, 1 = juris Rn. 52; BVerwG, Urteil vom 12. März 1986 - 1 D 103.84 -, BVerwGE 83, 158 = juris Rn. 35; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. November 2011 - OVG 1 B 111.10 -, juris Rn. 48. - VG Köln, 08.03.2022 - 13 K 208/20
AfD: Einstufung der JA
Rn. 334 vgl. BVerfG, Urteil vom 23. Oktober 1952 - 1 BvB 1/51 -, BVerfGE 2, 1 = juris Rn. 52; BVerwG, Urteil vom 12. März 1986 - 1 D 103.84 -, BVerwGE 83, 158 = juris Rn. 35; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. November 2011 - OVG 1 B 111.10 -, juris Rn. 48.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2018 - 16 A 906/11
Langzeitüberwachung durch Verfassungsschutz rechtswidrig
Rn. 177 Vgl. dazu auch OVG Berlin-Bbg., Urteil vom 23. November 2011 - OVG 1 B 111.10 -, juris, Rn. 44 (zu § 4 Abs. 1 Satz 3 BVerfSchG 1990), das schon Anzeichen für die Absicht, die entsprechenden Bestandteile der freiheitlichen demokratischen Grundordnung abzuschaffen oder leerlaufen zu lassen, genügen lässt, wobei die Beobachtung dann der Klärung dienen soll, wie weit diese Absichten mit welchen konkreten Mitteln verwirklicht werden sollen. - VG München, 01.07.2024 - M 30 K 22.4912
Bayerischer Verfassungsschutz darf die AfD beobachten und hierüber die …
Beseitigung meint die vollständige Abschaffung des Schutzguts, ein Außer-Geltung-Setzen liegt dagegen bereits vor, wenn das Schutzgut nicht förmlich abgeschafft, aber faktisch beseitigt wird oder leerlaufen soll (vgl. OVG Berlin-Bbg, U.v. 23.11.2011 - 1 B 111.10 - juris Rn. 44; Droste, Handbuch des Verfassungsschutzrechts, S. 167;… Roth in Schenke/Graulich/Ruthig, Sicherheitsrecht des Bundes, 2. Aufl. 2019, BVerfSchG, § 4 Rn. 10). - VG München, 17.04.2023 - M 30 E 22.4913
AfD - Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Beobachtung durch das Bayerische …
Beseitigung meint die vollständige Abschaffung des Schutzguts, ein Außer-Geltung-Setzen liegt dagegen bereits vor, wenn das Schutzgut nicht förmlich abgeschafft, aber faktisch beseitigt wird oder leerlaufen soll (vgl. OVG Berlin-Bbg, U.v. 23.11.2011 - 1 B 111.10 - juris Rn. 44; Droste, Handbuch des Verfassungsschutzrechts, S. 167;… Roth in Schenke/Graulich/Ruthig, Sicherheitsrecht des Bundes, 2. Aufl. 2019, BVerfSchG, § 4 Rn. 10). - VG Wiesbaden, 14.11.2023 - 6 L 1166/22
Eilantrag des hessischen Landesverbandes der AfD gegen Beobachtung und deren …
Denn sofern, wie es bei der Antragstellerin der Fall ist, eine hinreichende personelle Kontinuität besteht, ausreichende inhaltliche Distanzierungen von dem verfassungsschutzrechtlich relevanten früheren Verhalten nicht festgestellt werden können und hinreichend aktuelle Anhaltspunkte die fortgeltende Aussagekraft früherer Anhaltspunkte bestätigen, können auch Anhaltspunkte aus längeren Zeiträumen zwecks einer umfassenden Gesamtschau des das Beobachtungsobjekt betreffenden Entwicklungsprozesses herangezogen werden (…VG Düsseldorf, Urt. v. 10.11.2009 - 22 K 3117/08 -, juris, Rn. 64; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 23.11.2011 - OVG 1 B 111.10 -, juris, Rn. 46). - VG Hamburg, 14.12.2020 - 15 E 2497/20
Erfolgloser Eilantrag einer Studentenverbindung gegen die Bezeichnung als …
In die anzustellende Gesamtschau zur Ermittlung verfassungsfeindlicher Bestrebungen sind auch Anhaltspunkte aus anderen Personenzusammenschlüssen einzubeziehen, mit denen sich der betroffene Personenzusammenschluss identifiziert oder mit denen er sympathisiert (OVG Berlin-Brandenburg Urteil vom 23.11.2011, 1 B 111.10, juris Rn. 46; VG Düsseldorf…, Urteil vom 15.2.2011, 22 K 404/09, juris Rn. 180 f.).Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen können sich ferner aus einer Nähe zu, Zusammenarbeit mit oder Unterstützung von Personen oder Vereinigungen im In- und Ausland ergeben, die ihrerseits Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen bieten oder bei denen dies sogar feststeht (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.7.2010, 6 C 22/09, BVerwGE 137, 275 ff., juris Rn. 56; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.11.2011, 1 B 111.10, juris Rn. 46, 50; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13.2.2009, 16 A 845/08, juris Rn. 86 ff.; Beschluss vom 9.2.2011, 5 A 2766/09, juris Rn. 5; Nieds.
- VerfG Brandenburg, 20.05.2022 - VfGBbg 94/20
Verdachtsberichterstattung grundsätzlich zulässig
Entsprechend können im Interesse einer Gesamtschau auch längere Zeiträume in die Betrachtung einbezogen werden; allerdings müssen die jeweils letzten Anhaltspunkte hinreichend aktuell sein (vgl. z. B. OVG Bln-Bbg, Urteil vom 23. November 2011 - 1 B 111.10 -, Rn. 46, juris). - VG München, 25.10.2022 - M 30 E 22.4913
Alternative für Deutschland (AfD) - Einstweiliger Rechtsschutz gegen die …
In der auch im Eilverfahren gebotenen Tiefe können die Belege nicht isoliert bewertet, zueinander in Beziehung gesetzt und in ihrer gegebenenfalls auch "hintergründigen" Aussagekraft erschlossen werden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, U.v. 23.11.2011 - OVG 1 B 111.10 - juris Rn. 48: "Zwischentöne"). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.06.2013 - 2 M 110/13
Einstufung einer Organisation als verfassungsfeindlich in einem …
- VG Schwerin, 20.10.2021 - 3 A 476/20
Anspruch auf Löschung gespeicherter Daten, die im Rahmen einer sogenannten …
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Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 12.07.2010 - 1 B 111/10 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Sachsen
BauGB § 34 Abs. 2
Nachbarschutz, Festsetzung, Gebietswahrungsanspruch, Maß der Nutzung, Rücksichtnahmegebot - rechtsportal.de
Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot durch die Verletzung von bauplanungsrechtlichen Vorschriften über die zulässige Firsthöhe
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot durch die Verletzung von bauplanungsrechtlichen Vorschriften über die zulässige Firsthöhe
Verfahrensgang
- VG Dresden, 31.03.2010 - 4 L 307/09
- OVG Sachsen, 12.07.2010 - 1 B 111/10
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91
5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich …
Auszug aus OVG Sachsen, 12.07.2010 - 1 B 111/10
Im Hinblick auf diese wechselseitig wirkende Bestimmung von Inhalt und Schranken des Grundeigentums (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG) hat jeder Eigentümer - unabhängig von einer konkreten Beeinträchtigung - das Recht, sich gegen eine Umwandlung des Gebiets durch Zulassung einer gebietsfremden Nutzung zur Wehr zu setzen (BVerwG, Urt. vom 16.9.1993, BVerwGE 94, 151, und v. 23.8.1996, BVerwGE 101, 364; BayVGH, Beschl. v. 24.3.2009 - 14 CS 08.3017 -).Entgegen der Auffassung des Antragstellers ist insoweit auch ein Rückgriff auf § 34 Abs. 1 BauGB nicht möglich (BVerwG, Urt. v. 16.9.1993, a. a. O.;… BayVGH, Beschl. v. 24.3.2009, a. a. O.).
Zunächst ist einzustellen, dass hier die landesrechtlichen Vorschriften über die Grenzabstände, die eine ausreichende Belichtung, Besonnung und Belüftung von Nachbargrundstücken sicherstellen sollen, eingehalten sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.1.1999, DVBl. 199, 786; BVerwG, Urt. v. 16.9.1993, BVerwGE 94, 151).
- VG Dresden, 31.03.2010 - 4 L 307/09
"Erbgericht" in Rathen darf weitergebaut werden
Auszug aus OVG Sachsen, 12.07.2010 - 1 B 111/10
Ausfertigung Az.: 1 B 111/10 4 L 307/09.Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 31. März 2010 - 4 L 307/09 - wird zurückgewiesen.
- BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98
Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage; …
Auszug aus OVG Sachsen, 12.07.2010 - 1 B 111/10
Das Gebot der Rücksichtnahme ist verletzt, wenn sich das Vorhaben objektiv-rechtlich aufgrund von ihm ausgehenden schädlichen Umwelteinwirkungen (§ 35 Abs. 2 BauGB) oder nach seiner Art oder seinem Maß der baulichen Nutzung, nach seiner Bauweise oder nach seiner überbauten Grundstücksfläche gegenüber dem Nachbarn als rücksichtslos erweist (§ 34 Abs. 1 BauGB; vgl. in diesem Zusammenhang auch BVerwG, Beschl. v. 11.1.1999 - 4 B 128.98 -, zitiert nach juris).
- BVerwG, 23.08.1996 - 4 C 13.94
Bauplanungsrecht - Drittschützende Festsetzungen übergeleiteter städtebaulicher …
Auszug aus OVG Sachsen, 12.07.2010 - 1 B 111/10
Im Hinblick auf diese wechselseitig wirkende Bestimmung von Inhalt und Schranken des Grundeigentums (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG) hat jeder Eigentümer - unabhängig von einer konkreten Beeinträchtigung - das Recht, sich gegen eine Umwandlung des Gebiets durch Zulassung einer gebietsfremden Nutzung zur Wehr zu setzen (BVerwG, Urt. vom 16.9.1993, BVerwGE 94, 151, und v. 23.8.1996, BVerwGE 101, 364; BayVGH, Beschl. v. 24.3.2009 - 14 CS 08.3017 -). - BVerwG, 23.06.1995 - 4 B 52.95
Festsetzungen des Maßes der baulichen Nutzung haben grds. keine nachbarschützende …
Auszug aus OVG Sachsen, 12.07.2010 - 1 B 111/10
Sie lassen in der Regel vielmehr den Gebietscharakter unberührt und haben nur Auswirkungen auf das Baugrundstück und die unmittelbar anschließenden Nachbargrundstücke (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.6.1995, BauR 1995, 823, m. w. N.). - OVG Sachsen, 20.06.2006 - 1 BS 106/06
Parkhaus der Küchwald-Klinik in Chemnitz kann weiter gebaut werden
Auszug aus OVG Sachsen, 12.07.2010 - 1 B 111/10
Ob dies der Fall ist, ist im Wege einer Gesamtschau, die den konkreten Einzelfall in den Blick nimmt, zu ermitteln (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 20.6.2006 - 1 BS 106/06 -).
- OVG Sachsen, 04.09.2012 - 1 B 254/12
Baunachbarstreit, Solarpark, Rücksichtnahmegebot, Gebietswahrungsanspruch
Aus der getroffenen Festsetzung zur Art der baulichen Nutzung kann der Antragsteller weder einen Gebietswahrungsanspruch noch einen sogenannten übergreifenden Gebietswahrungsanspruch herleiten, denn sein Grundstück befindet sich weder im Bebauungsplangebiet noch liegt der Vorhabenstandort außerhalb des Baugebiets (vgl. auch SächsOVG, Beschl. v. 12. Juli 2010 - 1 B 111/10 -, m. w. N.). - VG Karlsruhe, 11.03.2016 - 11 K 494/16
Nachbarschutz auch außerhalb des Baugebiets!
Im Hinblick auf diese wechselseitig wirkende Bestimmung von Inhalt und Schranken des Grundeigentums (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG) hat jeder Eigentümer - unabhängig von einer konkreten Beeinträchtigung - das Recht, sich gegen eine Umwandlung des Gebiets durch Zulassung einer gebietsfremden Nutzung zur Wehr zu setzen (BVerwG, Urteil v. 16.09.1993 - 4 C 28.91; Sächs. OVG, Beschluss v. 12.07.2010 - 1 B 111/10).Selbst wenn man dem nicht folgen würde und davon ausginge, dass die beiden Sondergebiete getrennt zu betrachten wären, läge hier nach den voranstehenden Erwägungen eine Fallgestaltung vor, in welcher der Plangeber mit der Baugebietsfestsetzung auch beabsichtigt hat, dem Nachbarn außerhalb des Baugebiets einen Anspruch auf Gebietserhaltung zu geben (vgl. zur drittschützenden Wirkung des sog. "baugebietsübergreifenden Gebietsbewahrungsanspruchs": Sächs. OVG, Beschluss v. 12.07.2010 - 1 B 111/10; BayVGH, Beschluss v. 24.03.2009 - 14 CS 08.3017).
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.04.2025 - 7 S 1.25
Nachbarklage gegen die Baugenehmigungserteilung für das Nachbargrundstück unter …
Überdies kann der Anspruch grundsätzlich nur dann bestehen, wenn das Vorhabengrundstück und das Nachbargrundstück innerhalb desselben Baugebiets liegen (vgl. nur OVG Münster…, Beschluss vom 16. November 2020 - 2 A 438/20 - juris Rn. 22; zur Rechtsfigur des baugebietsübergreifenden Gebietserhaltungsanspruchs: OVG Bautzen, Beschluss vom 12. Juli 2010 - 1 B 111/10 - juris Rn. 8).
- OVG Sachsen, 28.09.2012 - 1 B 313/12
Ausgehen von der Wirksamkeit eines zugrunde liegenden Bebauungsplans in Verfahren …
Der insoweit maßgebliche Bebauungsplan enthält Festsetzungen zur Art der Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 BauGB, hier: Eingeschränktes Gewerbegebiet - GE/e -), aus denen der Antragsteller einen sog. übergreifenden Gebietswahrungsanspruch herleiten kann (vgl. auch SächsOVG, Beschl. v. 12. Juli 2010 - 1 B 111/10 - m. w. N.). - OVG Berlin-Brandenburg, 30.01.2025 - 10 S 39.24
Baugenehmigung; Nachbarwiderspruch; vorläufiger Rechtsschutz; …
Dabei kann unentschieden bleiben, ob im hier vorliegenden Fall, in dem sich das Vorhabengrundstück im unbeplanten Innenbereich nach § 34 Abs. 1 BauGB befindet und das Grundstück der Antragsteller im unmittelbar angrenzenden Plangebiet (Bebauungsplan Nr. 1 Wohnbebauung Gemeinde L...), zugunsten letzterer ein baugebietsübergreifender Gebietserhaltungsanspruch anzuerkennen ist, wie die Antragsteller offenbar meinen, wenn sie ausführen, die aus dem Bebauungsplan resultierenden Maßstäbe vermittelten sich über § 34 Abs. 1 BauGB (vgl. zur Rechtsfigur des baugebietsübergreifenden Gebietserhaltungsanspruchs Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 12. Juli 2010 - 1 B 111/10 -, juris Rn. 8). - VG Köln, 29.10.2013 - 2 K 8/13
Berechnung der Abstandflächen für die Ermittlung der Wandhöhe nach § 6 Abs. 4 S. …
Rn. 47 Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 12. Juli 2010 - 1 B 111/10 -, juris.
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