Rechtsprechung
| BVerwG, 21.03.1983 - 1 B 40.83 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Ermessen bei Entscheidungen über eine Familienzusammenführung - Zuzugsrecht für die Großmutter - Fürsorgepflicht der Bundesrepublik Deutschland gegenüber den in ihr tätigen ausländischen Arbeitnehmern - Angewiesenheit der Eltern auf die Betreuung ihrer Kinder durch einen ...
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 10.01.1983 - 8 B 90.82
- BVerwG, 21.03.1983 - 1 B 40.83
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 11.01.1983 - 1 B 109.82
Ausländerehe - Eheschutz - Nachzugserlaubnis - Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis …
Auszug aus BVerwG, 21.03.1983 - 1 B 40.83
Durch die Rechtsprechung des beschließenden Senats ist geklärt, daß die Ausländerbehörde regelmäßig das Ermessen nach § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG rechtsfehlerfrei ausübt, wenn sie aus einwanderungspolitischen Gründen den Eltern ausländischer Arbeitnehmer den Zuzug zum Zwecke der Familienzusammenführung verwehrt; insbesondere verstößt eine solche Ermessensentscheidung grundsätzlich nicht gegen Art. 6 Abs. 1 GG (Urteil vom 30. November 1982 - BVerwG 1 C 25.78 - NJW 1983, 532 = DVBl. 1983, 177 = InfAuslR 1983, 37; Beschluß vom 11. Januar 1983 - BVerwG 1 B 109.82 -).Denn selbst wenn sie zu bejahen wäre, ließe sich nach den im Urteil des Senats vom 30. November 1982 - BVerwG 1 C 25.78 - (…a.a.O.) dargelegten Grundsätzen ein Aufenthaltsrecht zu dem erwähnten Zweck allenfalls dann aus Art. 6 Abs. 1 GG herleiten, wenn und soweit die Familie auf die Betreuung der Kinder durch die Großmutter angewiesen ist (Beschluß vom 11. Januar 1983 - BVerwG 1 B 109.82 -).
Für die Interessenabwägung kann danach bedeutsam sein, wie dringend die Eltern auf die Betreuung ihrer Kinder durch einen Familienangehörigen angewiesen sind, der im Bundesgebiet neu Aufenthalt nehmen muß (Beschlüsse vom 11. Januar 1983 - BVerwG 1 B 109.82 - vom 9. Februar 1983 - BVerwG 1 B 16.83 -).
- BVerwG, 30.11.1982 - 1 C 25.78
Deutsch-spanischer Niederlassungsvertrag - Nachzugserlaubnis - Spanische Eltern - …
Auszug aus BVerwG, 21.03.1983 - 1 B 40.83
Durch die Rechtsprechung des beschließenden Senats ist geklärt, daß die Ausländerbehörde regelmäßig das Ermessen nach § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG rechtsfehlerfrei ausübt, wenn sie aus einwanderungspolitischen Gründen den Eltern ausländischer Arbeitnehmer den Zuzug zum Zwecke der Familienzusammenführung verwehrt; insbesondere verstößt eine solche Ermessensentscheidung grundsätzlich nicht gegen Art. 6 Abs. 1 GG (Urteil vom 30. November 1982 - BVerwG 1 C 25.78 - NJW 1983, 532 = DVBl. 1983, 177 = InfAuslR 1983, 37; Beschluß vom 11. Januar 1983 - BVerwG 1 B 109.82 -).Denn selbst wenn sie zu bejahen wäre, ließe sich nach den im Urteil des Senats vom 30. November 1982 - BVerwG 1 C 25.78 - (…a.a.O.) dargelegten Grundsätzen ein Aufenthaltsrecht zu dem erwähnten Zweck allenfalls dann aus Art. 6 Abs. 1 GG herleiten, wenn und soweit die Familie auf die Betreuung der Kinder durch die Großmutter angewiesen ist (Beschluß vom 11. Januar 1983 - BVerwG 1 B 109.82 -).
- BVerwG, 03.05.1973 - I C 35.72
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an eine spanische Großmutter zur Betreuung …
Auszug aus BVerwG, 21.03.1983 - 1 B 40.83
Der Senat hat zwar in seinem Urteil vom 3. Mai 1973 - BVerwG 1 C 35.72 - (BVerwGE 42, 148 [157]) offengelassen, ob der Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG sich auf den Aufenthalt einer ausländischen Großmutter erstreckt, die ihre in einer ausländischen Arbeitnehmerfamilie auf wachsenden Enkelkinder betreuen soll.In dem Urteil vom 3. Mai 1973 (a.a.O. S. 157) hat der Senat aus einer dem Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1, 28 Abs. 1 GG) zu entnehmenden Fürsorgepflicht der Bundesrepublik Deutschland gegenüber den in ihr tätigen ausländischen Arbeitnehmern hergeleitet, daß die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet sein kann, den Nachzug einer der öffentlichen Hand nicht zur Last fallenden (gesunden und nicht pflegebedürftigen) Großmutter zum Zwecke der Betreuung der Kinder einer ausländischen Arbeitnehmerfamilie zu gestatten.
- BVerwG, 11.01.1982 - 1 B 151.81
Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Minderjährig - Ausreisepflicht
Auszug aus BVerwG, 21.03.1983 - 1 B 40.83
Der Senat hat allerdings zugleich betont, daß die Konkretisierung einer solchen Pflicht nur in sehr engen Grenzen möglich ist und daß das gesetzgeberische und gegebenenfalls administrative Ermessen in diesem Zusammenhang um so weiter ist, je mehr mit der Fürsorgemaßnahme Belastungen für die Allgemeinheit verbunden sein können (vgl. auch Beschluß vom 11. Januar 1982 - BVerwG 1 B 151.81 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 28). - BVerwG, 09.02.1983 - 1 B 16.83
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Betreuung von Kindern einer …
Auszug aus BVerwG, 21.03.1983 - 1 B 40.83
Für die Interessenabwägung kann danach bedeutsam sein, wie dringend die Eltern auf die Betreuung ihrer Kinder durch einen Familienangehörigen angewiesen sind, der im Bundesgebiet neu Aufenthalt nehmen muß (Beschlüsse vom 11. Januar 1983 - BVerwG 1 B 109.82 - vom 9. Februar 1983 - BVerwG 1 B 16.83 -).
- OVG Bremen, 25.08.1992 - 1 B 54/92
Genehmigungsfreies Vorhaben; Unterhaltungsarbeiten; Instandsetzungsarbeiten; …
Daß der Betrieb der Abwassersammelgrube, d.h. die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften bei der Nutzung der Grube, der Überwachung der Bauordnungsbehörde unterliegt, folgt ebenfalls ohne weiteres aus § 83 Abs. 1 BremLBO (vgl. OVG Bremen, Beschluß vom 21.11.1983 - 1 B 40/83). - BVerwG, 04.01.1989 - 1 B 176.88
Einschränkung eines Ermessens zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an …
Die Notwendigkeit der Berufstätigkeit der Eltern ist auch in späteren Entscheidungen als ein wesentliches Kriterium für die Ermessensbetätigung hervorgehoben worden (Beschlüsse vom 11. Januar 1983 - BVerwG 1 B 109.82 - InfAuslR 1983, 110 ; vom 21. März 1983 - BVerwG 1 B 40.83 -). - OVG Bremen, 04.08.1989 - 1 B 65/89
Verbot der Nutzung eines Wintergartens ohne Baugenehmigung als Erweiterungsfläche …
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