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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.03.1979 - 1 B 202.78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,1496
BVerwG, 20.03.1979 - 1 B 202.78 (https://dejure.org/1979,1496)
BVerwG, Entscheidung vom 20.03.1979 - 1 B 202.78 (https://dejure.org/1979,1496)
BVerwG, Entscheidung vom 20. März 1979 - 1 B 202.78 (https://dejure.org/1979,1496)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Ausweisung eines Ausländers wegen Verurteilung wegen einer Straftat - Ausweisungsentscheidung als Ermessensentscheidung - Gefahr der Begehung neuer Straftaten durch einen Ausländer - Trunkenheitsfahrten mit Kraftfahrzeugen und Fahren ohne Fahrerlaubnis durch einen ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 16.06.1970 - I C 47.69

    Eigene Ermittlungen der Ausländerbehörde hinsichtlich der Begehung einer Straftat …

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1979 - 1 B 202.78
    Die Ausländerbehörde hat bei Vorliegen des gesetzlichen Ausweisungstatbestandes nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auf Grund einer Abwägung der für und gegen diese Maßnahme sprechenden Gesichtspunkte zu entscheiden, ob eine Ausweisung geboten ist (BVerwGE 35, 291 [293 f.]; 42, 133 [134]; 48, 299 [301]).

    Leitet die Behörde aus der strafrechtlichen Verurteilung des Ausländers in Würdigung des zugrundeliegenden Sachverhalts die Befürchtung her, von dem Ausländer könnten auch in Zukunft Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen, so liegen diese Erwägungen in den Grenzen pflichtgemäßer und sachgerechter Ermessensausübung (BVerwGE 35, 291 [294 f.]; 48, 299 [301 f.]).

    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß in bestimmten Fallgruppen, zu denen Trunkenheitsfahrten mit Kraftfahrzeugen und Fahren ohne Fahrerlaubnis gehören, eine Ausweisung nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG bei im übrigen rechtsfehlerfreier Ermessensbetätigung dem Gesetzeszweck entspricht, wenn sie mit Rücksicht auf eine kontinuierliche Verwaltungspraxis nach der Lebenserfahrung dazu führen kann, andere Ausländer zur Vermeidung der ihnen sonst drohenden Ausweisung zu einem ordnungsgemäßen Verhalten während ihres Aufenthalts im Geltungsbereich des Ausländergesetzes zu veranlassen (BVerwGE 35, 291 [294]; 42, 133 [139];… Beschlüsse vom 28. Januar 1977 - BVerwG 1 B 4.77 - [Buchholz, a.a.O. Nr. 42], vom 6. Januar 1978 - BVerwG 1 B 63.77 - [Buchholz, a.a.O. Nr. 49 = NJW 1978, 1764], vom 2. Februar 1979 - BVerwG 1 B 194.78 und BVerwG 1 B 238.78 -).

  • BVerwG, 02.02.1979 - 1 B 238.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1979 - 1 B 202.78
    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß in bestimmten Fallgruppen, zu denen Trunkenheitsfahrten mit Kraftfahrzeugen und Fahren ohne Fahrerlaubnis gehören, eine Ausweisung nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG bei im übrigen rechtsfehlerfreier Ermessensbetätigung dem Gesetzeszweck entspricht, wenn sie mit Rücksicht auf eine kontinuierliche Verwaltungspraxis nach der Lebenserfahrung dazu führen kann, andere Ausländer zur Vermeidung der ihnen sonst drohenden Ausweisung zu einem ordnungsgemäßen Verhalten während ihres Aufenthalts im Geltungsbereich des Ausländergesetzes zu veranlassen (BVerwGE 35, 291 [294]; 42, 133 [139]; Beschlüsse vom 28. Januar 1977 - BVerwG 1 B 4.77 - [Buchholz, a.a.O. Nr. 42], vom 6. Januar 1978 - BVerwG 1 B 63.77 - [Buchholz, a.a.O. Nr. 49 = NJW 1978, 1764], vom 2. Februar 1979 - BVerwG 1 B 194.78 und BVerwG 1 B 238.78 -).

    Hie Ausweisung, durch die auf ein gesetzmäßiges Verhalten im Bundesgebiet lebender Ausländer hingewirkt werden soll, verletzt, wenn sie sich in den von der Rechtsprechung des Senats aufgezeigten Grenzen hält, weder die nach Art. 1 Abs. 1 GG unantastbare Menschenwürde noch das allgemeine Menschenrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG (Beschlüsse vom 28. Januar 1977 - BVerwG 1 B 4.77 - [a.a.O.], vom 6. Januar 1978 - BVerwG 1 B 63.77 - [a.a.O.], vom 2. Februar 1979 - BVerwG 1 B 194.78 und BVerwG 1 B 238.78 - Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 17. Januar 1979 - 1 BvR 241/77 -).

    Schließlich ist durch die Rechtsprechung des Senats geklärt, daß im Rahmen des Ausweisungsermessens auch die Dauer des Aufenthalts des Ausländers im Bundesgebiet sowie sein sonstiges Verhalten während dieser Zeit bedeutsam sein können (Beschlüsse vom 31. Oktober 1977 - BVerwG 1 B 2.77 -, vom 26. Oktober 1978 - BVerwG 1 B 204.78 -, vom 2. Februar 1979 - BVerwG 1 B 194.78 und BVerwG 1 B 238.78 -) und daß insbesondere zu prüfen ist, ob ein zu berücksichtigender Schutz von Ehe und Familie des Ausländers (Art. 6 Abs. 1 GG) Vorrang vor dem öffentlichen Interesse an seiner Ausweisung beansprucht.

  • BVerwG, 11.06.1975 - I C 8.71

    Ausweisung eines Ausländers - Eltern-Kind-Beziehungen - Deutsche …

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1979 - 1 B 202.78
    Die Ausländerbehörde hat bei Vorliegen des gesetzlichen Ausweisungstatbestandes nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auf Grund einer Abwägung der für und gegen diese Maßnahme sprechenden Gesichtspunkte zu entscheiden, ob eine Ausweisung geboten ist (BVerwGE 35, 291 [293 f.]; 42, 133 [134]; 48, 299 [301]).

    Leitet die Behörde aus der strafrechtlichen Verurteilung des Ausländers in Würdigung des zugrundeliegenden Sachverhalts die Befürchtung her, von dem Ausländer könnten auch in Zukunft Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen, so liegen diese Erwägungen in den Grenzen pflichtgemäßer und sachgerechter Ermessensausübung (BVerwGE 35, 291 [294 f.]; 48, 299 [301 f.]).

    Allerdings ist dem in der Bundesrepublik Deutschland lebenden ausländischen Ehegatten des Ausländers, dem der weitere Aufenthalt im Bundesgebiet untersagt wird, die Rückkehr in das Land gemeinsamer Staatsangehörigkeit regelmäßig zuzumuten (BVerwGE 48, 299 [303];… Beschlüsse vom 31. Oktober 1977 - BVerwG 1 B 191.77 - [a.a.O.], vom 2. Februar 1979 - BVerwG 1 B 111.77 -).

  • BVerwG, 03.05.1973 - I C 33.72

    Anforderungen an das Vorliegen einer Notwehrlage gegenüber dem Liebhaber der …

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1979 - 1 B 202.78
    Die Ausländerbehörde hat bei Vorliegen des gesetzlichen Ausweisungstatbestandes nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auf Grund einer Abwägung der für und gegen diese Maßnahme sprechenden Gesichtspunkte zu entscheiden, ob eine Ausweisung geboten ist (BVerwGE 35, 291 [293 f.]; 42, 133 [134]; 48, 299 [301]).

    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß in bestimmten Fallgruppen, zu denen Trunkenheitsfahrten mit Kraftfahrzeugen und Fahren ohne Fahrerlaubnis gehören, eine Ausweisung nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG bei im übrigen rechtsfehlerfreier Ermessensbetätigung dem Gesetzeszweck entspricht, wenn sie mit Rücksicht auf eine kontinuierliche Verwaltungspraxis nach der Lebenserfahrung dazu führen kann, andere Ausländer zur Vermeidung der ihnen sonst drohenden Ausweisung zu einem ordnungsgemäßen Verhalten während ihres Aufenthalts im Geltungsbereich des Ausländergesetzes zu veranlassen (BVerwGE 35, 291 [294]; 42, 133 [139];… Beschlüsse vom 28. Januar 1977 - BVerwG 1 B 4.77 - [Buchholz, a.a.O. Nr. 42], vom 6. Januar 1978 - BVerwG 1 B 63.77 - [Buchholz, a.a.O. Nr. 49 = NJW 1978, 1764], vom 2. Februar 1979 - BVerwG 1 B 194.78 und BVerwG 1 B 238.78 -).

  • BVerwG, 07.11.1978 - 1 B 31.77

    Erlaß der Ausweisungsverfügung - Ausweisungszweck - Fernhaltung des Ausländers - …

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1979 - 1 B 202.78
    Die Grundlage für eine solche generalpräventive Ermessensausübung entfällt nicht allein schon dann, wenn sich nicht feststellen läßt, daß von dem strafgerichtlich verurteilten Ausländer - etwa auf Grund gegen ihn ergriffener präventiver Maßnahmen - weiterhin eine Gefahr ausgeht (Beschlüsse vom 4. Juli 1977 - BVerwG 1 B 107.77 -, vom 12. Juli 1978 - BVerwG 1 B 182.78 -, vom 7. November 1978 - BVerwG 1 B 31.77 -).

    Das gilt sowohl für die Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit als auch für die Anwendung des Art. 6 Abs. 1 GG (Beschluß vom 7. November 1978 - BVerwG 1 B 31.77 - mit Nachw.).

  • BVerwG, 28.01.1977 - 1 B 4.77
    Auszug aus BVerwG, 20.03.1979 - 1 B 202.78
    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß in bestimmten Fallgruppen, zu denen Trunkenheitsfahrten mit Kraftfahrzeugen und Fahren ohne Fahrerlaubnis gehören, eine Ausweisung nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG bei im übrigen rechtsfehlerfreier Ermessensbetätigung dem Gesetzeszweck entspricht, wenn sie mit Rücksicht auf eine kontinuierliche Verwaltungspraxis nach der Lebenserfahrung dazu führen kann, andere Ausländer zur Vermeidung der ihnen sonst drohenden Ausweisung zu einem ordnungsgemäßen Verhalten während ihres Aufenthalts im Geltungsbereich des Ausländergesetzes zu veranlassen (BVerwGE 35, 291 [294]; 42, 133 [139]; Beschlüsse vom 28. Januar 1977 - BVerwG 1 B 4.77 - [Buchholz, a.a.O. Nr. 42], vom 6. Januar 1978 - BVerwG 1 B 63.77 - [Buchholz, a.a.O. Nr. 49 = NJW 1978, 1764], vom 2. Februar 1979 - BVerwG 1 B 194.78 und BVerwG 1 B 238.78 -).

    Hie Ausweisung, durch die auf ein gesetzmäßiges Verhalten im Bundesgebiet lebender Ausländer hingewirkt werden soll, verletzt, wenn sie sich in den von der Rechtsprechung des Senats aufgezeigten Grenzen hält, weder die nach Art. 1 Abs. 1 GG unantastbare Menschenwürde noch das allgemeine Menschenrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG (Beschlüsse vom 28. Januar 1977 - BVerwG 1 B 4.77 - [a.a.O.], vom 6. Januar 1978 - BVerwG 1 B 63.77 - [a.a.O.], vom 2. Februar 1979 - BVerwG 1 B 194.78 und BVerwG 1 B 238.78 - Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 17. Januar 1979 - 1 BvR 241/77 -).

  • BVerwG, 06.01.1978 - 1 B 63.77

    Ausweisungsermessen - Generalpräventive Erwägungen - Allgemeines Ausländerrecht - …

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1979 - 1 B 202.78
    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß in bestimmten Fallgruppen, zu denen Trunkenheitsfahrten mit Kraftfahrzeugen und Fahren ohne Fahrerlaubnis gehören, eine Ausweisung nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG bei im übrigen rechtsfehlerfreier Ermessensbetätigung dem Gesetzeszweck entspricht, wenn sie mit Rücksicht auf eine kontinuierliche Verwaltungspraxis nach der Lebenserfahrung dazu führen kann, andere Ausländer zur Vermeidung der ihnen sonst drohenden Ausweisung zu einem ordnungsgemäßen Verhalten während ihres Aufenthalts im Geltungsbereich des Ausländergesetzes zu veranlassen (BVerwGE 35, 291 [294]; 42, 133 [139]; Beschlüsse vom 28. Januar 1977 - BVerwG 1 B 4.77 - [Buchholz, a.a.O. Nr. 42], vom 6. Januar 1978 - BVerwG 1 B 63.77 - [Buchholz, a.a.O. Nr. 49 = NJW 1978, 1764], vom 2. Februar 1979 - BVerwG 1 B 194.78 und BVerwG 1 B 238.78 -).

    Hie Ausweisung, durch die auf ein gesetzmäßiges Verhalten im Bundesgebiet lebender Ausländer hingewirkt werden soll, verletzt, wenn sie sich in den von der Rechtsprechung des Senats aufgezeigten Grenzen hält, weder die nach Art. 1 Abs. 1 GG unantastbare Menschenwürde noch das allgemeine Menschenrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG (Beschlüsse vom 28. Januar 1977 - BVerwG 1 B 4.77 - [a.a.O.], vom 6. Januar 1978 - BVerwG 1 B 63.77 - [a.a.O.], vom 2. Februar 1979 - BVerwG 1 B 194.78 und BVerwG 1 B 238.78 - Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 17. Januar 1979 - 1 BvR 241/77 -).

  • BVerwG, 31.10.1977 - 1 B 191.77
    Auszug aus BVerwG, 20.03.1979 - 1 B 202.78
    Auch aus einer geringen strafrechtlichen Schuld im Einzelfall folgt nicht ohne weiteres, daß eine Ausweisung nicht ergehen darf, denn einer Straftat kann ordnungsrechtlich größeres Gewicht zukommen als in strafrechtlicher Hinsicht (Beschlüsse vom 30. November 1970 - BVerwG 1 B 88.70 - [Buchholz 404.24 § 10 AuslG Nr. 23], vom 31. Oktober 1977 - BVerwG 1 B 191.77 - [Buchholz, a.a.O. Nr. 47], vom 29. Dezember 1978 - BVerwG 1 B 525.78 -).

    Allerdings ist dem in der Bundesrepublik Deutschland lebenden ausländischen Ehegatten des Ausländers, dem der weitere Aufenthalt im Bundesgebiet untersagt wird, die Rückkehr in das Land gemeinsamer Staatsangehörigkeit regelmäßig zuzumuten (BVerwGE 48, 299 [303]; Beschlüsse vom 31. Oktober 1977 - BVerwG 1 B 191.77 - [a.a.O.], vom 2. Februar 1979 - BVerwG 1 B 111.77 -).

  • BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvR 241/77

    Ausweisung I

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1979 - 1 B 202.78
    Hie Ausweisung, durch die auf ein gesetzmäßiges Verhalten im Bundesgebiet lebender Ausländer hingewirkt werden soll, verletzt, wenn sie sich in den von der Rechtsprechung des Senats aufgezeigten Grenzen hält, weder die nach Art. 1 Abs. 1 GG unantastbare Menschenwürde noch das allgemeine Menschenrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG (…Beschlüsse vom 28. Januar 1977 - BVerwG 1 B 4.77 - [a.a.O.], vom 6. Januar 1978 - BVerwG 1 B 63.77 - [a.a.O.], vom 2. Februar 1979 - BVerwG 1 B 194.78 und BVerwG 1 B 238.78 - Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 17. Januar 1979 - 1 BvR 241/77 -).
  • BVerwG, 07.03.1978 - 1 B 79.78

    Vereinbarkeit der Anwendung der Grundsätze der Generalprävention bei der …

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1979 - 1 B 202.78
    Durch die Rechtsprechung des Senats ist ferner geklärt, daß die Ausweisung grundsätzlich keine wiederholten Bestrafungen voraussetzt und daß folglich die Behörde nach der ersten Verurteilung nicht ohne weiteres auf eine bloße Verwarnung beschränkt ist (…Urteil vom 15. Januar 1970 - BVerwG 1 C 18.69 - [Buchholz, a.a.O. Nr. 16]; Beschluß vom 7. März 1978 - BVerwG 1 B 79.78 - [Buchholz, a.a.O. Nr. 51]).
  • BVerwG, 15.01.1970 - I C 18.69

    Ausweisung eines Ausländers zum Schutze der Verkehrssicherheit in der …

  • BVerwG, 27.06.1978 - 1 B 147.78

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Ausweisung eines Ausländers - …

  • BVerwG, 27.06.1978 - 1 B 122.78

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 31.10.1977 - 1 B 2.77

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

  • BVerwG, 12.07.1978 - 1 B 182.78

    Ausweisung nach Betäubungsmittelvergehen - Schutz von Ehe und Familie

  • BVerwG, 02.02.1979 - 1 B 111.77

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

  • BVerwG, 03.02.1978 - 1 B 26.78

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Voraussetzungen für die …

  • BVerwG, 30.11.1970 - I B 88.70

    Rechtmäßigkeitsvoraussetungen der ausländerrechtlichen Ausweisung eines …

  • BVerwG, 26.10.1978 - 1 B 204.78

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumnis - Ausweisung eines …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.11.1976 - 2 D 9/76

    Voraussetzungen für die Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage; …

  • VGH Hessen, 09.09.1976 - VII OE 37/76
  • BVerwG, 29.05.1979 - 1 CB 51.77

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Pflichtgemäße …

    Das gilt sowohl für die Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit als auch für die Anwendung des Art. 6 Abs. 1 GG (Beschlüsse vom 7. November 1978 - BVerwG 1 B 31.77 [DÖV 1979, 292] - und vom 20. März 1979 - BVerwG 1 B 202.78 -).
  • BVerwG, 25.05.1979 - 1 CB 40.77

    Auswirkung des Nichterwerbs einer Fahrerlaubnis auf die behördliche Entscheidung …

    Das gilt regelmäßig sowohl für die Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (Beschlüsse vom 7. November 1978 - BVerwG 1 B 31.77 - und vom 20. März 1979 - BVerwG 1 B 202.78 -) einschließlich des Vertrauensschutzprinzips (Beschluß vom 8. Dezember 1977 - BVerwG 1 B 300.77 -) als auch für die Anwendung des hinsichtlich seiner Reichweite für rein ausländische Ehen und Familien durch die Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 48, 299; Beschluß vom 31. Oktober 1977 - BVerwG 1 B 191.77 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 47]) geklärten Schutzgebotes des Art. 6 Abs. 1 GG (Beschlüsse vom 13. Dezember 1978 - BVerwG 1 B 487.78 - und vom 2. Februar 1979 - BVerwG 1 B 111.77 -).
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