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Rechtsprechung
   VG Schleswig, 11.09.2017 - 1 B 128/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,50470
VG Schleswig, 11.09.2017 - 1 B 128/17 (https://dejure.org/2017,50470)
VG Schleswig, Entscheidung vom 11.09.2017 - 1 B 128/17 (https://dejure.org/2017,50470)
VG Schleswig, Entscheidung vom 11. September 2017 - 1 B 128/17 (https://dejure.org/2017,50470)
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Wird zitiert von ... (52)Zitiert selbst (5)

  • VG Schleswig, 20.11.2017 - 1 B 69/17

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Rücknahme einer Waldumwandlungsgenehmigung

    Auszug aus VG Schleswig, 11.09.2017 - 1 B 128/17
    Dieses Verfahren ist bei der Kammer unter dem Aktenzeichen 1 B 69/17 anhängig.

    Vielmehr habe er in dem Verfahren 1 B 69/17 mitgeteilt, dass er das Kieler Institut für Landschaftsökologie beauftragt habe, zu dieser Frage zeitnah eine diesbezügliche gutachterliche Stellungnahme zu fertigen.

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.09.1991 - 4 M 125/91

    Vorläufiger Rechtsschutz; Anordnung der sofortigen Vollziehung; …

    Auszug aus VG Schleswig, 11.09.2017 - 1 B 128/17
    Bei dieser Interessenabwägung ist jeweils die Richtigkeit des Vorbringens desjenigen als wahr zu unterstellen, dessen Position gerade betrachtet wird, soweit das jeweilige Vorbringen ausreichend substantiiert und die Unrichtigkeit nicht ohne weiteres erkennbar ist (OVG Schleswig, Beschluss vom 13. September 1991 - 4 M 125/91 -, Rn. 14, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.03.2012 - 3 S 150/12

    Einstellung von Gewässerausbaumaßnahmen; hier: Ausbau eines Triebwerkskanals; …

    Auszug aus VG Schleswig, 11.09.2017 - 1 B 128/17
    Eine Umgestaltung eines Gewässers ist als wesentlich anzusehen, wenn sie den Zustand des Gewässers einschließlich seiner Ufer in einer für den Wasserhaushalt (z. B. Wasserstand, Wasserabfluss oder Selbstreinigungsvermögen), für die Schifffahrt, für die Fischerei oder in sonstiger Hinsicht (z. B. auch für den Naturhaushalt oder das [äußere] Bild der Landschaft) bedeutsamen Weise ändert (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. März 2012 - 3 S 150/12 -, Rn. 6, juris; OVG Schleswig, Urteil vom 01. Juli 1997 - 2 L 101/94 -, ZfW 1998, 509).
  • OVG Schleswig-Holstein, 01.07.1997 - 2 L 101/94

    Anforderungen an eine ordungsgemäße Berechnung des Zuschusses für bauliche …

    Auszug aus VG Schleswig, 11.09.2017 - 1 B 128/17
    Eine Umgestaltung eines Gewässers ist als wesentlich anzusehen, wenn sie den Zustand des Gewässers einschließlich seiner Ufer in einer für den Wasserhaushalt (z. B. Wasserstand, Wasserabfluss oder Selbstreinigungsvermögen), für die Schifffahrt, für die Fischerei oder in sonstiger Hinsicht (z. B. auch für den Naturhaushalt oder das [äußere] Bild der Landschaft) bedeutsamen Weise ändert (vgl. VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 28. März 2012 - 3 S 150/12 -, Rn. 6, juris; OVG Schleswig, Urteil vom 01. Juli 1997 - 2 L 101/94 -, ZfW 1998, 509).
  • VG Schleswig, 14.11.2014 - 12 A 17/14

    Zur Frage der Geeignetheitsbescheinigung nach § 33c GewO für nach Landesrecht …

    Auszug aus VG Schleswig, 11.09.2017 - 1 B 128/17
    Rn. 40 Die 12. Kammer des Gerichts hat dazu in einem Urteil vom 14. November 2014 (- 12 A 17/14 -, Rn. 34 , juris) zutreffend ausgeführt:.
  • VG Schleswig, 22.03.2020 - 1 B 10/20

    Eilverfahren über Corona-Maßnahmen der Kreise Ostholstein und Nordfriesland

    Bei dieser Interessenabwägung ist jeweils die Richtigkeit des Vorbringens desjenigen als wahr zu unterstellen, dessen Position gerade betrachtet wird, soweit das jeweilige Vorbringen ausreichend substantiiert und die Unrichtigkeit nicht ohne weiteres erkennbar ist (OVG Schleswig…, Beschluss vom 13. September 1991 - 4 M 125/91 -, Rn. 14, juris; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 11. September 2017 - 1 B 128/17 -, Rn. 28 - 29, juris).
  • VG Schleswig, 22.03.2020 - 1 B 17/20

    Verlassen des Ortes der Nebenwohnung - Eilantrag gegen Allgemeinverfügung …

    Bei dieser Interessenabwägung ist jeweils die Richtigkeit des Vorbringens desjenigen als wahr zu unterstellen, dessen Position gerade betrachtet wird, soweit das jeweilige Vorbringen ausreichend substantiiert und die Unrichtigkeit nicht ohne weiteres erkennbar ist (OVG Schleswig…, Beschluss vom 13. September 1991 - 4 M 125/91 -, Rn. 14, juris; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 11. September 2017 - 1 B 128/17 -, Rn. 28 - 29, juris).
  • VG Schleswig, 25.03.2020 - 1 B 30/20

    Eilverfahren über neue Corona-Maßnahme des Kreises Nordfriesland

    Bei dieser Interessenabwägung ist jeweils die Richtigkeit des Vorbringens desjenigen als wahr zu unterstellen, dessen Position gerade betrachtet wird, soweit das jeweilige Vorbringen ausreichend substantiiert und die Unrichtigkeit nicht ohne weiteres erkennbar ist (OVG Schleswig…, Beschluss vom 13. September 1991 - 4 M 125/91 -, Rn. 14, juris; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 11. September 2017 - 1 B 128/17 -, Rn. 28 - 29, juris).
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Rechtsprechung
   OVG Bremen, 13.07.2017 - 1 B 128/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,26657
OVG Bremen, 13.07.2017 - 1 B 128/17 (https://dejure.org/2017,26657)
OVG Bremen, Entscheidung vom 13.07.2017 - 1 B 128/17 (https://dejure.org/2017,26657)
OVG Bremen, Entscheidung vom 13. Juli 2017 - 1 B 128/17 (https://dejure.org/2017,26657)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (10)

  • OVG Bremen, 07.02.2008 - 1 B 50/08

    Arztbesuch in Abschiebehaft - Abschiebungshaft; Besuchsrecht; Medizinische …

    Auszug aus OVG Bremen, 13.07.2017 - 1 B 128/17
    Soweit sich der Antragsteller und das Verwaltungsgericht im Hinblick auf die Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges auf den Beschluss des Senats vom 07.02.2008 (1 B 50/08, InfAuslR 2008, 226 = NVwZ-RR 2009, 38) berufen, ist darauf hinzuweisen, dass dieser Beschluss keine Ausführungen zum eröffneten Rechtsweg enthält.

    Der Senat legt insoweit den Auffangstreitwert zugrunde (anders noch Beschl. des Senats vom 07.02.2008 - 1 B 50/08).

  • BVerwG, 21.03.2017 - 1 VR 1.17

    Abschiebungsanordnung; Gefährder (Funktionstyp Akteur); Islamischer Staat; …

    Auszug aus OVG Bremen, 13.07.2017 - 1 B 128/17
    Zu § 58a AufenthG hat das Bundesverwaltungsgericht in seinen seit März 2017 ergangenen Entscheidungen herausgestellt, dass es sich bei einer Abschiebungsanordnung um eine selbstständige ausländerrechtliche Maßnahme der Gefahrenabwehr handelt, die auf die Abwehr einer besonderen Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und/oder einer terroristischen Gefahr abzielt (BVerwG, Beschl. v. 21.03.2017 - 1 VR 1.17 …sowie Beschl. v. 31.05.2017 - 1 VR 4.17, jeweils Rn. 14).
  • BVerwG, 31.05.2017 - 1 VR 4.17

    Abschiebungsanordnung gegen einen der radikal-islamistischen Szene zuzuordnenden …

    Auszug aus OVG Bremen, 13.07.2017 - 1 B 128/17
    Zu § 58a AufenthG hat das Bundesverwaltungsgericht in seinen seit März 2017 ergangenen Entscheidungen herausgestellt, dass es sich bei einer Abschiebungsanordnung um eine selbstständige ausländerrechtliche Maßnahme der Gefahrenabwehr handelt, die auf die Abwehr einer besonderen Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und/oder einer terroristischen Gefahr abzielt (BVerwG, Beschl. v. 21.03.2017 - 1 VR 1.17 sowie Beschl. v. 31.05.2017 - 1 VR 4.17, jeweils Rn. 14).
  • BVerfG, 29.05.2015 - 2 BvR 869/15

    Effektiver Rechtsschutz im Strafvollzug (Eilrechtsschutz gegen anstaltsinterne …

    Auszug aus OVG Bremen, 13.07.2017 - 1 B 128/17
    Begehrt er dagegen die Verpflichtung zum Erlass einer von der Anstalt abgelehnten oder unterlassenen Maßnahme, so kommt vorläufiger Rechtsschutz nur im Wege einer einstweiligen Anordnung in Betracht (BVerfG NStZ 1994, 101; BVerfG NStZ-RR 2015, 355; vgl. zum Rechtsschutz gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung BVerfG, stattgebender Kammerbeschl. v. 15.03.2006 - 2 BvR 1419/05, juris sowie zum Rechtsschutz gegen Disziplinarmaßnahmen BVerfG, stattgebender Kammerbeschl. v. 11.06.2003 - 2 BvR 1724/02, juris).
  • BVerfG, 11.06.2003 - 2 BvR 1724/02

    Gewährung effektiven Rechtsschutzes bei Disziplinarmaßnahme im Strafvollzug

    Auszug aus OVG Bremen, 13.07.2017 - 1 B 128/17
    Begehrt er dagegen die Verpflichtung zum Erlass einer von der Anstalt abgelehnten oder unterlassenen Maßnahme, so kommt vorläufiger Rechtsschutz nur im Wege einer einstweiligen Anordnung in Betracht (BVerfG NStZ 1994, 101; BVerfG NStZ-RR 2015, 355; vgl. zum Rechtsschutz gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung BVerfG, stattgebender Kammerbeschl. v. 15.03.2006 - 2 BvR 1419/05, juris sowie zum Rechtsschutz gegen Disziplinarmaßnahmen BVerfG, stattgebender Kammerbeschl. v. 11.06.2003 - 2 BvR 1724/02, juris).
  • BVerfG, 15.03.2006 - 2 BvR 1419/05

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Maßnahme im Maßregelvollzug

    Auszug aus OVG Bremen, 13.07.2017 - 1 B 128/17
    Begehrt er dagegen die Verpflichtung zum Erlass einer von der Anstalt abgelehnten oder unterlassenen Maßnahme, so kommt vorläufiger Rechtsschutz nur im Wege einer einstweiligen Anordnung in Betracht (BVerfG NStZ 1994, 101; BVerfG NStZ-RR 2015, 355; vgl. zum Rechtsschutz gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung BVerfG, stattgebender Kammerbeschl. v. 15.03.2006 - 2 BvR 1419/05, juris sowie zum Rechtsschutz gegen Disziplinarmaßnahmen BVerfG, stattgebender Kammerbeschl. v. 11.06.2003 - 2 BvR 1724/02, juris).
  • BVerfG, 24.10.2002 - 2 BvR 778/02

    Einsatz einer Trennscheibe zum Schutz des Verteidigers vor Geiselnahme

    Auszug aus OVG Bremen, 13.07.2017 - 1 B 128/17
    In einer Entscheidung vom 24.10.2002 (2 BvR 778/02, juris) hat das BVerfG die Überprüfung einer Anordnung über Besuchsmodalitäten nach den Maßstäben des § 114 Abs. 2 Satz 2 StVollzG i. V. m. § 123 Abs. 1 VwGO nur deswegen unbeanstandet gelassen, weil die angegriffene Anordnung bereits bestandskräftig war.
  • BVerfG, 09.11.1993 - 2 BvR 2212/93

    Effektivität des Rechtsschutzes gegen belastende Maßnahmen im Strafvollzug

    Auszug aus OVG Bremen, 13.07.2017 - 1 B 128/17
    Begehrt er dagegen die Verpflichtung zum Erlass einer von der Anstalt abgelehnten oder unterlassenen Maßnahme, so kommt vorläufiger Rechtsschutz nur im Wege einer einstweiligen Anordnung in Betracht (BVerfG NStZ 1994, 101; BVerfG NStZ-RR 2015, 355; vgl. zum Rechtsschutz gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung BVerfG, stattgebender Kammerbeschl. v. 15.03.2006 - 2 BvR 1419/05, juris sowie zum Rechtsschutz gegen Disziplinarmaßnahmen BVerfG, stattgebender Kammerbeschl. v. 11.06.2003 - 2 BvR 1724/02, juris).
  • LG Bremen, 15.06.2017 - 10 T 325/17
    Auszug aus OVG Bremen, 13.07.2017 - 1 B 128/17
    Wird sie angeordnet, um die Vollstreckung einer Abschiebungsanordnung nach § 58a AufenthG sicherzustellen, wird dies besonders deutlich (vgl. hierzu auch den - den Antragsteller betreffenden - Beschl. des LG Bremen v. 15.06.2017 - 10 T 325/17, S. 18 ff.).
  • LG Passau, 20.04.2012 - 2 T 56/12
    Auszug aus OVG Bremen, 13.07.2017 - 1 B 128/17
    Die Ansicht des Verwaltungsgerichts, wonach bei Einwendungen gegen den Vollzug der Abschiebungshaft der Verwaltungsrechtsweg eröffnet ist, wenn sie außerhalb von Justizvollzugsanstalten vollzogen wird, entspricht gleichwohl einer verbreiteten Ansicht in Literatur und Rechtsprechung (LG Passau, Beschl. v. 20.04.2012 - 2 T 56/12, BeckRS 2013, 17231; LG Berlin, InfAuslR 1999, 239;… Lesting in: Marschner/Volckart/Lesting, Freiheitsentziehung und Unterbringung, 5. Aufl. 2010, S. 450 f.;… Jennissen in: Prütting/Helms, FamFG, 3. Aufl. 2014, § 422 FamFG Rn. 14;… in diese Richtung auch Winkelmann in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 11. Auflage 2016, § 62a AufenthG Rn. 11), die allerdings nicht unbestritten ist (…andere Ansicht etwa Hailbronner, AuslR, § 62a Rn. 7, Stand der Einzelkommentierung Oktober 2015;… einschränkend auch Heinze in: Bork/Jacoby/Schwab, FamFG, Kommentar, 2. Auflage 2013, § 422 FamFG Rn. 5).
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