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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.10.1983 - 1 B 134.83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,957
BVerwG, 19.10.1983 - 1 B 134.83 (https://dejure.org/1983,957)
BVerwG, Entscheidung vom 19.10.1983 - 1 B 134.83 (https://dejure.org/1983,957)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Oktober 1983 - 1 B 134.83 (https://dejure.org/1983,957)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einbürgerung - Ausländer - Staatsanghörigkeit - Ermessen - Familienangehörige

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 6; RuStAG § 8; RuStAG § 9

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1984, 98
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 185.79

    Notwendigkeit eines staatlichen Interesses an der Einbürgerung - Einbürgerung …

    Auszug aus BVerwG, 19.10.1983 - 1 B 134.83
    Der Kläger macht geltend, das Berufungsurteil weiche von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. August 1981 - BVerwG 1 C 185.79 - (BVerwGE 64, 7 = NJW 1982, 538 [BVerwG 18.08.1981 - 1 C 185/79]) ab.

    Eine Abweichung liegt schon deswegen nicht vor, weil in dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht ausgesprochen worden ist, daß unter den vom Kläger hervorgehobenen Umständen "abweichend vom Regelfall hinreichende Gründe für die Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit sprechen oder ein öffentliches Interesse sonst die Einbürgerung unter Inkaufnahme von Doppelstaatsangehörigkeit angezeigt erscheinen läßt" (BVerwGE 64, 7 [12] = NJW 1982, 538 [BVerwG 18.08.1981 - 1 C 185/79] [539]).

    Soweit mit ihr zugleich die Frage aufgeworfen ist, ob das Ziel, Doppelstaatsangehörigkeit zu vermeiden, als ein gegen eine (zur Doppelstaatsangehörigkeit führende) Einbürgerung sprechendes staatliches Interesse im Rahmen des Ermessens nach § 8 RuStAG berücksichtigt werden darf, ist eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache nicht gegeben, weil diese Frage durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits im bejahenden Sinne geklärt ist (BVerwGE 64, 7 [10]).

    Auch die vom Kläger außerdem aufgeworfene Frage, wie für Einbürgerungsbegehren von Ausländern, die mit einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet sind, die Anwendungsbereiche der Einbürgerungsermächtigungen der §§ 8, 9 RuStAG voneinander abzugrenzen sind, ist, soweit sie vorliegend erheblich sein kann, durch das Senatsurteil vom 18. August 1981 - BVerwG 1 C 185.79 - (…a.a.O.) hinreichend geklärt.

  • BVerfG, 21.05.1974 - 1 BvL 22/71

    Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen

    Auszug aus BVerwG, 19.10.1983 - 1 B 134.83
    Die gemeinsame Bindung der Familienangehörigen an eine bestimmte staatliche Gemeinschaft bildet einen Teil ihrer engen Beziehungen und trägt dazu bei, den Zusammenhang in der Familie zu dokumentieren und zu stärken (BVerfGE 37, 217 [246]).
  • BVerfG, 30.11.1982 - 1 BvR 818/81

    "Hinkende Ehen"

    Auszug aus BVerwG, 19.10.1983 - 1 B 134.83
    Das stärkt den vom Schutz des Art. 6 GG ebenfalls erfaßten wirtschaftlichen Zusammenhalt der Familie (BVerfGE 62, 323 [332]).
  • BVerwG, 17.01.1975 - VI CB 133.74

    Verwirkung von beamtenrechtlichen Ansprüchen - Nichtzulassungsbeschwerde gegen …

    Auszug aus BVerwG, 19.10.1983 - 1 B 134.83
    Eine Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO liegt nur vor, wenn das Instanzgericht in einer Rechtsfrage anderer Auffassung ist, als sie vom Bundesverwaltungsgericht vertreten worden ist, also seiner Entscheidung einen (abstrakten) Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten Rechtssatz nicht übereinstimmt (Beschlüsse vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 128;… vom 7. März 1975 - BVerwG 6 CB 47.74 - Buchholz a.a.O. Nr. 130).
  • BVerwG, 17.05.1983 - 1 C 163.80

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Einbürgerung bei bestehender Ehe mit einem …

    Auszug aus BVerwG, 19.10.1983 - 1 B 134.83
    Sie ist dazu indessen grundsätzlich nicht verpflichtet, auch nicht wegen der unter dem Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG stehenden Ehe des Bewerbers mit einem deutschen Staatsangehörigen (vgl. ferner Urteil vom 17. Mai 1983 - BVerwG 1 C 163.80 - DVBl. 1987, 1005).
  • BVerwG, 07.03.1975 - VI CB 47.74

    Anforderungen an die Bezeichnung einer die Revision eröffnenden Divergenz

    Auszug aus BVerwG, 19.10.1983 - 1 B 134.83
    Eine Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO liegt nur vor, wenn das Instanzgericht in einer Rechtsfrage anderer Auffassung ist, als sie vom Bundesverwaltungsgericht vertreten worden ist, also seiner Entscheidung einen (abstrakten) Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten Rechtssatz nicht übereinstimmt (Beschlüsse vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 128; vom 7. März 1975 - BVerwG 6 CB 47.74 - Buchholz a.a.O. Nr. 130).
  • OVG Niedersachsen, 20.10.2008 - 10 LA 101/07

    Verletzung der Menschenwürde durch TV-Nachrichten- und Magazinsendung

    Eine Abweichung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO liegt dann vor, wenn das Verwaltungsgericht in einer Rechtsfrage anderer Auffassung ist als eines der in § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO genannten Gerichte (Divergenzgericht), d.h. seiner Entscheidung einen abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit einem in der Rechtsprechung des Divergenzgerichtes aufgestellten, die gleiche Rechtsfrage betreffenden abstrakten Rechtssatz nicht übereinstimmt (BVerwG, Beschluss vom 2. Juni 1988 - BVerwG 1 B 66.88 -, InfAuslR 1988, 316 ; Beschluss vom 19. Oktober 1983 - BVerwG 1 B 134.83 -, InfAuslR 1984, 13; Nds. Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 27. März 1997 - 12 M 1731/97 -, NVwZ 1997, 1225).
  • BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 30.81

    Einbürgerung - Asylberechtigter - Iran - Iranische Regierung - Staatsangehöriger …

    Für einen Einbürgerungsanspruch aus einem dieser Gesichtspunkte ist auch dann, wenn der Einbürgerungsbewerber mit einem Deutschen verheiratet und darüber hinaus asylberechtigt ist, kein Raum, wenn und solange davon ausgegangen werden kann, daß der Ausländer dem öffentlichen Interesse an der Vermeidung doppelter Staatsangehörigkeit zumutbar Rechnung tragen kann (vgl. dazu BVerwGE 67, 177 [183]; Beschluß vom 19. Oktober 1983 - BVerwG 1 B 134.83 - DVBl. 1984, 98).
  • OVG Niedersachsen, 27.03.1997 - 12 M 1731/97

    Berufung; Zulassung; Schwierigkeit der Sache; Indizierung eines …

    Eine derartige Abweichung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO n.F. liegt jedoch nur dann vor, wenn das Verwaltungsgericht in einer Rechtsfrage anderer Auffassung ist als eines der in § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO n.F. genannten Gerichte (Divergenzgericht), d.h. seiner Entscheidung einen abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit einem in der Rechtsprechung des Divergenzgerichtes aufgestellten, die gleiche Rechtsfrage betreffenden abstrakten Rechtssatz nicht übereinstimmt (BVerwG, Beschl. v. 2. Juni 1988 - 1 B 66.88 -, InfAuslR 1988, 316; Beschl. v. 19. Oktober 1983 - 1 B 134.83 -, InfAuslR 1984, 13
  • OVG Niedersachsen, 27.10.2008 - 10 LA 107/07

    Zu den verfahrensrechtlichen Anforderungen an die Beschlussfassung der KJM

    Eine Abweichung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO liegt dann vor, wenn das Verwaltungsgericht in einer Rechtsfrage anderer Auffassung ist als eines der in § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO genannten Divergenzgerichte, d.h. seiner Entscheidung einen abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit einem in der Rechtsprechung des Divergenzgerichtes aufgestellten, die gleiche Rechtsfrage betreffenden abstrakten Rechtssatz nicht übereinstimmt (BVerwG, Beschluss vom 2. Juni 1988 - BVerwG 1 B 66.88 -, InfAuslR 1988, 316 ; Beschluss vom 19. Oktober 1983 - BVerwG 1 B 134.83 -, InfAuslR 1984, 13; Nds. Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 27. März 1997 - 12 M 1731/97 -, NVwZ 1997, 1225).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.10.2006 - 5 B 1.05

    Rücknahme einer erschlichenen Einbürgerung

    Ehe und Familie gehören danach bei der Einbürgerungsentscheidung wegen der Auswirkungen, die eine Einbürgerung eines einzelnen Familienmitglieds bei der regelmäßig bestehenden engen Bindung zu den Familienangehörigen haben kann, wesensmäßig zu dem für die Einbürgerung maßgebenden Lebenssachverhalt (BVerwG, Beschlüsse vom 29. Juli 1985 - 1 B 78.85 -, Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 25; 19. Oktober 1983 - 1 B 134.83 -, Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 20; vgl. auch  Urteil vom 14. November 1989 - 1 C 5.89 -, Buchholz 130 § 8 Nr. 39; Beschluss vom 21. Mai 1974, - 1 BvL 22.71 und 21.72 -, BVerwGE 37, 217, 253;… Hailbronner, in: Hailbronner/Renner, Staatsangehörigkeitsrecht, 4. Aufl. 2005, § 8 StAG Rn. 86 ff.).
  • BVerwG, 31.01.1984 - 1 B 13.84

    Ausweisung eines Ausländers auf Grund generalpräventiver Gründe - Rüge der …

    In der Beschwerdebegründung muß dargetan werden, worin die Abweichung in der Beurteilung der Rechtsfrage bestehen soll (Beschlüsse vom 11. Oktober 1983 - BVerwG 1 B 130.83 - vom 19. Oktober 1983 - BVerwG 1 B 134.83 - [DVBl. 1984, 98] jeweils mit Nachweisen).
  • BVerwG, 02.03.1984 - 1 CB 11.84

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - …

    Eine solche Abweichung liegt nur vor, wenn das Instanzgericht in einer Rechtsfrage anderer Auffassung ist als das Bundesverwaltungsgericht, also seiner Entscheidung einen (abstrakten) Rechtssatz zugrunde legt, der mit einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten Rechtssatz nicht übereinstimmt; in der Beschwerdebegründung muß dargetan werden, mit welchem Rechtssatz das Berufungsgericht von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts abgewichen sein soll (Beschluß von 19. Oktober 1983 - BVerwG 1 B 134.83 - DVBl. 1984, 98).
  • BVerwG, 06.01.1986 - 1 B 137.85

    Vereinbarkeit einer Ausweisung mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - …

    Eine die Revision eröffnende Divergenz im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur vor, wenn das Berufungsgericht seiner Entscheidung einen (abstrakten) Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten Rechtssatz nicht übereinstimmt (vgl. z.B. Beschluß vom 19. Oktober 1983 - BVerwG 1 B 134.83 - DVBl. 1984, 98 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 27.03.1985 - 1 B 36.85

    Zulassung der Revision bei Abweichung des Berufungsurteils von einer Entscheidung …

    Eine Abweichung im Sinne dieser Vorschrift liegt nur vor, wenn das Instanzgericht in einer Rechtsfrage anderer Auffassung ist als das Bundesverwaltungsgericht, also seiner Entscheidung einen (abstrakten) Rechtssatz zugrunde legt, der mit einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten Rechtssatz nicht übereinstimmt; gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO muß in der Beschwerdebegründung dargetan werden, mit welchem Rechtssatz das Berufungsgericht von dem der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zugrundeliegenden Rechtssatz abgewichen sein soll (Beschluß vom 19. Oktober 1983 - BVerwG 1 B 134.83 - DVBl. 1984, 98).
  • OVG Niedersachsen, 02.07.1998 - 12 M 2938/98

    Divergenz zu NdsOVG - nicht zu einem anderen

    Eine derartige Abweichung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO liegt jedoch nur dann vor, wenn das Verwaltungsgericht in einer Rechtsfrage anderer Auffassung ist als eines der in § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO genannten Gerichte (Divergenzgericht), d.h. seiner Entscheidung einen abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit einem in der Rechtsprechung des Divergenzgerichtes aufgestellten, die gleiche Rechtsfrage betreffenden abstrakten Rechtssatz nicht übereinstimmt (BVerwG, Beschl. v. 2. Juni 1988 - 1 B 66.88 -, InfAuslR 1988, 316; Beschl. v. 19. Oktober 1983 - 1 B 134.83 -, InfAuslR 1984, 13;… Kanein/Renner, Ausländerrecht, 6. Aufl., § 78 AsylVfG Rn. 19 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.12.1985 - 1 B 114.85

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

  • OVG Schleswig-Holstein, 07.06.1991 - 4 L 186/91
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