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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 02.05.2022 - 1 B 437/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,14527
OVG Sachsen, 02.05.2022 - 1 B 437/21 (https://dejure.org/2022,14527)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 02.05.2022 - 1 B 437/21 (https://dejure.org/2022,14527)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 02. Mai 2022 - 1 B 437/21 (https://dejure.org/2022,14527)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 47 Abs. 6 BauGB § 17 Abs. 2 BauGB § 14 BauGB § 15 Abs. 1
    Veränderungssperre; zweite Verlängerung; einstweilige Anordnung; schwerer Nachteil

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (32)

  • BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im …

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.05.2022 - 1 B 437/21
    Prüfungsmaßstab sind danach jedenfalls bei Bebauungsplänen zunächst die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache anhängigen Normenkontrollantrags (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25. Februar 2015 - 4 VR 5.14 -, juris Rn. 12).

    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25. Februar 2015 a. a. O.).

  • BVerwG, 13.10.2014 - 4 B 11.14

    Anrechnung der Dauer der Zurückstellung eines Baugesuchs auf die Dauer einer …

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.05.2022 - 1 B 437/21
    Den Interessen des durch eine solche Maßnahme Betroffenen trägt die Regelung dadurch Rechnung, dass sie den Beginn der Geltungsdauer der Veränderungssperre zu seinen Gunsten individuell vorverlegt und die Veränderungssperre damit auch eher als für andere endet (BVerwG, Beschl. v. 13. Oktober 2014 - 4 B 11.14 -, juris Rn. 9 m. w. N.).

    Für beide Gruppen von Bauwilligen ist damit die Dauer einer vorübergehenden Beschränkung der Bodennutzung identisch (BVerwG, Beschl. v. 13. Oktober 2014 - 4 B 11.14 -, juris Rn. 9).

  • BVerwG, 08.07.1992 - 4 NB 20.92

    Rechtswirksamkeit einer Ortssatzung - Diskrepanz Wortlaut der Bekanntmachung und …

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.05.2022 - 1 B 437/21
    Bundesrechtlich nicht geregelt ist dagegen, welchen Anforderungen im Einzelnen die Bekanntmachung genügen muss (BVerwG, Beschl. v. 8. Juli 1992 - 4 NB 20.92 -, juris Rn. 7), sodass die Frage, ob im Hinblick auf die "Ortsüblichkeit" der Bekanntmachung, dass eine Veränderungssperre ergangen ist, anhand des geltenden Landes- und Ortsrechts zu prüfen ist (…vgl. SächsOVG, NK-Urt. v. 30. Januar 2015 - 1 C 29/12 - a. a. O., NK-Urt. v. 4. Dezember 2014 - 1 C 16/13 -, juris Rn. 32 …und Urt. v. 20. Oktober 2016 - 1 A 857/10 -, juris Rn. 42 zu den Anforderungen an eine Ersatzbekanntmachung).

    Ortsüblich ist diejenige Art der Verkündung, die in der Gemeinde für örtliche Rechtsvorschriften und insbesondere für Satzungen, nach den einschlägigen landes- oder ortsrechtlichen Bestimmungen maßgebend ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 8. Juli 1992 - 4 NB 20.92 -, juris Rn. 7).

  • BVerwG, 25.03.2003 - 4 B 9.03

    Geltungsdauer eines Veränderungssperre für den Grundstückseigentümer bei …

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.05.2022 - 1 B 437/21
    Rn. 86 Diese Regelung beruht auf der Überlegung, dass die für eine Veränderungssperre maßgeblichen allgemeinen Fristbestimmungen in den Fällen einer Ergänzung bedürfen, in denen ein Grundstückseigentümer oder Bauwilliger schon vor der satzungsrechtlichen Anordnung einer Veränderungssperre durch die Zurückstellung seines Baugesuchs daran gehindert wird, von den Nutzungsmöglichkeiten Gebrauch zu machen, zu denen das materielle Baurecht an sich Gelegenheit bietet (BVerwG, Beschl. v. 25. März 2003 - 4 B 9.03 -, juris Rn. 4).

    Nicht zu entscheiden hat der Senat im Übrigen, ob auf die Veränderungssperre jede für ein Grundstück ergangene Zurückstellung ohne Rücksicht auf die Person des Bauantragstellers anrechenbar ist (letztlich offen gelassen von BVerwG, Beschl. v. 25. März 2003 - 4 B 9/03 -, juris Rn. 6, 7).

  • OVG Sachsen, 26.06.2018 - 1 C 15/17

    Veränderungssperre; Ausfertigung; Bekanntmachung; Ersatzbekanntmachung

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.05.2022 - 1 B 437/21
    Erst und nur durch die Ausfertigung der Satzung wird die Originalurkunde erstellt, die ihrerseits Grundlage und Voraussetzung für die öffentliche Bekanntmachung der Satzung ist (SächsOVG, NK- Urt. v. 26. Juni 2018 - 1 C 15/17 -, juris Rn. 42).

    Ein Ausfertigungsmangel folgt nicht schon daraus, dass Gegenstand der Vorlage für die Stadtratsmitglieder eine Veränderungssperre mit einer Kartendarstellung im Format DIN A4 war und die Kartendarstellung der ausgefertigten Fassung der Veränderungssperre das Format DIN A3 hat, wenn die erforderliche inhaltliche Identität zwischen der beschlossenen Veränderungssperre und der ausgefertigten Ausfertigung gewahrt ist (SächsOVG, NK- Urt. v. 26. Juni 2018 - 1 C 15/17 -, juris Rn. 41).

  • OVG Sachsen, 30.01.2015 - 1 C 29/12

    Antragsbefugnis; Geltungsdauer; ortsübliche Bekanntmachung; Verlängerung; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.05.2022 - 1 B 437/21
    Rn. 69 Die Vorschrift des § 16 Abs. 2 BauGB eröffnet der Gemeinde für die öffentliche Bekanntmachung einer Veränderungssperre zwei Möglichkeiten: Sie kann diese entweder gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 BauGB ortsüblich öffentlich bekannt machen oder sie kann gemäß § 16 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 BauGB lediglich ortsüblich bekannt machen, dass eine Veränderungssperre beschlossen worden ist (vgl. SächsOVG, NK- Urt. v. 30. Januar 2015 - 1 C 29/12 -, juris Rn. 25 m. w. N.).

    Bundesrechtlich nicht geregelt ist dagegen, welchen Anforderungen im Einzelnen die Bekanntmachung genügen muss (…BVerwG, Beschl. v. 8. Juli 1992 - 4 NB 20.92 -, juris Rn. 7), sodass die Frage, ob im Hinblick auf die "Ortsüblichkeit" der Bekanntmachung, dass eine Veränderungssperre ergangen ist, anhand des geltenden Landes- und Ortsrechts zu prüfen ist (vgl. SächsOVG, NK-Urt. v. 30. Januar 2015 - 1 C 29/12 - a. a. O., NK-Urt. v. 4. Dezember 2014 - 1 C 16/13 -, juris Rn. 32 …und Urt. v. 20. Oktober 2016 - 1 A 857/10 -, juris Rn. 42 zu den Anforderungen an eine Ersatzbekanntmachung).

  • VGH Bayern, 25.04.2019 - 2 N 17.1994

    Unwirksamkeit der Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplans

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.05.2022 - 1 B 437/21
    Hinter dieser Regelung steht die Überlegung, dass trotz der unterschiedlichen Rechtsnatur der Zurückstellung als Regelung des formellen Baurechts einerseits und der einen materiellen Versagungsgrund darstellenden Veränderungssperre andererseits ihre sich in einer vorübergehenden Beschränkung der Bodennutzung äußernden Wirkungen übereinstimmen, weshalb demjenigen, dessen Baugesuch bereits zurückgestellt worden ist, eine später beschlossene Veränderungssperre auch nur mit einer entsprechenden verkürzten Laufzeit zugemutet werden soll (…VGH BW, Urt. v. 9. September 2015 - 3 S 276/15 - juris Rn. 49; BayVGH, Urt. v. 25. April 2019 - 2 N 17.1994 -, juris Rn. 11).

    Sie kommt demjenigen zugute, dessen Baugesuch zurückgestellt worden ist und der versucht seine Bauwünsche, sei es über einen Vorbescheid oder über eine Baugenehmigung, durchzusetzen (BayVGH, Urt. v. 25. April 2019 - 2 N 17.1994 -, juris Rn. 11).

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.05.2022 - 1 B 437/21
    Eine prozessuale Handhabung des § 47 Absatz 2 Satz 1 VwGO, die im Ergebnis dazu führt, eine an sich gebotene Sachprüfung als Frage der Zulässigkeit eines Normenkontrollantrags zu behandeln, verbietet sich (BVerwG, Urt. v. 24. September 1998 - 4 CN 2.98 -, juris Rn. 8;… Saarl.OVG, Urt. v. 27. Januar 2022 - 2 C 113/21 -, juris 23).
  • BVerwG, 04.11.2015 - 4 CN 9.14

    Bebauungsplan der Innenentwicklung; Verfahrensfehler; Beachtlichkeit; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.05.2022 - 1 B 437/21
    Erforderlich, aber auch ausreichend für die Antragsbefugnis ist, dass der Antragsteller hinreichend substantiiert Tatsachen vorträgt, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass er durch die angegriffene Norm in einem subjektiven Recht verletzt wird (…vgl. BVerwG, Urt. v. 30. April 2004 - 4 CN 1.03 -, juris Rn. 9; Urt. v. 4. November 2015 - 4 CN 9.14 -, juris Rn. 12).
  • BVerwG, 15.10.2001 - 4 BN 48.01

    Normenkontrollverfahren; Bebauungsplan; fehlende Bekanntmachung; Statthaftigkeit; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.05.2022 - 1 B 437/21
    Es bedarf vielmehr einer Veröffentlichung als Rechtsnorm mit formellem Geltungsanspruch, also einer förmlichen Verkündung oder einer sonstigen tatsächlichen Handlung, aus der sich ergibt, dass die Satzung als Rechtsnorm gelten soll (BVerwG, Beschl. v. 15. Oktober 2001 - 4 BN 48.01 -, juris Rn. 3 m. w. N.;… vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 3. Dezember 2021 - 7 BN 3.21 -, juris Rn. 3).
  • BVerwG, 30.04.2004 - 4 CN 1.03

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; abwägungserheblicher Belang; Einbeziehung eines …

  • BVerwG, 10.09.1976 - IV C 39.74

    Zulässigkeit, Erneuerung und

  • BVerwG, 27.08.2020 - 4 CN 4.19

    Wiedernutzbarmachung von Flächen als Maßnahme der Innenentwicklung

  • VGH Baden-Württemberg, 09.09.2015 - 3 S 276/15

    Veränderungssperre unter Beschränkung auf bestimmte Vorhaben - entsprechende …

  • BVerwG, 04.09.2014 - 4 B 29.14

    Mindeststandard für die Ausfertigung von landesrechtlichen Rechtsnormen

  • BVerwG, 17.01.2001 - 6 CN 4.00

    Antragsbefugnis; Bergrecht; Bewilligung; Kiesabbau; Landschaftsschutzverordnung; …

  • OVG Niedersachsen, 18.06.2003 - 1 LB 143/02

    Sachdienlichkeit einer Klageänderung; Beschluss der Geltungsdauer einer …

  • BVerwG, 21.12.2017 - 4 BN 12.17

    Antragsbefugnis bei Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2001 - 7 A 2983/98

    Sicherung der Erschließung für einen Lebensmittelmarkt; Zulässigkeit einer …

  • BVerwG, 30.10.1992 - 4 NB 44.92

    Bauplanungsrecht: Voraussetzungen für den Erlassß einer erneuten …

  • OVG Saarland, 27.01.2022 - 2 C 113/21

    Veränderungssperre für Aufstellung eines Spartenplans

  • OVG Sachsen, 11.07.2013 - 1 C 11/12

    Ausfertigung von gemeindlichen Satzungen durch den Bürgermeister unter Angabe des …

  • OVG Sachsen, 20.10.2016 - 1 A 857/10

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Bauvorbescheid; zentrenschädliche Wirkung; …

  • BVerwG, 03.12.2021 - 7 BN 3.21

    Normenkontrollantrag gegen Verordnungsentwurf

  • OVG Sachsen, 02.02.2017 - 1 C 20/12

    Bebauungsplan; ergänzendes Verfahren; Antragsbefugnis; Lärmkonflikt; Ausfertigung

  • OVG Sachsen, 04.02.2010 - 1 A 209/09

    Regeln für die Auslegung eines Bauvorbescheides; Konsequenzen einer im …

  • OVG Sachsen, 26.09.2014 - 1 A 799/12

    Vorbescheid, Bebauungsplan, Ausfertigung Originalurkunde, Zentrenkonzept, …

  • VG Schleswig, 29.03.2021 - 1 B 35/21

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Maßnahmen zum Infektionsschutz

  • OVG Sachsen, 04.12.2014 - 1 C 16/13

    Ergänzungssatzung, Normenkontrolle, Antragsbefugnis, Präklusion, …

  • BVerwG, 28.01.2010 - 8 C 19.09

    Feststellungsklage; Rechtsverhältnis; konkret; streitig; Sperrwirkung; …

  • OVG Sachsen, 23.03.2021 - 1 B 406/20

    Bebauungsplan; einstweilige Anordnung; Antragsbefugnis; Verwirkung; …

  • OVG Sachsen, 16.07.2001 - 1 B 113/01

    Bauherrenfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts

  • OVG Sachsen, 29.01.2024 - 1 B 243/23

    Normenkontrolle; einstweilige Anordnung; Prüfungsmaßstab; Ausfertigung eines …

    Prüfungsmaßstab sind jedenfalls bei Bebauungsplänen nach Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 25. Februar 2015 - 4 VR 5.14 -, juris Rn. 12), der der Senat folgt (Senatsbeschl. v. 2. Mai 2022 - 1 B 437/21 -, juris Rn. 57;… Senatsbeschl. v. 25. Januar 2022 - 1 B 276/21 -, juris Rn. 41;… Senatsbeschl. v. 23. März 2021 - 1 B 406/20 -, juris Rn. 64;… Senatsbeschl. v. 5. Mai 2015 - 1 B 84/15 -, juris Rn. 16), zunächst die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache anhängigen Normenkontrollantrags.

    In diesem Fall kann eine einstweilige Anordnung ergehen, wenn und soweit der (weitere) Vollzug vor einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren Nachteile befürchten lässt, die unter Berücksichtigung der Belange des Antragstellers, betroffener Dritter oder der Allgemeinheit so gewichtig sind, dass eine vorläufige Regelung mit Blick auf die Wirksamkeit und Umsetzbarkeit einer für den Antragsteller günstigen Hauptsacheentscheidung unaufschiebbar ist (…BVerwG, Beschl. v. 25. Februar 2015, a. a. O.; Senatsbeschl. v. 2. Mai 2022, a. a. O.;… Senatsbeschl. v. 25. Januar 2022, a. a. O.;… Senatsbeschl. v. 23. März 2021, a. a. O.).

    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (…BVerwG, Beschl. v. 25. Februar 2015, a. a. O.; Senatsbeschl. v. 2. Mai 2022, a. a. O.;… Senatsbeschl. v. 23. März 2021, a. a. O.).

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