Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 07.08.2017 - 1 B 143/17 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Sachsen
BauGB § 34 Abs. 1, SächsDSchG § 12 Abs. 2
Baunachbarantrag; Denkmal; Umgebungsschutz - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wann übt ein Vorhaben erdrückende bzw. einmauernde Wirkung aus?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wann übt ein Vorhaben erdrückende bzw. einmauernde Wirkung aus? (IBR 2018, 100)
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 04.05.2017 - 4 L 203/17
- OVG Sachsen, 07.08.2017 - 1 B 143/17
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (14)
- OVG Sachsen, 19.12.2014 - 1 B 263/14
Baunachbarantrag, Rücksichtnahmegebot, Drittschutz
Auszug aus OVG Sachsen, 07.08.2017 - 1 B 143/17
Rn. 15 Es besteht zudem kein hinreichender Anhaltspunkt dafür, dass das Vorhaben aufgrund seiner Ausdehnung oder hinsichtlich seiner überbaubaren Grundstücksfläche rücksichtlos sein könnte (…BVerwG, Beschl. v. 19. Oktober 1995 - 4 B 215.95 -, juris Rn. 3; Senatsbeschl. v. 19. Dezember 2014 - 1 B 263/14 -, juris Rn. 7 f.).Dies korrespondiert mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, das Nachbarschutz gegen die Errichtung eines 12- geschossigen Hochhauses in einem Abstand von 15 m an der engsten Stelle zu einem 2 ½-geschossigen Gebäude (…vgl. BVerwG, Urt. v. 13. März 1981 - 4 C 1.78 -, BauR 1981, 354) bejaht hat (vgl. Senatsbeschl. v. 19. Dezember 2014 a. a. O.).
Dabei ist das Erscheinungsbild eines Denkmals in erster Linie sein von außen sichtbarer Teil, an dem der sachkundige Betrachter den Denkmalwert, der dem Denkmal innewohnt, abzulesen vermag (vgl. Senatsbeschl. v. 19. Dezember 2014 - 1 B 263/14 -, juris Rn. 14 und v. 22. September 2016 - 1 B 194/16 - juris Rn. 17, jeweils m. w. N.).
Bei der Frage, ob dies der Fall ist, ist § 2 Abs. 1 SächsDSchG heranzuziehen (vgl. Senatsbeschl. v. 19. Dezember 2014 a. a. O.), wonach Kulturdenkmale von Menschen geschaffene Sachen, Sachgesamtheiten, Teile und Spuren von Sachen einschließlich ihrer natürlichen Grundlagen, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen, städtebaulichen oder landschaftsgestaltenden Bedeutung im öffentlichen Interesse liegt, sind.
- BVerwG, 13.05.2014 - 4 B 38.13
Eigenart der näheren Umgebung; Grundstücksfläche, die überbaut werden soll.
Auszug aus OVG Sachsen, 07.08.2017 - 1 B 143/17
Bei der Bestimmung des zulässigen Maßes der baulichen Nutzung eines Grundstücks ist der Umkreis der zu beachtenden vorhandenen Bebauung "in der Regel" enger zu begrenzen als bei der Ermittlung des Gebietscharakters (BVerwG, Beschl. v. 13. Mai 2014 - 4 B 38.13 -, juris Rn. 7).Aus ihr ist der Rahmen abzuleiten, zu dem das Vorhaben in einer bestimmten Beziehung stehen muss (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13. Mai 2014 - a. a. O.-, juris Rn. 15 m. w. N;… Senatsurt. v. 3. Mai 2017 - 1 A 403/15 - juris Rn. 31).
- BVerwG, 16.06.2009 - 4 B 50.08
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache i.R.d. Zulassung einer Revision im …
Auszug aus OVG Sachsen, 07.08.2017 - 1 B 143/17
Es ist nämlich nicht erkennbar, dass der Betrachter sie nicht oder nur am Rande wahrnehmen kann (BVerwG, Beschl. v. 16 Juni 2009 - 4 B 50.08 -, juris Rn. 6).
- BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78
Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar - …
Auszug aus OVG Sachsen, 07.08.2017 - 1 B 143/17
Dies korrespondiert mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, das Nachbarschutz gegen die Errichtung eines 12- geschossigen Hochhauses in einem Abstand von 15 m an der engsten Stelle zu einem 2 ½-geschossigen Gebäude (vgl. BVerwG, Urt. v. 13. März 1981 - 4 C 1.78 -, BauR 1981, 354) bejaht hat (…vgl. Senatsbeschl. v. 19. Dezember 2014 a. a. O.). - BVerwG, 11.03.1994 - 4 B 53.94
Bauplanungsrecht: Bebauung in geschlossener Bauweise und Abstandsflächen nach …
Auszug aus OVG Sachsen, 07.08.2017 - 1 B 143/17
Zum einen sind - wie vom Verwaltungsgericht zutreffend angenommen - Regelungen über das Maß der baulichen Nutzung, über die Bauweise und die Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, bereits nicht nachbarschützend (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11. März 1994, UPR 1994, 267; Beschl. v. 19. Oktober 1995, NVwZ 1996, 888; BayVGH, Beschl. v. 6. November 2008 - 14 ZB 08.2327 -, juris). - BVerwG, 19.10.1995 - 4 B 215.95
Baurechtlicher Nachbarschutz - Unbeplanter Innenbereich - Rücksichtnahmegebot - …
Auszug aus OVG Sachsen, 07.08.2017 - 1 B 143/17
Rn. 15 Es besteht zudem kein hinreichender Anhaltspunkt dafür, dass das Vorhaben aufgrund seiner Ausdehnung oder hinsichtlich seiner überbaubaren Grundstücksfläche rücksichtlos sein könnte (BVerwG, Beschl. v. 19. Oktober 1995 - 4 B 215.95 -, juris Rn. 3;… Senatsbeschl. v. 19. Dezember 2014 - 1 B 263/14 -, juris Rn. 7 f.). - VGH Bayern, 18.07.2013 - 22 B 12.1741
Klage gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windkraftanlage …
Auszug aus OVG Sachsen, 07.08.2017 - 1 B 143/17
Das ist insbesondere der Fall, wenn sich diese in einem Denkmalschutzgebiet i. S. d. § 21 SächsDSchG befinden, oder sie architektonisch in einer gewollten und gewachsenen Blickbeziehung zueinander stehen, auf diese Weise historische soziale Beziehungen ihrer Erbauer untereinander sichtbar machen und das Ortsbild maßgeblich prägen (SächsOVG, Beschl. v. 20. September 2011 - 1 B 157/11 - juris Rn. 9 - vgl. hierzu auch BayVGH, Urt. v. 18. Juli 2013 - 22 B 12.1741 -, juris). - VGH Bayern, 25.06.2013 - 22 B 11.701
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zweier Windkraftanlagen
Auszug aus OVG Sachsen, 07.08.2017 - 1 B 143/17
Dies ist der Fall, wenn es bewusst in eine bestimmte Landschaft "hineinkomponiert" oder seine Umgebung so gestaltet wurde, dass sie sich ihrerseits auf das Denkmal bezieht, um die mit ihm verfolgte künstlerische Absicht zu verdeutlichen oder zu verstärken (BayVGH, Urt. v. 25. Juni 2013 - 22 B 11.701 -, juris Leitsatz 2). - OVG Sachsen, 04.08.2014 - 1 B 56/14
Baugenehmigung, Denkmalwürdigkeit, Erscheinungsbild, Kulturdenkmal
Auszug aus OVG Sachsen, 07.08.2017 - 1 B 143/17
In einem bebauten innerstädtischen Wohngebiet müssen Nachbarn grundsätzlich hinnehmen, dass Grundstücke innerhalb des durch das Bauplanungs- und das Bauordnungsrecht vorgegebenen Rahmens baulich ausgenutzt werden und damit auch gewisse Einsichten - u. a. von Fenstern und Balkonanlagen - in ihr eigenen Grundstück verbunden sein können (vgl. Senatsbeschl. v. 14. August 2014 - 1 B 56/14 -, juris Rn. 19 m. w. N.). - VGH Bayern, 06.11.2008 - 14 ZB 08.2327
Maßgeblicher Zeitpunkt für Nachbaranfechtung einer Baugenehmigung bei …
Auszug aus OVG Sachsen, 07.08.2017 - 1 B 143/17
Zum einen sind - wie vom Verwaltungsgericht zutreffend angenommen - Regelungen über das Maß der baulichen Nutzung, über die Bauweise und die Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, bereits nicht nachbarschützend (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11. März 1994, UPR 1994, 267; Beschl. v. 19. Oktober 1995, NVwZ 1996, 888; BayVGH, Beschl. v. 6. November 2008 - 14 ZB 08.2327 -, juris). - OVG Sachsen, 22.09.2016 - 1 B 194/16
Baugenehmigung, Nachbarschutz; Denkmal, Umgebungsschutz
- OVG Sachsen, 20.09.2011 - 1 B 157/11
Gebietsbewahrungsanspruch, Denkmalschutz, drittschützende Wirkung
- OVG Sachsen, 03.05.2017 - 1 A 403/15
Baugenehmigung; Innenbereich; Bescheidungswiderspruchsbescheid; Gemeinde; …
- OVG Sachsen, 21.05.2013 - 1 B 260/12
- OVG Sachsen, 30.07.2020 - 1 A 23/17
Baugenehmigung; Genehmigungsfiktion; Vollständigkeitsbescheinigung; Innenbereich
In einem bebauten innerstädtischen Wohngebiet müssen Nachbarn grundsätzlich hinnehmen, dass Grundstücke innerhalb des durch das Bauplanungs- und das Bauordnungsrecht vorgegebenen Rahmens baulich ausgenutzt werden und damit auch gewisse Einsichten - u. a. von Fenstern, Terrassen- und Balkonanlagen - in ihr eigenen Grundstück verbunden sein können (vgl. Senatsbeschl. v. 7. August 2017 - 1 B 143/17 -, juris Rn. 18). - OVG Sachsen, 08.06.2020 - 1 B 78/20
Baugenehmigung; Gebietserhaltungsanspruch; Rücksichtnahmegebot; …
Über einen solchen Anspruch können die grundsätzlich nicht nachbarschützenden (vgl. Senatsbeschl. v. 7. August 2017 - 1 B 143/17 -, juris Rn. 14 m. w. N.) Regelungen bzgl. des Maßes der baulichen Nutzung und der überbaubaren Grundstücksfläche aus § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB nicht quasi durch "die Hintertür" mittels § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO in die nachbarschützende Art der baulichen Nutzung hineingelesen werden.Die Regelungen über das Maß der baulichen Nutzung und die Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, sind nicht nachbarschützend (vgl. Senatsbeschl. v. 7. August 2017 a. a. O.), so dass ihre etwaige Verletzung nicht mit der Verletzung von Rechten des Antragstellers korrespondieren würde.
- OVG Sachsen, 23.06.2025 - 1 A 323/23
Baunachbarklage; Bauvorbescheid; maßgeblicher Zeitpunkt der Sachlage; …
Für die Annahme der abriegelnden bzw. erdrückenden Wirkung eines Nachbargebäudes besteht grundsätzlich jedoch dann kein Raum, wenn dessen Baukörper nicht erheblich höher ist als der des betroffenen Gebäudes (Senatsbeschl. v. 7. August 2017 - 1 B 143/17 -, juris Rn. 16;… Senatsbeschl. v. 19. Dezember 2014 - 1 B 263/14 -, juris Rn. 8 unter Hinweis auf BayVGH, Beschl. v. 12. September 2013 - 2 CS 13.1351 -, juris Rn. 5).Nach Rechtsprechung des Senats müssen Nachbarn in einem bebauten innerstädtischen Wohngebiet es grundsätzlich hinnehmen, dass Grundstücke innerhalb des durch das Bauplanungs- und das Bauordnungsrecht vorgegebenen Rahmens baulich ausgenutzt werden und damit auch gewisse Einsichten - u. a. von Fenstern, Terrassen- und Balkonanlagen - in ihr eigenes Grundstück verbunden sein können (Senatsbeschl. v. 7. August 2017 - 1 B 143/17 -, juris Rn. 18.;… Senatsurt. v. 30. Juli 2020 - 1 A 23/17 -, juris Rn. 49).
- OVG Sachsen-Anhalt, 07.02.2025 - 2 M 108/24
Anfechtung einer Baugenehmigung
Hauptkriterien bei der Beurteilung einer erdrückenden Wirkung sind unter anderem die Höhe des Bauvorhabens und seine Länge sowie die Distanz der baulichen Anlage in Relation zur Nachbarbebauung; Voraussetzung einer erdrückenden Wirkung ist, dass das genehmigte Gebäude nach Höhe, Länge und Volumen erheblich größer bzw. höher ist als das Nachbargebäude (…Urteil des Senats vom 8. August 2024 - 2 K 106/22 - juris Rn. 9 ;… Beschluss des Senats vom 7. August 2017 - 2 M 64/17 - juris Rn. 16 ; VGH BW…, Urteil vom 15. September 2015 - 3 S 975/14 - juris Rn. 29; BayVGH…, Beschluss vom 22. Juli 2020 - 9 CS 20.1083 - juris Rn. 15; SächsOVG, Beschluss vom 7. August 2017 - 1 B 143/17 - juris Rn. 16). - OVG Sachsen, 24.06.2025 - 1 B 87/25
Baunachbarstreit; vorläufiger Rechtsschutz; Solarpark im Außenbereich; Gebot der …
Für die Annahme der abriegelnden bzw. erdrückenden Wirkung eines Nachbargebäudes besteht grundsätzlich jedoch dann kein Raum, wenn dessen Baukörper nicht erheblich höher ist als der des betroffenen Gebäudes (Senatsbeschl. v. 7. August 2017 - 1 B 143/17 -, juris Rn. 16;… Senatsbeschl. v. 19. Dezember 2014 - 1 B 263/14 -, juris Rn. 8 unter Hinweis auf BayVGH, Beschl. v. 12. September 2013 - 2 CS 13.1351 -, juris Rn. 5). - OVG Sachsen, 20.07.2021 - 1 A 1040/19
Vorbescheid; Verlängerung; Auslegung denkmalschutzrechtlicher Zustimmung
Das Erscheinungsbild eines Denkmals ist in erster Linie sein von außen sichtbarer Teil, an dem der sachkundige Betrachter den Denkmalwert, der dem Denkmal innewohnt, abzulesen vermag (…vgl. Senatsurt. v. 7. November 2019 a. a. O., juris Rn. 50; Senatsbeschl. v. 7. August 2017 - 1 B 143/17 -, juris Rn. 20 und v. 22. September 2016 - 1 B 194/16 - juris Rn. 17 jeweils m. w. N.). - OVG Sachsen, 02.01.2023 - 1 A 447/22
Nachbarklage; Baugenehmigung; Gemengelage; Nutzungsart; Erschließung; …
Rn. 11 Soweit die Kläger das Nichteinfügen des Vorhabens nach dem Maß der baulichen Nutzung kritisieren, konzentrieren sie sich auf dessen - im Falle ihres Vorliegens gegen das Rücksichtnahmegebot verstoßende - erdrückende Wirkung (vgl. zur erdrückenden Wirkung: Senatsbeschl. v. 7. August 2017 - 1 B 143/17 -, juris Rn. 16). - OVG Sachsen, 28.08.2017 - 1 A 131/16
Baunachbarklage; vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren; Prüfungsumfang; …
Insoweit geht der Senat mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…grundlegend Urt. v. 21. April 2009 - 4 C 3.08 -, BVerwGE 133, 347 juris) davon aus, dass Denkmaleigentümern ein letztlich verfassungsrechtlich abgeleitetes Abwehrrecht gegen erhebliche Beeinträchtigungen ihres Kulturdenkmals zukommt, das mit der eigentumsgestaltenden (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG, Art. 31 Abs. 1 Satz 2 SächsVerf) Erhaltungspflicht am Denkmal korrespondiert (…vgl. etwa Senatsbeschlüsse v. 19. Dezember 2014 - 1 B 263/14 -, juris Rn. 14; v. 22. September 2016 - 1 B 194/16 -, juris Rn. 17 und v. 7. August 2017 - 1 B 143/17 -, juris Rn. 19 ff. m. w. N.). - OVG Sachsen, 07.11.2019 - 1 A 676/17
Kulturdenkmal; Eingriff; Genehmigungsfähigkeit; Vorbescheid
Rn. 50 Das Erscheinungsbild eines Denkmals ist in erster Linie sein von außen sichtbarer Teil, an dem der sachkundige Betrachter den Denkmalwert, der dem Denkmal innewohnt, abzulesen vermag (vgl. Senatsbeschl. v. 7. August 2017 - 1 B 143/17 -, juris Rn. 20, 19. - OVG Sachsen, 28.01.2021 - 1 A 1290/18
Denkmaleigenschaft; Ziergarten; geschichtliche Bedeutung; städtebauliche …
Dabei ist das Erscheinungsbild eines Denkmals in erster Linie sein von außen sichtbarer Teil, an dem der sachkundige Betrachter den Denkmalwert, der dem Denkmal innewohnt, abzulesen vermag (vgl. Senatsbeschl. v. 7. August 2017 - 1 B 143/17 -, juris Rn. 20, v. 22. September 2016 - 1 B 194/16 - juris Rn. 17 sowie v. 19. Dezember 2014 - 1 B 263/14 -, juris Rn. 14, jeweils m. w. N.). - OVG Sachsen, 27.05.2020 - 1 B 95/20
Denkmal; Umgebungsschutz; Nachbarschutz
- VG Ansbach, 19.10.2020 - AN 9 S 20.01442
Eilantrag des Nachbarn gegen Mehrfamilienhaus
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BVerwG, 23.10.2017 - 1 B 143.17, 1 PKH 85.17, 1 B 143.17, 1 PKH 85.17 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- Wolters Kluwer
Prognosemaßstäbe und Beweislastgrundsätze im Asylverfahren; Unterschiede bei der tatsächlichen Bewertung identischer Tatsachengrundlagen durch Oberverwaltungsgerichte bzw.Verwaltungsgerichtshöfe; Bindung des Revisionsgerichts an die tatsächlichen Feststellungen des ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Prognosemaßstäbe und Beweislastgrundsätze im Asylverfahren; Unterschiede bei der tatsächlichen Bewertung identischer Tatsachengrundlagen durch Oberverwaltungsgerichte bzw.Verwaltungsgerichtshöfe; Bindung des Revisionsgerichts an die tatsächlichen Feststellungen des ...
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Trier, 09.09.2016 - 1 K 2441/16
- OVG Rheinland-Pfalz, 08.08.2017 - 1 A 11634/16
- BVerwG, 23.10.2017 - 1 B 143.17, 1 PKH 85.17, 1 B 143.17, 1 PKH 85.17
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 14.11.2016 - 2 BvR 31/14
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …
Auszug aus BVerwG, 23.10.2017 - 1 B 143.17
Rn. 6 Anderes folgt auch nicht aus dem Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14. November 2016 (2 BvR 31/14 - InfAuslR 2017, 75). - BVerwG, 01.04.2014 - 1 B 1.14
Aufenthaltsrecht eines Kindes bei Aufenthalt aus humanitären Gründen der Eltern; …
Auszug aus BVerwG, 23.10.2017 - 1 B 143.17
Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist bzw. aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - AuAS 2014, 110 und vom 10. März 2015 - 1 B 7.15 - juris). - BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 14.10
Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; unionsrechtlich …
Auszug aus BVerwG, 23.10.2017 - 1 B 143.17
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 8. September 2011 - 10 C 14.10 - BVerwGE 140, 319 Rn. 28 - zur Feststellung einer extremen Gefahrenlage) haben sich allerdings die Berufungsgerichte nach § 108 VwGO (erkennbar) mit abweichenden Tatsachen- und Lagebeurteilungen anderer Oberverwaltungsgerichte/Verwaltungsgerichtshöfe auseinanderzusetzen.
- BVerwG, 10.03.2015 - 1 B 7.15
Nachweis systemischer Mängel beim Asylverfahren und bei den Aufnahmebedingungen …
Auszug aus BVerwG, 23.10.2017 - 1 B 143.17
Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist bzw. aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - AuAS 2014, 110 und vom 10. März 2015 - 1 B 7.15 - juris). - BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 46.84
Berufung - Zulassung - Bedeutung der Rechtssache - Verallgemeinerungsfähig - …
Auszug aus BVerwG, 23.10.2017 - 1 B 143.17
Rn. 5 Für die Zulassung der Revision reicht, anders als für die Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung nach § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO/§ 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG (BVerwG, Urteil vom 31. Juli 1984 - 9 C 46.84 - BVerwGE 70, 24 ), eine Tatsachenfrage grundsätzlicher Bedeutung nicht aus. - BVerwG, 23.09.2011 - 1 B 19.11
Ausweisung wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung; …
Auszug aus BVerwG, 23.10.2017 - 1 B 143.17
Ein Verfahrensfehler kann ausnahmsweise dann gegeben sein, wenn die Beweiswürdigung objektiv willkürlich ist, gegen die Denkgesetze verstößt oder einen allgemeinen Erfahrungssatz missachtet (BVerwG, Beschlüsse vom 25. Juni 2004 - 1 B 249.03 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 284 und vom 23. September 2011 - 1 B 19.11 - juris, jeweils m.w.N.). - BVerwG, 24.04.2017 - 1 B 70.17
Asylantrag; Auslandsaufenthalt; Divergenz; Flüchtlingsschutz; Grundsätzliche …
Auszug aus BVerwG, 23.10.2017 - 1 B 143.17
Rn. 8 Weder mit der so formulierten Frage noch mit dem Hinweis auf die in dieser Frage im Ergebnis divergierende Rechtsprechung verschiedener Obergerichte, deren "Argumentationsketten" sich die Kläger teils zu eigen machen, oder den Ausführungen zu dem individuellen Verfolgungsschicksal des Klägers zu 1 sowie zu der Tatsachen- und Beweiswürdigung des Oberverwaltungsgerichts bezeichnet die Beschwerde eine klärungsfähige Rechtsfrage (siehe auch BVerwG, Beschluss vom 24. April 2017 - 1 B 70.17 - juris). - BVerwG, 25.06.2004 - 1 B 249.03
Verletzung des Grundsatzes der freien Beweiswürdigung; Überziehung des nach § 51 …
Auszug aus BVerwG, 23.10.2017 - 1 B 143.17
Ein Verfahrensfehler kann ausnahmsweise dann gegeben sein, wenn die Beweiswürdigung objektiv willkürlich ist, gegen die Denkgesetze verstößt oder einen allgemeinen Erfahrungssatz missachtet (BVerwG, Beschlüsse vom 25. Juni 2004 - 1 B 249.03 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 284 und vom 23. September 2011 - 1 B 19.11 - juris, jeweils m.w.N.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".