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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 25.01.2023 - 1 B 165/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,958
OVG Saarland, 25.01.2023 - 1 B 165/22 (https://dejure.org/2023,958)
OVG Saarland, Entscheidung vom 25.01.2023 - 1 B 165/22 (https://dejure.org/2023,958)
OVG Saarland, Entscheidung vom 25. Januar 2023 - 1 B 165/22 (https://dejure.org/2023,958)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 155 BGB, § 25 Abs 1 GlüStVtr SL 2021, § 1 Abs 1 SpielhG SL, § 3 Abs 2 Nr 2 SpielhG SL, § 13 VwVfG SL
    Zur Auslegung eines Prozessvergleichs, nach dem ein Spielhallenbetreiber verpflichtet ist, eine Spielhalle zu schließen, und ein neuerlicher Erlaubnisantrag (nur) zulässig ist, wenn sich die Sach- oder Rechtslage ändert; zur Kohärenz des Mindestabstandsgebots im ...

  • vdai.de PDF

    Die Regulierung terrestrischer Spielhallen stellt im Vergleich zu anderen, seit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags 2021 zulässigen Spielformen (insbesondere virtuelles Automatenspiel) keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung dar. Auch folgt aus der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung eines Prozessvergleichs i.R.d. Schließungsverpflichtung einer Spielhalle; Kohärenz des Mindestabstandsgebots im Spielhallenrecht nach Zulassung des virtuellen Automatenspiels

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (11)

  • OVG Hamburg, 18.08.2021 - 4 Bs 193/21

    Spielhalle; Betriebsuntersagungs- und Schließungsverfügung gemäß § 15 Abs. 2 GewO

    Auszug aus OVG Saarland, 25.01.2023 - 1 B 165/22
    Wie das Verwaltungsgericht im Einzelnen zutreffend dargelegt hat - und worauf der Senat Bezug nimmt -, geht die Legalisierung des Online-Automatenspiels einher mit bereichsspezifischen, im Lichte des Kohärenzgebots hinreichend strengen Vorgaben zum Spielerschutz.[so auch VGH Mannheim, Urteil vom 10.2.2022 - 6 S 1922/20 -, juris Rn. 71 ff.; OVG Bautzen, Beschluss vom 14.4.2022 - 6 A 370/21 -, juris Rn. 7 f.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 4.8.2021 - 11 ME 164/21 -, juris Rn. 33; OVG Hamburg, Beschluss vom 18.8.2021 - 4 Bs 193/21 -, juris Rn. 32 ff.; a.A. Hartmann/Schaaf, NVwZ 2022, 1242, 1245][so auch VGH Mannheim, Urteil vom 10.2.2022 - 6 S 1922/20 -, juris Rn. 71 ff.; OVG Bautzen, Beschluss vom 14.4.2022 - 6 A 370/21 -, juris Rn. 7 f.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 4.8.2021 - 11 ME 164/21 -, juris Rn. 33; OVG Hamburg, Beschluss vom 18.8.2021 - 4 Bs 193/21 -, juris Rn. 32 ff.; a.A. Hartmann/Schaaf, NVwZ 2022, 1242, 1245] Die Richtigkeit dieser Annahme erschüttert auch der wiederholte Hinweis des Antragstellers auf ein höheres Suchtpotential virtueller Automatenspiele wegen (unter anderem) eines besonders leichten Zugangs sowie wegen fehlender sozialer Kontrolle der Spieler nicht.

    Die Verfügbarkeit des Online-Glücksspiels wird zudem durch Regelungen zur Verhinderung parallelen Spielens bei verschiedenen Anbietern und die Wartezeiten bei einem Anbieterwechsel (§ 6h GlüStV 2021) eingegrenzt.[OVG Hamburg, Beschluss vom 18.8.2021 - 4 Bs 193/21 -, juris Rn. 36 m.w.N.][OVG Hamburg, Beschluss vom 18.8.2021 - 4 Bs 193/21 -, juris Rn. 36 m.w.N.] Dass diese Vorgaben im Lichte des Kohärenzgebots ungenügend wären, folgt aus der Beschwerdebegründung nicht, zumal dem Gesetzgeber in diesem Zusammenhang - wie in der angefochtenen Entscheidung zutreffend dargestellt - ein Beurteilungs- und Prognosespielraum zukommt, dessen Überschreitung der Antragsteller nicht unter Verweis auf seine eigene, abweichende Einschätzung darzulegen vermag.

  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für …

    Auszug aus OVG Saarland, 25.01.2023 - 1 B 165/22
    Abgesehen davon, dass der gerügte Umstand, die behauptete "geringere" Suchtgefahr des Glücksspiels in Spielhallen, - als gegeben unterstellt - nicht erst nach Abschluss des Vergleichs eingetreten sein dürfte, ist in der Rechtsprechung bereits geklärt, dass das im Wesentlichen auf den Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag zurückgehende Abstandsgebot im Saarländischen Spielhallengesetz verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist.[siehe nur BVerfG, Beschluss vom 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, juris][siehe nur BVerfG, Beschluss vom 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, juris] Daran ist in Ansehung der Beschwerde festzuhalten.
  • BGH, 10.06.2016 - V ZR 295/14

    Beweiskraft öffentlicher Urkunden: Widerlegung eines notariellen Vertrages durch …

    Auszug aus OVG Saarland, 25.01.2023 - 1 B 165/22
    Denn dafür genügt es nicht, dass eine Vergleichspartei ihrer Erklärung (wie hier) einen Sinn beimisst, der vom objektiven, durch Auslegung nach dem Empfängerverständnis ermittelten Erklärungsgehalt abweicht.[vgl. etwa BGH, Urteil vom 10.6.2016 - V ZR 295/14 -, juris Rn. 14; VGH München, Urteil vom 21.3.2019 - 13 A 18.1676 -, juris Rn. 31][vgl. etwa BGH, Urteil vom 10.6.2016 - V ZR 295/14 -, juris Rn. 14; VGH München, Urteil vom 21.3.2019 - 13 A 18.1676 -, juris Rn. 31] Hätte der zum Zeitpunkt des Vergleichsschlusses anwaltlich vertretene Antragsteller seine Regelungsvorstellung zum Gegenstand einer verbindlichen Abrede machen wollen, wäre es angesichts der Unvereinbarkeit dieser Vorstellung mit dem objektivem Erklärungsgehalt des Vergleichs vom 16.2.2021 auch in Ansehung des behaupteten Telefonats (sein Bestehen unterstellt) fallbezogen an ihm gewesen, auf eine entsprechende Änderung des Vergleichstextes hinzuwirken.
  • VGH Bayern, 21.03.2019 - 13 A 18.1676

    Flurbereinigungsverfahren - Kein Anspruch auf Fortführung des …

    Auszug aus OVG Saarland, 25.01.2023 - 1 B 165/22
    Denn dafür genügt es nicht, dass eine Vergleichspartei ihrer Erklärung (wie hier) einen Sinn beimisst, der vom objektiven, durch Auslegung nach dem Empfängerverständnis ermittelten Erklärungsgehalt abweicht.[vgl. etwa BGH, Urteil vom 10.6.2016 - V ZR 295/14 -, juris Rn. 14; VGH München, Urteil vom 21.3.2019 - 13 A 18.1676 -, juris Rn. 31][vgl. etwa BGH, Urteil vom 10.6.2016 - V ZR 295/14 -, juris Rn. 14; VGH München, Urteil vom 21.3.2019 - 13 A 18.1676 -, juris Rn. 31] Hätte der zum Zeitpunkt des Vergleichsschlusses anwaltlich vertretene Antragsteller seine Regelungsvorstellung zum Gegenstand einer verbindlichen Abrede machen wollen, wäre es angesichts der Unvereinbarkeit dieser Vorstellung mit dem objektivem Erklärungsgehalt des Vergleichs vom 16.2.2021 auch in Ansehung des behaupteten Telefonats (sein Bestehen unterstellt) fallbezogen an ihm gewesen, auf eine entsprechende Änderung des Vergleichstextes hinzuwirken.
  • OVG Saarland, 04.02.2020 - 1 B 318/19

    Spielhallen; Abstandsgebot; maßgeblicher Zeitpunkt für Auswahlentscheidung

    Auszug aus OVG Saarland, 25.01.2023 - 1 B 165/22
    Rn. 36 Gegenteiliges folgt im Übrigen nicht aus der Entscheidung des Senats vom 4.2.2020[- 1 B 318/19 -, juris Rn. 25][- 1 B 318/19 -, juris Rn. 25], auf die der Antragsteller sich beruft.
  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 6.15

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz …

    Auszug aus OVG Saarland, 25.01.2023 - 1 B 165/22
    Über den Monopolsektor hinausgreifend fordert das Kohärenzgebot, dass Monopolregelungen nicht durch eine gegenläufige mitgliedstaatliche Politik in anderen Glücksspielbereichen mit gleich hohem oder höherem Suchtpotenzial in einer Weise konterkariert werden dürfen, die ihre Eignung zur Zielerreichung aufhebt.[vgl. BVerwG, Urteil vom 16.12.2016 - 8 C 6/15 -, juris Rn. 84 m.w.N.][vgl. BVerwG, Urteil vom 16.12.2016 - 8 C 6/15 -, juris Rn. 84 m.w.N.].
  • VGH Baden-Württemberg, 10.02.2022 - 6 S 1922/20

    Glücksspielrechtlichen Erlaubnis zum Betrieb dieser Spielhalle; Abstandsgebot; …

    Auszug aus OVG Saarland, 25.01.2023 - 1 B 165/22
    Wie das Verwaltungsgericht im Einzelnen zutreffend dargelegt hat - und worauf der Senat Bezug nimmt -, geht die Legalisierung des Online-Automatenspiels einher mit bereichsspezifischen, im Lichte des Kohärenzgebots hinreichend strengen Vorgaben zum Spielerschutz.[so auch VGH Mannheim, Urteil vom 10.2.2022 - 6 S 1922/20 -, juris Rn. 71 ff.; OVG Bautzen, Beschluss vom 14.4.2022 - 6 A 370/21 -, juris Rn. 7 f.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 4.8.2021 - 11 ME 164/21 -, juris Rn. 33; OVG Hamburg, Beschluss vom 18.8.2021 - 4 Bs 193/21 -, juris Rn. 32 ff.; a.A. Hartmann/Schaaf, NVwZ 2022, 1242, 1245][so auch VGH Mannheim, Urteil vom 10.2.2022 - 6 S 1922/20 -, juris Rn. 71 ff.; OVG Bautzen, Beschluss vom 14.4.2022 - 6 A 370/21 -, juris Rn. 7 f.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 4.8.2021 - 11 ME 164/21 -, juris Rn. 33; OVG Hamburg, Beschluss vom 18.8.2021 - 4 Bs 193/21 -, juris Rn. 32 ff.; a.A. Hartmann/Schaaf, NVwZ 2022, 1242, 1245] Die Richtigkeit dieser Annahme erschüttert auch der wiederholte Hinweis des Antragstellers auf ein höheres Suchtpotential virtueller Automatenspiele wegen (unter anderem) eines besonders leichten Zugangs sowie wegen fehlender sozialer Kontrolle der Spieler nicht.
  • BVerwG, 01.08.2022 - 8 B 15.22

    Erfolglose Grundsatzrüge zum Abstandsgebot bei Spielhallen

    Auszug aus OVG Saarland, 25.01.2023 - 1 B 165/22
    Unterschiedliche Regulierungen verschiedener Glücksspielformen sind zulässig, sofern der Gesetzgeber eine angemessene Suchtprävention nicht außer Acht lässt.[vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 1.8.2022 - 8 B 15/22 -, juris Rn. 6][vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 1.8.2022 - 8 B 15/22 -, juris Rn. 6] Dabei verlangt auch das Kohärenzgebot weder eine Uniformität der Regelungen noch eine Optimierung der Zielverwirklichung.[BVerwG, Urteil vom 20.6.2016 - 8 C 17/12 -, juris Rn. 42][BVerwG, Urteil vom 20.6.2016 - 8 C 17/12 -, juris Rn. 42] Der Europäische Gerichtshof hat die unionsrechtlichen Anforderungen aus dem Kohärenzgebot für den Bereich des Glücksspiels dahin konkretisiert, dass Regelungen im Monopolbereich zur Sicherung ihrer Binnenkohärenz an einer tatsächlichen Verfolgung unionsrechtlich legitimer Ziele ausgerichtet sein müssen.
  • OVG Niedersachsen, 04.08.2021 - 11 ME 164/21

    Abstandsgebot; Auswahlverfahren; Automatenspiel, virtuelles; Gebietsformel; …

    Auszug aus OVG Saarland, 25.01.2023 - 1 B 165/22
    Wie das Verwaltungsgericht im Einzelnen zutreffend dargelegt hat - und worauf der Senat Bezug nimmt -, geht die Legalisierung des Online-Automatenspiels einher mit bereichsspezifischen, im Lichte des Kohärenzgebots hinreichend strengen Vorgaben zum Spielerschutz.[so auch VGH Mannheim, Urteil vom 10.2.2022 - 6 S 1922/20 -, juris Rn. 71 ff.; OVG Bautzen, Beschluss vom 14.4.2022 - 6 A 370/21 -, juris Rn. 7 f.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 4.8.2021 - 11 ME 164/21 -, juris Rn. 33; OVG Hamburg, Beschluss vom 18.8.2021 - 4 Bs 193/21 -, juris Rn. 32 ff.; a.A. Hartmann/Schaaf, NVwZ 2022, 1242, 1245][so auch VGH Mannheim, Urteil vom 10.2.2022 - 6 S 1922/20 -, juris Rn. 71 ff.; OVG Bautzen, Beschluss vom 14.4.2022 - 6 A 370/21 -, juris Rn. 7 f.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 4.8.2021 - 11 ME 164/21 -, juris Rn. 33; OVG Hamburg, Beschluss vom 18.8.2021 - 4 Bs 193/21 -, juris Rn. 32 ff.; a.A. Hartmann/Schaaf, NVwZ 2022, 1242, 1245] Die Richtigkeit dieser Annahme erschüttert auch der wiederholte Hinweis des Antragstellers auf ein höheres Suchtpotential virtueller Automatenspiele wegen (unter anderem) eines besonders leichten Zugangs sowie wegen fehlender sozialer Kontrolle der Spieler nicht.
  • OVG Sachsen, 14.04.2022 - 6 A 370/21

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Glücksspielrecht; Spielhalle; …

    Auszug aus OVG Saarland, 25.01.2023 - 1 B 165/22
    Wie das Verwaltungsgericht im Einzelnen zutreffend dargelegt hat - und worauf der Senat Bezug nimmt -, geht die Legalisierung des Online-Automatenspiels einher mit bereichsspezifischen, im Lichte des Kohärenzgebots hinreichend strengen Vorgaben zum Spielerschutz.[so auch VGH Mannheim, Urteil vom 10.2.2022 - 6 S 1922/20 -, juris Rn. 71 ff.; OVG Bautzen, Beschluss vom 14.4.2022 - 6 A 370/21 -, juris Rn. 7 f.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 4.8.2021 - 11 ME 164/21 -, juris Rn. 33; OVG Hamburg, Beschluss vom 18.8.2021 - 4 Bs 193/21 -, juris Rn. 32 ff.; a.A. Hartmann/Schaaf, NVwZ 2022, 1242, 1245][so auch VGH Mannheim, Urteil vom 10.2.2022 - 6 S 1922/20 -, juris Rn. 71 ff.; OVG Bautzen, Beschluss vom 14.4.2022 - 6 A 370/21 -, juris Rn. 7 f.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 4.8.2021 - 11 ME 164/21 -, juris Rn. 33; OVG Hamburg, Beschluss vom 18.8.2021 - 4 Bs 193/21 -, juris Rn. 32 ff.; a.A. Hartmann/Schaaf, NVwZ 2022, 1242, 1245] Die Richtigkeit dieser Annahme erschüttert auch der wiederholte Hinweis des Antragstellers auf ein höheres Suchtpotential virtueller Automatenspiele wegen (unter anderem) eines besonders leichten Zugangs sowie wegen fehlender sozialer Kontrolle der Spieler nicht.
  • OVG Saarland, 13.08.2020 - 1 B 125/20

    Beurteilung der Betroffenheit im Fall der Schließung einer Spielhalle

  • OVG Saarland, 12.12.2023 - 1 B 19/23

    Betrieb einer Wettvermittlungsstelle, die den gesetzlichen Mindestabstand zu …

    Rn. 31 Schließlich zeigt der bloße Einwand, dass pathologische Spieler in Gaststätten ohne soziale Kontrolle in die Versuchung omnipräsenter Geldspielgeräte zu geraten drohten (vgl. § 33c GewO), während solche Spieler zu einer Wettvermittlungsstelle bereits keinen Einlass erhielten, das Automatenspiel zudem kurzweilig und - anders als das Platzieren einer Sportwette - nicht sonderlich schwer zu erlernen sei, keine rechtlichen Bedenken an der fraglichen Abstandsregelung auf.[vgl. im Übrigen Sächsisches OVG, Beschluss vom 17.10.2022 - 6 B 62/22 - juris Rn. 41, wonach das unionsrechtliche Kohärenzgebot bzw. das verfassungsrechtliche Gebot der Konsequenz und Folgerichtigkeit nicht dadurch verletzt werde, dass für das Automatenspiel in Gaststätten keine Mindestabstandsvorgaben zu Kinder- und Jugendeinrichtungen und auch sonst trotz höherem bzw. gleichem Suchtpotential geringere Anforderungen nach § 2 Abs. 4 GlüStV 2021 als für Wettvermittlungsstellen und Spielhallen gelten][vgl. im Übrigen Sächsisches OVG, Beschluss vom 17.10.2022 - 6 B 62/22 - juris Rn. 41, wonach das unionsrechtliche Kohärenzgebot bzw. das verfassungsrechtliche Gebot der Konsequenz und Folgerichtigkeit nicht dadurch verletzt werde, dass für das Automatenspiel in Gaststätten keine Mindestabstandsvorgaben zu Kinder- und Jugendeinrichtungen und auch sonst trotz höherem bzw. gleichem Suchtpotential geringere Anforderungen nach § 2 Abs. 4 GlüStV 2021 als für Wettvermittlungsstellen und Spielhallen gelten] Nicht den Anforderungen des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO genügt ferner der pauschale Hinweis auf das naturgemäß ohne physische Abstandsgebote auskommende, aus Sicht der Antragstellerin "umfassend geöffnete Online-Glücksspiel"[siehe hierzu im Übrigen OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26.4.2023 - 1 S 10/23 - juris Rn. 17, wonach der GlüStV 2021 für das Online-Spiel ein eigenständiges, bereichsspezifisches und im Lichte des Kohärenzgebots hinreichendes Regulierungssystem etabliert, das die Zwecke der Suchtprävention und des Spielerschutzes gleichermaßen verfolgt; vgl. auch den Senatsbeschluss vom 25.1.2023 - 1 B 165/22 - juris Rn. 30, dort zu Online-Automatenspiel und seinem Offline-Pendant][siehe hierzu im Übrigen OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26.4.2023 - 1 S 10/23 - juris Rn. 17, wonach der GlüStV 2021 für das Online-Spiel ein eigenständiges, bereichsspezifisches und im Lichte des Kohärenzgebots hinreichendes Regulierungssystem etabliert, das die Zwecke der Suchtprävention und des Spielerschutzes gleichermaßen verfolgt; vgl. auch den Senatsbeschluss vom 25.1.2023 - 1 B 165/22 - juris Rn. 30, dort zu Online-Automatenspiel und seinem Offline-Pendant], wie auch die in den Schriftsätzen vom 23.2.
  • OVG Saarland, 23.06.2025 - 1 B 21/25

    Vermittlung von Sportwetten

    Stationäre Wettvermittlungsstellen und Online-Wettgeschäft stellen nach der obergerichtlichen Rechtsprechung[vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26.4.2023 - 1 S 10/23 -, juris, Rn. 17, m.w.N., und Urteil vom 22.6.2022 - OVG 1 B 21.17 -, juris, Rn. 70][vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26.4.2023 - 1 S 10/23 -, juris, Rn. 17, m.w.N., und Urteil vom 22.6.2022 - OVG 1 B 21.17 -, juris, Rn. 70] jeweils eigene Kategorien mit - naturgemäß - eigenständigen bereichsspezifischen Regulierungssystemen und Schutzmechanismen dar; eine Inkohärenz von Mindestabstandsregelungen für stationäre Wettvermittlungsstellen kann sich aus unterschiedlichen Regulierungen unterschiedlicher Glücksspielsegmente dabei grundsätzlich nicht ergeben.[vgl. Beschluss des Senats vom 12.12.2023 - 1 B 19/23 -, juris, Rn. 21 und 31, m.w.N.][vgl. Beschluss des Senats vom 12.12.2023 - 1 B 19/23 -, juris, Rn. 21 und 31, m.w.N.] Dabei ist nach der Rechtsprechung des Senats[vgl. Beschluss vom 25.1.2023 - 1 B 165/22 -, juris, Rn. 35, m.w.N.][vgl. Beschluss vom 25.1.2023 - 1 B 165/22 -, juris, Rn. 35, m.w.N.] davon auszugehen, dass die mit der Legalisierung des Online-Glücksspiels einhergehenden Vorgaben zum Spielerschutz sich als im Lichte des Kohärenzgebots hinreichend streng erweisen.
  • OVG Bremen, 31.01.2024 - 1 LA 307/20

    Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer weiteren Spielhalle; …

    Rn. 20 Auch wenn virtuelle Automatenspiele Spielautomaten in einer Spielhalle nachempfunden sind, handelt es sich doch um eine eigene Spielform (OVG SL, Beschl. v. 25.01.2023 - 1 B 165/22, juris Rn. 34;… OVG Bln-Bbg, Beschl. v. 22.06.2022 - OVG 1 S 10/23, juris Rn. 70;… NdsOVG, Beschl. v. 04.08.2021 - 11 ME 164/21, juris Rn. 35).
  • OVG Saarland, 20.01.2025 - 1 B 135/24

    Duldung einer Spielhalle wegen fehlerhaften Auswahlverfahrens

    Zwar ist der Antragstellerin zu konzedieren, dass der vom Antragsgegner mit ihrer Konkurrentin im Dezember 2020 geschlossene Vergleich insofern ungewöhnlich erscheint, als dieser - wie der Antragsgegner mit seiner Antragserwiderung vom 12.9.2024[dort S. 4][dort S. 4] selbst ausführt: "im Gegensatz zu anderen Vergleichen, die der Antragsgegner abgeschlossen hat" - keine sonst übliche Verpflichtung der Konkurrentin zur späteren Schließung ihrer Spielhalle beinhaltet[vgl. Beschluss des Senats vom 25.1.2023 - 1 B 165/22 -, juris, Rn. 23, wonach die Duldung einer Spielhalle bis zum 30.6.2022 bei gleichzeitigem Recht zur Teilnahme an einem sich anschließenden Auswahlverfahren sich "als nahezu einseitiger Verzicht auf die durch den Antragsgegner zu vertretenden öffentlichen Interessen (Abstandsregelung)" darstellen dürfte][vgl. Beschluss des Senats vom 25.1.2023 - 1 B 165/22 -, juris, Rn. 23, wonach die Duldung einer Spielhalle bis zum 30.6.2022 bei gleichzeitigem Recht zur Teilnahme an einem sich anschließenden Auswahlverfahren sich "als nahezu einseitiger Verzicht auf die durch den Antragsgegner zu vertretenden öffentlichen Interessen (Abstandsregelung)" darstellen dürfte] und sich damit faktisch zu ihren Lasten auswirkt.
  • OVG Saarland, 25.01.2023 - 1 B 162/22

    Zur Auslegung eines Prozessvergleichs, nach dem eine Spielhallenbetreiberin …

    Wie das Verwaltungsgericht zutreffend dargestellt hat, führt eine Auslegung des Vergleichs vom 3.11.2020 anhand des Wortlauts, des verfolgten Zwecks sowie unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen dazu, dass die Antragstellerin - wie im Übrigen auch andere Spielhallenbetreiber im Zuständigkeitsbereich des Antragsgegners im Rahmen ähnlicher Prozessvergleiche[siehe hierzu den unter dem Aktenzeichen 1 B 165/22 ergangenen Beschluss des Senats vom heutigen Tage (zur Veröffentlichung bei juris vorgesehen)][siehe hierzu den unter dem Aktenzeichen 1 B 165/22 ergangenen Beschluss des Senats vom heutigen Tage (zur Veröffentlichung bei juris vorgesehen)] - im Grundsatz die Verpflichtung übernommen hat, die Spielhalle am Standort L… Straße … in Saarlouis nach Ablauf der Duldung (zum 1.7.2022) endgültig zu schließen.
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