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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.01.1999 - 1 B 4.99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,40626
BVerwG, 29.01.1999 - 1 B 4.99 (https://dejure.org/1999,40626)
BVerwG, Entscheidung vom 29.01.1999 - 1 B 4.99 (https://dejure.org/1999,40626)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Januar 1999 - 1 B 4.99 (https://dejure.org/1999,40626)
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Wird zitiert von ... (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.2008 - 13 S 2066/07

    Anforderungen an den Vortrag eines Wiedereinsetzungsgrundes - Zusendung von …

    Erforderlich ist eine rechtzeitige substantiierte und schlüssige Darstellung der für die Wiedereinsetzung wesentlichen Tatsachen (siehe dazu BVerwG, Beschlüsse vom 19.8.1997 - 7 B 261.97 -, Buchholz 310 § 133 n.F. VwGO Nr. 26 S. 14 und vom 29.1.1999 - 1 B 4.99 -, Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 221 S. 1), und weitere Wiedereinsetzungsgründe in tatsächlicher Hinsicht können nach Ablauf der Frist (abgesehen von bloßen Ergänzungen und Erläuterungen) nicht mehr vorgetragen werden (siehe BVerwG…, Beschluss vom 6.12.2000, a.a.O. m.w.N.).
  • BVerwG, 24.04.2019 - 2 B 1.19

    Keine Wiedereinsetzung wegen fehlender Notierung einer Vorfrist für …

    Abgesehen davon, dass dieser neue Vortrag nach Ablauf der Wiedereinsetzungsfrist (§ 21 ThürDG i.V.m. § 60 Abs. 2 Satz 1 VwGO) erfolgt und deshalb nicht zu berücksichtigen ist (stRspr, vgl. nur BVerwG, Urteile vom 29. Februar 1968 - 2 C 16.64 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 53 S. 20 und vom 21. Oktober 1975 - 6 C 170.73 - BVerwGE 49, 252 , Beschlüsse vom 29. Januar 1999 - 1 B 4.99 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 221 S. 1 f. und vom 6. Dezember 2000 - 2 B 57.00 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 236 S. 24), erfüllt die beschriebene Praxis zur Wiedervorlage der Akten im Büro des Prozessbevollmächtigten des Beklagten nicht den Zweck, der einer Vorfrist zukommt.
  • BVerwG, 06.12.2000 - 2 B 57.00

    Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mit der Konsequenz der …

    Erforderlich ist eine rechtzeitige substantiierte und schlüssige Darstellung der für die Wiedereinsetzung wesentlichen Tatsachen (vgl. u.a. Beschlüsse vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 n.F. VwGO Nr. 26 S. 14 und vom 29. Januar 1999 - BVerwG 1 B 4.99 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 221 S. 1).
  • BVerwG, 12.05.2006 - 2 B 9.06

    Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Rechtsgrundsätzliche …

    Erforderlich ist eine rechtzeitige substantiierte und schlüssige Darstellung der für die Wiedereinsetzung wesentlichen Tatsachen (vgl. u.a. Beschlüsse vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 und vom 29. Januar 1999 - BVerwG 1 B 4.99 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 221 S. 1), die glaubhaft zu machen sind.
  • BVerwG, 30.08.2010 - 5 B 17.10

    Anforderungen an die Darlegung eines revisionsrechtlichen Verfahrensmangels bei …

    Der Sache nach stellt ihr Vorbringen, der Verwaltungsgerichtshof habe die Berufung zu Unrecht unter Versagung von Wiedereinsetzung wegen fehlender ordnungsgemäßer Vertretung und Nichteinhaltung der gesetzlichen Fristen zur Einlegung und Begründung der Berufung als unzulässig verworfen (§ 125 Abs. 2 VwGO), jedoch eine entsprechende Rüge dar (vgl. etwa Beschlüsse vom 25. Juli 2008 - BVerwG 3 B 69.08 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 49, vom 28. Februar 2002 - BVerwG 5 B 44.01 - juris und vom 29. Januar 1999 - BVerwG 1 B 4.99 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 221).
  • BVerwG, 18.03.2002 - 2 B 1.02

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Darlegungserfordernisse für …

    Danach müssen innerhalb der Beschwerdebegründungsfrist die verletzte Rechtsnorm bezeichnet und substantiiert die Tatsachen vorgetragen werden, die den gerügten Verfahrensmangel schlüssig ergeben (vgl. stRspr; vgl. u.a. Beschluss vom 29. Januar 1999 - BVerwG 1 B 4.99 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 221 S. 1 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.03.2002 - 2 B 2.02

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Darlegungsanforderungen …

    Zur ordnungsgemäßen Bezeichnung des Zulassungsgrundes der Verletzung des Verfahrensrechts (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) müssen innerhalb der Beschwerdebegründungsfrist die verletzte Rechtsnorm bezeichnet und substantiiert die Tatsachen vorgetragen werden, die den gerügten Verfahrensmangel schlüssig ergeben (stRspr; vgl. u.a. Beschluss vom 29. Januar 1999 - BVerwG 1 B 4.99 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 221 S. 1 m.w.N.).
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   OVG Berlin, 08.09.1999 - 1 B 4.99   

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OVG Berlin, Entscheidung vom 08.09.1999 - 1 B 4.99 (https://dejure.org/1999,34798)
OVG Berlin, Entscheidung vom 08. September 1999 - 1 B 4.99 (https://dejure.org/1999,34798)
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