Rechtsprechung
| BVerwG, 23.08.2023 - 1 B 18.23 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Begründung einer flüchtlingsrechtlich relevanten Gefahrenlage (in Eritrea); Heranziehung zum Nationaldienst, Sanktionierung wegen Entziehung vom Nationaldienst und unerlaubte Ausreise sowie Asylantragstellung im Ausland
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Verfahrensgang
- VG Schwerin, 11.09.2020 - 15 A 1434/18
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.04.2023 - 4 LB 822/20
- BVerwG, 23.08.2023 - 1 B 18.23
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 11.10.2022 - 1 C 9.21
Unzumutbarkeit der Passbeschaffung bei Erfordernis einer "Reueerklärung"
Auszug aus BVerwG, 23.08.2023 - 1 B 18.23
Rn. 6 Schließlich ist in der Rechtsprechung des Senats zwar geklärt, dass einem subsidiär schutzberechtigten Ausländer die Ausstellung eines Reiseausweises für Ausländer nicht mit der Begründung verweigert werden darf, er könne einen Pass seines Herkunftsstaates auf zumutbare Weise erlangen, wenn der Herkunftsstaat die Ausstellung eines Passes an die Unterzeichnung einer "Reueerklärung" knüpft, die mit der Selbstbezichtigung einer Straftat verbunden ist, und der Ausländer plausibel darlegt, dass er die Erklärung nicht abgeben will (BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2022 - 1 C 9.21 - NVwZ 2023, 439). - BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 23.08.2023 - 1 B 18.23
Die Beschwerde muss daher erläutern, dass und inwiefern die Revisionsentscheidung zur Klärung einer bisher revisionsgerichtlich nicht beantworteten fallübergreifenden Rechtsfrage des revisiblen Rechts führen kann (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14). - BVerwG, 08.06.2006 - 6 B 22.06
Universaldienstleistung; Teilnehmerverzeichnis; von "anderen Unternehmen" …
Auszug aus BVerwG, 23.08.2023 - 1 B 18.23
Die Begründungspflicht verlangt, dass sich die Beschwerde mit den Erwägungen der angefochtenen Entscheidung, auf die sich die aufgeworfene Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung bezieht, substantiiert auseinandersetzt und im Einzelnen aufzeigt, aus welchen Gründen der Rechtsauffassung, die der Frage zugrunde liegt, zu folgen ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. Juni 2006 - 6 B 22.06 - NVwZ 2006, 1073 Rn. 4 f. …und vom 10. August 2015 - 5 B 48.15 - juris Rn. 3 m. w. N.). - BVerwG, 10.08.2015 - 5 B 48.15
Anforderungen an die Beschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache …
Auszug aus BVerwG, 23.08.2023 - 1 B 18.23
Die Begründungspflicht verlangt, dass sich die Beschwerde mit den Erwägungen der angefochtenen Entscheidung, auf die sich die aufgeworfene Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung bezieht, substantiiert auseinandersetzt und im Einzelnen aufzeigt, aus welchen Gründen der Rechtsauffassung, die der Frage zugrunde liegt, zu folgen ist (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. Juni 2006 - 6 B 22.06 - NVwZ 2006, 1073 Rn. 4 f. und vom 10. August 2015 - 5 B 48.15 - juris Rn. 3 m. w. N.).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.09.2026 - 2 M 568/26 Aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 5 Abs. 1 AufenthV (BVerwG, U. v. 11.10.2022 - 1 C 9.21 - und B. v. 23.08.2023 - 1 B 18.23 -) ergibt sich, dass allein die Forderung des Heimatstaates zur Abgabe einer Reueerklärung nicht zur Unzumutbarkeit jeglicher Handlungen zur Passbeschaffung führt (…vgl. auch OVG Greifswald, B. v. 25.06.2024 - 2 O 202/24 OVG -, juris Rn. 9).
Der Betroffene muss plausibel darlegen, dass er zu der Selbstbezichtigung freiwillig nicht bereit ist (BVerwG, B. v. 23.08.2023 - 1 B 18.23 -, juris Rn. 6;… U. v. 11.10.2022 - 1 C 9.21 -, juris Rn. 22).
- VGH Bayern, 29.07.2025 - 10 B 25.538
Niederlassungserlaubnis, zumutbare Mitwirkungshandlungen zur Identitätsklärung …
Rn. 25 Zwar ist der Kläger als Flüchtling anerkannt und besitzt im Gegensatz zu einem subsidiär Schutzberechtigten einen Reiseausweis für Flüchtlinge nach Art. 25 Abs. 1 der RL 2011/95/EU (Qualifikationsrichtlinie); er ist daher nicht in seinem Recht auf Ausreisefreiheit nach Art. 2 Nr. 2 Zusatzprotokoll Nr. 4 zur EMRK beeinträchtigt, wenn ihm die Erteilung eines Passersatzes unter Verweis auf eine vorrangige Passbeschaffung versagt wird (…vgl. dazu BVerwG, U.v. 11.10.2022 - 1 C 9/21 - juris Rn. 21; B.v. 23.8.2023 - 1 B 18/23 - juris Rn. 6); er wäre jedoch durch einen faktischen Zwang zur Selbstbezichtigung zur Erlangung einer staatlichen Leistung in seinem durch Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG geschützten allgemeinen Persönlichkeitsrecht betroffen. - OVG Hamburg, 25.02.2025 - 4 Bf 83/24 Demgegenüber betrifft das vom Kläger zitierte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Oktober 2022 (…1 C 9.21, a.a.O.) nicht die Beurteilung einer asylrechtlichen Gefahrenlage, sondern § 5 AufenthV und die Frage, ob einem subsidiär schutzberechtigten Ausländer die Ausstellung eines Reiseausweises für Ausländer mit der Begründung verweigert werden darf, er könne einen Pass seines Herkunftsstaates auf zumutbare Weise erlangen, wenn der Herkunftsstaat die Ausstellung eines Passes - wie Eritrea - an die Unterzeichnung einer "Reueerklärung" knüpft, die mit der Selbstbezichtigung einer Straftat verbunden ist, und der Ausländer plausibel darlegt, dass er die Erklärung nicht abgeben will (…vgl. BVerwG, Urt. v. 11.10.2022, 1 C 9.21, Rn. 8 ff., Rn. 29; Beschl. v. 23.8.2023, 1 B 18/23, juris Rn. 6).
- OVG Hamburg, 25.02.2025 - 4 Bf 83/23
Asyl Eritrea; Zumutbarkeit der sog. Reueerklärung; Divergenzzulassung
Demgegenüber betrifft das vom Kläger zitierte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Oktober 2022 (…1 C 9.21, a.a.O.) nicht die Beurteilung einer asylrechtlichen Gefahrenlage, sondern § 5 AufenthV und die Frage, ob einem subsidiär schutzberechtigten Ausländer die Ausstellung eines Reiseausweises für Ausländer mit der Begründung verweigert werden darf, er könne einen Pass seines Herkunftsstaates auf zumutbare Weise erlangen, wenn der Herkunftsstaat die Ausstellung eines Passes - wie Eritrea - an die Unterzeichnung einer "Reueerklärung" knüpft, die mit der Selbstbezichtigung einer Straftat verbunden ist, und der Ausländer plausibel darlegt, dass er die Erklärung nicht abgeben will (…vgl. BVerwG, Urt. v. 11.10.2022, 1 C 9.21, Rn. 8 ff., Rn. 29; Beschl. v. 23.8.2023, 1 B 18/23, juris Rn. 6). - VG Schwerin, 07.09.2023 - 3 A 1877/20
Eritrea: Kein Flüchtlingsschutz wegen illegaler Ausreise und Entzug von der …
Dem Vortrag des Klägers fehlen auch Ausführungen zu der vom Bundesverwaltungsgericht aufgeworfenen Frage (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.08.2023 -1 B 18.23 -, juris Rn. 4), dass und inwieweit die Verpflichtung zur Abgabe einer Reueerklärung und die Erhebung einer Aufbausteuer zur Erlangung des Diaspora-Status eine Verfolgungshandlung (§ 3a Abs. 1 AsylG) begründet, die mit einem Verfolgungsgrund (§ 3b Abs. 1 AsylG) verknüpft ist (§ 3a Abs. 3 AsylG).
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