Rechtsprechung
| BVerwG, 04.10.1995 - 1 B 138.95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit einer Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Anforderungen an die Prüfung der Staatsangehörigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 86 Abs. 1 § 173; ZPO § 293
Verwaltungsprozeßrecht: Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 20.06.1995 - 10 L 325/93
- BVerwG, 04.10.1995 - 1 B 138.95
Wird zitiert von ... (32) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 20.03.1989 - 1 B 43.89
Anwendung ausländischen Rechts - Nachprüfung im Revisionsverfahren
Auszug aus BVerwG, 04.10.1995 - 1 B 138.95
Dabei ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß es gemäß § 173 VwGO in Verbindung mit § 293 ZPO im Ermessen des Tatsachengerichts liegt, in welcher Weise es sich über das für seine Entscheidung maßgebende ausländische Recht und dessen Anwendung in der ausländischen Rechtspraxis die erforderliche Kenntnis verschafft (Beschluß vom 20. März 1989 - BVerwG 1 B 43.89 - Buchholz 130 § 3 RuStAG Nr. 2 S. 2 f.).
- BVerwG, 21.06.2006 - 6 C 19.06
Fortgeltung der DDR-Sportwetten-Lizenzen
Weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. Beschlüsse vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 n.F. VwGO Nr. 26 = NJW 1997, 3328 und vom 4. Oktober 1995 - BVerwG 1 B 138.95 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 271). - BVerwG, 31.08.2011 - 8 C 9.10
Feststellungsantrag; Klageziel; Rechtsschutzziel; Handwerker; Eintragungspflicht; …
Vor allem muss dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne dies von sich aus hätten aufdrängen müssen (Urteil vom 20. April 2004 - BVerwG 1 C 13.03 - BVerwGE 120, 298 = Buchholz 402.240 § 87 AuslG Nr. 2; Beschlüsse vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 n.F. VwGO Nr. 26 und vom 4. Oktober 1995 - BVerwG 1 B 138.95 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 271). - BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 8.05
Fun Game, Geldgewinnspiel, Unterhaltungsspielgerät, PEP-System.
Weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. Beschlüsse vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 n.F. VwGO Nr. 26 = NJW 1997, 3328 und vom 4. Oktober 1995 - BVerwG 1 B 138.95 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 271).
- BVerwG, 25.02.1997 - 4 NB 30.96
Verwaltungsprozeßrecht - Änderungs- oder Ergänzungsplan als Gegenstand eines …
Drängt sich ihm eine Sachaufklärung auf, so hat es von Amts wegen die erforderlichen Ermittlungen unabhängig davon anzustellen, ob das Vorbringen oder etwaige Beweisanträge der Beteiligten hierzu Anlaß bieten (vgl. statt vieler BVerwG, Beschluß vom 4. Oktober 1995 - BVerwG 1 B 138.95 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 271). - BVerwG, 21.09.2005 - 6 C 3.05
Berufsständische Versorgung; Berufsunfähigkeit; Eigentumsschutz; Rente; …
Weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 = NJW 1997, 3328 und vom 4. Oktober 1995 - BVerwG 1 B 138.95 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 271). - BVerwG, 14.10.2004 - 6 B 6.04
DDR; Parteien; verbundene juristische Personen; Treuhandvertrag; Vertragsrecht …
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ferner geklärt, dass es gemäß § 173 VwGO i.V.m. § 293 ZPO im Ermessen des Tatsachengerichts liegt, in welcher Weise es sich über das für seine Entscheidung maßgebende ausländische Recht und dessen Anwendung in der ausländischen Rechtspraxis die erforderliche Kenntnis verschafft (Beschluss vom 20. März 1989 - BVerwG 1 B 43.89 - Buchholz 130 § 3 RuStAG Nr. 2 S. 2 f. sowie Beschluss vom 4. Oktober 1995 - BVerwG 1 B 138.95 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 271). - BVerwG, 20.04.2004 - 1 C 13.03
Staatsangehörigkeit; Einbürgerung; doppelte Staatsangehörigkeit; Hinnahme von …
Weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 n.F. VwGO Nr. 26 = NJW 1997, 3328 und vom 4. Oktober 1995 - BVerwG 1 B 138.95 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 271). - BVerwG, 29.06.2001 - 1 B 131.00
Ablehnung von Beweisanträgen; Substantiierung Zeugenbeweisantrag; Ermittlung …
Die tatrichterliche Einschätzung des Berufungsgerichts, dass die vom Kläger benannten Strafvorschriften in seinem Falle ersichtlich nicht anwendbar seien, reicht zur Ablehnung des Beweisantrags ebenfalls nicht aus; sie läuft in der Tat, wie die Beschwerde geltend macht, auf eine Vorwegnahme des Beweisergebnisses hinaus, ohne dass das Berufungsgericht auch nur ansatzweise angibt, woher es seine Erkenntnisse für die Beurteilung des ausländischen Rechts und der ausländischen Rechtspraxis bezieht (vgl. hierzu etwa Urteil vom 17. Dezember 1996 - BVerwG 9 C 20.96 - NVwZ-RR 1997, 740 = InfAuslR 1997, 284; Beschluss vom 4. Oktober 1995 - BVerwG 1 B 138.95 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 172 = InfAuslR 1996, 21; Beschluss vom 22. Juni 1992 - BVerwG 9 B 20.92 - ). - BVerwG, 10.12.2004 - 1 B 12.04
Vereinfachtes Berufungsverfahren; Anhörungsmitteilung ohne Äußerungsfrist; …
Das Berufungsgericht hat seine Pflicht zur Gewährung rechtlichen Gehörs und Aufklärung des Sachverhalts von Amts wegen ferner auch dadurch verletzt, dass es die Frage der aserbaidschanischen Staatsangehörigkeit der Kläger nur anhand der zitierten ausländischen Rechtsvorschriften "aus eigener Rechtskunde" (BA S. 9) beurteilt hat, ohne die ausländische Rechtslage und Rechtspraxis zu ermitteln (vgl. Beschluss vom 25. Juni 2004 - BVerwG 1 B 230.03 - ; Beschluss vom 29. Juni 2001 - BVerwG 1 B 131.00 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 63 = NVwZ-RR 2002, 311; Beschluss vom 29. März 2000 - BVerwG 9 B 128.00 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 233; Beschluss vom 4. Oktober 1995 - BVerwG 1 B 138.95 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 172 = InfAuslR 1996, 21; Beschluss vom 18. Dezember 1991 - BVerwG 1 B 139.91 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 41). - BVerwG, 14.10.2004 - 6 B 7.04
Novum
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ferner geklärt, dass es gemäß § 173 VwGO i.V.m. § 293 ZPO im Ermessen des Tatsachengerichts liegt, in welcher Weise es sich über das für seine Entscheidung maßgebende ausländische Recht und dessen Anwendung in der ausländischen Rechtspraxis die erforderliche Kenntnis verschafft (Beschluss vom 20. März 1989 - BVerwG 1 B 43.89 - Buchholz 130 § 3 RuStAG Nr. 2 S. 2 f. sowie Beschluss vom 4. Oktober 1995 - BVerwG 1 B 138.95 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 271). - OVG Sachsen-Anhalt, 30.01.2008 - 3 L 75/06
Asyl und Abschiebungsschutz
- BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 9.05
Fun-Games ohne Bauartzulassung nicht erlaubt
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.03.2006 - 3 L 327/03
Staatenlose Kurden aus Syrien
- BVerwG, 10.12.2004 - 1 PKH 2.04
Vereinfachtes Berufungsverfahren; Anhörungsmitteilung ohne Äußerungsfrist; …
- BVerwG, 12.12.2012 - 3 PKH 8.12
Berufliche Rehabilitierung; Schutzumfang; Auslegung und Anwendung des DDR-Rechts
- OVG Sachsen-Anhalt, 23.11.2006 - 3 L 315/03
Syrien, Kurden, Staatenlose, gewöhnlicher Aufenthalt, Staatsangehörigkeit, …
- OVG Sachsen-Anhalt, 23.11.2006 - 3 L 334/04
- VG Düsseldorf, 26.10.2004 - 2 K 1372/02
Irak, Iran, Faili-Kurden, Schiiten, Staatenlose, Gruppenverfolgung, gewöhnlicher …
- VGH Bayern, 25.07.2014 - 10 ZB 14.633
Zwingende Ausweisung; besonderer Ausweisungsschutz; Kind mit deutscher …
- OVG Sachsen-Anhalt, 18.04.2007 - 3 L 354/03
- OVG Sachsen-Anhalt, 09.02.2007 - 3 L 103/05
- VG Braunschweig, 09.04.2002 - 6 A 260/01
Abschiebungsandrohung; Gruppenverfolgung; Kurde; Rechtspraxis; Staatenlose; …
- VG Braunschweig, 08.03.2002 - 6 A 141/00
Abschiebungsandrohung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; Asyl; …
- OVG Sachsen-Anhalt, 31.01.2007 - 3 L 483/03
- OVG Niedersachsen, 14.01.2003 - 2 LA 49/02
Ein aus Syrien stammender Kurde, dessen Asylberechtigung verneint wurde, kann mit …
- VG Hannover, 22.03.2011 - 10 A 1768/08
Einbürgerung, Staatsangehörigkeitsrecht, Prozesskostenhilfe, Wohngeld, …
- VG Hannover, 20.09.2010 - 10 A 7588/06
Einbürgerung; Mehrstaatigkeit; Nachregistrierung; türkisches Register
- VG Stuttgart, 08.07.2002 - 7 K 4197/01
Grenzen der Berücksichtigung von Straftaten bei der Einbürgerung
- VG Saarlouis, 23.07.2009 - 10 K 239/08
Syrien, staatenlos, Kurden, Untätigkeitsklage, Staatenlosen-Übereinkommen, …
- VG Halle, 31.08.2011 - 1 A 5/10
Zur Frage der Staatsangehörigkeit von Kurden aus Syrien und zur Anwendung des …
- VG Freiburg, 26.02.2003 - 2 K 975/01
Einbürgerung; Auslegung libanesischen Staatsangehörigkeitsrechts
- VG Stuttgart, 22.07.2003 - 7 K 5746/02
Doppelte Staatsangehörigkeit kein Hinderungsgrund für die Einbürgerung eines …
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