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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.03.1998 - 1 B 33.98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,2914
BVerwG, 18.03.1998 - 1 B 33.98 (https://dejure.org/1998,2914)
BVerwG, Entscheidung vom 18.03.1998 - 1 B 33.98 (https://dejure.org/1998,2914)
BVerwG, Entscheidung vom 18. März 1998 - 1 B 33.98 (https://dejure.org/1998,2914)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Erlöschen einer Gaststättenerlaubnis vor Ablauf der Jahresfrist bei Unmöglichkeit des Gebrauchmachens - Zuverlässigkeitsprüfung zum Schutz von Interessen benachbarter Dritter - Bestimmung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GastG § 4 Abs. 1 Nr. 1
    Gewerberecht - Gaststätten - Gaststättenerlaubnis und Nachbarschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (46)Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 07.05.1996 - 1 C 10.95

    Gewerberecht: Öffentliches Bedürfnis an einer Verkürzung der Sperrzeit bei …

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1998 - 1 B 33.98
    Es entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 7. Mai 1996 - BVerwG 1 C 10.95 - BVerwGE 101, 157 [BVerwG 07.05.1996 - 1 C 10/95] = Buchholz 451.41 § 18 GastG Nr. 10 = GewArch 1996, 426 m.w.N.), daß die Bestimmung der Schwelle der Erheblichkeit von Lärmbeeinträchtigungen auf das Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen bezogen werden muß, nicht auf die individuelle Einstellung eines besonders empfindlichen Dritten.

    Unter welchen Umständen Lärm durch Gaststättenbesucher hinzunehmen ist, hat der beschließende Senat bereits rechtsgrundsätzlich entschieden (Urteil vom 7. Mai 1996 - BVerwG 1 C 10.95 - a.a.O.).

  • BVerwG, 04.10.1988 - 1 C 72.86

    Baurechtliche Genehmigung - Immissionen - Auflage - Gaststättenerlaubnis - …

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1998 - 1 B 33.98
    Der beschließende Senat hat bereits in dem von dem Berufungsgericht angeführten Urteil vom 4. Oktober 1988 - BVerwG 1 C 72.86 - (BVerwGE 80, 259 [BVerwG 04.10.1988 - 1 C 72/86]) entschieden, daß § 4 Abs. 1 Nr. 1 GastG keine nachbarschützende Wirkung hat.

    Denn es ist in der Rechtsprechung des beschließenden Senats geklärt, daß die Rechtmäßigkeit der gaststättenrechtlichen Erlaubnis bei Anfechtung durch einen Dritten nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung zu beurteilen ist (Urteil vom 4. Oktober 1988 - BVerwG 1 C 72.86 - a.a.O. S. 264).

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich …

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1998 - 1 B 33.98
    Unbeschadet der Frage, ob und in welchem Umfang angesichts der landesrechtlichen Regelung der Stellplatzpflicht überhaupt insoweit Raum für die Anwendung des planungsrechtlichen Gebots der Rücksichtnahme ist (vgl. Urteil vom 16. September 1993 - BVerwG 4 C 28.91 - BVerwGE 94, 151 [BVerwG 16.09.1993 - 4 C 28/91]), kann sich ein Abwehrrecht des Dritten nicht allein aus der Inanspruchnahme von Straßenland durch parkende Gäste ergeben.
  • BVerwG, 07.10.1983 - 7 C 44.81

    Glockenläuten

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1998 - 1 B 33.98
    Diese Bestimmung verweist insoweit gerade auf die Maßstäbe des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, die auf das Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen und nicht auf die individuelle Einstellung eines besonders empfindlichen Nachbarn abstellen (Urteil vom 7. Oktober 1983 - BVerwG 7 C 44.81 - BVerwGE 68, 62 [BVerwG 07.10.1983 - 7 C 44/81]).
  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 23.86

    Begriff der "städtebaulichen Vertretbarkeit" in § 34 Abs. 3 Nr. 2 BauGB

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1998 - 1 B 33.98
    Ferner ist bereits entschieden, daß "Fremdkörper" bei der Bestimmung der die nähere Umgebung prägenden Nutzung ausscheiden (Urteil vom 15. Februar 1990 - BVerwG 4 C 23.86 - BVerwGE 84, 322 [BVerwG 15.02.1990 - 4 C 23/86]).
  • BVerwG, 17.10.1989 - 1 C 18.87

    Verhältnis von Gaststättenerlaubnis und Baugenehmigung

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1998 - 1 B 33.98
    Dieses Verhältnis ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dahin geklärt, daß die Gaststättenbehörde, die über einen Erlaubnisantrag zu einem Zeitpunkt entscheidet, in dem eine bindende baurechtliche Vorentscheidung nicht vorliegt, auch über baurechtliche Fragen befinden darf (Urteil vom 17. Oktober 1989 - BVerwG 1 C 18.87 - BVerwGE 84, 11 [BVerwG 17.10.1989 - 1 C 18/87]).
  • BVerwG, 13.12.1988 - 1 C 44.86

    Versagungsgrund - Erteilung der Gaststättenerlaubnis - Abschließende …

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1998 - 1 B 33.98
    Neben § 15 GastG ist übrigens § 49 Abs. 2 LVwVfG nicht anzuwenden (Urteil vom 13. Dezember 1988 - BVerwG 1 C 44.86 - BVerwGE 81, 74 [BVerwG 13.12.1988 - 1 C 44/86]).
  • BVerwG, 29.04.1997 - 4 B 67.97

    Bauplanungsrecht - Begriff der näheren Umgebung im unbeplanten Innenbereich; …

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1998 - 1 B 33.98
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind die Grundsätze der Bestimmung der näheren Umgebung im Sinne des § 34 Abs. 1 und 2 BauGB geklärt (vgl. Beschluß vom 29. April 1997 - BVerwG 4 B 67.97 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 183 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.07.1978 - 1 C 43.75

    Gewerbetreibende - Gaststätte - Betäubungsmittel - Zusammenarbeit mit Polizei - …

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1998 - 1 B 33.98
    Auch für einen Widerruf der gaststättenrechtlichen Erlaubnis gemäß § 15 GastG sind diese Verhältnisse maßgebend (vgl. Urteil vom 28. Juli 1978 - BVerwG 1 C 43.75 - BVerwGE 56, 205 [BVerwG 28.07.1978 - 1 C 43/75]; Beschluß vom 25. Januar 1994 - BVerwG 1 B 212.93 - GewArch 1995, 121).
  • BVerwG, 25.01.1994 - 1 B 212.93

    Gewerberecht: Widerruf einer Gaststättenerlaubnis bei sog. Strohmannverhältnis, …

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1998 - 1 B 33.98
    Auch für einen Widerruf der gaststättenrechtlichen Erlaubnis gemäß § 15 GastG sind diese Verhältnisse maßgebend (vgl. Urteil vom 28. Juli 1978 - BVerwG 1 C 43.75 - BVerwGE 56, 205 [BVerwG 28.07.1978 - 1 C 43/75]; Beschluß vom 25. Januar 1994 - BVerwG 1 B 212.93 - GewArch 1995, 121).
  • AG Gronau, 26.06.1986 - 1 C 44/86
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2018 - 4 A 2588/14

    Nachbarklage gegen eine Gaststättenerlaubnis zur Erweiterung der Schank- und …

    Rn. 78 Vgl. BVerwG, Urteil vom 17.10.1989 - 1 C 18.87 -, BVerwGE 84, 11 = juris, Rn. 22, und Beschluss vom 18.3.1998 - 1 B 33.98 -,GewArch 1998, 254 = juris, Rn. 8.

    Rn. 105 Vgl. BVerwG, Urteil vom 17.10.1989 - 1 C 18.87 -, BVerwGE 84, 11 = juris, Rn. 16, und Beschluss vom 18.3.1998 - 1 B 33.98 -, GewArch 1998, 254 = juris, Rn. 8; OVG Berlin-Bbg., Urteil vom 24.10.2011 - OVG 1 B 60.09 -, OVGE 32, 127 = juris, Rn. 23 f., 26.

    Rn. 138 Vgl. BVerwG, Urteil vom 4.10.1988 - 1 C 72.86 -, BVerwGE 80, 259 = juris, Rn. 36, und Beschluss vom 18.3.1998 - 1 B 33.98 -, GewArch 1998, 254 = juris, Rn. 11; OVG NRW, Urteil vom 9.12.1992 - 4 A 2033/90 -, GewArch 1993, 254 = juris, Rn. 57, und Beschluss vom 3.11.2015 - 4 B 652/15 -, GewArch 2016, 158 = juris, Rn. 16.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2015 - 4 B 652/15

    Erteilung einer Gaststättenerlaubnis zum Betrieb der Außengastronomie auf einer …

    Rn. 17 BVerwG, Beschluss vom 18.3.1998 - BVerwG 1 B 33.98 -, juris, Rn.11 = GewArch 1998, 254; a. A. -allerdings nur für Fälle eines Anspruchs des Nachbarn auf Widerruf der Erlaubnis - Michel/Kienzle/ Pauly, GastG, 14. Aufl. 2003, § 4 Rn. 93.
  • VGH Bayern, 26.04.2022 - 22 B 21.860

    Fortsetzungsfeststellungs- und Anfechtungsklage einer …

    Wie sich der Betrieb der Beigeladenen tatsächlich darstellt, ist nicht Gegenstand der sich gegen diese Verwaltungsakte richtenden Klage (vgl. zur Maßgeblichkeit des Erlaubten bei der Drittanfechtung einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis vgl. BVerwG, B.v. 18.3.1998 - 1 B 33.98 - juris Rn. 6).

    Zwar verbietet das Gaststättengesetz nicht, die Gaststättenerlaubnis vor einer etwa erforderlichen Baugenehmigung zu erteilen (BVerwG, U.v. 17.10.1989 - 1 C 18.87 - BVerwGE 84, 11 - juris, LS 4), so dass die Gaststättenbehörde, die über einen Erlaubnisantrag zu einem Zeitpunkt entscheidet, in dem eine bindende baurechtliche Vorentscheidung nicht vorliegt, auch über baurechtliche Fragen befinden darf (BVerwG, B.v. 18.3.1998 - 1 B 33.98 - juris Rn. 8).

    Allerdings kann die Gaststättenbehörde spezifisch baurechtliche Vorfragen, die sich im Rahmen des § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GastG stellen, nicht mit Bindungswirkung für ein noch ausstehendes Baugenehmigungsverfahren entscheiden; vielmehr erfolgt die bindende Klärung derartiger Fragen in dem darauf zugeschnittenen Baugenehmigungsverfahren durch die Bauaufsichtsbehörde (vgl. BVerwG, B.v. 18.3.1998 - 1 B 33.98 - juris Rn. 8).

    Zudem müssten, da sich die Klage gegen erteilte Erlaubnisse richtet, Gesundheitsgefahren gerade von der Nutzung des Betriebs in dem erlaubten Umfang ausgehen, nicht von einer etwaigen erlaubnisabweichenden Betriebspraxis (wie das Offenstehen von Türen oder/und Fenstern nach 22.00 h; vgl. zur Maßgeblichkeit des Erlaubten bei der Drittanfechtung einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis nochmals BVerwG, B.v. 18.3.1998 - 1 B 33.98 - juris Rn. 6).

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