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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.01.1995 - 1 B 231.94, 1 C 34.94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,3187
BVerwG, 09.01.1995 - 1 B 231.94, 1 C 34.94 (https://dejure.org/1995,3187)
BVerwG, Entscheidung vom 09.01.1995 - 1 B 231.94, 1 C 34.94 (https://dejure.org/1995,3187)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Januar 1995 - 1 B 231.94, 1 C 34.94 (https://dejure.org/1995,3187)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Grenzen der Gestaltungsfreiheit des Landesgesetzgebers bei der Bestimmung der Voraussetzungen für die Beobachtung politischer Parteien mit nachrichtendienstlichen Mitteln - Verschärfung der Eingriffsvoraussetzungen im ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gestaltungsfreiheit des Landesgesetzgebers - Beobachtung politischer Parteien - Bundesrechtskonforme Auslegung der landesrechtlichen Eingriffsermächtigung - Berufungsbegründungsfrist - Fristverlängerungsantrag - Anspruch auf rechtliches Gehör

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 235.86

    Rechtliches Gehör - Antrag auf Fristverlängerung - Aktenabschrift - Vorenthaltung …

    Auszug aus BVerwG, 09.01.1995 - 1 B 231.94
    Der daraufhin mit Schriftsatz vom 25. Juli 1994 gestellte Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist bis zum 10. September 1994 erforderte allerdings keine erneute Anhörungsmitteilung im Sinne des § 130 a Satz 2 in Verbindung mit § 125 Abs. 2 Satz 3 VwGO; denn dieser Verlängerungsantrag veränderte nicht die Situation und den Stand des Rechtsstreites, wie er vor der Anhörungsmitteilung vom 18. Juli 1994 bestand (vgl. Urteil vom 3. November 1987 - BVerwG 9 C 235.86 - Buchholz 310 § 100 VwGO Nr. 5 S. 2 f.).

    Durch die überraschende Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in der Sache selbst ist ihm diese Möglichkeit abgeschnitten und das rechtliche Gehör verweigert worden (vgl. Urteil vom 3. November 1987 - BVerwG 9 C 235.86 - a.a.O. S. 6).

  • BVerfG, 05.06.1991 - 2 BvR 103/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Richterablehnung wegen Besorgnis der …

    Auszug aus BVerwG, 09.01.1995 - 1 B 231.94
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör beinhaltet das Recht eines Rechtsmittelführers, ausreichend Gelegenheit zu erhalten, zu der von ihm angefochtenen Entscheidung Stellung zu nehmen (BVerfG NJW 1991, 2758).

    Das Gericht muß das Recht auf ausreichende Gelegenheit zur Stellungnahme auch berücksichtigen, wenn sich ein Verfahrensbeteiligter eine weitere Begründung aus berechtigten Erwägungen ausdrücklich vorbehält (BVerfGE 8, 89 ; 18, 399 ; BVerfG NJW 1991, 2758).

  • BVerfG, 09.03.1965 - 2 BvR 176/63

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BVerwG, 09.01.1995 - 1 B 231.94
    Das Gericht muß das Recht auf ausreichende Gelegenheit zur Stellungnahme auch berücksichtigen, wenn sich ein Verfahrensbeteiligter eine weitere Begründung aus berechtigten Erwägungen ausdrücklich vorbehält (BVerfGE 8, 89 ; 18, 399 ; BVerfG NJW 1991, 2758).
  • BVerwG, 21.02.1984 - 1 C 37.79

    Zusammenarbeit der Länder - Verfassungsschutz - Übermittlung von Unterlagen - …

    Auszug aus BVerwG, 09.01.1995 - 1 B 231.94
    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß nach dieser Vorschrift der Bund die Organisation des Zusammenwirkens von Bund und Ländern im Bereich des dort umschriebenen Verfassungsschutzes regeln und gleichzeitig die Aufgaben umschreiben darf, die den Verfassungsschutzbehörden gestellt sind (BVerwGE 69, 53 ).
  • BVerfG, 22.07.1958 - 1 BvR 113/57

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BVerwG, 09.01.1995 - 1 B 231.94
    Das Gericht muß das Recht auf ausreichende Gelegenheit zur Stellungnahme auch berücksichtigen, wenn sich ein Verfahrensbeteiligter eine weitere Begründung aus berechtigten Erwägungen ausdrücklich vorbehält (BVerfGE 8, 89 ; 18, 399 ; BVerfG NJW 1991, 2758).
  • BVerwG, 25.08.1999 - 8 C 12.98

    Prüfung einer Emissionserklärung; landesrechtliche Verwaltungsgebühr; …

    a) Sie könnte erstens darin begründet sein, daß das Oberverwaltungsgericht über die Berufung durch Beschluß entschieden hat, obwohl es den zuvor gestellten Antrag auf Fristverlängerung für die Einreichung eines ausführlichen Schriftsatzes noch nicht beschieden hatte (vgl. Beschlüsse vom 2. Juli 1998 - BVerwG 9 B 535.98 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 26 und vom 9. Januar 1995 - BVerwG 1 B 231.94 - Buchholz 402.7 BVerfSchG Nr. 5 S. 1 ; BVerfGE 18, 399 ).
  • BVerwG, 07.12.1999 - 1 C 30.97

    Beobachtung durch Amt für Verfassungsschutz; freiheitliche demokratische …

    Den Beschluß des Oberverwaltungsgerichts gemäß § 130 a VwGO, mit dem die Berufung des Beklagten zurückgewiesen worden ist, hat der Senat mit Beschluß vom 9. Januar 1995 - BVerwG 1 B 231.94 u. 1 C 34.94 - (Buchholz 402.7 BVerfSchG Nr. 5) wegen eines Verfahrensmangels aufgehoben und den Rechtsstreit an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen.
  • VGH Baden-Württemberg, 31.05.2023 - 1 S 3351/21

    Landesamt für Verfassungsschutz; Beobachtung eines Personenzusammenschlusses; …

    Des Weiteren entsprach es auch dem historischen Willen des Landesgesetzgebers, bei den Mindestaufgaben des Verfassungsschutzes einen Gleichklang mit den bundesrechtlichen Vorgaben zu erreichen und den vorgegebenen Mindeststandard nicht zu unterschreiten (…vgl. LT-Drs. 7/3511, S. 6 zu Nr. 1.1 und 10/5231, S. 20 Nr. 1.5; vgl. zu den auf der Grundlage von Art. 73 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b) und c) GG festgelegten Mindestaufgaben für die Verfassungsschutzbehörden auch: BVerwG, Urt. v. 21.02.1984 - 1 C 37.79 -, juris Rn. 59 und Beschl. v. 09.01.1995 - 1 B 231.94, 1 C 34.94 -, juris Rn. 6 und 8 sowie Roth in: Schenke/Graulich/Ruthig, Sicherheitsrecht des Bundes, 2. Aufl., § 4 BVerfSchG Rn. 5).
  • BVerwG, 02.07.1998 - 9 B 535.98

    Vereinfachtes Berufungsverfahren; Antrag auf Verlängerung der Äußerungsfrist; …

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß das Berufungsgericht, wenn es an der Durchführung des vereinfachten Verfahrens festhalten will, obwohl ein Beteiligter diesem Verfahren widerspricht und eine Verlängerung der Äußerungsfrist zur Ergänzung seines Vortrags beantragt, vorab über den Verlängerungsantrag entscheiden muß (vgl. Urteil vom 3. November 1987 - BVerwG 9 C 235.86 - Buchholz 310 § 100 VwGO Nr. 5 = BayVBl 1988, 251; Beschluß vom 9. Januar 1995 - BVerwG 1 B 231.94 - Buchholz 402.7 Nr. 5 = DÖV 1995, 692;… ebenso Happ in: Eyermann, VwGO, 10. Aufl., § 130 a Rn. 9).

    Aus dem Schweigen des Gerichts zu einem in offener Frist gestellten Verlängerungsgesuch muß der Antragsteller nicht schließen, seiner Bitte um weiteres Zuwarten werde nicht entsprochen; er darf vielmehr darauf vertrauen, daß das Gericht ihn von einer Ablehnung unterrichten und ihm Gelegenheit geben wird, sich hierauf einzustellen (vgl. den Beschluß vom 9. Januar 1995 a.a.O.).

  • BVerwG, 30.10.2000 - 9 B 393.00

    Rüge des Grundsatzes auf rechtliches Gehör als Revisionszulassungsgrund - Recht …

    Das Gericht muss ggf. auch Gelegenheit zu weiterer Stellungnahme geben, wenn sich ein Verfahrensbeteiligter eine weitere Begründung aus berechtigten Erwägungen ausdrücklich vorbehält (BVerwG, Beschluss vom 9. Januar 1995 - BVerwG 1 B 231.94 - Buchholz 402.7 BVerfSchG Nr. 5 m.w.N. zur einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).

    Insoweit kann nichts anderes gelten als nach der ständigen auf § 57 Abs. 2 VwGO i.V.m. §§ 224, 225 ZPO gestützten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in den Fällen, in denen ein Beteiligter um Verlängerung einer vom Gericht gewährten Äußerungsfrist bittet (BVerwG, Urteil vom 3. November 1987 - BVerwG 9 C 235.86 - Buchholz 310 § 100 VwGO Nr. 5; Beschluss vom 9. Januar 1995, a.a.O.; Beschlüsse vom 2. Juli 1998 - BVerwG 9 B 535.98 - NVwZ-RR 1998, 783 = Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 26 und vom 16. Dezember 1998 - BVerwG 9 B 362.98 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 30).

  • BVerwG, 27.05.1997 - 8 B 116.97

    Anforderungen an das Bezeichnungsgebot im Rahmen einer Beschwerde gegen die …

    Daß der Anspruch auf rechtliches Gehör der Zurückweisung einer Berufung durch Beschluß entgegenstehen kann, solange über einen Antrag auf Verlängerung einer zur Begründung der Berufung gesetzten Frist - wie hier - nicht entschieden worden ist (vgl. Beschluß vom 9. Januar 1995 - BVerwG 1 B 231.94 - Buchholz 402.7 BVerfSchG Nr. 5 S. 1), führt zu keiner anderen Beurteilung.

    Das Gericht muß zwar das Recht auf ausreichende Gelegenheit zur Stellungnahme berücksichtigen, wenn sich ein Verfahrensbeteiligter eine weitere Begründung aus berechtigten Erwägungen ausdrücklich vorbehält (Beschluß vom 9. Januar 1995, a.a.O., S. 4 unter Hinweis auf BVerfGE 8, 89 [BVerfG 22.07.1958 - 1 BvR 113/57]; 18, 399 [BVerfG 09.03.1965 - 2 BvR 176/63]).

  • BVerwG, 27.10.2000 - 9 B 392.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Entscheidung im vereinfachten …

    Nach § 138 Nr. 3 VwGO beruht die Entscheidung auf diesem Gehörsverstoß (stRspr - BVerwG, Urteil vom 3. November 1987 - BVerwG 9 C 235.86 - Buchholz 310 § 100 VwGO Nr. 5 -, Beschluss vom 9. Januar 1995 - BVerwG 1 B 231.94 - Buchholz 402.7 BVerfSchG Nr. 5 -, Beschluss vom 2. Juli 1998 - BVerwG 9 B 535.98 - in NVwZ-RR 1998, 783 = Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 26).
  • BSG, 18.01.2011 - B 12 KR 82/10 B
    Dieses zugrunde gelegt, darf ein Beteiligter grundsätzlich darauf vertrauen, dass das Berufungsgericht ihn von einer Ablehnung seines Verlängerungsantrags in Kenntnis setzt und ihm Gelegenheit gibt, sich hierauf einzustellen (…vgl BVerwG Beschluss vom 2.7.1998, aaO, und Beschluss vom 9.1.1995 - 1 B 231/94 - Buchholz 402.7 BVerfSchG Nr. 5).
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