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Weitere Entscheidung unten: VG Schleswig, 18.07.2002

Rechtsprechung
   BVerwG, 05.02.2002 - 1 B 18.02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,13833
BVerwG, 05.02.2002 - 1 B 18.02 (https://dejure.org/2002,13833)
BVerwG, Entscheidung vom 05.02.2002 - 1 B 18.02 (https://dejure.org/2002,13833)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Februar 2002 - 1 B 18.02 (https://dejure.org/2002,13833)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Divergenz zu höchstrichterlicher Rechtssprechung und Verfahrensmängel als Revisionszulassungsgründe - Zum tatrichterlichen Ermessen der Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens im Berufungsverfahren - Zur Bewertung der politischen Lage in Äthiopien in einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 05.02.2002 - 1 B 18.02
    Sofern der Hinweis der Beschwerde, die Begründung im angefochtenen Beschluss, es gebe "kaum Anhaltspunkte" für einen Politmalus im Zuge von Maßnahmen zur Verhinderung oder Ahndung von Straftaten, weshalb diesen offenbar doch vorhandenen Anhaltspunkten hätte nachgegangen werden müssen (Beschwerdebegründung S. 4), als Rüge eines Verstoßes gegen die gerichtliche Sachaufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO) zu verstehen sein sollte, wäre auch diese Verfahrensrüge nicht hinreichend begründet (zu den Darlegungsanforderungen hierfür vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO n.F. Nr. 26 = NJW 1997, 3328).
  • BVerwG, 27.03.2000 - 9 B 518.99

    Ablehnung von Beweisanträgen; amtliche Auskunft; Sachverständigenbeweis; Zeuge; …

    Auszug aus BVerwG, 05.02.2002 - 1 B 18.02
    Das Tatsachengericht muss seine Entscheidung allerdings für die Beteiligten und das Rechtsmittelgericht nachvollziehbar begründen und gegebenenfalls angeben, woher es seine Sachkunde hat (vgl. Beschluss vom 27. März 2000 - BVerwG 9 B 518.99 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 60; Beschluss vom 27. Januar 2000 - BVerwG 9 B 613.99 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 228; Beschluss vom 11. Februar 1999 - BVerwG 9 B 381.98 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 42).
  • BVerwG, 11.02.1999 - 9 B 381.98

    Aufklärungspflicht; Ablehnung eines Beweisantrags auf Einholung von …

    Auszug aus BVerwG, 05.02.2002 - 1 B 18.02
    Das Tatsachengericht muss seine Entscheidung allerdings für die Beteiligten und das Rechtsmittelgericht nachvollziehbar begründen und gegebenenfalls angeben, woher es seine Sachkunde hat (vgl. Beschluss vom 27. März 2000 - BVerwG 9 B 518.99 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 60; Beschluss vom 27. Januar 2000 - BVerwG 9 B 613.99 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 228; Beschluss vom 11. Februar 1999 - BVerwG 9 B 381.98 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 42).
  • BVerwG, 27.01.2000 - 9 B 613.99
    Auszug aus BVerwG, 05.02.2002 - 1 B 18.02
    Das Tatsachengericht muss seine Entscheidung allerdings für die Beteiligten und das Rechtsmittelgericht nachvollziehbar begründen und gegebenenfalls angeben, woher es seine Sachkunde hat (vgl. Beschluss vom 27. März 2000 - BVerwG 9 B 518.99 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 60; Beschluss vom 27. Januar 2000 - BVerwG 9 B 613.99 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 228; Beschluss vom 11. Februar 1999 - BVerwG 9 B 381.98 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 42).
  • BVerwG, 05.01.2007 - 1 B 59.06

    Revisionsverfahren, grundsätzliche Bedeutung, Verfahrensmangel, Verfahrensrecht, …

    Die Beschwerde zeigt nicht auf, inwiefern sie einer rechtsgrundsätzlichen Klärung zugänglich sein soll, die über die in ständiger Rechtsprechung hierzu entwickelten allgemeinen Grundsätze hinausgeht (vgl. etwa Beschluss vom 5. Februar 2002 - BVerwG 1 B 18.02 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 319).
  • BVerwG, 24.05.2006 - 1 B 118.05

    Verfahrensrecht, Sachaufklärungspflicht, eigene Sachkunde, Krankheit, …

    Das Tatsachengericht muss seine Entscheidung aber für die Beteiligten und das Rechtsmittelgericht nachvollziehbar begründen und gegebenenfalls angeben, woher es seine Sachkunde hat (vgl. etwa Beschlüsse vom 31. Juli 2002 - BVerwG 1 B 128.02 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 326, vom 5. Februar 2002 - BVerwG 1 B 18.02 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 319, vom 27. März 2000 - BVerwG 9 B 518.99 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 60, vom 27. Januar 2000 - BVerwG 9 B 613.99 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 228 und vom 11. Februar 1999 - BVerwG 9 B 381.98 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 42; jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 16.12.2010 - 8 B 17.10

    Zur Vermutungsregelung des § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG

    Das Tatsachengericht muss seine Entscheidung allerdings für die Beteiligten und das Rechtsmittelgericht nachvollziehbar begründen und gegebenenfalls angeben, woher es seine Sachkunde hat (vgl. Beschlüsse vom 27. März 2000 - BVerwG 9 B 518.99 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 60, vom 27. Januar 2000 - BVerwG 9 B 613.99 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 228, vom 11. Februar 1999 - BVerwG 9 B 381.98 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 42 und vom 5. Februar 2002 - BVerwG 1 B 18.02 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 319).
  • BVerwG, 25.06.2013 - 10 B 10.13

    Wiedereinsetzung; unverschuldete Verhinderung; Wegfall des Hindernisses; …

    Rn. 15 Die Beschwerde benennt zwar Entscheidungen des Bundesverwaltungsgericht, von denen abgewichen worden sein soll ("Beschlüsse vom 31.07.2002 - BVerwG 1 B 128.02 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 326 vom 05.02 .2002 - BVerwG 1 B 18.02 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 319 vom 27.03 .2000 - BVerwG 9 B 518.99 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 60 vom 27.01 .2000 - BVerwG 9 B 613.99 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 228 und vom 11.02.1999 - BVerwG 9 B 381.98 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 42"), bezeichnet aber nicht - wie nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO zur Begründung der Divergenzrüge erforderlich - einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung unter anderem des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2020 - 10 A 361/20
    Rn. 51 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Juli 2005 - 10 B 34.05 -, juris, Rn. 24, und vom 5. Februar 2002 - 1 B 18.02 -, juris, Rn. 4.
  • BVerwG, 12.07.2004 - 1 B 247.03

    Den Klägern ist die beantragte Prozesskostenhilfe nur zu bewilligen, soweit die …

    Damit wendet sich die Beschwerde der Sache nach nicht gegen die an sich prozessrechtlich zulässige Ablehnung des beantragten Beweises im Hinblick auf die eingeführten Erkenntnismittel (vgl. etwa Beschluss vom 5. Februar 2002 - BVerwG 1 B 18.02 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 319 und vom 19. September 2001 - BVerwG 1 B 158.01 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 315 = AuAS 2001, 263 m.w.N.), sondern im vorliegenden Zusammenhang letztlich nur gegen die der tatrichterlichen Beweiswürdigung vorbehaltenen Schlussfolgerungen aus den verwerteten Erkenntnismitteln.
  • BVerwG, 12.07.2004 - 1 PKH 80.03

    Gewährung von Abschiebungsschutz nach § 53 Abs. 6 Ausländergesetz (AuslG) - …

    Damit wendet sich die Beschwerde der Sache nach nicht gegen die an sich prozessrechtlich zulässige Ablehnung des beantragten Beweises im Hinblick auf die eingeführten Erkenntnismittel (vgl. etwa Beschluss vom 5. Februar 2002 - BVerwG 1 B 18.02 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 319 und vom 19. September 2001 - BVerwG 1 B 158.01 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 315 = AuAS 2001, 263 m.w.N.), sondern im vorliegenden Zusammenhang letztlich nur gegen die der tatrichterlichen Beweiswürdigung vorbehaltenen Schlussfolgerungen aus den verwerteten Erkenntnismitteln.
  • BVerwG, 23.09.2005 - 1 B 65.05

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts; …

    Soweit die Beschwerde damit die Auswahl der Gutachter im Beweisbeschluss des Berufungsgerichts angreift, verkennt sie, dass diese generell im Ermessen des Tatsachengerichts liegt (§ 98 VwGO i.V.m. §§ 404, 412 ZPO, vgl. zuletzt etwa Beschluss vom 5. Februar 2002 - BVerwG 1 B 18.02 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 319).
  • BVerwG, 23.09.2005 - 1 PKH 17.05

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts …

    Soweit die Beschwerde damit die Auswahl der Gutachter im Beweisbeschluss des Berufungsgerichts angreift, verkennt sie, dass diese generell im Ermessen des Tatsachengerichts liegt (§ 98 VwGO i.V.m. §§ 404, 412 ZPO, vgl. zuletzt etwa Beschluss vom 5. Februar 2002 - BVerwG 1 B 18.02 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 319).
  • BVerwG, 23.09.2005 - 1 PKH 26.05

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts …

    Soweit die Beschwerde damit die Auswahl der Gutachter im Beweisbeschluss des Berufungsgerichts angreift, verkennt sie, dass diese generell im Ermessen des Tatsachengerichts liegt (§ 98 VwGO i.V.m. §§ 404, 412 ZPO, vgl. zuletzt etwa Beschluss vom 5. Februar 2002 - BVerwG 1 B 18.02 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 319).
  • BVerwG, 23.09.2005 - 1 B 88.05
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Rechtsprechung
   VG Schleswig, 18.07.2002 - 1 B 18/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,74066
VG Schleswig, 18.07.2002 - 1 B 18/02 (https://dejure.org/2002,74066)
VG Schleswig, Entscheidung vom 18.07.2002 - 1 B 18/02 (https://dejure.org/2002,74066)
VG Schleswig, Entscheidung vom 18. Juli 2002 - 1 B 18/02 (https://dejure.org/2002,74066)
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Wird zitiert von ... (4)

  • VG Schleswig, 20.01.2003 - 1 A 166/02
    In einem vom Kläger beantragten Eilverfahren erkannte das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 26.11.2002 (2 M 96/02, 1 B 18/02), dass § 1 Abs. 1 Satz 3 KiStB a. F. insgesamt nichtig sei und nicht geltungserhaltend in Schleswig-Holstein mit den niedrigeren Hamburger Hebesätzen von 8 bzw. 3 % angewendet werden könne.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten, der beigezogenen Gerichtsakten zum Verfahren 1 B 18/02, 2 M 96/02 und der beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten Bezug genommen.

    Aufgrund des Beschlusses des Gerichts vom 18. Juli 2002 (1 B 18/02), in dem die Kammer die Auffassung vertreten hatte, dass der ursprüngliche Kirchensteuerhebesatz für den Bereich des Landes Schleswig-Holstein von 9 % in Höhe von 8 % geltungserhaltend angewendet werden könne, konnte die NEK zunächst davon ausgehen, dass eine rückwirkende Rechtsänderung nicht nötig sein würde.

  • VerfGH Sachsen, 19.06.2003 - 17-IV-03
    Die Beschwerdeführerin wendet sich mit ihrer am 10. März 2003 erhobenen Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 4. Februar 2003 (1 B 18/02), durch welchen die Beschwerde und die Gegenvorstellung der Beschwerdeführerin gegen die Streitwertfestsetzung im Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 21. März 2002 (1 B 18/02) zurückgewiesen und ihr die Kosten des Beschwerdeverfahrens auferlegt worden sind.
  • OVG Sachsen, 30.10.2014 - 3 A 447/13

    Negative Pulizität eines Bestandsverzeichnisses

    1999, 83; Beschl. v. 21. März 2002 - 1 B 18/02 - n. v., m. w. N.; zustimmend Peine/Starke, SächsVBl.
  • VerfGH Sachsen, 23.01.2003 - 27-IV-02
    Die Beschwerdeführerin wendet sich mit ihrer Verfassungsbeschwerde vom 30. April 2002, beim Verfassungsgerichtshof eingegangen am 1. Mai 2002, gegen den Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 21. März 2002 - 1 B 18/02 -, durch den ihr Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 25. Oktober 2001 - 3 K 2723/97 - abgelehnt wurde.
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