Rechtsprechung
| OVG Saarland, 24.05.2024 - 1 B 33/24.NC |
Volltextveröffentlichung
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 11 Abs 1 KapVO SL, § 11 Abs 2 KapVO SL
Kapazitätsberechnung/Dienstleistungsexport
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 20.02.2024 - 1 L 1359/23
- VG Saarlouis, 20.02.2024 - 1 L 1618/23
- OVG Saarland, 24.05.2024 - 1 B 33/24.NC
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (7)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2022 - 13 B 799/22
Vorläufige Zulassung eines Studierenden zum Studium der Humanmedizin im 2. …
Auszug aus OVG Saarland, 24.05.2024 - 1 B 33/24
Aus Sicht des Senats überzeugt nicht die antragstellerseits zitierte Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, sondern die gegenläufige Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen[OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.10.2022 - 13 B 799/22 -, juris][OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.10.2022 - 13 B 799/22 -, juris].Die an die Lehrnachfrage anknüpfenden Ausführungen stehen im Einklang mit der Terminologie des § 11 KapVO, der den Begriff der Dienstleistungen einer Lehreinheit in Absatz 1 dahin definiert, dass es sich um die Lehrveranstaltungsstunden handelt, die die Lehreinheit für nicht zugeordnete Studiengänge zu erbringen hat["zu erbringen hat", weil diese Ausbildungsveranstaltungen in der Studienordnung des nachfragenden Studienganges so vorgesehen sind; vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.10.2022, a.a.O., Rdnr. 6 f.]["zu erbringen hat", weil diese Ausbildungsveranstaltungen in der Studienordnung des nachfragenden Studienganges so vorgesehen sind; vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.10.2022, a.a.O., Rdnr. 6 f.], und in Absatz 2 regelt, wie der Bedarf an Dienstleistungen zu berechnen ist.
Schließlich spreche das durch § 13 Abs. 4 KapVO bedingte Beziehungsgeflecht zwischen dem Dienstleistungsexport und den importierenden Studiengängen gegen eine Verminderung des nach der Kapazitätsverordnung berechneten Dienstleistungsexports wegen gemeinsam durchgeführter Ausbildungsveranstaltungen.[OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.10.2022, a.a.O., Rdnrn. 6 ff. m.w.N.][OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.10.2022, a.a.O., Rdnrn. 6 ff. m.w.N.].
- VGH Bayern, 05.09.2023 - 7 CE 22.10008
Keine doppelte Anrechnung für Curricularanteil und Dienstleistungsexport bei …
Auszug aus OVG Saarland, 24.05.2024 - 1 B 33/24
Rn. 5 Die Antragstellerin bezieht sich auf den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs[BayVGH, Beschluss vom 5.9.2023 - 7 CE 22.10008 -, juris][BayVGH, Beschluss vom 5.9.2023 - 7 CE 22.10008 -, juris] vom 5.9.2023 und meint, in Anlehnung an die dortigen Ausführungen sei der Dienstleistungsexport der vorklinischen Lehreinheit der Antragsgegnerin in den Studiengang Zahnmedizin nach unten zu korrigieren, weil in die Berechnung Vorlesungen (Vorlesung Biologie, Vorlesung zum Praktikum der makroskopischen Anatomie, Vorlesung zum Praktikum der mikroskopischen Anatomie, Vorlesung zum Praktikum der Physiologie und Vorlesung zum Praktikum der Biochemie und Molekularbiologie) eingeflossen seien, die von Studierenden beider Studiengänge gemeinsam besucht würden.Rn. 12 Auffällig ist im Weiteren, dass die zusammenfassende Wiedergabe der erstinstanzlichen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach[VG Ansbach, Beschluss vom 14.3.2022 - AN 2 E 21.10082 -, soweit ersichtlich n.v.][VG Ansbach, Beschluss vom 14.3.2022 - AN 2 E 21.10082 -, soweit ersichtlich n.v.] im Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs darauf hindeutet, dass dieses die Begriffe Lehraufwand und Lehrnachfrage synonym verwendet[BayVGH, Beschluss vom 5.9.2023, a.a.O., Rdnr. 2][BayVGH, Beschluss vom 5.9.2023, a.a.O., Rdnr. 2], was indes mit dem abstrahierenden und in Bezug auf den Dienstleistungsexport allein auf die Lehrnachfrage abstellenden Kapazitätsberechnungsmodell der Kapazitätsverordnung schwerlich zu vereinbaren und auch der Bilanzierungssymmetrie nicht geschuldet sein dürfte.
- BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 9.81
Anspruch auf Zulassung zum Studium außerhalb der festgesetzten Zulassungszahl - …
Auszug aus OVG Saarland, 24.05.2024 - 1 B 33/24
Rn. 7 Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof argumentiert unter Bezugnahme auf das verfassungsrechtlich in Art. 12 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG verankerte Kapazitätserschöpfungsgebot und die zur Berücksichtigung von Doppelstudenten der Human- und Zahnmedizin ergangene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts.[BVerwG, Urteil vom 17.12.1982 - 7 C 9.81 u.a. -, juris][BVerwG, Urteil vom 17.12.1982 - 7 C 9.81 u.a. -, juris] Hiernach fehle es an einem Bedürfnis für eine abstrahierende/pauschalierende Normierung des Kapazitätsrechts, die ihrem Wesen nach darauf abziele, dass die kapazitätsermittelnden Stellen realen Fakten der Ausbildung für den Einzelfall nicht nachzugehen brauchen, wenn sich Abweichungen von den Annahmen des abstrakten Kapazitätsberechnungsmodells verwaltungsmäßig ohne Schwierigkeiten feststellen lassen bzw. ohne unverhältnismäßigen Aufwand aufdrängen.Rn. 10 So befasst sich die Abhandlung der aus einem Doppelstudium der Human- und der Zahnmedizin für die Berechnung des Dienstleistungsexports aus verfassungsrechtlichen Gründen zu ziehenden Folgerungen in den Entscheidungsgründen des Urteils keineswegs mit der Frage eines insoweit etwaig ersparten Ausbildungsaufwands, sondern stellt ausschließlich auf den verminderten Ausbildungsbedarf bzw. die Nachfrageentlastung infolge des Doppelstudiums ab[BVerwG, Urteil vom 17.12.1982, a.a.O., Rdnrn. 12 ff.][BVerwG, Urteil vom 17.12.1982, a.a.O., Rdnrn. 12 ff.].
- OVG Saarland, 02.08.2005 - 3 Y 12/05
Streitwertfestsetzung im Hochschulzulassungsstreit bei Anträgen auf Zulassung …
Auszug aus OVG Saarland, 24.05.2024 - 1 B 33/24
Rn. 19 Die Streitwertfestsetzung beruht auf den §§ 63 Abs. 3, 47 Abs. 1, 52 Abs. 1 und 53 Abs. 2 Nr. 1 GKG und berücksichtigt entsprechend der ständigen Rechtsprechung des Gerichts, dass die Beteiligung an einem Verfahren zur Vergabe eines weiteren Studienplatzes[OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.8.2005 - 3 Y 12/05 -, juris][OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.8.2005 - 3 Y 12/05 -, juris] beantragt ist. - BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 967/78
Zulassungszahlen Medizinstudium
Auszug aus OVG Saarland, 24.05.2024 - 1 B 33/24
Rn. 15 Diese Argumentation trägt dem Umstand Rechnung, dass das Kapazitätsberechnungsmodell der Kapazitätsverordnung vom Normgeber als ein abstrahierendes und pauschalierendes System der Kapazitätsermittlung konzipiert worden ist, dementsprechend von seinen Grundsätzen her nicht auf die Hochschulwirklichkeit abstellt und gerade wegen seiner hieraus resultierenden Praktikabilität seit jeher von der höchstrichterlichen Rechtsprechung so gebilligt wird.[z.B. BVerfG, Beschluss vom 3.6.1980 - 1 BvR 967/78 u.a. -, juris Rdnr. 48, BVerwG, Urteil vom 24.11.2021 - 6 C 18/19 -, juris][z.B. BVerfG, Beschluss vom 3.6.1980 - 1 BvR 967/78 u.a. -, juris Rdnr. 48, BVerwG, Urteil vom 24.11.2021 - 6 C 18/19 -, juris]. - BVerwG, 24.11.2021 - 6 C 18.19
Anspruch auf Zulassung zum Studiengang Humanmedizin auf einen Teilstudienplatz …
Auszug aus OVG Saarland, 24.05.2024 - 1 B 33/24
Rn. 15 Diese Argumentation trägt dem Umstand Rechnung, dass das Kapazitätsberechnungsmodell der Kapazitätsverordnung vom Normgeber als ein abstrahierendes und pauschalierendes System der Kapazitätsermittlung konzipiert worden ist, dementsprechend von seinen Grundsätzen her nicht auf die Hochschulwirklichkeit abstellt und gerade wegen seiner hieraus resultierenden Praktikabilität seit jeher von der höchstrichterlichen Rechtsprechung so gebilligt wird.[z.B. BVerfG, Beschluss vom 3.6.1980 - 1 BvR 967/78 u.a. -, juris Rdnr. 48, BVerwG, Urteil vom 24.11.2021 - 6 C 18/19 -, juris][z.B. BVerfG, Beschluss vom 3.6.1980 - 1 BvR 967/78 u.a. -, juris Rdnr. 48, BVerwG, Urteil vom 24.11.2021 - 6 C 18/19 -, juris]. - OVG Saarland, 17.05.2017 - 1 B 338/17
Zulassung zum 1. Fachsemester Humanmedizin (WS 2016/2017); Kapazitätsberechnung; …
Auszug aus OVG Saarland, 24.05.2024 - 1 B 33/24
Insbesondere hat die Antragstellerin mit Blick darauf, dass über das Bestehen eines Zulassungsanspruchs unter Zuerkennung von prozessualem Bestandsschutz nach der Sach- und Rechtslage des Bewerbungssemesters zu entscheiden ist[vgl. z.B. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.5.2017 - 1 B 338/17.NC u.a. -, juris Rdnr. 4 m.w.N.][vgl. z.B. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.5.2017 - 1 B 338/17.NC u.a. -, juris Rdnr. 4 m.w.N.], ein rechtlich schützenswertes Interesse daran, dass über ihr Rechtsmittel entschieden wird, obwohl das Wintersemester 2023/2024, für das sie ihre vorläufige Zulassung zum Medizinstudium begehrt, inzwischen abgeschlossen ist.
- VGH Baden-Württemberg, 28.10.2025 - NC 9 S 677/25
Hochschulzulassung; Humanmedizin; Kapazitätsberechnung; Vorklinik; Lehrangebot; …
Wie das Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes überzeugend dargelegt hat (Beschluss vom 24.05.2024 - 1 B 33/24. NC -, juris Rn. 6 ff.; ebenso OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 06.08.2024 - 13 C 3/24 -, juris Rn. 6 ff.), nimmt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in Abweichung vom normativ vorgegebenen Kapazitätsberechnungsmodell der Kapazitätsverordnung nicht den Ausbildungsbedarf, d.h. die auf der Grundlage der Studien- oder Prüfungsordnung abstrakt und losgelöst von den Verhältnissen des jeweiligen Studiensemesters zu berechnende Lehrnachfrage, sondern den Umfang des Lehraufwands in den Blick: Die nur auf die Lehrnachfrage abstellende Berechnung des Dienstleistungsexports korrespondiert mit der Berechnung des Curricularwerts der exportierenden Lehreinheit.Eine lehreinheitsübergreifende Durchführung von Lehrveranstaltungen ändert nichts daran, dass der Studierende der importierenden Lehreinheit das vollständige nach der Prüfungsordnung vorgesehene Curriculum durchlaufen muss (OVG Saarland, Beschluss vom 24.05.2024 - 1 B 33/24.NC -, juris Rn. 14; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 24.10.2022 - 13 B 799/22 -, juris Rn. 11).
Dies ergibt sich bereits daraus, dass zum Berechnungsstichtag nicht gesichert feststehen muss, ob Lehrveranstaltungen gemeinsam oder getrennt durchgeführt werden (so auch OVG Saarland, Beschluss vom 24.05.2024 - 1 B 33/24.NC -, juris Rn. 11).
Bei Doppelstudierenden sei ohne Anschauung der konkreten Studienwirklichkeit davon auszugehen, dass sie an den Ausbildungsveranstaltungen der Vorklinik nur einmal und nicht mehrfach teilnehmen, und sie seien auch verwaltungsmäßig ohne Schwierigkeiten erfassbar (BVerwG…, Urteil vom 17.12.1982 - 7 C 99.81 u.a. -, juris Rn. 12 ff., siehe auch Urteil vom 24.11.2021 - 6 C 18.19 -, juris Rn. 39 f.; OVG Saarland, Beschluss vom 24.05.2024 - 1 B 33/24.NC -, juris Rn. 16; VG Schleswig…, Beschluss vom 13.02.2025 - 9 C 51/24 -, juris Rn. 76 ff.; VG Frankfurt…, Beschluss vom 28.11.2022 - 3 L 2222/22.FM.W22 -, juris Rn. 81).
- VG Karlsruhe, 28.03.2025 - NC 7 K 5435/24
Vorläufige Zuweisung eines Studienplatzes im 1. Fachsemester des Studiengangs …
Rn. 45 Entgegen der von den Antragstellern teilweise erhobenen Kritik ist eine solche Regelung von der Befugnis des Normgebers zu abstrahierenden Ansätzen umfasst und im Ausgangspunkt nicht zu beanstanden (vgl. zu entsprechenden Normen etwa OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.10.2022 - 13 B 799/22 -, juris; und vom 15.11.2023 - 13 B 958/23 - n.v.; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 24.05.2024 - 1 B 33/24.NC -, juris).Die Annahme, bei gemeinsamer Durchführung von Veranstaltungen (etwa Kurse, Praktika, Seminare, Vorlesungen, Übungen) fehle es an einem kapazitätsaufzehrenden Mehraufwand, dürfte angesichts des Abstimmungs- und Nachbereitungsbedarfs nicht zutreffen.Selbst für Vorlesungen, bei denen die Inanspruchnahme des Dozenten nicht davon abhängt, wie viele Studierende die Vorlesung besuchen, dürfte zumindest ein gewisser Mehraufwand für den Lehrenden dadurch entstehen, dass die Vorlesungsinhalte vor- und nachbereitend auf die jeweiligen Studiengänge abzustimmen sind (vgl. dazu OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.10.2022 - 13 B 799/22 -, juris; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 24.05.2024 - 1 B 33/24.NC -, juris).
Insoweit stellt sich die Situation sowohl rechtlich als auch tatsächlich anders dar (so auch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 24.05.2024 - 1 B 33/24.NC -, juris).
- VG Ansbach, 26.09.2024 - AN 2 E 24.10003
Zulassung zum vorklinischen Teil des Studiums der Humanmedizin an der ... am …
Rn. 45 Der hier vertretenen Ansicht steht im Ergebnis auch nicht der Umstand entgegen, dass die Kapazitätsberechnung als abstrahierendes und pauschalierendes System konzipiert ist, sodass Hochschulen zur Kapazitätsermittlung grundsätzlich nicht der realen Ausbildungswirklichkeit nachgehen müssen (hierauf abstellend OVG Saarl, B.v. 24.5.2024 - 1 B 23/24.NC - BeckRS 2024, 11221 Rn. 11, 14 f.;… OVG NW, B.v. 24.10.2022 - 13 B 799/22 - BeckRS 2022, 29280 Rn. 16).All dem steht im Ergebnis auch nicht entgegen, dass Hochschulen gezwungen würden, bereits zum Stichtag die (künftige) Ausbildungswirklichkeit zu berücksichtigen, obwohl in diesem Zeitpunkt noch nicht sicher feststehen muss, ob Lehrveranstaltungen gemeinsam durchgeführt werden (vgl. so OVG Saarl, B.v. 24.5.2024 - 1 B 23/24.NC - BeckRS 2024, 11221 Rn. 11).
Rn. 46 Nach alldem ist § 46 Abs. 1 HZV jedenfalls vor dem Hintergrund des Kapazitätserschöpfungsgebots - ggf. auch restriktiv - dahingehend auszulegen, dass lediglich einmal angefallener Lehraufwand grundsätzlich nicht zusätzlich kapazitätsmindernd als Dienstleistungsexport berücksichtigt werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 5.9.2023 - 7 CE 22.10008 - BeckRS 2023, 26271;… NdsOVG, B.v. 18.11.2004 - 2 NB 391/13 - juris Rn. 46 f.;… B.v. 25.8.2018 - 2 NB 247/16 - juris Rn. 18; VGH BW, B.v. 31.7.2008 - NC 9 S 2978/07 - juris Rn. 10 f., a.A. OVG Saarl, B.v. 24.5.2024 - 1 B 23/24.NC - BeckRS 2024, 11221;… OVG NW, B.v. 24.10.2022 - 13 B 799/22 - BeckRS 2022, 29280 Rn. 5 ff.).
- VG Ansbach, 26.09.2024 - AN 2 E 24.10032
Zulassung zum vorklinischen Teil des Studiums der Humanmedizin an der ... am …
Rn. 46 Der hier vertretenen Ansicht steht im Ergebnis auch nicht der Umstand entgegen, dass die Kapazitätsberechnung als abstrahierendes und pauschalierendes System konzipiert ist, sodass Hochschulen zur Kapazitätsermittlung grundsätzlich nicht der realen Ausbildungswirklichkeit nachgehen müssen (hierauf abstellend OVG Saarl, B.v. 24.5.2024 - 1 B 23/24.NC - BeckRS 2024, 11221 Rn. 11, 14 f.;… OVG NW, B.v. 24.10.2022 - 13 B 799/22 - BeckRS 2022, 29280 Rn. 16).All dem steht im Ergebnis auch nicht entgegen, dass Hochschulen gezwungen würden, bereits zum Stichtag die (künftige) Ausbildungswirklichkeit zu berücksichtigen, obwohl in diesem Zeitpunkt noch nicht sicher feststehen muss, ob Lehrveranstaltungen gemeinsam durchgeführt werden (vgl. so OVG Saarl, B.v. 24.5.2024 - 1 B 23/24.NC - BeckRS 2024, 11221 Rn. 11).
Rn. 47 Nach alldem ist § 46 Abs. 1 HZV jedenfalls vor dem Hintergrund des Kapazitätserschöpfungsgebots - ggf. auch restriktiv - dahingehend auszulegen, dass lediglich einmal angefallener Lehraufwand grundsätzlich nicht zusätzlich kapazitätsmindernd als Dienstleistungsexport berücksichtigt werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 5.9.2023 - 7 CE 22.10008 - BeckRS 2023, 26271;… NdsOVG, B.v. 18.11.2004 - 2 NB 391/13 - juris Rn. 46 f.;… B.v. 25.8.2018 - 2 NB 247/16 - juris Rn. 18; VGH BW, B.v. 31.7.2008 - NC 9 S 2978/07 - juris Rn. 10 f., a.A. OVG Saarl, B.v. 24.5.2024 - 1 B 23/24.NC - BeckRS 2024, 11221;… OVG NW, B.v. 24.10.2022 - 13 B 799/22 - BeckRS 2022, 29280 Rn. 5 ff.).
- VG Aachen, 05.12.2024 - 9 L 810/24
Humanmedizin; Modellstudiengang; fiktives Regelstudium; Kapazitätsberechnung; …
OVG, Beschluss vom 24. Mai 2024 - 1 B 33/24.NC -, juris, Rn. 6 ff. - OVG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2024 - 13 C 3/24 Rn. 8 So auch OVG Saarland, Beschluss vom 24. Mai 2024 - 1 B 33/24.NC -, juris, Rn. 8 ff.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".