Rechtsprechung
| BVerwG, 20.08.2009 - 1 B 13.09 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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AufenthG § 11 Abs. 1 Satz 3, 59 Abs. 1 und 5; EMRK Art. 8; GG Art. 6 Abs. 1 und 2
Ausweisung; Befristung; Ankündigung der Abschiebung aus der Haft. - Bundesverwaltungsgericht
Ankündigung der Abschiebung aus der Haft; Ausländer; Ausweisung; Ausweisungsverfügung; Befristung; Befristungsentscheidung; Einzelfall; Entwicklung; Familienangehöriger; Familienschutz; Gefahr; Vorhersehbarkeit; Zeitpunkt; schutzwürdiges Interesse; öffentliche Ordnung; ...
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Beurteilung der Verhältnismäßigkeit einer Ausweisung; Notwendigkeit der Befristung der Wirkung der Ausweisung schon im Zeitpunkt ihres Erlasses
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1; GG Art. 6; EMRK Art. 8; AufenthG § 11 Abs. 1 S. 3; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 2; AufenthG § 133 Abs. 3 S. 3
Ausweisung, Revisionsverfahren, Nichtzulassungsbeschwerde, grundsätzliche Bedeutung, Wirkungen der Ausweisung, Befristung, Verhältnismäßigkeit, Schutz von Ehe und Familie, deutsche Kinder, Kleinkinder, Divergenzrüge, Begründungserfordernis, Darlegung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beurteilung der Verhältnismäßigkeit einer Ausweisung; Notwendigkeit der Befristung der Wirkung der Ausweisung schon im Zeitpunkt ihres Erlasses
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NVwZ 2009, 1557
- DÖV 2009, 963
Wird zitiert von ... (23) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 30.02
Aufenthaltserlaubnis; Ausweisung; freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger; …
Auszug aus BVerwG, 20.08.2009 - 1 B 13.09
Sie beruft sich darauf, dass nach einer nicht näher bezeichneten Fundstelle aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung, bei der es sich soweit ersichtlich um ein Zitat aus dem Urteil des Senats vom 3. August 2004 - BVerwG 1 C 30.02 - (BVerwGE 121, 297 ) handelt, die Befristung im Rahmen der Verhältnismäßigkeit einer Ausweisung zu prüfen sei und die angefochtene Entscheidung des Berufungsgerichts hiervon abweiche (Schriftsatz vom 5. Mai 2009).Denn abgesehen von der fehlenden genauen Bezeichnung der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts handelt es sich bei dem angeführten Satz aus dem Urteil des Senats vom 3. August 2004 a.a.O. S. 314 zu Punkt 3 nicht um einen divergenzfähigen entscheidungstragenden Rechtssatz, weil die Ausführungen im Rahmen der Hinweise an das Tatsachengericht für die Behandlung des Falles nach der Zurückverweisung enthalten sind.
- BVerwG, 15.11.2007 - 1 C 45.06
Ausweisung; maßgeblicher Zeitpunkt; Sach- und Rechtslage; Verhältnismäßigkeit; …
Auszug aus BVerwG, 20.08.2009 - 1 B 13.09
Unabhängig davon bemerkt der Senat allerdings, dass die Auffassung des Berufungsgerichts, wonach eine Befristungsentscheidung "in der Regel" der Ausweisung nachfolgt (UA S. 19), sich weder der vom Berufungsgericht hierfür angegebenen Entscheidung des Senats vom 15. November 2007 - BVerwG 1 C 45.06 - (BVerwGE 130, 20) noch der oben zu 1. angeführten Rechtsprechung des Senats entnehmen lässt. - BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 29.02
Ausweisung; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; türkische Arbeitnehmer; …
Auszug aus BVerwG, 20.08.2009 - 1 B 13.09
Denn in der Rechtsprechung des Senats ist anerkannt, dass es Fälle geben kann, in denen es der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Hinblick auf Art. 6 GG und Art. 8 EMRK gebietet, die Wirkung der Ausweisung schon im Zeitpunkt ihres Erlasses zu befristen (vgl. Urteil vom 3. August 2004 - BVerwG 1 C 29.02 - BVerwGE 121, 315 ).
- BVerwG, 10.07.2012 - 1 C 19.11
Antrag; Äquivalenzgrundsatz; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches …
Ob dies erforderlich war, hing bei einer spezialpräventiven Ausweisung von den gesamten Umständen des Einzelfalles, insbesondere dem Ausmaß der von dem Ausländer ausgehenden Gefahr, der Vorhersehbarkeit der zukünftigen Entwicklung dieser Gefahr und den schutzwürdigen Belangen des Ausländers und seiner Angehörigen ab (Urteile vom 15. März 2005 - BVerwG 1 C 2.04 - Buchholz 451.901 Assoziationsrecht Nr. 42…, vom 23. Oktober 2007 - BVerwG 1 C 10.07 - BVerwGE 129, 367 Rn. 18 …und vom 2. September 2009 - BVerwG 1 C 2.09 - Buchholz 451.901 Assoziationsrecht Nr. 54 Rn. 25 sowie Beschluss vom 20. August 2009 - BVerwG 1 B 13.09 - Buchholz 402.242 § 11 AufenthG Nr. 4 Rn. 8). - EGMR, 13.10.2011 - 41548/06
Abschiebung von hier geborenem Tunesier: Täter war nicht genug verwurzelt
- BVerwG, 14.02.2012 - 1 C 7.11
Ausweisung; Ermessensausweisung; besonderer Ausweisungsschutz; schwerwiegende …
Ob dies erforderlich ist, hängt von den gesamten Umständen des Einzelfalles, insbesondere dem Ausmaß der von dem Ausländer ausgehenden Gefahr, der Vorhersehbarkeit der zukünftigen Entwicklung dieser Gefahr und den schutzwürdigen Belangen des Ausländers und seiner Angehörigen ab (Urteile vom 15. März 2005 - BVerwG 1 C 2.04 - Buchholz 451.901 Assoziationsrecht Nr. 42…, vom 23. Oktober 2007 - BVerwG 1 C 10.07 - BVerwGE 129, 367 Rn. 18 …und vom 2. September 2009 - BVerwG 1 C 2.09 - Buchholz 451.901 Assoziationsrecht Nr. 54 Rn. 25 sowie Beschluss vom 20. August 2009 - BVerwG 1 B 13.09 - Buchholz 402.242 § 11 AufenthG Nr. 4 Rn. 8).
- BVerwG, 25.08.2009 - 1 C 25.08
Assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht, Ausweisung, Ausweisungsschutz, …
Nach der Rechtsprechung des Senats hängt es von den gesamten Umständen des Einzelfalles, insbesondere dem Ausmaß der von dem Ausländer ausgehenden Gefahr, der Vorhersehbarkeit der zukünftigen Entwicklung dieser Gefahr und den schutzwürdigen Belangen des Betroffenen und seiner Angehörigen ab, ob eine Befristung schon bei der Ausweisung von Amts wegen geboten ist oder eine nachträgliche Befristung auf Antrag gemäß § 11 Abs. 1 Satz 3 AufenthG ausreicht (Urteile vom 15. März 2005 - BVerwG 1 C 2.04 - Buchholz 451.901 Assoziationsrecht Nr. 42 und vom 23. Oktober 2007 - BVerwG 1 C 10.07 - BVerwGE 129, 367 sowie Beschluss vom 20. August 2009 - BVerwG 1 B 13.09 - zur Veröffentlichung vorgesehen). - BVerwG, 02.09.2009 - 1 C 2.09
Assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht, Ausweisung, Ausweisungsschutz, …
Nach der Rechtsprechung des Senats hängt es von den gesamten Umständen des Einzelfalls, insbesondere dem Ausmaß der von dem Ausländer ausgehenden Gefahr, der Vorhersehbarkeit der zukünftigen Entwicklung dieser Gefahr und den schutzwürdigen Belangen des Betroffenen und seiner Angehörigen ab, ob eine Befristung schon bei der Ausweisung von Amts wegen geboten ist oder eine nachträgliche Befristung auf Antrag § 11 Abs. 1 Satz 3 AufenthG ausreicht (Urteile vom 15. März 2005 - BVerwG 1 C 2.04 - Buchholz 451.901 Assoziationsrecht Nr. 42 und vom 23. Oktober 2007 - BVerwG 1 C 10.07 - BVerwGE 129, 367 sowie Beschluss vom 20. August 2009 - BVerwG 1 B 13.09 - zur Veröffentlichung vorgesehen). - OVG Hamburg, 26.03.2015 - 5 Bf 1/13
Verpflichtung eines Ausländers zur Tragung der Abschiebungskosten auch bei …
Rn. 42 Selbst wenn man davon ausginge, dass mit einer Haftentlassung aus der Sicherungshaft aufgrund eines Beschlusses, mit dem der Haftbefehl unter Weisungen außer Vollzug gesetzt wird, grundsätzlich eine Abschiebungsandrohung mit Fristsetzung erforderlich werden könnte (vgl. zur Frage der Erforderlichkeit einer Abschiebungsandrohung nach Entlassung aus der Strafhaft BVerwG, Beschl. v. 20.8.2009, NVwZ 2009, 1557, juris Rn 10;… VGH Kassel, Beschl. v. 5.3.1993, 12 TG 205/93, juris Rn. 4), wäre die Abschiebung der Klägerin ohne eine solche nicht zu beanstanden. - OVG Niedersachsen, 11.08.2010 - 11 LB 425/09
Ausweisung eines in Deutschland aufgewachsenen Ausländers mit minderjährigen …
Im Hinblick auf die in wesentlichen Grundzügen bereits in der genannten Verwaltungsvorschrift niedergelegten zeitlichen Regelfristen - danach sind die Wirkungen der Ausweisung zunächst auf ca. sieben Jahre zu befristen und nach Ablauf von vier Jahren kann über eine weitere Verkürzung entschieden werden -, bedarf es zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit der Ausweisung auch noch keiner aktuellen förmlichen Entscheidung darüber, in welchem zeitlichen Umfang genau die Wirkungen der Ausweisung (endgültig) befristet werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.8.2009 - 1 B 13/09 -, NVwZ 2009, 1557 f.). - VGH Bayern, 24.01.2011 - 10 ZB 10.243
Ausweisung eines vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländers
Sie unterliegt der vollen Überprüfung durch den Senat, denn es handelt sich dabei um eine Frage der Verhältnismäßigkeit der Ausweisung (vgl. BVerwG vom 20.8.2009 InfAuslR 2009, 445).Eine Abweichung liegt auch nicht im Hinblick auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. August 2009 (InfAuslR 2009, 445) vor.
- VGH Bayern, 28.05.2020 - 11 ZB 18.1139
Anordnung der Radwegbenutzungspflicht
Ein Rechtssatz ist jedoch nicht entscheidungstragend, wenn die relevanten Ausführungen - wie hier - im Rahmen der Hinweise für die Behandlung der Rechtssache nach Zurückverweisung enthalten sind (vgl. BVerwG, B.v. 20.8.2009 - 1 B 13.09 - NVwZ 2009, 1557 = juris Rn. 7;… OVG NW, B.v. 15.5.2000 - 21 A 3523/99.A - NVwZ 2000, 1430 = juris Rn. 7 ff. m.w.N.;… Seibert a.a.O. § 124 Rn. 173). - VG München, 17.02.2011 - M 25 K 10.1346 Ob eine Wiedereinreiseuntersagung schon zum Zeitpunkt der Ausweisung oder erst später zu befristen ist, ist jeweils einzelfallabhängig zu prüfen (BVerwG, Beschluss vom 20.08.2009, Az. 1 B 13.09).
Hierbei sind insbesondere das Ausmaß der vom Ausländer ausgehenden Gefahr, der Vorhersehbarkeit der zukünftigen Entwicklung dieser Gefahr und die schutzwürdigen Belange des Betroffenen und seiner Angehörigen zu berücksichtigen (BVerwG, Beschluss vom 20.08.2009, Az. 1 B 13.09).
- VG Stuttgart, 25.01.2010 - 11 K 3543/09
PKK als den Terrorismus unterstützende Vereinigung i.S.d. AufenthG 2004; …
- OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.2009 - 7 A 10881/09
Ausweisung eines straffällig gewordenen Ausländers der zweiten Generation
- VG Freiburg, 28.01.2010 - 4 K 817/08
Ausweisung: Beachtung bestehender familiärer Bindungen
- VGH Bayern, 28.05.2020 - 11 ZB 18.961
Anordnung von Radwegbenutzungspflichten
- BVerwG, 30.09.2009 - 1 B 20.09
Befristung - Auslegung - rechtliches Gehör - Inhalt des Anspruchs auf rechtliches …
- VG Frankfurt/Main, 28.07.2010 - 7 K 265/08
Unverhältnismäßigkeit einer Ausweisung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.10.2009 - 19 E 514/09
Befristung der Sperrwirkung einer Verlustfeststellung durch die Ausländerbehörde
- VG Düsseldorf, 12.07.2012 - 24 K 4202/12
Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen aufgrund Verurteilung zu einer …
- VG München, 06.07.2012 - M 24 K 12.2238
Prozesskostenhilfe; Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz; zur …
- VGH Bayern, 09.03.2011 - 10 ZB 10.1740
"Ist"-Ausweisung; (kein) besonderer Ausweisungsschutz; keine familiäre …
- VG München, 16.05.2012 - M 23 K 11.5868
Zwingende Ausweisung wegen dreijähriger Haftstrafe wegen Drogendelikten
- VG Würzburg, 30.05.2011 - W 7 K 10.748
Zwingende Ausweisung; Handel mit Betäubungsmitteln; Verhältnismäßigkeit
- VGH Bayern, 08.02.2010 - 10 ZB 09.1478
Ausweisung; Wiederholungsgefahr; Prognose; Verhältnismäßigkeit
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Rechtsprechung
| OVG Bremen, 25.02.2009 - 1 B 13/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
VwGO § 80 Abs. 5
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
VwGO § 80 Abs. 2 Nr. 4; VwGO § 80 Abs. 5
Vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), Suspensiveffekt, Ausweisung, Ablehnungsbescheid, Verlängerung, Aufenthaltserlaubnis, Sofortvollzug, Rechtsweggarantie - rechtsportal.de
VwGO § 80 Abs. 5
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit eines gegen die sofortige Vollziehung einer Ausweisung gerichteten Eilantrags bei bereits vollziehbarer Ausreisepflichtigkeit des Ausländers wegen Versagung der Aufenthaltserlaubnis
Verfahrensgang
- VG Bremen, 10.12.2008 - 4 V 3233/08
- OVG Bremen, 25.02.2009 - 1 B 13/09
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- OVG Bremen, 19.03.1998 - 1 BB 68/98
Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; Isolierter Antrag; Ausweisung; …
Auszug aus OVG Bremen, 25.02.2009 - 1 B 13/09
Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts vom 19.03.1998 - 1 BB 68/98 - NVwZ-RR 99, 2004, auf die das Verwaltungsgericht sich u. a. bezogen hat, betraf jedenfalls einen anders gelagerten Fall: Dort hatte der Antragsteller ausdrücklich keinen Eilrechtsschutz gegen die Versagung der Aufenthaltserlaubnis begehrt, sondern sich auf eine isolierte Überprüfung der sofortigen Vollziehung der Ausweisung beschränkt.
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