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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.05.1979 - 1 B 238.77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,379
BVerwG, 28.05.1979 - 1 B 238.77 (https://dejure.org/1979,379)
BVerwG, Entscheidung vom 28.05.1979 - 1 B 238.77 (https://dejure.org/1979,379)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Mai 1979 - 1 B 238.77 (https://dejure.org/1979,379)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausweisung eines italienischen Staatsangehörigen - Voraussetzungen des besonderen Ausweisungsschutzes für Italiener in Deutschland - Ordnungsmäßigkeit des Aufenthalts eines Ausländers - Einholung einer Aufenthaltserlaubnis durch einen Angehörigen der Mitgliedstaaten der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1979, 828
 
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 15.08.1978 - 1 B 85.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ausweisung von …

    Auszug aus BVerwG, 28.05.1979 - 1 B 238.77
    Sie muß sich im Rahmen des in einer demokratischen Gesellschaft Notwendigen halten und darf nicht zum Zwecke der Abschreckung anderer Ausländer erfolgen (EuGH Urteile vom 26. Februar 1975 - Rs 67/64 - [NJW 1975, 1096], vom 28. Oktober 1975 - Rs 36/75 - [NJW 1976, 467], vom 27. Oktober 1977 - Rs 30/77 - [NJW 1978, 479]; BVerwGE 49, 60 [BVerwG 02.07.1975 - I C 20/73]; Beschluß vom 15. August 1978 - BVerwG 1 B 85.78 -).

    Die Frage, wann bei der Ausweisung strafgerichtlich verurteilter Ausländer die Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Sinne dieser Vorschrift besonders schwerwiegend sind, hat der Senat in seiner Rechtsprechung ebenfalls geklärt (BVerwGE 55, 8 mit weiteren Nachweisen; Beschluß vom 15. August 1978 - BVerwG 1 B 85.78 -).

  • EuGH, 27.10.1977 - 30/77

    Regina / Bouchereau

    Auszug aus BVerwG, 28.05.1979 - 1 B 238.77
    Sie muß sich im Rahmen des in einer demokratischen Gesellschaft Notwendigen halten und darf nicht zum Zwecke der Abschreckung anderer Ausländer erfolgen (EuGH Urteile vom 26. Februar 1975 - Rs 67/64 - [NJW 1975, 1096], vom 28. Oktober 1975 - Rs 36/75 - [NJW 1976, 467], vom 27. Oktober 1977 - Rs 30/77 - [NJW 1978, 479]; BVerwGE 49, 60 [BVerwG 02.07.1975 - I C 20/73]; Beschluß vom 15. August 1978 - BVerwG 1 B 85.78 -).
  • EuGH, 08.04.1976 - 48/75

    Royer

    Auszug aus BVerwG, 28.05.1979 - 1 B 238.77
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs stellt zwar die Nichterfüllung der für Einreise, Ortswechsel und Aufenthalt geltenden Formalitäten durch Staatsangehörige der EG-Staaten keine die Beschränkung der Freizügigkeit rechtfertigende Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dar und gestattet nicht die Entfernung des Ausländers aus dem Hoheitsgebiet (Urteile vom 8. April 1976 - Rs 48/75 - [NJW 1976, 2065 [EuGH 08.04.1976 - - 48/75]], vom 14. Juli 1977 - Rs 8/77 - [NJW 1977, 1579]).
  • EuGH, 28.10.1975 - 36/75

    Rutili / Ministre de l'intérieur

    Auszug aus BVerwG, 28.05.1979 - 1 B 238.77
    Sie muß sich im Rahmen des in einer demokratischen Gesellschaft Notwendigen halten und darf nicht zum Zwecke der Abschreckung anderer Ausländer erfolgen (EuGH Urteile vom 26. Februar 1975 - Rs 67/64 - [NJW 1975, 1096], vom 28. Oktober 1975 - Rs 36/75 - [NJW 1976, 467], vom 27. Oktober 1977 - Rs 30/77 - [NJW 1978, 479]; BVerwGE 49, 60 [BVerwG 02.07.1975 - I C 20/73]; Beschluß vom 15. August 1978 - BVerwG 1 B 85.78 -).
  • EuGH, 26.02.1975 - 67/74

    Bonsignore / Oberstadtdirektor der Stadt Köln

    Auszug aus BVerwG, 28.05.1979 - 1 B 238.77
    Sie muß sich im Rahmen des in einer demokratischen Gesellschaft Notwendigen halten und darf nicht zum Zwecke der Abschreckung anderer Ausländer erfolgen (EuGH Urteile vom 26. Februar 1975 - Rs 67/64 - [NJW 1975, 1096], vom 28. Oktober 1975 - Rs 36/75 - [NJW 1976, 467], vom 27. Oktober 1977 - Rs 30/77 - [NJW 1978, 479]; BVerwGE 49, 60 [BVerwG 02.07.1975 - I C 20/73]; Beschluß vom 15. August 1978 - BVerwG 1 B 85.78 -).
  • EuGH, 14.07.1977 - 8/77

    Sagulo u.a.

    Auszug aus BVerwG, 28.05.1979 - 1 B 238.77
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs stellt zwar die Nichterfüllung der für Einreise, Ortswechsel und Aufenthalt geltenden Formalitäten durch Staatsangehörige der EG-Staaten keine die Beschränkung der Freizügigkeit rechtfertigende Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dar und gestattet nicht die Entfernung des Ausländers aus dem Hoheitsgebiet (Urteile vom 8. April 1976 - Rs 48/75 - [NJW 1976, 2065 [EuGH 08.04.1976 - - 48/75]], vom 14. Juli 1977 - Rs 8/77 - [NJW 1977, 1579]).
  • BVerwG, 03.05.1973 - I C 33.72

    Anforderungen an das Vorliegen einer Notwehrlage gegenüber dem Liebhaber der …

    Auszug aus BVerwG, 28.05.1979 - 1 B 238.77
    Das alles ist durch die Rechtsprechung des Senats geklärt (Urteil von 24. April 1969 - BVerwG 1 C 43.68 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 11]; BVerwGE 35, 291; 42, 133 [BVerwG 03.05.1973 - I C 33/72]; 43, 299 [BVerwG 09.12.1971 - II WD 38/71]; Beschlüsse vom 15. August 1978 - BVerwG 1 B 273.78 -, vom 2. Februar 1979 - BVerwG 1 B 238.78 -).
  • BVerwG, 27.10.1978 - 1 C 91.76

    Aufenthaltsgesetz/EWG

    Auszug aus BVerwG, 28.05.1979 - 1 B 238.77
    Daraus folgt, daß eine konkrete Gefahr und damit eine nach Maßgabe des Verhältnisimäßigkeitsgrundsatzes zu beurteilende Wahrscheinlichkeit zu verlangen ist, daß der Ausländer künftig die öffentliche Sicherheit oder Ordnung stören wird, und daß an die Wahrscheinlichkeit keine zu geringen Anforderungen gestellt werden dürfen (Urteil vom 27. Oktober 1978 - BVerwG 1 C 91.76 - [Buchholz a.a.O. § 10 AuslG Nr. 54 = NJW 1979, 506]).
  • BVerwG, 25.10.1977 - I C 31.74

    Notwendige Beiladung - Deutscher Ehegatte - Ausgewiesener Ausländer - …

    Auszug aus BVerwG, 28.05.1979 - 1 B 238.77
    Die Frage, wann bei der Ausweisung strafgerichtlich verurteilter Ausländer die Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Sinne dieser Vorschrift besonders schwerwiegend sind, hat der Senat in seiner Rechtsprechung ebenfalls geklärt (BVerwGE 55, 8 mit weiteren Nachweisen; Beschluß vom 15. August 1978 - BVerwG 1 B 85.78 -).
  • BVerwG, 16.06.1970 - I C 47.69

    Eigene Ermittlungen der Ausländerbehörde hinsichtlich der Begehung einer Straftat …

    Auszug aus BVerwG, 28.05.1979 - 1 B 238.77
    Das alles ist durch die Rechtsprechung des Senats geklärt (Urteil von 24. April 1969 - BVerwG 1 C 43.68 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 11]; BVerwGE 35, 291; 42, 133 [BVerwG 03.05.1973 - I C 33/72]; 43, 299 [BVerwG 09.12.1971 - II WD 38/71]; Beschlüsse vom 15. August 1978 - BVerwG 1 B 273.78 -, vom 2. Februar 1979 - BVerwG 1 B 238.78 -).
  • BVerwG, 02.02.1979 - 1 B 238.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • BVerwG, 29.07.1977 - 1 B 137.77

    Bindung der Ausländerbehörde - Ausländer - Ausweis aufgrund spezialpräventiver …

  • BVerwG, 15.08.1978 - 1 B 121.78

    Duldung des Aufenthalts - Ordnungsmäßiger Aufenthalt

  • BVerwG, 02.07.1975 - I C 20.73

    Vorrangiges Gemeinschaftsrecht - Angehörige von EG-Staaten - Ausweisung zur …

  • BVerwG, 16.02.1971 - I C 43.70
  • BVerwG, 24.04.1969 - I C 43.68

    Berücksichtigung einer nicht rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilung im …

  • BVerwG, 15.08.1978 - 1 B 273.78

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

  • BVerwG, 31.05.1978 - 1 B 80.78

    Versagung einer neuen Aufenthaltserlaubnis - Ausweisung wegen der Begehung von …

  • BVerwG, 23.09.1976 - 1 B 7.76

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis in Kenntnis einer Straftat - Verlängerung …

  • BVerwG, 05.11.1968 - I C 58.67

    Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und …

  • BFH, 19.04.1966 - I 67/64

    Zurechnung von gemieteten Kesselwagen zu der Betriebsstätte, in der sich die …

  • BVerwG, 07.12.1999 - 1 C 13.99

    Aufenthaltserlaubnis-EG; Ausreise; Ausweisungsverfügung; Ausweisungswirkungen; …

    Eine solche Ausweisung setzt voraus, daß eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung vorliegt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt, und daß die Maßnahme auch sonst verhältnismäßig ist (Urteil vom 27. Oktober 1978 - BVerwG 1 C 91.76 - BVerwGE 57, 61 ; Beschluß vom 28. Mai 1979 - BVerwG 1 B 238.77 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 63; EuGH, Urteil vom 19. Januar 1999 - Rs C-348/96 - InfAuslR 1999, 165).
  • VGH Hessen, 09.11.1995 - 12 TG 2783/95

    Sofortvollzug einer Ausweisung eines Straftäters - Gefahrenprognose; …

    Die maßgebenden Gründe müssen also so gewichtig sein, daß die Anwesenheit des Ausländers auch bei Anlegung strenger Maßstäbe nicht länger hingenommen werden kann, die Ausweisung also die ultima ratio ausländerrechtlichen Handelns darstellt (vgl. BVerwG, 28.05.1979 - 1 B 238.77 -, EZAR 124 Nr. 2 = DÖV 1979, 828; 18.08.1981 - 1 C 23.81 -, EZAR 124 Nr. 5 = InfAuslR 1981, 291; 19.10.1982 - 1 C 100.78 -, EZAR 124 Nr. 6 = NVwZ 1983, 227).

    Außer den Vorschriften über Einreise, Aufenthalt und Freizügigkeit müssen auch die besonderen Bestimmungen über die Ausübung einer Erwerbstätigkeit eingehalten sein (vgl. BVerwG, 28.05.1979 - 1 B 238.77 -, EZAR 124 Nr. 2).

  • BVerwG, 02.06.1983 - 1 B 80.83

    Ausweisung eines Staatsbürgers der Europäischen Union - Begriff der schweren …

    Durch die Rechtsprechung des beschließenden Senats ist geklärt, daß danach die Ausweisung aus Anlaß einer strafgerichtlichen Verurteilung des Ausländers u.a. eine konkrete Gefahr neuer Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung erfordert und daß über das Vorliegen einer derartigen Wiederholungsgefahr aufgrund aller wesentlichen Umstände des Einzelfalls zu entscheiden ist; es muß eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung vorliegen, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt (BVerwGE 57, 61 [65 f.]; 64, 13 [19]; Beschluß vom 28. Mai 1979 - BVerwG 1 B 238.77 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 63).

    Die in diesem Zusammenhang maßgebenden Grundsätze sind geklärt (BVerwGE 55, 8 [14 f.]; 64, 13 [18]; Beschluß vom 28. Mai 1979 - BVerwG 1 B 238.77 - a.a.O.).

  • BVerwG, 14.02.1984 - 1 B 10.84

    Ermessenseinschränkung bei der Ausweisung junger Ausländer - Berücksichtigung der …

    Der Senat hat die Anforderungen, die danach an die Ausweisung von freizügigkeitsberechtigten Angehörigen der EG-Mitgliedstaaten zu stellen sind, im Anschluß an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs wiederholt klargestellt, soweit dies in verallgemeinerungsfähiger Weise möglich ist (vgl. z.B. BVerwGE 57, 61 [65 ff.]; 64, 13 [12]; Urteil vom 12. Juni 1979 - BVerwG 1 C 70.77 - NJW 1979, 2486; vom 19. Oktober 1982 - BVerwG 1 C 100.78 - NVwZ 1983, 227; Beschlüsse vom 28. Mai 1979 - BVerwG 1 B 238.77 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 63; vom 2. Juni 1983 - BVerwG 1 B 80.83 - InfAuslR 1983, 307).
  • BVerwG, 10.02.1995 - 1 B 221.94

    Nichtanwendung der Regel-Ausweisung bei Begehung eines Drogendelikts durch einen …

    Durch die im Anschluß an die Judikatur des Europäischen Gerichtshofs ergangene Rechtsprechung des beschließenden Senats sind die danach erforderlichen Voraussetzungen einer Ausweisung Freizügigkeitsberechtigter genügend geklärt (vgl. z.B. BVerwGE 57, 61 [BVerwG 27.10.1978 - 1 C 91/76]; 64, 13 [BVerwG 18.08.1981 - 1 C 185/79]; Beschluß vom 28. Mai 1979 - BVerwG 1 B 238.77 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 63).
  • VGH Hessen, 21.06.1991 - 10 UE 628/91

    Ausweisung eines italienischen Staatsangehörigen entgegen FreundschVtr ITA Art 2 …

    Rn. 30 Wenn demgegenüber das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluß vom 28. Mai 1979 (-- BVerwG 1 B 238.77 --, Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 63) ausführt, die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes ändere nichts daran, daß auch das Fehlen der von den Angehörigen der EG-Staaten einzuholenden besonderen Aufenthaltserlaubnis die Ordnungsgemäßheit des Aufenthaltes im Sinne des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 FV ausschließe, so vermag dem der erkennende Senat nicht zu folgen.

    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesverwaltungsgerichtes (vgl. dazu und zum folgenden Beschluß vom 28. Mai 1979, a.a.O.) sind die Ausnahmen von dem für die Staatsangehörigen der EG-Staaten geltenden Grundsatz der Freizügigkeit eng zu verstehen.

  • VGH Hessen, 10.07.1995 - 12 TG 1800/95

    Ausweisung eines Ausländers wegen Straftatbegehung - Gefahrenprognose bei einem …

    Außer den Vorschriften über Einreise, Aufenthalt und Freizügigkeit müssen auch die besonderen Bestimmungen über die Ausübung einer Erwerbstätigkeit eingehalten sein (so BVerwG, 28.05.1979 - 1 B 238/77 -, EZAR 124 Nr. 2).

    Nach diesen Maßstäben ist der Aufenthalt eines Unionsbürgers in einem anderen Vertragsstaat nicht schon dann ordnungsgemäß im Sinne eines multi- oder bilateralen Vertrags, wenn dieser zum Kreis der (materiell) EG-Freizügigkeitsberechtigten gehört; er muß auch die vorgeschriebenen (nicht konstitutiven) Formalitäten erfüllen (BVerwG, 28.05.1979, a.a.O., offen gelassen von Hess. VGH, 20.10.1992 - 12 TH 1509/92 -, Hess. VGH, EZAR 034 Nr. 1 = InfAuslR 1993, 50).

  • VG Gießen, 08.07.2003 - 7 G 4911/02

    AUSWEISUNG; BETÄUBUNGSMITTEL; ITALIENER; SUCHTMITTELABHÄNGIGKEIT; UNIONSBÜRGER; …

    Das Fehlen einer Aufenthaltserlaubnis, die auch von den grundsätzlich Freizügigkeit genießenden Angehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft einzuholen ist, schließt die Ordnungsmäßigkeit des Aufenthalts aus (BVerwG, 28.05.1979 - 1 B 238.77 -, Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 63; VG Gießen, 27.07.2001 - 7 G 1288/01 -).
  • VGH Hessen, 20.10.1992 - 12 TH 1509/92

    Ausweisung und Abschiebung von EG-Staatsangehörigen (Griechen) nach Vollzug einer …

    Insbesondere kommt es nicht darauf an, ob insoweit allein auf das materielle Freizügigkeitsrecht der Beschwerdeführer oder darauf abzustellen ist, daß sie bis zum Erlaß der Ausweisungsverfügungen eine Aufenthaltserlaubnis weder beantragt noch erhalten hatten (vgl. dazu einerseits Hess. VGH, 21.06.1991 - 10 UE 628/91 - und andererseits BVerwG, 28.05.1979 - 1 B 238/77 -, Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 63 und Hailbronner, AuslR, 3. Aufl., § 45 AuslG Rdnr. 61).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.10.1992 - 11 S 2772/91

    Aufenthaltserlaubnis für in Haft befindlichen Ausländer

    Auch das Fehlen der von Angehörigen der EG-Staaten einzuholenden besonderen Aufenthaltserlaubnis schließt die Ordnungsmäßigkeit des Aufenthalts im Sinne der völkerrechtlichen Verträge aus (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.5.1979 -- 1 B 238.77 -- Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 63).
  • BVerwG, 02.12.1981 - 1 B 152.81

    Begründung der Ausweisung eines Ausländers mit spezialpräventiven Erwägungen

  • BVerwG, 09.02.1981 - 1 B 15.81

    Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit - …

  • BVerwG, 30.09.1991 - 1 B 121.91

    Anforderungen an die Darlegung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

  • BVerwG, 20.06.1979 - 1 B 21.77

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

  • BVerwG, 07.09.1981 - 1 B 108.81

    Einschränkung der Ausweisung eines Ausländers durch Grundrechte - Ausweisung …

  • BVerwG, 22.02.1980 - 1 B 319.78

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Anforderungen an die …

  • BVerwG, 14.05.1980 - 1 B 249.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die …

  • BVerwG, 02.01.1980 - 1 B 1334.79

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ausweisung eines …

  • VG Freiburg, 16.10.2003 - 4 K 18/02

    Aufhebung einer Ausweisungsverfügung und Befristung der Ausweisungswirkungen

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