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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.12.1991 - 1 B 139.91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,1380
BVerwG, 18.12.1991 - 1 B 139.91 (https://dejure.org/1991,1380)
BVerwG, Entscheidung vom 18.12.1991 - 1 B 139.91 (https://dejure.org/1991,1380)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Dezember 1991 - 1 B 139.91 (https://dejure.org/1991,1380)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung durch Ablehnung einer beantragten Beweisaufnahme des Klägers - Einschränkung des Ermessens des Tatsachengerichts bei der Auswahl der Beweismittel - Ermessen des Gerichts bezüglich der Erforderlichkeit eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; VwGO § 86 Abs. 1
    Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht - Strafverfolgung von Rauschgifttätern in der Türkei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (24)Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung …

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1991 - 1 B 139.91
    Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung kann nur festgestellt werden, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich ergeben, daß dies nicht geschehen ist (Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 87; vgl. auch BVerfGE 47, 182 [BVerfG 01.02.1978 - 1 BvR 426/77]).
  • BVerwG, 21.07.1988 - 1 B 44.88

    Ausländer - Deutscher Ehegatte - Ermessenseinbürgerung - Ermittlung ausländischen …

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1991 - 1 B 139.91
    Als Verfahrensmangel kann insoweit nur gerügt werden, daß der Tatrichter seine Ermittlungspflicht nicht nachgekommen sei, insbesondere die Grenzen seines Ermessens nicht beachtet habe (BVerwGE 45, 357 [BVerwG 18.07.1974 - III C 4/73] , Beschluß vom 21. Juli 1988 - BVerwG 1 B 44.88 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 32; Beschluß vom 20. März 1989 - BVerwG 1 B 43.89 - Buchholz 130 § 3 RuStAG Nr. 2, Beschluß vom 28. Juni 1990 - BVerwG 9 B 15.90 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 224).
  • BVerwG, 19.12.1968 - VIII C 29.67

    Wehrdiensttauglichkeit trotz Krankheit - Abstufung der Tauglichkeitsgrade - …

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1991 - 1 B 139.91
    Das ist nur dann der Fall, wenn die zugrunde gelegten Erkenntnisquellen grobe Mängel oder in sich unlösbare Widersprüche aufweisen, wenn sich aus ihr selbst ein Zweifel an der Sachkunde oder der Unvoreingenommenheit ihres Verfassers ergibt oder wenn es sich um besonders schwierige Fachfragen handelt, die ein spezielles, bei den bisherigen Gutachtern nicht vorausgesetztes Fachwissen erfordern (BVerwGE 31, 149 [BVerwG 19.12.1968 - VIII C 29/67]; Beschluß vom 26. April 1988 - BVerwG 1 B 30.88 -).
  • BVerwG, 13.05.1976 - II C 26.74

    Auslegung des Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz (GG) - Zulässigkeit der Übertragung von …

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1991 - 1 B 139.91
    Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung kann nur festgestellt werden, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich ergeben, daß dies nicht geschehen ist (Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 87; vgl. auch BVerfGE 47, 182 [BVerfG 01.02.1978 - 1 BvR 426/77]).
  • BVerwG, 08.02.1983 - 9 C 598.82

    Asylgesuch - Politische Verfolgung - Zeugenbeweis - Ablehnungsgrund - …

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1991 - 1 B 139.91
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist das Ermessen des Tatsachengerichts bei der Auswahl der Beweismittel dadurch eingeschränkt, daß Beweisanträge zur Vernehmung von Zeugen nur abgelehnt werden dürfen, wenn das von einem Beteiligten angebotene Beweismittel schlechterdings untauglich ist, wenn es auf die Beweistatsache nicht ankommt oder wenn die Beweistatsache als wahr unterstellt werden kann (BVerwGE 39, 36 [BVerwG 27.10.1971 - V C 78/70]; Urteil vom 8. Februar 1983 - BVerwG 9 C 598.82 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 2).
  • BVerwG, 27.10.1971 - V C 78.70

    Vorliegen eines besonderen Kündigungsschutzes bei der Kündigung des …

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1991 - 1 B 139.91
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist das Ermessen des Tatsachengerichts bei der Auswahl der Beweismittel dadurch eingeschränkt, daß Beweisanträge zur Vernehmung von Zeugen nur abgelehnt werden dürfen, wenn das von einem Beteiligten angebotene Beweismittel schlechterdings untauglich ist, wenn es auf die Beweistatsache nicht ankommt oder wenn die Beweistatsache als wahr unterstellt werden kann (BVerwGE 39, 36 [BVerwG 27.10.1971 - V C 78/70]; Urteil vom 8. Februar 1983 - BVerwG 9 C 598.82 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 2).
  • BVerwG, 28.06.1990 - 9 B 15.90

    Umfang der eigenen Sachkunde des Tatsachengerichts

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1991 - 1 B 139.91
    Als Verfahrensmangel kann insoweit nur gerügt werden, daß der Tatrichter seine Ermittlungspflicht nicht nachgekommen sei, insbesondere die Grenzen seines Ermessens nicht beachtet habe (BVerwGE 45, 357 [BVerwG 18.07.1974 - III C 4/73] , Beschluß vom 21. Juli 1988 - BVerwG 1 B 44.88 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 32; Beschluß vom 20. März 1989 - BVerwG 1 B 43.89 - Buchholz 130 § 3 RuStAG Nr. 2, Beschluß vom 28. Juni 1990 - BVerwG 9 B 15.90 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 224).
  • BVerwG, 18.07.1974 - III C 4.73

    Zurücklassen von Wirtschaftsgütern bei der Aussiedlung - Wirksamkeit eines …

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1991 - 1 B 139.91
    Als Verfahrensmangel kann insoweit nur gerügt werden, daß der Tatrichter seine Ermittlungspflicht nicht nachgekommen sei, insbesondere die Grenzen seines Ermessens nicht beachtet habe (BVerwGE 45, 357 [BVerwG 18.07.1974 - III C 4/73] , Beschluß vom 21. Juli 1988 - BVerwG 1 B 44.88 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 32; Beschluß vom 20. März 1989 - BVerwG 1 B 43.89 - Buchholz 130 § 3 RuStAG Nr. 2, Beschluß vom 28. Juni 1990 - BVerwG 9 B 15.90 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 224).
  • BVerwG, 01.12.1987 - 1 C 85.86

    Klagebefugnis der Ehefrau gegen eine gegen ihren Ehemann gerichtete …

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1991 - 1 B 139.91
    Nach dem der Entscheidung des Berufungsgerichts zugrundeliegenden Senatsurteil vom 1. Dezember 1987 - BVerwG 1 C 85.86 - bedurfte es im Falle des Klägers der Aufklärung und Feststeilung, ob nach der in der Türkei üblichen Strafpraxis konkrete und ernsthafte Anhaltspunkte für eine erneute Bestrafung oder menschenunwürdige Behandlung des Klägers bestehen (UA S. 20).
  • BVerwG, 21.12.1990 - 1 B 30.90

    Darlegungsanforderungen einer Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision - …

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1991 - 1 B 139.91
    Es verletzt seine Aufklärungspflicht nur dann, wenn es sich eine ihm unmöglich zur Verfügung stehende Sachkunde zuschreibt oder seine Entscheidungsgründe auf mangelnde Sachkunde schließen lassen (Beschluß vom 20. Dezember 1988 - BVerwG 1 B 152.88 -, Beschluß vom 21. Dezember 1990 - BVerwG 1 B 30.90 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 127).
  • BVerwG, 20.03.1989 - 1 B 43.89

    Anwendung ausländischen Rechts - Nachprüfung im Revisionsverfahren

  • BVerwG, 26.04.1988 - 1 B 30.88

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

  • BVerwG, 20.12.1988 - 1 B 152.88

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Berücksichtigung von …

  • BVerwG, 18.01.1979 - 5 C 68.75

    Beweiswürdigung durch das Flurbereinigungsgericht

  • BVerwG, 28.09.1993 - 1 C 25.92

    palästinensische Mandatszugehörigkeit - 'Drei-Elemente-Lehre'

    Es verletzt seine Aufklärungspflicht, wenn es sich eine ihm unmöglich zur Verfügung stehende Sachkunde zuschreibt oder seine Entscheidungsgründe auf mangelnde Sachkunde schließen lassen (vgl. z.B. Beschluß vom 18. Dezember 1991 - BVerwG 1 B 139.91 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 41).
  • BVerwG, 14.10.2004 - 6 B 6.04

    DDR; Parteien; verbundene juristische Personen; Treuhandvertrag; Vertragsrecht …

    Abgesehen davon, dass sich das Oberverwaltungsgericht offenbar in der Lage gesehen hat, das insoweit einschlägige österreichische Steuerrecht anhand der ihm zur Verfügung stehenden juristischen Literatur selbst zu ermitteln, was ihm grundsätzlich frei steht (Beschluss vom 18. Dezember 1991 - BVerwG 1 B 139.91 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 41 ), übersieht die Beschwerde bei ihren Ausführungen zum Beruhen des Berufungsurteils auf dem geltend gemachten Verfahrensmangel, dass die Ausführungen des Berufungsgerichts zum österreichischen Steuerrecht für die Entscheidung nicht erheblich geworden sind.
  • BVerwG, 10.12.2004 - 1 B 12.04

    Vereinfachtes Berufungsverfahren; Anhörungsmitteilung ohne Äußerungsfrist; …

    Das Berufungsgericht hat seine Pflicht zur Gewährung rechtlichen Gehörs und Aufklärung des Sachverhalts von Amts wegen ferner auch dadurch verletzt, dass es die Frage der aserbaidschanischen Staatsangehörigkeit der Kläger nur anhand der zitierten ausländischen Rechtsvorschriften "aus eigener Rechtskunde" (BA S. 9) beurteilt hat, ohne die ausländische Rechtslage und Rechtspraxis zu ermitteln (vgl. Beschluss vom 25. Juni 2004 - BVerwG 1 B 230.03 - ; Beschluss vom 29. Juni 2001 - BVerwG 1 B 131.00 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 63 = NVwZ-RR 2002, 311; Beschluss vom 29. März 2000 - BVerwG 9 B 128.00 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 233; Beschluss vom 4. Oktober 1995 - BVerwG 1 B 138.95 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 172 = InfAuslR 1996, 21; Beschluss vom 18. Dezember 1991 - BVerwG 1 B 139.91 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 41).

    Der pauschale Hinweis auf eine eigene "Rechtskunde" des Gerichts, die sich offensichtlich nur auf die Kenntnis einschlägiger ausländischer Gesetzestexte und allgemeine Rechtskenntnisse beziehen soll und nicht auf spezielles richterliches Erfahrungswissen beispielsweise aus Gutachten und eigener Befassung mit dem ausländischen Recht (vgl. etwa Beschluss vom 18. Dezember 1991 a.a.O.; Beschluss vom 28. Juni 1990 - BVerwG 9 B 15.90 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 127 = NVwZ-RR 1990, 652 und allg. Beschluss vom 19. September 2001 - BVerwG 1 B 158.01 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 315; Beschluss vom 27. Februar 2001 - BVerwG 1 B 206.00 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 46), reicht zur prozessordnungsgemäßen Ablehnung eines substantiierten Beweisantrags zur Rechtslage und Rechtspraxis in Aserbaidschan nicht aus.

  • BVerwG, 13.10.2000 - 1 B 53.00

    Voraussetzungen für eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - …

    Als Verfahrensmangel kann insoweit nur gerügt werden, dass der Tatrichter seiner Ermittlungspflicht nicht nachgekommen sei, insbesondere die Grenzen seines Ermessens nicht beachtet habe (vgl. Urteil vom 28. September 1993 - BVerwG 1 C 25.92 - NVwZ 1994, 387; Beschluss vom 18. Dezember 1991 - BVerwG 1 B 139.91 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 41 m.w.N.).

    Die Beschwerde zeigt namentlich nichts dafür auf, dass diese vom Berufungsgericht verwerteten Erkenntnisquellen grobe Mängel wie z.B. Widersprüche aufweisen, dass sich Zweifel an der Sachkunde oder Voreingenommenheit derjenigen ergeben, die Stellung genommen haben oder dass diese nicht in ausreichendem Maße über ein hier erforderliches spezielles Fachwissen verfügen (vgl. auch Beschluss vom 18. Dezember 1991, a.a.O.).

  • BVerwG, 10.12.2004 - 1 PKH 2.04

    Vereinfachtes Berufungsverfahren; Anhörungsmitteilung ohne Äußerungsfrist; …

    Das Berufungsgericht hat seine Pflicht zur Gewährung rechtlichen Gehörs und Aufklärung des Sachverhalts von Amts wegen ferner auch dadurch verletzt, dass es die Frage der aserbaidschanischen Staatsangehörigkeit der Kläger nur anhand der zitierten ausländischen Rechtsvorschriften "aus eigener Rechtskunde" (BA S. 9) beurteilt hat, ohne die ausländische Rechtslage und Rechtspraxis zu ermitteln (vgl. Beschluss vom 25. Juni 2004 - BVerwG 1 B 230.03 - ; Beschluss vom 29. Juni 2001 - BVerwG 1 B 131.00 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 63 = NVwZ-RR 2002, 311; Beschluss vom 29. März 2000 - BVerwG 9 B 128.00 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 233; Beschluss vom 4. Oktober 1995 - BVerwG 1 B 138.95 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 172 = InfAuslR 1996, 21; Beschluss vom 18. Dezember 1991 - BVerwG 1 B 139.91 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 41).

    Der pauschale Hinweis auf eine eigene "Rechtskunde" des Gerichts, die sich offensichtlich nur auf die Kenntnis einschlägiger ausländischer Gesetzestexte und allgemeine Rechtskenntnisse beziehen soll und nicht auf spezielles richterliches Erfahrungswissen beispielsweise aus Gutachten und eigener Befassung mit dem ausländischen Recht (vgl. etwa Beschluss vom 18. Dezember 1991 a.a.O.; Beschluss vom 28. Juni 1990 - BVerwG 9 B 15.90 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 127 = NVwZ-RR 1990, 652 und allg. Beschluss vom 19. September 2001 - BVerwG 1 B 158.01 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 315; Beschluss vom 27. Februar 2001 - BVerwG 1 B 206.00 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 46), reicht zur prozessordnungsgemäßen Ablehnung eines substantiierten Beweisantrags zur Rechtslage und Rechtspraxis in Aserbaidschan nicht aus.

  • BVerwG, 14.10.2004 - 6 B 7.04

    Novum

    Abgesehen davon, dass sich das Oberverwaltungsgericht offenbar in der Lage gesehen hat, das insoweit einschlägige österreichische Steuerrecht an Hand der ihm zur Verfügung stehenden juristischen Literatur selbst zu ermitteln, was ihm grundsätzlich frei steht (Beschluss vom 18. Dezember 1991 - BVerwG 1 B 139.91 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 41 ), übersieht die Beschwerde bei ihren Ausführungen zum Beruhen des Berufungsurteils auf dem geltend gemachten Verfahrensmangel, dass die Ausführungen zum österreichischen Steuerrecht für die Entscheidung nicht erheblich geworden sind.
  • BVerwG, 22.05.2017 - 8 B 57.16

    Divergenzrüge; Enteignung; Entschädigungserfüllungsanspruch; Freistellung; …

    Bei dieser Rüge wird schon nicht in der nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO gebotenen Weise dargelegt, welche Ermittlungsmaßnahmen das Gericht hätte durchführen müssen, in welcher Weise die Beigeladene auf diesbezügliche Untersuchungsmaßnahmen hingewirkt hat, welches Ergebnis die unterbliebenen Untersuchungen erbracht hätten und aus welchen Gründen etwa die mangelnde Einholung eines Sachverständigengutachtens zu bestimmten Rechtsfragen ermessensfehlerhaft gewesen wäre (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1991 - 1 B 139.91 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 41).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2001 - 8 A 3664/01

    Bewertung der Erheblichkeit eines Beweisantrags in einem asylrechtlichen …

    Rn. 9 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1991 - 1 B 139.91 -, Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 41 m.w.N.

    Rn. 13 BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1991 - 1 B 139.91 -, Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 41 m.w.N.,.

  • BVerwG, 18.08.1995 - 1 B 55.95

    Gewährung von Prozesskostenhilfe - Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Als Verfahrensmangel kann insoweit nur gerügt werden, daß der Tatrichter seiner Ermittlungspflicht nicht nachgekommen sei, insbesondere die Grenzen seines Ermessens nicht beachtet habe (BVerwGE 45, 357 [BVerwG 18.07.1974 - III C 4/73]; Beschluß vom 21. Juli 1988 - BVerwG 1 B 44.88 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 32; Beschluß vom 20. März 1989 - BVerwG 1 B 43.89 - Buchholz 130 § 3 RuStAG Nr. 2; Beschluß vom 28. Juni 1990 - BVerwG 9 B 15.90 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 224 und Beschluß vom 18. Dezember 1991 - BVerwG 1 B 139.91 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 41).
  • BVerwG, 21.09.1994 - 1 B 131.93

    Darlegungserfordernis bei einer Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel …

    Das Berufungsgericht wäre dazu nur verpflichtet gewesen, wenn das zugrundegelegte Gutachten nebst Ergänzung erkennbar Mängel wie z.B. Widersprüche aufwiese, sich aus ihm Zweifel an der Sachkunde oder Unvoreingenommenheit des Sachverständigen ergäben oder wenn es sich um besonders schwierige Fachfragen handelte, die ein spezielles, bei dem bisherigen Gutachter nicht vorausgesetztes Fachwissen erfordern (BVerwGE 31, 149 ; 71, 38 ; Beschluß vom 18. Dezember 1991 - BVerwG 1 B 139.91 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 41 S. 17; Beschluß vom 24. März 1994 - BVerwG 1 B 96.92 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2003 - 8 A 3664/01
  • VG Augsburg, 14.04.2008 - Au 5 K 06.809

    Verpflichtungsklage auf Erteilung eines Bauvorbescheids zur Errichtung von …

  • BVerwG, 28.07.1993 - 4 B 120.93

    Darlegungsvoraussetzungen einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache im …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2012 - 1 A 229/10

    Anforderungen an den Nachweis der Ursächlichkeit eines Dienstunfalls bei …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2011 - 1 A 1871/09

    Erheblichkeit einer unter Beweis gestellten Tatsache und fehlende …

  • VGH Hessen, 23.05.1995 - 10 UZ 1349/95

    Zu den Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2017 - 11 A 796/17

    Gewährung wirksamen innerstaatlichen Schutzes vor Blutrache durch die Behörden in …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2002 - 15 A 592/02

    ANforderungen an eine Verbesserung der Fahrbahn

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2000 - 19 A 4573/99
  • BVerwG, 03.12.1997 - 1 B 134.97

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung - …

  • BVerwG, 26.04.1993 - 4 B 60.93

    Beiladung noch im Revisionsverfahren - Voraussetzungen einer notwendigen …

  • BVerwG, 24.03.1994 - 1 B 96.92

    Türkisches Rechtshilfeersuchen im Zusammenhang mit einem Strafverfahren wegen …

  • BVerwG, 26.05.1993 - 4 B 79.93

    Entscheidung des Tatsachengerichtes über die Verschaffung der erforderlichen …

  • BVerwG, 07.12.1993 - 1 B 135.92

    Auslegung eines Runderlasses des Ministers für Ernährung, Landwirtschaft und …

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