Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Buch 7 - Verfahren in Freiheitsentziehungssachen (§§ 415 - 432) |
(1) In dem Beschluss, durch den eine Freiheitsentziehung angeordnet wird, ist eine Frist für die Freiheitsentziehung bis zur Höchstdauer eines Jahres zu bestimmen, soweit nicht in einem anderen Gesetz eine kürzere Höchstdauer der Freiheitsentziehung bestimmt ist.
(2) 1Wird nicht innerhalb der Frist die Verlängerung der Freiheitsentziehung durch richterlichen Beschluss angeordnet, ist der Betroffene freizulassen. 2Dem Gericht ist die Freilassung mitzuteilen.
(3) Für die Verlängerung der Freiheitsentziehung gelten die Vorschriften über die erstmalige Anordnung entsprechend.
entziehungssachen § 416Örtliche Zuständigkeit § 417Antrag § 418Beteiligte § 419Verfahrenspfleger § 420Anhörung; Vorführung § 421Inhalt der Beschlussformel § 422Wirksamwerden von Beschlüssen § 423Absehen von der Bekanntgabe § 424Aussetzung des Vollzugs § 425Dauer und Verlängerung der Freiheitsentziehung § 426Aufhebung § 427Einstweilige Anordnung § 428Verwaltungsmaßnahme; richterliche Prüfung § 429Ergänzende Vorschriften über die Beschwerde § 430Auslagenersatz § 431Mitteilung von Entscheidungen § 432Benachrichtigung von Angehörigen
Rechtsprechung zu § 425 FamFG
72 Entscheidungen zu § 425 FamFG in unserer Datenbank:
- BGH, 16.01.2024 - XIII ZB 46/20
- BGH, 02.03.2017 - V ZB 122/15
Verlängerung von Abschiebungshaft: Bestimmung der gerichtlichen Zuständigkeit bei ...
- BGH, 22.08.2019 - V ZB 144/17
Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haftverlängerung einer Sicherungshaft; ...
Zum selben Verfahren:
- LG Traunstein, 22.06.2017 - 4 T 1047/17
Vertretung durch einen Rechtsanwalt bei Verlängerung der Sicherungshaft
- LG Traunstein, 22.06.2017 - 4 T 1047/17
- BGH, 24.06.2020 - XIII ZB 44/19
Rechtsbeschwerde gegen die Haftanordnung eines Asylbewerbers; Voraussetzungen des ...
- BGH, 15.12.2020 - XIII ZB 143/19
Örtlich zuständiges Gericht für Freiheitsentziehungssachen
- BGH, 06.04.2017 - V ZB 59/16
Freiheitsentziehungsverfahren: Verfahrensmangel durch unterlassene Beeidigung des ...
- AG Mühldorf am Inn, 30.03.2016 - 3 XIV 40/16
Freiheitsentziehungsverfahren im Asylverfahren
- BGH, 08.02.2018 - V ZB 92/17
Rechtswidrigkeit der Haftverlängerung zur Sicherung der Abschiebung wegen eines ...
Zum selben Verfahren:
- LG Traunstein, 06.04.2017 - 4 T 273/17
Keine Ladung des Verfahrensbevollmächtigten zum Anhörungstermin
- LG Traunstein, 06.04.2017 - 4 T 273/17
Querverweise
Auf § 425 FamFG verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Verfahren in Freiheitsentziehungssachen
- § 426 (Aufhebung)