Rechtsprechung
| OVG Saarland, 06.03.2019 - 1 B 309/18 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 10 BeamtStG, § 23 Abs 3 Nr 2 BeamtStG, § 34 S 3 BeamtStG
Entlassung eines Polizeibeamten auf Probe wegen erheblicher Zweifel an der charakterlichen Eignung - Wolters Kluwer
Entlassung eines Polizeibeamten auf Probe wegen mangelnder Bewährung; Zweifel an der charakterlichen Eignung; Beurteilung der charakterliche...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Entlassung eines Polizeibeamten auf Probe wegen mangelnder Bewährung; Zweifel an der charakterlichen Eignung; Beurteilung der charakterlichen Eignung eines Beamten auf Probe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Entlassung eines Polizeibeamten auf Probe wegen mangelnder Bewährung
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 17.10.2018 - 2 L 1276/18
- OVG Saarland, 06.03.2019 - 1 B 309/18
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2019, 566
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- VGH Bayern, 13.12.2018 - 3 ZB 16.935
Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe aufgrund mangelnder …
Auszug aus OVG Saarland, 06.03.2019 - 1 B 309/18
Rn. 14 Dass die fachliche Eignung des Antragstellers und sein persönliches Engagement nicht in Abrede gestellt werden, er sein Amt insoweit vielmehr zur Zufriedenheit des Antragsgegners ausgeübt hat, ändert nichts daran, dass ein erfolgreiches Absolvieren der beamtenrechtlichen Probezeit die Feststellung der Bewährung während der Probezeit im Sinn des § 10 BeamtStG voraussetzt, die auch bei vollumfänglicher Erfüllung der fachlichen Anforderungen an mangelnder gesundheitlicher oder charakterlicher Eignung scheitern kann.(BayVGH, Beschluss vom 13.12.2018 - 3 ZB 16.935 -, juris Rdnr. 17).Dies bedingt indes nicht, dass die dem Senat nur in eingeschränktem Umfang(vgl. auch insoweit: BayVGH, Beschluss vom 13.12.2018, a.a.O., Rdnr. 17 m.w.N.) eröffnete gerichtliche Überprüfung der Feststellung des Antragsgegners, es bestünden aufgrund des Sachverhalts in seiner Gesamtheit zumindest erhebliche Zweifel an der charakterlichen Eignung des Antragstellers, aufgrund einer Neubewertung des Streitstoffs nunmehr zu dem Ergebnis gelangen müsste, diese Einschätzung als nicht mehr tragfähig begründet zu erachten.
- BVerwG, 19.08.2004 - 2 B 54.04
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache als Voraussetzung für die Zulässigkeit …
Auszug aus OVG Saarland, 06.03.2019 - 1 B 309/18
Dem Dienstherrn obliegt die prognostische Einschätzung, ob der Beamte den Anforderungen, die mit der Wahrnehmung der Ämter seiner Laufbahn verbunden sind, voraussichtlich gerecht werden wird.(BVerwG, Beschluss vom 19.8.2004 - 2 B 54/04 -, juris Rdnr. 6 m.w.N.) Dabei gilt nach § 34 Satz 3 BeamtStG für alle Beamten, dass ihr Verhalten der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden muss, die ihr Beruf, hier der Beruf eines Polizeibeamten, erfordert.Die Entscheidung, ob ein Beamter sich in der Probezeit nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bewährt hat, ist ein Akt wertender Erkenntnis, der dem Dienstherrn vorbehalten ist.(BVerwG, Beschluss vom 19.8.2004, a.a.O.) Aus welchen Gründen der Dienstherr unter den verfahrensgegenständlichen Umständen gehalten gewesen sein sollte, sich zwecks Beurteilung der charakterlichen Eignung des Antragstellers und der ihm obliegenden prognostischen Einschätzung des Rates einer ehemaligen Ausbilderin zu bedienen, ist nicht erkennbar.
- BVerwG, 24.01.2017 - 2 B 75.16
"inkriminierter Sachverhalt"; Anklage; Beamtenverhältnis auf Probe; Beamter auf …
Auszug aus OVG Saarland, 06.03.2019 - 1 B 309/18
Diese Vorhalte blenden aus, dass der Antragsteller im beamtenrechtlichen Verfahren - anders als im Strafverfahren - nicht die Rolle eines Beschuldigten innehat, die Beurteilung der charakterlichen Eignung eines Beamten auf Probe vielmehr der Sicherung der Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes dient.(vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 21.1.2017 - 2 B 75/16 -, juris Ls. 3 und Rdnrn. 12 ff.) Zudem ist der Antragsteller ausweislich des Sachstandsvermerks vom 26.4.2018 - gegen dessen Angaben zum zeitlichen Ablauf des Verfahrens auch nach erfolgter Akteneinsicht keine Einwendungen erhoben worden sind - unmittelbar nach der am 1.2.2018 durchgeführten Vernehmung von drei Kolleginnen, nämlich am 2.2.2018, zu dem ihm erteilten Verbot der Führung der Dienstgeschäfte und den damit einhergehenden Verboten angehört worden. - VG Saarlouis, 17.10.2018 - 2 L 1276/18
Entlassung eines Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen …
Auszug aus OVG Saarland, 06.03.2019 - 1 B 309/18
Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 17. Oktober 2018 - 2 L 1276/18 - wird zurückgewiesen.
- OVG Saarland, 13.12.2023 - 1 B 154/23
Entlassung eines Beamten auf Widerruf wegen fehlender charakterlicher Eignung
Etwas anderes ergibt sich entgegen dem antragstellerischen Vorbringen auch nicht daraus, dass er sich morgens gegenüber den ihn zu Hause aufsuchenden Polizeibeamten bei seiner Vernehmung als Beschuldigter unverzüglich als Fahrer des verunfallten Fahrzeugs zu erkennen gegeben hat, da in diesem Zeitpunkt aufgrund der vorherigen Angaben seiner Mutter (und im Übrigen auch aufgrund der im Unfallfahrzeug aufgefundenen Beweismittel) seine Fahrereigenschaft kaum noch zu leugnen gewesen wäre, so dass seine Angaben den Antragsteller aus Sicht des Antragsgegners nachvollziehbar nicht mehr entlasten mussten, zumal es vorliegend auf die Frage einer tätigen Reue im Sinne des § 142 Abs. 4 StGB nicht ankommt.[vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.8.2017 - 6 B 751/17 -, juris Rn. 14][vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.8.2017 - 6 B 751/17 -, juris Rn. 14] Indem der Antragsteller die Geschehensabläufe aus seiner Sicht schildert und begründet sowie zur Motivation seines Handelns ausführt, stellt er die Handlungen als solche nicht in ihrer Substanz in Frage.[vgl. Beschluss des Senats vom 6.3.2019 - 1 B 309/18 -, juris Rn. 6][vgl. Beschluss des Senats vom 6.3.2019 - 1 B 309/18 -, juris Rn. 6] Letztlich muss gesehen werden, dass die vom Antragsgegner seiner Entlassungsverfügung zugrunde gelegten wesentlichen Tatsachen vom Antragsteller als solche nicht bestritten, sondern lediglich anders bewertet werden.Auch wenn der Antragsteller seine Ausbildung zur Zufriedenheit seiner Ausbilder absolviert hat, ändert dies nichts daran, dass die Annahme mangelnder charakterlicher Eignung gerechtfertigt sein kann.[vgl. Beschluss des Senats vom 6.3.2019 - 1 B 309/18 -, juris Rn. 12, 14, m.w.N.][vgl. Beschluss des Senats vom 6.3.2019 - 1 B 309/18 -, juris Rn. 12, 14, m.w.N.] Denn bereits ein einzelnes gravierendes Ereignis kann geeignet sein, den Schluss des Dienstherrn auf eine fehlende persönliche Eignung des Widerrufsbeamten zu rechtfertigen, wenn dieses die charakterlichen Mängel des Beamten hinreichend deutlich zu Tage treten lässt.[vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 7.5.2020 - 1 M 51/20 -, juris Rn. 8, m.w.N.; Bayerischer VGH, Urteil vom 13.1.2016 - 3 B 14.1487 -, juris Rn. 34, 50][vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 7.5.2020 - 1 M 51/20 -, juris Rn. 8, m.w.N.; Bayerischer VGH, Urteil vom 13.1.2016 - 3 B 14.1487 -, juris Rn. 34, 50].
- VGH Bayern, 09.08.2019 - 3 B 17.538
Nachweis pädophiler Neigung als Grund für Entlassung aus dem Beamtenverhältnis …
Es handelt sich nicht um eine reine Subsumtion des Tatbestands unter eine gesetzliche Vorschrift, sondern um einen Akt wertender Erkenntnis, der dem Dienstherrn vorbehalten ist (OVG Saarl, B.v. 6.3.2019 - 1 B 309/18 - juris Rn. 12;… Baßlsperger in Weiss/Niedermaier/Summer/Zängl, Beamtenrecht in Bayern, Stand: August 2019, § 23 BeamtStG Rn. 169).
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Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 07.11.2018 - 1 B 309/18 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
SGB X § 48 Abs. 1 Satz 1, BAföG § 2 Abs. 1, BAföG § 2 Abs. 2
Verwaltungsakt mit Dauerwirkung; Aufhebung; Ausbildungsstätte; Ausbildungsgang; Gleichwertigkeit - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 25.07.2018 - 5 L 463/18
- OVG Sachsen, 07.11.2018 - 1 B 309/18
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- OVG Sachsen, 15.03.2015 - 1 A 101/14
Förderungsfähige Ausbildung, Hotelfachmann, staatliche Ersatzschule
Auszug aus OVG Sachsen, 07.11.2018 - 1 B 309/18
Rn. 16 Zutreffend hat das Verwaltungsgericht im angegriffenen Beschluss unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Senats (vgl. Urt. v. 15. März 2015 - 1 A 101/14 -, juris Rn. 16 f.) und des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (…Beschl. v. 25. Juli 2014 - juris Rn. 4) darauf hingewiesen, dass für die Gleichwertigkeit einer Ausbildung maßgeblich ist, dass sie einer der in § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 6 BAföG genannten Ausbildungsstätten zugeordnet werden kann.
- OVG Sachsen, 09.11.2022 - 5 A 495/20
Ausbildungsförderung; Ergänzungsschule; Gleichwertigkeit; Bildungsgang
Rn. 25 Die Beschwerde wurde mit Beschluss des Oberverwaltungsgerichts vom 7. November 2018 - 1 B 309/18 - zurückgewiesen.Rn. 34 Wegen der Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakten in beiden Instanzen, der Gerichtsakten des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens in beiden Instanzen - 5 L 463/17 und 1 B 309/18 - und des beigezogenen Verwaltungsvorgangs des Beklagten verwiesen.
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