Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
| Buch 7 - Verfahren in Freiheitsentziehungssachen (§§ 415 - 432) |
(1) Der Beschluss, durch den eine Freiheitsentziehung angeordnet wird, wird mit Rechtskraft wirksam.
(2) 1Das Gericht kann die sofortige Wirksamkeit des Beschlusses anordnen. 2In diesem Fall wird er wirksam, wenn der Beschluss und die Anordnung der sofortigen Wirksamkeit
| 1. | dem Betroffenen, der zuständigen Verwaltungsbehörde oder dem Verfahrenspfleger bekannt gegeben werden oder | |
| 2. | der Geschäftsstelle des Gerichts zum Zweck der Bekanntgabe übergeben werden. |
3Der Zeitpunkt der sofortigen Wirksamkeit ist auf dem Beschluss zu vermerken.
(3) Der Beschluss, durch den eine Freiheitsentziehung angeordnet wird, wird von der zuständigen Verwaltungsbehörde vollzogen.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz) vom 23.04.2026
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 12.06.2026 | Gesetz zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz) | 23.04.2026 | |
| 26.11.2011 | Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union und zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an den EU-Visakodex | 22.11.2011 |
entziehungssachen § 416Örtliche Zuständigkeit § 417Antrag § 418Beteiligte § 419Verfahrenspfleger § 420Anhörung; Vorführung § 421Inhalt der Beschlussformel § 422Wirksamwerden von Beschlüssen § 423Absehen von der Bekanntgabe § 424Aussetzung des Vollzugs § 425Dauer und Verlängerung der Freiheitsentziehung § 426Aufhebung § 427Einstweilige Anordnung § 428Verwaltungsmaßnahme; richterliche Prüfung § 429Ergänzende Vorschriften über die Beschwerde § 430Auslagenersatz § 431Mitteilung von Entscheidungen § 432Benachrichtigung von Angehörigen
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Rechtsprechung zu § 422 FamFG
306 Entscheidungen zu § 422 FamFG in unserer Datenbank:
- BGH, 13.07.2017 - V ZB 69/17
Abschiebungshaftsache: Anordnung sofortiger Wirksamkeit der Anordnung; ...
Zum selben Verfahren:
- LG Traunstein, 16.02.2017 - 4 T 4506/15
Haft zur Sicherung der Abschiebung
- LG Traunstein, 16.02.2017 - 4 T 4506/15
- BGH, 05.03.2024 - XIII ZB 12/22
Feststellung der Rechtmäßigkeit eines Ausreisegewahrsams
- LG Erfurt, 04.09.2025 - 9 T 223/25
- BayObLG, 30.10.2023 - 203 StObWs 290/23
Verhängung von Disziplinarmaßnahmen bei Abschiebehaft
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.10.2022 - 17 B 1142/22
Abschiebung eines Ausländers aus der Haft oder dem öffentlichen Gewahrsam ohne ...
- BVerfG, 17.07.2019 - 2 BvL 10/19
Fixierungen im Strafvollzug (Verfassungsmäßigkeit der Regelung zur Fesselung ...
- BGH, 18.12.2014 - V ZB 114/13
Zurückschiebungshaft: Ersetzung des Haftantrags der Behörde in der Hauptsache ...
- BGH, 16.09.2015 - V ZB 40/15
FamFG § 417, § 427
- BGH, 11.08.2021 - 3 ZB 2/21
Freiheitsentziehung nach § 32 Abs. 1 Nr. 2 und 3 HSOG
Querverweise
Auf § 422 FamFG verweisen folgende Vorschriften:
- Erstes Buch Justizvollzugsgesetzbuch - Gemeinsame Regelungen und Organisation (JVollzGB I)
- Anwendungsbereich und Aufgaben
- § 1 (Anwendungsbereich)