Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
| Buch 7 - Verfahren in Freiheitsentziehungssachen (§§ 415 - 432) |
(1) 1Das Gericht kann die Vollziehung der Freiheitsentziehung aussetzen. 2Es hat die Verwaltungsbehörde und den Leiter der Einrichtung vorher anzuhören. 3Für Aussetzungen bis zu einer Woche bedarf es keiner Entscheidung des Gerichts. 4Die Aussetzung kann mit Auflagen versehen werden.
(2) Das Gericht kann die Aussetzung widerrufen, wenn der Betroffene eine Auflage nicht erfüllt oder sein Zustand dies erfordert.
entziehungssachen § 416Örtliche Zuständigkeit § 417Antrag § 418Beteiligte § 419Verfahrenspfleger § 420Anhörung; Vorführung § 421Inhalt der Beschlussformel § 422Wirksamwerden von Beschlüssen § 423Absehen von der Bekanntgabe § 424Aussetzung des Vollzugs § 425Dauer und Verlängerung der Freiheitsentziehung § 426Aufhebung § 427Einstweilige Anordnung § 428Verwaltungsmaßnahme; richterliche Prüfung § 429Ergänzende Vorschriften über die Beschwerde § 430Auslagenersatz § 431Mitteilung von Entscheidungen § 432Benachrichtigung von Angehörigen
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Rechtsprechung zu § 424 FamFG
36 Entscheidungen zu § 424 FamFG in unserer Datenbank:
- BGH, 02.12.2025 - XIII ZB 58/25
Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gemäß § 70 Abs. 3 Satz 3 FamFG gegen den ...
- BGH, 02.03.2017 - V ZB 122/15
Verlängerung von Abschiebungshaft: Bestimmung der gerichtlichen Zuständigkeit bei ...
- VG Hannover, 22.09.2011 - 12 A 3846/10
Einvernehmen; Frist; Hemmung; Planungshoheit; Unterbrechung; Zurückstellung
- BGH, 10.03.2021 - 3 ZB 5/20
Ingewahrsamnahme einer Person als Teil einer Gruppe überwiegend schwarz ...
- BGH, 22.08.2019 - V ZB 144/17
Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haftverlängerung einer Sicherungshaft; ...
- OLG Hamm, 24.01.2023 - 15 SA 1/23
Übernahme einer Freiheitsentziehungssache durch anderes Amtsgericht; Wirkung ...
- BGH, 06.04.2017 - V ZB 59/16
Freiheitsentziehungsverfahren: Verfahrensmangel durch unterlassene Beeidigung des ...
- OVG Hamburg, 26.03.2015 - 5 Bf 1/13
Verpflichtung eines Ausländers zur Tragung der Abschiebungskosten auch bei ...
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 14.12.2016 - 1 C 11.15
Fehlende Zustimmung der Staatsanwaltschaft zur Abschiebung verletzt keine Rechte ...
- BVerwG, 14.12.2016 - 1 C 11.15
- OLG Oldenburg, 07.09.2018 - 5 AR 25/18
Abschiebungshaft, örtliche Zuständigkeit, Haftverlängerung, Haftantrag
Querverweise
Auf § 424 FamFG verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Verfahren in Freiheitsentziehungssachen
- § 431 (Mitteilung von Entscheidungen)