Rechtsprechung
| BVerwG, 03.03.1989 - 1 B 21.89, 1 ER 400.89 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Verwaltungsprozessuale Ausgestaltung der Möglichkeit zur Geltendmachung im bisherigen Verfahrensverlauf noch nicht erhobener Asylgründe im Revisionsverfahren - Erfolgsaussichten einer Gegenvorstellung eines Asylbewerbers gegen einen Beschluss des ...
- Wolters Kluwer
Schutz von Ehe und Familie - Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Eheliche Lebensgemeinschaft - Bleiberecht - Verhältnismäßigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 07.03.1988 - 1 K 363/87
- VGH Baden-Württemberg, 12.10.1988 - 11 S 1569/88
- BVerwG, 03.03.1989 - 1 B 21.89, 1 ER 400.89
Papierfundstellen
- NJW 1989, 3106 (Ls.)
- NVwZ 1989, 759
Wird zitiert von ... (36) Zitiert selbst (18)
- BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83
Familiennachzug
Auszug aus BVerwG, 03.03.1989 - 1 B 21.89
Alledem steht nicht entgegen, daß die aus Art. 6 Abs. 1 GG folgenden Rechte jedem Ehegatten eigenständig zustehen (vgl. dazu BVerfGE 76, 1 ).Der Anspruch auf Gleichbehandlung nach Art. 3 Abs. 1 GG steht dem Einzelnen nur gegenüber dem nach der Kompetenzordnung konkret zuständigen Träger öffentlicher Gewalt zu (BVerfGE 76, 1 ).
- BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 20.81
Ausländer - Ehe - Deutscher - Aufenthaltserlaubnis - Zeitliche Beschränkung
Auszug aus BVerwG, 03.03.1989 - 1 B 21.89
Damit übereinstimmend hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt ausgesprochen, daß das Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG auf dem Gebiet des Aufenthaltsrechts bezweckt, die eheliche und familiäre Lebensgemeinschaft zu gewährleisten, indem den Ehegatten ein dem Wesen der Ehe entsprechendes Zusammenleben ermöglicht wird, und daß dieser Schutzzweck entfällt, wenn die Ehegatten nicht nur vorübergehend nicht in ehelicher Gemeinschaft, sondern getrennt leben oder die Ehe geschieden ist (BVerwGE 65, 174 [BVerwG 23.03.1982 - 1 C 20/81]; 65, 188 [BVerwG 24.03.1982 - 6 C 95/79]; Beschlüsse vom 6. April 1981 - BVerwG 1 B 31.81 - InfAuslR 1982, 6; vom 11. Januar 1983 - BVerwG 1 B 143.82 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 42; vom 25. Juni 1984 - BVerwG 1 B 41.84 - InfAuslR 1984, 267; vom 21. Dezember 1988 - BVerwG 1 B 175.88 -).Sie ist deswegen grundsätzlich anwendbar, wenn der Zweck entfallen ist, um dessentwillen dem Ausländer der Aufenthalt gestattet wurde (BVerwGE 65, 174 [BVerwG 23.03.1982 - 1 C 20/81]).
- BVerwG, 11.02.1988 - 1 B 136.87
Innerstaatliche Fluchtalternative - Abschiebungsandrohung - Neue maßgebliche …
Auszug aus BVerwG, 03.03.1989 - 1 B 21.89
Seine Anwendung führt daher in der Regel nicht auf eine in verallgemeinerungsfähiger Weise zu beantwortende Rechtsfrage, wie es die Zulassung der Grundsatzrevision voraussetzt (vgl. z.B. Beschluß vom 11. Februar 1988 - BVerwG 1 B 136.87 - Buchholz 402.24 § 13 AuslG Nr. 9).(Beschlüsse vom 10. März 1986 - BVerwG 1 B 37.86-, vom 11. Februar 1988 - BVerwG 1 B 136.87 - a.a.O.).
- BVerwG, 21.05.1974 - I C 37.72
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 03.03.1989 - 1 B 21.89
Der Kläger bezieht sich auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Mai 1974 - BVerwG 1 C 37.72 - (BVerwGE 45, 162), in dem u.a. ausgeführt ist, der mit einem Deutschen verheiratete Ausländer besitze normalerweise, von schwerwiegenden Ausweisungsgründen abgesehen, ein auf Dauer angelegtes Aufenthalts- und Bleiberecht in der Bundesrepublik Deutschland und erfülle nach fünfjährigem Aufenthalt im Inland im allgemeinen die Voraussetzungen für eine Einbürgerung (…a.a.O. S. 167 f.).Aus dem Vorstehenden ergibt sich, daß der Verwaltungsgerichtshof entgegen der Ansicht des Klägers von dem Urteil vom 21. Mai 1974 - BVerwG 1 C 37.72 - (…a.a.O.) auch nicht durch seine Ausführungen abgerückt ist, nach denen das Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG aufenthaltsrechtlich die eheliche und familiäre Gemeinschaft gewährleisten solle und insoweit kein oder nur geringes Gewicht habe, wenn es an einer solchen Gemeinschaft fehle.
- BVerwG, 25.06.1984 - 1 B 41.84
Nichtzulassung einer Revision - Gewährung eines unmittelbaren Aufenthaltsrechts …
Auszug aus BVerwG, 03.03.1989 - 1 B 21.89
Damit übereinstimmend hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt ausgesprochen, daß das Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG auf dem Gebiet des Aufenthaltsrechts bezweckt, die eheliche und familiäre Lebensgemeinschaft zu gewährleisten, indem den Ehegatten ein dem Wesen der Ehe entsprechendes Zusammenleben ermöglicht wird, und daß dieser Schutzzweck entfällt, wenn die Ehegatten nicht nur vorübergehend nicht in ehelicher Gemeinschaft, sondern getrennt leben oder die Ehe geschieden ist (BVerwGE 65, 174 [BVerwG 23.03.1982 - 1 C 20/81]; 65, 188 [BVerwG 24.03.1982 - 6 C 95/79]; Beschlüsse vom 6. April 1981 - BVerwG 1 B 31.81 - InfAuslR 1982, 6; vom 11. Januar 1983 - BVerwG 1 B 143.82 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 42; vom 25. Juni 1984 - BVerwG 1 B 41.84 - InfAuslR 1984, 267; vom 21. Dezember 1988 - BVerwG 1 B 175.88 -).Vielmehr stimmt diese Rechtsauffassung mit der des Bundesverwaltungsgerichts überein (vgl. z.B. Beschluß vom 25. Juni 1984 - BVerwG 1 B 41.84 - a.a.O.).
- BVerwG, 10.03.1986 - 1 B 37.86
Scheidung der Ehe eines Ausländers und einer Deutschen als Grund für die …
Auszug aus BVerwG, 03.03.1989 - 1 B 21.89
Diese Grundsätze gelten sowohl für die Entscheidung über die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis als auch für die nachträgliche zeitliche Beschränkung befristeter und unbefristeter Aufenthaltserlaubnisse (Beschlüsse vom 10. März 1986 - BVerwG 1 B 37.86-, vom 22. August 1986 - BVerwG 1 B 127.86- vom 18. Januar 1989 - BVerwG 1 B 5.89 -).(Beschlüsse vom 10. März 1986 - BVerwG 1 B 37.86-, vom 11. Februar 1988 - BVerwG 1 B 136.87 - a.a.O.).
- BVerfG, 21.07.1986 - 2 BvR 411/86
Auszug aus BVerwG, 03.03.1989 - 1 B 21.89
Das entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschlüsse - Vorprüfungsausschuß - vom 24. November 1982 - 1 BvR 1140/82-, vom 19. Mai 1983 - 2 BvR 476.83-, vom 18. Januar 1984 - 2 BvR 1979/83 - NVwZ 1984, 301, vom 15. August 1984 - 2 BvR 965/84 - ZfSH/SGB 1985, 225; Kammerbeschluß vom 21. Juli 1986 - 2 BvR 411/86 -).Er konnte deswegen für sich keinen Anspruch auf spätere Gewährung eines Daueraufenthalts begründen (Beschluß vom 17. Februar 1987 - BVerwG 1 B 5.87 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 87; BVerfG, Kammerbeschluß vom 21. Juli 1986 - 2 BvR 411/86 -).
- BVerwG, 26.03.1982 - 1 C 29.81
Ausländer - Kinder - Aufenthaltserlaubnis
Auszug aus BVerwG, 03.03.1989 - 1 B 21.89
Damit übereinstimmend hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt ausgesprochen, daß das Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG auf dem Gebiet des Aufenthaltsrechts bezweckt, die eheliche und familiäre Lebensgemeinschaft zu gewährleisten, indem den Ehegatten ein dem Wesen der Ehe entsprechendes Zusammenleben ermöglicht wird, und daß dieser Schutzzweck entfällt, wenn die Ehegatten nicht nur vorübergehend nicht in ehelicher Gemeinschaft, sondern getrennt leben oder die Ehe geschieden ist (BVerwGE 65, 174 [BVerwG 23.03.1982 - 1 C 20/81]; 65, 188 [BVerwG 24.03.1982 - 6 C 95/79]; Beschlüsse vom 6. April 1981 - BVerwG 1 B 31.81 - InfAuslR 1982, 6; vom 11. Januar 1983 - BVerwG 1 B 143.82 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 42; vom 25. Juni 1984 - BVerwG 1 B 41.84 - InfAuslR 1984, 267; vom 21. Dezember 1988 - BVerwG 1 B 175.88 -). - BVerwG, 24.03.1982 - 6 C 95.79
Wehrrecht - Fürsorge - Sterilisation - Beihilfe
Auszug aus BVerwG, 03.03.1989 - 1 B 21.89
Damit übereinstimmend hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt ausgesprochen, daß das Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG auf dem Gebiet des Aufenthaltsrechts bezweckt, die eheliche und familiäre Lebensgemeinschaft zu gewährleisten, indem den Ehegatten ein dem Wesen der Ehe entsprechendes Zusammenleben ermöglicht wird, und daß dieser Schutzzweck entfällt, wenn die Ehegatten nicht nur vorübergehend nicht in ehelicher Gemeinschaft, sondern getrennt leben oder die Ehe geschieden ist (BVerwGE 65, 174 [BVerwG 23.03.1982 - 1 C 20/81]; 65, 188 [BVerwG 24.03.1982 - 6 C 95/79]; Beschlüsse vom 6. April 1981 - BVerwG 1 B 31.81 - InfAuslR 1982, 6; vom 11. Januar 1983 - BVerwG 1 B 143.82 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 42; vom 25. Juni 1984 - BVerwG 1 B 41.84 - InfAuslR 1984, 267; vom 21. Dezember 1988 - BVerwG 1 B 175.88 -). - BVerwG, 17.02.1987 - 1 B 5.87
Erfolgloses Asylverfahren - Fortsetzung des Aufenthalts - Vertrauensschutz - …
Auszug aus BVerwG, 03.03.1989 - 1 B 21.89
Er konnte deswegen für sich keinen Anspruch auf spätere Gewährung eines Daueraufenthalts begründen (Beschluß vom 17. Februar 1987 - BVerwG 1 B 5.87 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 87; BVerfG, Kammerbeschluß vom 21. Juli 1986 - 2 BvR 411/86 -). - BVerwG, 11.01.1983 - 1 B 143.82
Scheidung des Ausländers - Aufenthaltserlaubnis - Verlängerung - …
- BVerfG, 18.01.1984 - 2 BvR 1979/83
Verfassungsmäßigkeit - Aufenthaltsbeendende Maßnahmen - Eheschließung als Zweck …
- BVerwG, 18.01.1989 - 1 B 5.89
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Gewährleistung der ehelichen …
- BVerwG, 02.12.1981 - 1 B 152.81
Begründung der Ausweisung eines Ausländers mit spezialpräventiven Erwägungen
- BVerwG, 22.08.1986 - 1 B 127.86
Bestimmung des aufenthaltsrechtlichen Schutzes eines Verlöbnisses mit einem …
- BVerwG, 21.12.1988 - 1 B 175.88
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit …
- BVerwG, 06.04.1981 - 1 B 31.81
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verlängerung …
- BVerfG, 15.08.1984 - 2 BvR 965/84
- BGH, 19.03.2004 - V ZR 104/03
Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen; …
Die in § 513 Abs. 1 Alt. 2 ZPO zum Ausdruck kommende Funktion der Berufung würde eine den berücksichtigungsfähigen Prozeßstoff begrenzende Wirkung des erstinstanzlichen Urteils also selbst dann ausschließen, wenn man im übrigen mit der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (…zuletzt BGH, Urt. v. 16. Mai 1990, IV ZR 64/89, NJW-RR 1990, 1269) und des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 13. April 1989, 1 B 21/89, juris) an der negativen Beweiskraft des Urteilstatbestands ohne Einschränkungen festhielte. - BVerwG, 24.05.1995 - 1 C 7.94
Ausländerrecht - Aufenthalterlaubnis - Unbefristete Verlängerung - Eheliche …
Sie hatte dem Umstand Rechnung getragen, daß der Kläger seit dem 12. Oktober 1986 wieder mit seiner damaligen Ehefrau zusammenlebte und keine Trennung der Eheleute auf Dauer vorlag; nur bei dauerhafter Trennung entfiel aber sein aus Art. 6 Abs. 1 GG herzuleitender aufenthaltsrechtliecher Schutz (Beschlüsse vom 3. März 1989 - BVerwG 1 B 21.89 - Buchholz 402.24 § 7 AuslG Nr. 33 S. 46 = InfAuslR 1989, 155 (156) und vom 12. Juni 1992 - BVerwG 1 B 48.92 - Buchholz 402.240 § 23 AuslG 1990 Nr. 1 S. 1 = InfAuslR 1992, 305; BVerfG - Kammerbeschluß - vom 12. Juni 1989 - 2 BvR 571/89 -). - BVerwG, 23.05.1995 - 1 C 3.94
Ausländerrecht - Aufenthaltsgenehmigung - Rücknahme - Beschäftigung - …
Die frühere Rechtsprechung des erkennenden Senats zur nachträglichen Befristung der Aufenthaltserlaubnis (BVerwGE 65, 174 (178) [BVerwG 23.03.1982 - 1 C 20/81]; Beschluß vom 3. März 1989 - BVerwG 1 B 21.89 - Buchholz 402.24 § 7 AuslG Nr. 33 S. 48) steht dem nicht entgegen, weil sie auf die neue Rechtslage nicht uneingeschränkt übertragbar ist.
- BVerwG, 09.09.2009 - 4 BN 4.09
Vereinbarkeit eines zielgerichteten Entzugs der Nahrungsquelle eines Feldhamsters …
Unrichtigkeiten des Tatbestandes können nicht statt durch den dafür vorgesehenen Berichtigungsantrag mit der Revision als Verfahrensmangel geltend gemacht werden (Beschlüsse vom 22. November 1979 - BVerwG 7 B 146.78 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 180 und vom 13. April 1989 - BVerwG 1 B 21.89 - juris). - VGH Hessen, 29.03.1993 - 12 UE 1461/90
Nachträgliche Befristung der Aufenthaltserlaubnis eines türkischen …
Demgemäß durfte von der Ermächtigung in den Grenzen vorrangigen Rechts grundsätzlich Gebrauch gemacht werden, wenn dem Ausländer die Aufenthaltserlaubnis nur deswegen erteilt worden war, um ihm die Führung der Ehe mit seinem deutschen Ehegatten im Bundesgebiet zu ermöglichen, und dieser Zweck entfallen war (BVerwG, 03.03.1989 - 1 B 21.89 -, EZAR 103 Nr. 12 m.w.N.).Dies galt unabhängig davon, ob eine zunächst befristet erteilte oder eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis nachträglich befristet werden sollte (vgl. BVerwG, 03.03.1989 - a.a.O.).
Die gebotene Prüfung aller Umstände des Einzelfalls ergibt hier, daß der Beklagte - läßt man die EG-rechtlichen Bindungen außer acht - den Aufenthalt des Klägers hätte beenden können; der Kläger hatte sich zum Zeitpunkt des von der Behörde verfügten Erlöschens der Aufenthaltserlaubnis (31. Mai 1987) erst fünf Jahre und im Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheids erst knapp fünfeinhalb Jahre im Bundesgebiet aufgehalten (vgl. BVerwG, 03.03.1989, a.a.O.: selbst bei annähernd zehnjährigem Aufenthalt kann aus der Dauer des Aufenthalts allein nicht geschlossen werden, daß nach dem Scheitern der Ehe eine Rückkehr grundsätzlich unverhältnismäßig ist).
- VGH Baden-Württemberg, 31.01.1994 - 1 S 1053/93
Ausschluß des Aufenthaltsrechts eines Türken nach dem Assoziationsratsbeschluß …
Sie ist deshalb grundsätzlich anwendbar, wenn der Zweck entfallen ist, um dessentwillen dem Ausländer der Aufenthalt gestattet wurde (vgl. BVerwG, Beschl. v. 3.3.1989 - 1 B 21.89 -, Buchholz 402.24, § 7 AuslG, Nr. 33 m.w.N.).Von der Ermächtigung des § 12 Abs. 2 Satz 2 AuslG darf grundsätzlich dann Gebrauch gemacht werden, wenn dem Ausländer die Aufenthaltserlaubnis nur deswegen erteilt worden ist, um ihm die Führung der Ehe mit seinem deutschen Ehegatten im Bundesgebiet zu ermöglichen, und dieser Zweck entfallen ist (vgl. nochmals BVerwG, Beschl. v. 3.3.1989, a.a.O.).
- BVerwG, 18.04.1989 - 1 B 55.89
Schutz von Ehe und Familie - Ausländer - Aufenthaltsgenehmigung - …
Der genannte Erlaß trägt im übrigen dem auch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei der Aufenthaltsbeendigung zu beachtenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. Beschluß vom 11. Januar 1983 - BVerwG 1 B 143.82 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 42; BVerwGE 65, 174 [BVerwG 23.03.1982 - 1 C 20/81]; Beschluß vom 3. März 1989 - BVerwG 1 B 21.89 -) Rechnung.Das schließt es zwar weitgehend aus, von Gerichts wegen einen bestimmten Zeitraum festzulegen, nach dessen Ablauf es regelmäßig nicht mehr zulässig ist, den Aufenthalt des Ausländers bei Eintritt der genannten Voraussetzungen zu beenden; der Verwaltung steht es aber aufgrund ihres Ermessens frei, sich im Regelfall von ihr angemessen erscheinenden Fristen leiten zu lassen und sie durch Verwaltungsvorschriften für die Ausländerbehörden festzulegen (Beschluß vom 3. März 1989 - BVerwG 1 B 21.89 -).
- BVerwG, 12.06.1992 - 1 B 48.92
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit …
Grundsätzlich entfällt der sich aus Art. 6 Abs. 1 GG herleitende aufenthaltsrechtliche Schutz, wenn die Ehegatten nicht nur vorübergehend nicht in ehelicher Gemeinschaft, sondern auf Dauer getrennt leben Beschluß vom 3. März 1989 - BVerwG 1 B 21.89 - = Buchholz 402.24 § 7 AuslG Nr. 33 S. 46 f. = InfAuslR 1989, 155 m.w.N.; BVerfG - Kammerbeschluß - vom 12. Juni 1989 - 2 BvR 571/89 -). - BVerwG, 21.02.1994 - 1 B 186.93
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache bei Ermöglichung eines ehelichen …
Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt ausgesprochen, daß das Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG auf dem Gebiet des Aufenthaltsrechts bezweckt, die eheliche und familiäre Lebensgemeinschaft zu gewährleisten, indem den Ehegatten ein dem Wesen der Ehe entsprechendes Zusammenleben ermöglicht wird (vgl. BVerwGE 65, 174 ; 65, 188 ; Beschluß vom 3. März 1989 - BVerwG 1 B 21.89 - Buchholz 402.24 § 7 AuslG Nr. 33).Grundsätzlich entfällt der sich aus Art. 6 Abs. 1 GG herleitende aufenthaltsrechtliche Schutz, wenn die Ehegatten nicht nur vorübergehend nicht in ehelicher Gemeinschaft, sondern auf Dauer getrennt leben (Beschluß vom 3. März 1989, a.a.O.; BVerfG - Kammerbeschluß - vom 12. Juni 1989 - 2 BvR 571/89 -).
- VGH Baden-Württemberg, 07.05.1990 - 1 S 3362/89
Aussetzung der Abschiebung - Aufenthaltsrechtliche Stellung eines Ausländers nach …
Rn. 23 Da dem einzelnen ein Anspruch auf Gleichbehandlung nach Art. 3 Abs. 1 GG nur gegenüber dem nach der Kompetenzordnung konkret zuständigen Träger öffentlicher Gewalt zusteht, kann der Kläger nichts daraus herleiten, daß nach der ständigen Verwaltungspraxis einiger anderer Bundesländer ehemaligen Asylbewerbern nach achtjährigem Aufenthalt aus humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird (BVerfG, Beschluß vom 27.11.1984, NVwZ 1985, 259; BVerwG, Beschluß vom 3.3.1989, InfAuslR 1989, 155 m.w.N.).Rn. 26 Denn der bloße Umstand, daß der Ausländer sich längere Zeit im Bundesgebiet aufgehalten hat, verpflichtet die Ausländerbehörde, insbesondere wenn der ursprüngliche Aufenthaltszweck entfallen ist, regelmäßig nicht, ihm den weiteren Aufenthalt zu erlauben (vgl. den in § 19 Abs. 3 AsylVfG enthaltenen Rechtsgedanken sowie BVerwG…, Beschluß vom 6.5.1983, aaO., vom 17.2.1987, Buchholz aaO., § 2 AuslG Nr. 87, vom 3.3.1989, aaO. …und vom 3.11.1989, aaO.).
- BVerwG, 14.09.1990 - 1 B 126.90
- VGH Baden-Württemberg, 20.10.1994 - 13 S 601/94
Erneuerung der Arbeitserlaubnis eines türkischen Arbeitnehmers nach EWGAssRBes …
- VGH Hessen, 16.10.1989 - 12 TH 1182/88
Keine Aufenthaltserlaubnis aus Vertrauensschutzgründen bei nur kurzfristig …
- VGH Baden-Württemberg, 09.05.1996 - 11 S 308/96
Zur Berechnung der Jahresfrist des EWGAssRBes 1/80 Art 6 Abs 1
- VGH Hessen, 11.09.1989 - 13 UE 1174/89
Ausländerrecht: unbefristete Aufenthaltserlaubnis
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2006 - 18 A 1151/06
Lebensgemeinschaft ehelich Ehe Trennung Aufhebung Wiederaufnahme Bestandszeit
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2000 - 18 B 814/99
Rücknahme einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis wegen fehlender ehelicher …
- VGH Hessen, 21.12.1989 - 12 TH 2820/88
Aufenthaltserlaubnis: vorläufiger Rechtsschutz; maßgeblicher Zeitpunkt; …
- VGH Hessen, 18.09.1989 - 12 UE 2865/86
Hinreichende Bestimmtheit eines Berufungsantrags; Abweichen der Ausländerbehörde …
- BVerwG, 25.04.1990 - 1 B 141.89
Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis nach Entfallen des ursprünglich vorhandenen …
- BVerwG, 25.10.1989 - 1 B 148.89
Ausweisung eines Ausländers wegen der Begehung einer Straftat - Ermessenspielraum …
- BVerwG, 15.12.1995 - 1 B 160.95
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der …
- BVerwG, 12.04.1994 - 1 B 17.94
Ausländer - Entwicklungsland - Ehegatte in Deutschland - Aufenthaltserlaubnis zu …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2006 - 18 B 2187/05
Eheliche Lebensgemeinschaft Aufenthaltserlaubnis Rücknahme Aufhebung gemeinsame …
- VGH Hessen, 26.02.1992 - 10 TH 1443/91
Zweckgebundene Aufenthaltserlaubnis; Verstoß gegen Rechtsvorschriften als …
- BVerwG, 15.08.1989 - 1 B 119.89
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - …
- VG München, 14.06.1995 - M 7 K 94.2659
Aufenthaltsgenehmigung für die Herstellung und Wahrung der ehelichen …
- VGH Baden-Württemberg, 04.12.1992 - 14 S 1253/91
Verwaltungsgebühren: Zur Bedeutung des Pachtzinses bei der Erhebung einer …
- BVerwG, 04.06.1991 - 1 B 59.91
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
- VGH Hessen, 17.08.1989 - 12 TH 2791/88
Fehlerhaftigkeit einer Abschiebungsandrohung wegen mangelnder Begründung der …
- BVerwG, 04.05.1990 - 1 B 69.90
Erhebung der Rüge, die Berufungsentscheidung widerspreche einer bundesrechtlichen …
- BVerwG, 05.02.1993 - 1 B 192.92
Zurückweisung von Gegenvorstellungen
- VG Köln, 18.01.2011 - 5 K 4805/10
Erforderlichkeit einer tatsächlichen Verbundenheit zwischen Eheleuten für ein …
- VG Aachen, 22.02.2006 - 3 L 839/05
Voraussetzungen für eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis; Anordnung der …
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 16.07.1990 - 22 M 847/90
Kein Vertrauensschutz für geduldete Ostblockflüchtlinge
- VGH Baden-Württemberg, 22.02.1989 - 11 S 1943/88
Versagung der Aufenthaltserlaubnis wegen Getrenntleben der Ehegatten
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Rechtsprechung
| OVG Berlin, 20.03.1991 - 1 B 21.89 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Religiöse Überzeugung; Öffentlichkeit; Kopfbedeckung; Personalausweis
Verfahrensgang
- VG Berlin, 18.01.1989 - 1 A 146.87
- OVG Berlin, 20.03.1991 - 1 B 21.89
Wird zitiert von ... (4)
- VG Potsdam, 13.11.2015 - 8 K 4253/13
Pass- und Ausweisrecht
Rn. 23 Die Ausnahmeregelung des § 7 Abs. 3 Satz 4 PAuswV dient der Gewährleistung des Schutzes des religiösen Bekenntnisses des Ausweisinhabers bzw. -bewerbers nach Art. 4 Abs. 1 des Grundgesetzes - GG - (vgl. auch OVG Berlin, Urteil vom 20. März 1991 - 1 B 21.89 -, juris, Rzn. 17 f. zur damaligen Regelung in § 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 LPAuswG). - OVG Hamburg, 15.05.2018 - 5 So 72/17
Ausnahme von dem Verbot der Kopfbedeckung auf Personalausweis-Lichtbildern -hier …
Dies zeigt gerade auch die von dem Kläger in dem Anlagenkonvolut K 1 selbst zitierte Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin (…VG Berlin, Urt. v. 18.1.1989, NVwZ 1990, 100; siehe dazu auch die nachfolgende Berufungsentscheidung des OVG Berlin, Urt. v. 20.3.1991, 1 B 21.89, juris), deren Leitsatz lautet:. - VG Köln, 06.05.2013 - 13 L 414/13
Prüfungspflicht der Personalausweisbehörde beim Antrag auf Ausstellung eines …
- VG Münster, 10.11.2022 - 1L819/22
Ausnahme, Ausnahmeregelung, Ausweispflicht, Ausweisrecht, Bekenntnisfreiheit, …
Rn. 32 vgl. VG Köln, Beschluss vom 6. Mai 2013 - 13 L 414/13 -, juris, Rn. 10 ff.; implizit auch VG Wiesbaden, Urteil vom 10. Juli 1984 - VI/1 E 596/82 -, NVwZ 1985, 137; OVG Berlin, Urteil vom 20. März 1991 - 1 B 21.89 -, juris, Rn. 18 f.; VG Potsdam, Urteil vom 13. November 2015 - VG 8 K 4253/13 -, KirchE 66, 242 = juris, Rn. 35; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 15. Mai 2018 - 5 So 72/17 -, NJW 2018, 2282 = juris, Rn. 8; siehe auch die von dem Rechtsbeistand der Antragstellerin zitierte Entscheidung des VG Kassel, Beschluss vom 4. Februar 2004 - 3 G 1916/03 - ("Teil der religiösen Überzeugung der Antragstellerin ist […]"),.
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