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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.08.2015 - 1 B 40.15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,24273
BVerwG, 25.08.2015 - 1 B 40.15 (https://dejure.org/2015,24273)
BVerwG, Entscheidung vom 25.08.2015 - 1 B 40.15 (https://dejure.org/2015,24273)
BVerwG, Entscheidung vom 25. August 2015 - 1 B 40.15 (https://dejure.org/2015,24273)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    AsylVfG § 3 Abs. 1, § 3a Abs. 1 Nr. 1; GG Art. 4, 140; VwGO § 86 Abs. 1, § 108 Abs. 1 Satz 1, § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 3; WRV Art. 136 Abs. 1, Art. 137 Abs. 3
    Aufklärungsrüge; Beweismaß; Glaubensfreiheit; Flüchtlingsanerkennung; kirchliches Selbstbestimmungsrecht; Konversion; Glaubenspraxis; Mitgliedschaft; Religion; religiöse Identität; religiöse Verfolgung; Staatskirchenrecht; Taufe; weltanschauliche Neutralität.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    AsylVfG § 3 Abs. 1, § 3a Abs. 1 Nr. 1
    Aufklärungsrüge; Beweismaß; Flüchtlingsanerkennung; Glaubensfreiheit; Glaubenspraxis; Konversion; Mitgliedschaft; Religion; Staatskirchenrecht; Taufe; kirchliches Selbstbestimmungsrecht; religiöse Identität; religiöse Verfolgung; weltanschauliche Neutralität

  • rechtsinformationen.bund.de

    Religiöse Verfolgung infolge Konversion; keine Bindung der Gerichte an Beurteilung des taufenden Pfarrers hinsichtlich der Ernsthaftigkeit des Glaubenswechsels

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Abs 1 AsylVfG, § 3a Abs 1 Nr 1 AsylVfG, Art 140 GG, Art 4 GG, § 108 Abs 1 S 1 VwGO
    Religiöse Verfolgung infolge Konversion; keine Bindung der Gerichte an Beurteilung des taufenden Pfarrers hinsichtlich der Ernsthaftigkeit des Glaubenswechsels

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Abs 1 AsylVfG, § 3a Abs 1 Nr 1 AsylVfG, Art 140 GG, Art 4 GG, § 108 Abs 1 S 1 VwGO
    Religiöse Verfolgung infolge Konversion; keine Bindung der Gerichte an Beurteilung des taufenden Pfarrers hinsichtlich der Ernsthaftigkeit des Glaubenswechsels

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung kirchlicher Würdenträger bei der Konversion eines Asylbewerbers zum Christentum

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    AsylVfG § 3 Abs. 1, AsylVfG § 3a Abs. 1 Nr. 1, GG Art. 4, GG Art. 140, VwGO § 86 Abs. 1, VwGO § 108 Abs. 1 Satz 1, WRV Art. 136 Abs. 1, WRV Art. 137 Abs. 3
    Religiöse Verfolgung, Aufklärungsrüge, Beweismaß, Glaubensfreiheit, Flüchtlingsanerkennung, kirchliches Selbstbestimmungsrecht, Konversion, religiöse Identität, Taufe, Staatskirchenrecht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylVfG § 3 Abs. 1; AsylVfG § 3a Abs. 1 Nr. 1
    Berücksichtigung kirchlicher Würdenträger bei der Konversion eines Asylbewerbers zum Christentum

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Religiöse Verfolgung wegen Konversion zum Christentum

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erschöpfende Sachverhaltsaufklärung - und der fehlende Beweisantrag

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Bindung der Gerichte an Beurteilung des taufenden Pfarrers hinsichtlich der Ernsthaftigkeit des Glaubenswechsels

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Bindung der Gerichte an Beurteilung des taufenden Pfarrers hinsichtlich der Ernsthaftigkeit des Glaubenswechsels

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2015, 1678
 
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Wird zitiert von ... (467)Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 22.10.2014 - 2 BvR 661/12

    Vertraglich vereinbarte Loyalitätsobliegenheiten in kirchlichen …

    Auszug aus BVerwG, 25.08.2015 - 1 B 40.15
    Rn. 10 Art. 4 Abs. 1 und 2 GG als einheitliches Grundrecht sowie Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 3 Satz 1 WRV garantieren den Religionsgesellschaften die Freiheit, ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes zu ordnen und zu verwalten (zum Verhältnis der Bestimmungen zueinander im Sinne einer Schrankenspezialität: BVerfG, Beschluss vom 22. Oktober 2014 - 2 BvR 661/12 - EuGRZ 2014, 698 Rn. 82 ff.).

    Das kirchliche Selbstbestimmungsrecht umfasst alle Maßnahmen, die der Sicherstellung der religiösen Dimension des Wirkens im Sinne kirchlichen Selbstverständnisses und der Wahrung der unmittelbaren Beziehung der Tätigkeit zum kirchlichen Grundauftrag dienen (BVerfG, Beschluss vom 22. Oktober 2014 - 2 BvR 661/12 - EuGRZ 2014, 698 Rn. 95 m.w.N.).

    Bei der Prüfung der Flüchtlingsanerkennung wegen geltend gemachter religiöser Verfolgung setzen sich staatliche Stellen weder mit Inhalten von Glaubenssätzen auseinander noch bewerten sie diese oder formulieren gar eigene Standpunkte in Glaubensdingen (zur Reichweite des Neutralitätsgebots: BVerfG, Beschluss vom 22. Oktober 2014 - 2 BvR 661/12 - EuGRZ 2014, 698 Rn. 88 ff. m.w.N.; vgl. auch EGMR…, Urteil vom 15. Januar 2013 - Nr. 48420/10 u.a. - NJW 2014, 1935 Rn. 81 …und Urteil vom 8. April 2014 - Nr. 70945/11 u.a. - NVwZ 2015, 499 Rn. 76).

    Die Formulierung ihres Selbstverständnisses und Auftrags - des kirchlichen Proprium - obliegt allein den Kirchen und ist als elementarer Bestandteil der korporativen Religionsfreiheit durch Art. 4 Abs. 1 und 2 GG verfassungsrechtlich geschützt (BVerfG, Beschluss vom 22. Oktober 2014 - 2 BvR 661/12 - EuGRZ 2014, 698 Rn. 101, 114).

  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren; …

    Auszug aus BVerwG, 25.08.2015 - 1 B 40.15
    Dies folgt insbesondere aus der dem Berufungsurteil vom Verwaltungsgerichtshof zugrunde gelegten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 - BVerwGE 146, 67 im Anschluss an EuGH, Urteil vom 5. September 2012 - C-71/11 und C-99/11 [ECLI:EU:C:2012:518] - NVwZ 2012, 1612).

    Da bereits der unter dem Druck drohender Verfolgung erzwungene Verzicht auf eine Glaubensbetätigung die Qualität einer Verfolgung im Sinne des § 3a Abs. 1 Nr. 1 AsylVfG erreichen kann, ist für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft aufgrund drohender religiöser Verfolgung in diesem Fall maßgeblich, wie der Einzelne seinen Glauben lebt und ob die verfolgungsträchtige Glaubensbetätigung für ihn persönlich nach seinem Glaubensverständnis ein zentrales Element seiner religiösen Identität bildet und in diesem Sinne für ihn unverzichtbar ist (BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 - BVerwGE 146, 67 Rn. 28 ff. im Anschluss an EuGH, Urteil vom 5. September 2012 - C-71/11 und C-99/11 - NVwZ 2012, 1612).

    Rn. 13 In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist auch geklärt, dass die Verwaltungsgerichte sich bei der Prüfung der inneren Tatsache, ob der Kläger die unterdrückte religiöse Betätigung seines Glaubens für sich selbst als verpflichtend zur Wahrung seiner religiösen Identität empfindet, nicht auf eine Plausibilitätsprüfung hinreichend substantiierter Darlegung beschränken dürfen, sondern insoweit das Regelbeweismaß der vollen Überzeugung des Gerichts (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO) zugrunde zu legen haben (BVerwG, Urteil vom Urteil vom 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 - BVerwGE 146, 67 Rn. 30).

    Rn. 14 Der Senat hat auch klargestellt, dass die religiöse Identität als innere Tatsache sich nur aus dem Vorbringen des Asylbewerbers sowie im Wege des Rückschlusses von äußeren Anhaltspunkten auf die innere Einstellung des Betroffenen feststellen lässt (BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 - BVerwGE 146, 67 Rn. 31).

  • EuGH, 05.09.2012 - C-71/11

    Bestimmte Formen schwerer Eingriffe in die Glaubensbetätigung in der …

    Auszug aus BVerwG, 25.08.2015 - 1 B 40.15
    Dies folgt insbesondere aus der dem Berufungsurteil vom Verwaltungsgerichtshof zugrunde gelegten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 - BVerwGE 146, 67 im Anschluss an EuGH, Urteil vom 5. September 2012 - C-71/11 und C-99/11 [ECLI:EU:C:2012:518] - NVwZ 2012, 1612).

    Da bereits der unter dem Druck drohender Verfolgung erzwungene Verzicht auf eine Glaubensbetätigung die Qualität einer Verfolgung im Sinne des § 3a Abs. 1 Nr. 1 AsylVfG erreichen kann, ist für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft aufgrund drohender religiöser Verfolgung in diesem Fall maßgeblich, wie der Einzelne seinen Glauben lebt und ob die verfolgungsträchtige Glaubensbetätigung für ihn persönlich nach seinem Glaubensverständnis ein zentrales Element seiner religiösen Identität bildet und in diesem Sinne für ihn unverzichtbar ist (BVerwG…, Urteil vom 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 - BVerwGE 146, 67 Rn. 28 ff. im Anschluss an EuGH, Urteil vom 5. September 2012 - C-71/11 und C-99/11 - NVwZ 2012, 1612).

  • BVerfG, 27.01.2015 - 1 BvR 471/10

    Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte in öffentlichen Schulen ist mit der …

    Auszug aus BVerwG, 25.08.2015 - 1 B 40.15
    Auch auf der individuellen Ebene dürfen staatliche Organe nur prüfen, ob hinreichend substantiiert dargelegt ist, dass sich ein von dem Betroffenen als religiös geboten reklamiertes Verhalten tatsächlich nach geistigem Gehalt und äußerer Erscheinung in plausibler Weise dem Schutzbereich des Art. 4 GG zuordnen lässt, also tatsächlich eine als religiös anzusehende Motivation hat (BVerfG, Beschluss vom 27. Januar 2015 - 1 BvR 471/10 u.a. - EuGRZ 2015, 181 Rn. 86 m.w.N.).
  • EGMR, 15.01.2013 - 48420/10

    Eweida u.a. ./. Vereinigtes Königreich - Religionsfreiheit am Arbeitsplatz

    Auszug aus BVerwG, 25.08.2015 - 1 B 40.15
    Bei der Prüfung der Flüchtlingsanerkennung wegen geltend gemachter religiöser Verfolgung setzen sich staatliche Stellen weder mit Inhalten von Glaubenssätzen auseinander noch bewerten sie diese oder formulieren gar eigene Standpunkte in Glaubensdingen (zur Reichweite des Neutralitätsgebots: BVerfG…, Beschluss vom 22. Oktober 2014 - 2 BvR 661/12 - EuGRZ 2014, 698 Rn. 88 ff. m.w.N.; vgl. auch EGMR, Urteil vom 15. Januar 2013 - Nr. 48420/10 u.a. - NJW 2014, 1935 Rn. 81 …und Urteil vom 8. April 2014 - Nr. 70945/11 u.a. - NVwZ 2015, 499 Rn. 76).
  • BVerfG, 17.12.2014 - 2 BvR 278/11

    Staatliche Anerkennung der Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft abhängig …

    Auszug aus BVerwG, 25.08.2015 - 1 B 40.15
    Zu den "eigenen Angelegenheiten" in diesem Sinne zählen insbesondere die Rechte und Pflichten der Mitglieder der jeweiligen Religionsgemeinschaft, insbesondere Bestimmungen, die den Ein- und Austritt, die mitgliedschaftliche Stellung sowie den Ausschluss von Glaubensangehörigen regeln (BVerfG, Beschluss vom 17. Dezember 2014 - 2 BvR 278/11 - EuGRZ 2015, 250 Rn. 37 m.w.N.).
  • BVerwG, 01.04.2014 - 1 B 1.14

    Aufenthaltsrecht eines Kindes bei Aufenthalt aus humanitären Gründen der Eltern; …

    Auszug aus BVerwG, 25.08.2015 - 1 B 40.15
    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist bzw. aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschluss vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - AuAS 2014, 110).
  • BVerwG, 09.12.2010 - 10 C 13.09

    Asylfolgeantrag; Änderung der Sachlage; Änderung der Rechtslage; Beschluss; …

    Auszug aus BVerwG, 25.08.2015 - 1 B 40.15
    Zum anderen ist bei der Prüfung, ob dem Berufungsgericht ein Verfahrensfehler unterlaufen ist, von dessen materiellrechtlicher Rechtsauffassung auszugehen, auch wenn diese - wofür hier nichts ersichtlich ist - verfehlt sein sollte (BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2010 - 10 C 13.09 - BVerwGE 138, 289 Rn. 17 m.w.N.; stRspr).
  • BVerwG, 27.11.2013 - 6 C 21.12

    Staatsvertrag mit Religionsgemeinschaften; finanzielle Zuwendungen an …

    Auszug aus BVerwG, 25.08.2015 - 1 B 40.15
    Demzufolge obliegen die Interpretation und die Beurteilung der kirchenrechtlichen Voraussetzungen für eine Taufe sowie deren Wirksamkeit mit der Folge, dass der Betroffene Mitglied in der Gemeinde einer Religionsgemeinschaft wie der evangelisch-lutherischen Landeskirche ist, den innerkirchlich zuständigen Amtsträgern (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. November 2013 - 6 C 21.12 - BVerwGE 148, 271 Rn. 46 ff. - auch zur Abgrenzung gegenüber staatlichen Gerichten verbleibenden Prüfungspunkten).
  • BVerfG, 31.03.1971 - 1 BvR 744/67

    Mitgliedschaftsrecht

    Auszug aus BVerwG, 25.08.2015 - 1 B 40.15
    Die Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft beurteilt sich mit Wirkung für den weltlichen Bereich (etwa als Voraussetzung für die Kirchensteuerpflicht) grundsätzlich nach den Regeln der jeweiligen Religionsgemeinschaft (BVerfG, Beschluss vom 31. März 1971 - 1 BvR 744/67 - BVerfGE 30, 415 - auch zu der Grenze des für alle geltenden Gesetzes).
  • BVerwG, 02.11.1978 - 3 B 6.78

    Ersatz eines Vertreibungsschadens - Schaden an Grundvermögen und …

  • EGMR, 08.04.2014 - 70945/11

    Ungarns Kirchengesetz verletzt die Menschenrechte

  • BVerfG, 03.04.2020 - 2 BvR 1838/15

    Keine formale oder inhaltliche Glaubensprüfung durch die Gerichte bei …

    a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. August 2015 - BVerwG 1 B 40.15 -,.

    Dies gilt auch dann, wenn der Sachvortrag zur Konversion oder die vorgelegten Unterlagen Anhaltspunkte für eine gewisse Oberflächlichkeit, für Missbräuchlichkeit (insoweit abweichend wohl BVerwG, Beschluss vom 25. August 2015 - BVerwG 1 B 40.15 -, Rn. 11) oder für eine mitbestimmende taktische Prägung des Übertritts zur christlichen Religion erkennen lassen; derartigen Anhaltspunkten kann jedoch im Rahmen der Verfolgungsprognose Rechnung getragen werden.

    Dabei ist nicht nur das Vorbringen des Schutzsuchenden im Rahmen der in aller Regel gebotenen informatorischen gerichtlichen Anhörung zu berücksichtigen, sondern es sind auch äußere Anknüpfungstatsachen heranzuziehen, die Rückschlüsse auf die innere Einstellung des Betroffenen erlauben (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - BVerwG 10 C 23.12 -, BVerwGE 146, 67, juris, Rn. 31, und angegriffener Beschluss vom 25. August 2015 - BVerwG 1 B 40.15 -, juris, Rn. 14).

    Zwar unterliegt es im Ausgangspunkt der freien Beweiswürdigung gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO, auf welche Weise das Tatsachengericht sich die erforderliche Überzeugungsgewissheit vom Vorliegen der entscheidungserheblichen Tatsache verschafft, ob der Schutzsuchende eine verfolgungsträchtige religiöse Betätigung seines Glaubens für sich selbst als verpflichtend empfindet, um seine religiöse Identität zu wahren (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - BVerwG 10 C 23.12 -, BVerwGE 146, 67, juris, Rn. 30, und angegriffener Beschluss vom 25. August 2015 - BVerwG 1 B 40.15 -, juris, Rn. 14).

    Allerdings wird der Umfang des Wissens über die neue Religion maßgeblich von der individuellen Geschichte des Antragstellers, seiner Persönlichkeit, seinem Bildungsniveau und seiner intellektuellen Disposition abhängen, die bei der Beweiswürdigung daher angemessen Berücksichtigung finden müssen (vgl. BVerwG, angegriffener Beschluss vom 25. August 2015 - BVerwG 1 B 40.15 -, juris, Rn. 14; Berlit/ Dörig/Storey, Glaubhaftigkeitsprüfung bei Asylklagen aufgrund religiöser Konversion oder Homosexualität: Ein Ansatz von Praktikern (Teil 1), ZAR 2016, 281 ).

  • VGH Bayern, 06.08.2024 - 14 B 23.30024

    Herkunftsland Iran (Erkenntnismittel, Stand: 31.7.2024), Flüchtlingseigenschaft …

    Dabei ist die durch die Taufe bewirkte Mitgliedschaft in einer christlichen Religionsgemeinschaft nur dann allein entscheidungserheblich, wenn eine Verfolgung in einem Land ausschließlich an der Kirchenzugehörigkeit anknüpft (BVerwG, B.v. 25.8.2015 - 1 B 40.15 - NVwZ 2015, 1678 Rn. 11;… BayVGH, U.v. 29.10.2020 - 14 B 19.32048 - juris Rn. 21 m.w.N.), was in Iran allerdings nicht der Fall ist (siehe 2.1.2.1.).

    Rn. 100 Dafür hat das erkennende Gericht darüber zu befinden, ob der erfolgte Glaubenswechsel nicht bloß formal erfolgt, sondern als Ausdruck einer inneren Überzeugung auch derart ernst gemeint ist, dass davon auszugehen ist, dass der jeweilige Konvertit auch nach einer Rückkehr nach Iran entsprechend seiner "identitätsprägenden Glaubensvorstellungen" leben und sich dadurch - nach den Umständen des Einzelfalls - einer Verfolgung durch staatliche oder dem Staat zurechenbare Akteure aussetzen, respektive unter dem Druck der Verfolgung durch staatliche oder dem Staat zurechenbare Akteure auf eine derart verfolgungsträchtige Glaubensbetätigung im Herkunftsland erzwungenermaßen verzichten wird (…vgl. BVerfG, B.v. 3.4.2020 - 2 BvR 1838/15 - NVwZ 2020, 950 Rn. 27; BVerwG, B.v. 25.8.2015 - 1 B 40.15 - NVwZ 2015, 1678 Rn. 11), ohne dass damit eine "inhaltliche Glaubensprüfung" verbunden ist (…BVerfG, B.v. 3.4.2020 a.a.O. Rn. 31;… vgl. auch BayVGH, U.v. 29.10.2020 - 14 B 19.32048 - juris Rn. 21 m.w.N.;… OVG NW, U.v. 3.6.2024 - 6 A 3287/21.A - juris Rn. 75 f. m.w.N.;… NdsOVG, U.v. 26.1.2024 - 8 LB 88/22 - juris Rn. 53 f.;… OVG SH, U.v. 12.12.2023 - 2 LB 9/22 - juris Rn. 68).

    Das somit für die Frage einer religionsbezogenen Verfolgungsgefahr in Iran für zum Christentum konvertierte ehemalige Muslime entscheidende Kriterium der "christlichen Identitätsprägung" unterliegt wiederum eigenständiger tatrichterlicher Würdigung (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO;… vgl. BVerfG, B.v. 3.4.2020 - 2 BvR 1838/15 - NVwZ 2020, 950 Rn. 27; BVerwG, B.v. 25.8.2015 - 1 B 40.15 - NVwZ 2015, 1678 Rn. 14 m.w.N.).

    Rn. 103 Bei der Prüfung der "inneren Tatsache", ob der Asylbewerber die unterdrückte religiöse Betätigung seines Glaubens für sich selbst als verpflichtend zur Wahrung seiner religiösen Identität empfindet, dürfen sich die Verwaltungsgerichte nicht auf eine Plausibilitätsprüfung hinreichend substantiierter Darlegung beschränken, sondern haben insoweit das Regelbeweismaß der vollen Überzeugung des Gerichts (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO) zugrunde zu legen (vgl. BVerwG, B.v. 25.8.2015 a.a.O. Rn. 13 m.w.N.;… BVerfG, B.v. 3.4.2020 a.a.O.).

    Rn. 104 Die religiöse Identität lässt sich dabei als innere Tatsache nur aus dem Vorbringen des Asylbewerbers sowie im Wege des Rückschlusses von äußeren Anhaltspunkten auf die innere Einstellung des Betroffenen feststellen (vgl. BVerwG, B.v. 25.8.2015 - 1 B 40.15 - NVwZ 2015, 1678 Rn. 13 m.w.N.;… BVerfG, B.v. 3.4.2020 - 2 BvR 1838/15 - NVwZ 2020, 950 Rn. 33).

    Bundesamt und Gerichte sind dabei nicht an die Beurteilung des zuständigen Amtsträgers einer christlichen Kirche gebunden, der Taufe des betroffenen Asylbewerbers liege eine ernsthafte und nachhaltige Glaubensentscheidung zu Grunde (vgl. BVerwG, B.v. 25.8.2015 a.a.O. Rn. 9 m.w.N.).

    Insbesondere unterliegt es der freien Beweiswürdigung gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO, auf welche Weise der Tatrichter versucht, sich die erforderliche Überzeugungsgewissheit vom Vorliegen der entscheidungserheblichen Tatsache der Wahrung der religiösen Identität des Asylbewerbers zu verschaffen, und überspannt es nicht die Beweisanforderungen, von einem Erwachsenen im Regelfall zu erwarten, dass dieser schlüssige und nachvollziehbare Angaben zu den inneren Beweggründen für die Konversion machen kann und im Rahmen seiner Persönlichkeit und intellektuellen Disposition mit den Grundzügen seiner neuen Religion vertraut ist (vgl. BVerwG, B.v. 25.8.2015 a.a.O. Rn. 14 m.w.N.;… BVerfG, B.v. 3.4.2020 a.a.O. Rn. 34 ff.).

    Es kommt dabei auf die Bedeutung der religiösen Praxis für den einzelnen Gläubigen an, auch wenn die Befolgung einer solchen religiösen Praxis nicht von zentraler Bedeutung für die betreffende Glaubensgemeinschaft ist (…vgl. BVerfG, B.v. 3.4.2020 - 2 BvR 1838/15 - NVwZ 2020, 950 Rn. 27;… BVerwG, U.v. 20.2.2013 - 10 C 23.12 - BVerwGE 146, 67 Rn. 28; B.v. 25.8.2015 - 1 B 40.15 - NVwZ 2015, 1678 Rn. 11 m.w.N.;… vgl. auch OVG NW, U.v. 3.6.2024 - 6 A 3287/21.A - juris Rn. 69 f. m.w.N.).

    Während die Interpretation und die Beurteilung der kirchenrechtlichen Voraussetzungen für eine Taufe sowie deren Wirksamkeit den innerkirchlich zuständigen Amtsträgern obliegt (BVerwG, B.v. 25.8.2015 - 1 B 40.15 - NVwZ 2015, 1678 Rn. 10 m.w.N.), ist die asylrechtliche Beurteilung von Verfolgungsgefahren im Herkunftsstaat einschließlich des besagten zielstaatsbezogenen Kriteriums der religiösen Identitätsprägung nicht Sache der Kirchenvertreter, sondern ist von den staatlichen Verwaltungsgerichten eigenständig zu würdigen (…vgl. BVerfG, B.v. 3.4.2020 a.a.O. Rn. 30; BVerwG, B.v. 25.8.2015 a.a.O. Rn. 12).

    Dabei bedarf es in aller Regel für die Ermittlung und Würdigung des (Nicht-)Vorliegens der religiösen Identitätsprägung als einer inneren Tatsache keines nur Experten vorbehaltenen Wissens (BVerwG, B.v. 25.8.2015 a.a.O. Rn. 16).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.12.2017 - A 11 S 1144/17

    Rückkehrmöglichkeit für einen leistungsfähigen, erwachsenen, afghanischen Mann …

    Rn. 60 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.08.2015 - 1 B 40.15 -, NVwZ 2015, 1678, Rn. 11 sowie auch Urteil vom 20.02.2013 - 10 C 23.12 -, Rn. 26 ff., NVwZ 2013, 936 im Anschluss an EuGH, Urteil vom 05.09.2012 - C-71/11, C-99/11 - (Y und Z / BRD), NVwZ 2012, 1612.

    Rn. 62 OVG NRW, Beschluss vom 27.04.2016 - 13 A 854/16.A -, juris Rn. 8, 10 und 18; BVerwG, Beschluss vom 25.08.2015 - 1 B 40.15 -, NVwZ 2015, 1678, insb.

    Rn. 64 BVerwG, Beschluss vom 25.08.2015 - 1 B 40.15 -, NVwZ 2015, 1678, Rn. 9, 13 und 14 sowie auch Urteil vom 20.02.2013 - 10 C 23.12 - Rn. 30 f.; OVG NRW, Beschluss vom 27.04.2016 - 13 A 854/16.A -, juris Rn. 8, 10 und 18; BayVGH, Beschluss vom 01.12.2015 - 13a ZB 15.30224 -, juris Rn. 7; Nds. OVG, Urteil vom 07.09.2015 - 9 LB 98/13 -, juris Rn. 34; jeweils m.w.N.

    Rn. 78 BVerwG, Beschluss vom 25.08.2015 - 1 B 40.15 -, NVwZ 2015, 1678.

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Rechtsprechung
   VG Lüneburg, 13.04.2015 - 1 B 40/15   

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VG Lüneburg, 13.04.2015 - 1 B 40/15 (https://dejure.org/2015,75401)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 13.04.2015 - 1 B 40/15 (https://dejure.org/2015,75401)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 13. April 2015 - 1 B 40/15 (https://dejure.org/2015,75401)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   VG Magdeburg, 31.03.2015 - 1 B 40/15   

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https://dejure.org/2015,9206
VG Magdeburg, 31.03.2015 - 1 B 40/15 (https://dejure.org/2015,9206)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 31.03.2015 - 1 B 40/15 (https://dejure.org/2015,9206)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 31. März 2015 - 1 B 40/15 (https://dejure.org/2015,9206)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 25.06.1987 - 7 B 139.87

    Fahrtenbuchauflage - Verspätete Anhörung

    Auszug aus VG Magdeburg, 31.03.2015 - 1 B 40/15
    Nach Verstreichen eines längeren Zeitraumes kann die Erinnerung an eine bestimmte Fahrt so verblasst sein, dass auch ein auskunftswilliger Halter nicht mehr in der Lage ist, den infrage kommenden Fahrzeugführer zuverlässig anzugeben (BVerwG, Buchholz 442.16, § 31 a StVZO Nr. 5; BVerwG, DAR 1987, 393).
  • BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 3.80

    Unmöglich - Feststellung - Kraftfahrzeugführer - Geschwindigkeitsüberschreitung - …

    Auszug aus VG Magdeburg, 31.03.2015 - 1 B 40/15
    Weitere Ermittlungen scheiden zwar meist aus, wenn der Halter eines Fahrzeuges - z. B. im Wege der Aussageverweigerung als Beschuldigter, unter Berufung auf ein Zeugnisverweigerungsrecht als Zeuge oder sonst wie - erkennbar jede sachdienliche Mitwirkung an der Aufklärung darüber ablehnt, wer das Fahrzeug zum maßgeblichen Zeitpunkt geführt hat, es sei denn, es sind besondere Anhaltspunkte gegeben (BVerwG, U. v. 17.12.1982 - 7 C 3.80 -, zitiert nach juris, Rn. 7).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.1995 - 25 A 2798/93

    Meßergebnisse; Standardisiertes Verfahren; Fahrtenbuch; …

    Auszug aus VG Magdeburg, 31.03.2015 - 1 B 40/15
    Rn. 6 Zwar folgt aus dem Gebot der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG), wonach der von einer Ermittlungstätigkeit Betroffene nicht in seiner Verteidigung behindert werden darf (OVG Münster, NJW 1995, 3335), dass die Verfolgungsbehörde grundsätzlich gehalten ist, wenn die Feststellung des Fahrzeugführers auf frischer Tat nicht möglich oder nicht tunlich ist, den Fahrzeughalter zumindest sobald wie möglich von der mit seinem Fahrzeug begangenen Verkehrsordnungswidrigkeit zu unterrichten.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.07.2011 - 1 N 58.11

    Fahrtenbuchauflage bei falschen und widersprüchlichen Angaben zum Fahrzeugführer

    Auszug aus VG Magdeburg, 31.03.2015 - 1 B 40/15
    Nach alledem rechtfertigen vorliegenden Lichtbilder nicht den Schluss, dass der Antragsteller falsche oder widersprüchliche Angaben gemacht hat (vgl. OVG BB, B. v. 28.07.2011 - OVG 1 N 58.11 -).
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