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Rechtsprechung
   BVerwG, 02.02.2001 - 1 B 45.01, 1 PKH 9.01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,19125
BVerwG, 02.02.2001 - 1 B 45.01, 1 PKH 9.01 (https://dejure.org/2001,19125)
BVerwG, Entscheidung vom 02.02.2001 - 1 B 45.01, 1 PKH 9.01 (https://dejure.org/2001,19125)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Februar 2001 - 1 B 45.01, 1 PKH 9.01 (https://dejure.org/2001,19125)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erfolgsaussichten einer Nichtzulassungsbeschwerde - Gefahr politischer Verfolgung im Fall einer Rückkehr nach Eritrea - Unterbliebene Zeugenvernehmung als Verfahrensmangel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   BVerwG, 02.02.2001 - 1 PKH 9.01, 1 B 45.01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,34631
BVerwG, 02.02.2001 - 1 PKH 9.01, 1 B 45.01 (https://dejure.org/2001,34631)
BVerwG, Entscheidung vom 02.02.2001 - 1 PKH 9.01, 1 B 45.01 (https://dejure.org/2001,34631)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Februar 2001 - 1 PKH 9.01, 1 B 45.01 (https://dejure.org/2001,34631)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   VG Schwerin, 08.08.2001 - 1 B 45/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,30079
VG Schwerin, 08.08.2001 - 1 B 45/01 (https://dejure.org/2001,30079)
VG Schwerin, Entscheidung vom 08.08.2001 - 1 B 45/01 (https://dejure.org/2001,30079)
VG Schwerin, Entscheidung vom 08. August 2001 - 1 B 45/01 (https://dejure.org/2001,30079)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Widerspruch gegen einen drittbegünstigenden Verwaltungsakt; Antrag auf Streitentscheidung nach § 40 Abs. des Bundesberggesetzes (BBergG); Aufsuchung von Torf für medizinische Zwecke; Verweigerung der Aufsuchungsarbeiten durch die Eigentümerin des betroffenen Grundstücks; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 16.03.1989 - 4 C 25.86

    Bergbauvorhaben - Betriebsplanverfahren - Nachbarrecht - Bergbehörde - …

    Auszug aus VG Schwerin, 08.08.2001 - 1 B 45/01
    § 55 Abs. 1 BBergG schützt nicht Sachgüter der von bergbaulichen Vorhaben betroffenen Oberflächeneigentümer (BVerwG, Urteil vom 16. März 1989 - BVerwG 4 C 36.85 - BVerwGE 81, 329 = DVBl. 1989, 663 = NVwZ 1989, 1157 = ZfB 1989, 199; Urteil vom 16. März 1989 - BVerwG 4 C 25.86 - DVBl. 1989, 672 = NVwZ 1989, 1162 = ZfB 1989, 210), jedenfalls nicht vor Schäden, die nicht die Merkmale des Gemeinschadens (vgl. § 55 Abs. 1 Nr. 9 BBergG) erfüllen.

    Überwiegende öffentliche Interessen können auch entgegenstehen, wenn öffentlich-rechtliche Vorschriften verletzt werden, die, wie z.B. § 22 BImSchG, auch dem Schutz Dritter zu dienen bestimmt sind; in einem solchen Fall hat die zuständige Behörde die Zulassung des Betriebsplans zu beschränken (z.B. durch Nebenbestimmungen) oder gar zu versagen (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juli 1986 - BVerwG 4 C 31.84 - BVerwGE 74, 315 sowie die Urteile vom 16. März 1989 a.a.O.).".

  • VG Chemnitz, 01.04.1996 - 2 K 518/96
    Auszug aus VG Schwerin, 08.08.2001 - 1 B 45/01
    Sind diese Anforderungen, wie hier, erfüllt, hat die Beigeladene nach herrschender Auffassung entgegen dem sich aus dem Wortlaut der Vorschrift ("kann") ergebenden Anschein einen Anspruch auf Erlaß der Streitentscheidung, denn der Behörde ist insoweit kein Ermessen eingeräumt (…vgl. zum Ganzen Boldt/Weller, Komm, zum BBergG, § 40 Rz. 2; VG Chemnitz, Beschl. v. 1.4.1996, Az. 2 K 518/96 m.w.N.).

    Unabhängig davon, daß - wie sich aus obigen Ausführungen ergibt - naturschutzrechtliche Vorschriften regelmäßig keine subjektiven Rechte vermitteln, hätte ein Unterfallen unter das FFH-Regime, wie auch der Antragsgegner unter Berufung auf eine Entscheidung des VG Chemnitz (Beschluß v. 1.4.1996 a.a.O.) annimmt, zur Folge, daß bei der Interessenabwägung diese allein dem öffentlichen Interesse, also nicht subjektive Rechte vermittelnde Rechtsnormen zu berücksichtigen wären.

  • BVerwG, 04.07.1986 - 4 C 31.84

    Zur Abgrenzung der Anwendungsbereiche des Bergrechts, des Baurechts und des …

    Auszug aus VG Schwerin, 08.08.2001 - 1 B 45/01
    Überwiegende öffentliche Interessen können auch entgegenstehen, wenn öffentlich-rechtliche Vorschriften verletzt werden, die, wie z.B. § 22 BImSchG, auch dem Schutz Dritter zu dienen bestimmt sind; in einem solchen Fall hat die zuständige Behörde die Zulassung des Betriebsplans zu beschränken (z.B. durch Nebenbestimmungen) oder gar zu versagen (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juli 1986 - BVerwG 4 C 31.84 - BVerwGE 74, 315 sowie die Urteile vom 16. März 1989 a.a.O.).".
  • BVerwG, 16.03.1989 - 4 C 36.85

    Bergbau - Bodenschätze - Berschadensregelung - Betriebsplan - Nachbarschutz - …

    Auszug aus VG Schwerin, 08.08.2001 - 1 B 45/01
    § 55 Abs. 1 BBergG schützt nicht Sachgüter der von bergbaulichen Vorhaben betroffenen Oberflächeneigentümer (BVerwG, Urteil vom 16. März 1989 - BVerwG 4 C 36.85 - BVerwGE 81, 329 = DVBl. 1989, 663 = NVwZ 1989, 1157 = ZfB 1989, 199; Urteil vom 16. März 1989 - BVerwG 4 C 25.86 - DVBl. 1989, 672 = NVwZ 1989, 1162 = ZfB 1989, 210), jedenfalls nicht vor Schäden, die nicht die Merkmale des Gemeinschadens (vgl. § 55 Abs. 1 Nr. 9 BBergG) erfüllen.
  • BVerwG, 27.10.2000 - 4 A 18.99

    FFH-Richtlinie; potentielles Schutzgebiet; Schutzregime; gemeinschaftsrechtliche …

    Auszug aus VG Schwerin, 08.08.2001 - 1 B 45/01
    Die gemeinschaftsrechtliche Vorwirkung, die von einem potentiellen FFH-Gebiet ausgeht, kann lediglich verhindern, daß ein Gebiet, dessen Schutzwürdigkeit nach der FFH-RL auf der Hand liegt, zerstört oder anderweitig so nachhaltig beeinträchtigt wird, daß es für eine Meldung nicht mehr in Betracht kommt (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.10.2000, DVBl 2001, S. 386).
  • BVerwG, 14.12.1990 - 7 C 18.90

    Bergrecht: Zulassung eines bergrechtlichen Betriebsplans und Inanspruchnahme …

    Auszug aus VG Schwerin, 08.08.2001 - 1 B 45/01
    Das BVerwG hat hierzu in seinem Beschluß v. 14.12.1990, Az. 7 C 18.90, ausgeführt:.
  • VG Schwerin, 31.08.2000 - 1 B 678/00
    Auszug aus VG Schwerin, 08.08.2001 - 1 B 45/01
    Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit einer Streitentscheidung nach § 40 Abs. des Bundesberggesetzes (BBergG) ist - wie bereits im Verfahren 1 B 678/00 ausgeführt -, daß die Beigeladene aufsuchungsberechtigt ist, der Antragsteller ihre Zustimmung zur Nutzung des Grundstückes verweigert, der Antrag auf Streitentscheidung Name und Anschrift der Antragsteller sowie Angaben über die Lage und Größe des Grundstückes und Art und Umfang der geplanten Benutzung enthält und ein öffentliches Interesse an der Durchführung der Aufsuchungsarbeit besteht.
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Rechtsprechung
   VG Schleswig, 02.08.2001 - 1 B 45/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,21568
VG Schleswig, 02.08.2001 - 1 B 45/01 (https://dejure.org/2001,21568)
VG Schleswig, Entscheidung vom 02.08.2001 - 1 B 45/01 (https://dejure.org/2001,21568)
VG Schleswig, Entscheidung vom 02. August 2001 - 1 B 45/01 (https://dejure.org/2001,21568)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abschiebungshindernis nach § 55 Abs. 2 Ausländergesetz (AuslG); Ausreisepflichtiger Ausländer; Sorgerecht für minderjähriges Kind im Inland; Glaubhaftmachung familiärer Verbindungen im Inland ; Anspruch auf Erteilung einer Duldung ; Antrag auf Erteilung einer ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.2001 - 13 S 2643/00

    Duldung - familiäre Lebensgemeinschaft mit minderjährigem Stiefkind

    Auszug aus VG Schleswig, 02.08.2001 - 1 B 45/01
    Auch wenn man davon ausgeht, dass die Abschiebung bzw. freiwillige Ausreise des Antragstellers zu 1) nach Pakistan mit einem anschließenden Visumsverfahren zum Zwecke der Wiedereinreise nur zu einer vorübergehenden Trennung führen würde, erscheint dies wegen der Unwägbarkeiten des Visumsverfahrens nicht zumutbar (vgl. hierzu Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.03.2001, 13 S 2643/00, veröffentlicht in JURIS; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 02.07.1999, AuAS 1999, S. 219).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist in ausländerrechtlichen Eilverfahren zu berücksichtigen, dass gerade bei einem kleinen Kind die Entwicklung sehr schnell voranschreitet, so dass hier auch eine verhältnismäßig kurze Trennungszeit im Lichte von Art. 6 GG schon unzumutbar sein kann (BVerfG…, Beschluss vom 31.08.1999, NVwZ 2000, S. 59; so auch VGH Baden-Württemberg, B.v. 29.3.2001, 13 S 2643/00, veröffentlicht in JURIS).

  • BVerwG, 25.01.2001 - 1 B 31.01

    Verwerfung einer Beschwerde als unbegründet

    Auszug aus VG Schleswig, 02.08.2001 - 1 B 45/01
    Die rechtlichen Grundsätze, die für die vorliegende Problematik eines ausreisepflichtigen Ausländers mit familiären Verbindungen im Inland maßgebend sind, wurden im Rahmen des Beschlusses vom 19.06.2001 (1 B 31/01) ausführlich dargestellt; hierauf wird zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen.

    In dem Verfahren 1 B 31/01 wurde ein Anspruch des Antragstellers zu 1) auf Erteilung einer Duldung verneint, weil es zum einen an einem Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis fehlte, und zum anderen, weil die Antragsteller nicht das Bestehen einer familiären Lebensgemeinschaft glaubhaft gemacht hatten.

  • BVerfG, 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung des Aufschubs aufenthaltsbeendender Maßnahmen …

    Auszug aus VG Schleswig, 02.08.2001 - 1 B 45/01
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist in ausländerrechtlichen Eilverfahren zu berücksichtigen, dass gerade bei einem kleinen Kind die Entwicklung sehr schnell voranschreitet, so dass hier auch eine verhältnismäßig kurze Trennungszeit im Lichte von Art. 6 GG schon unzumutbar sein kann (BVerfG, Beschluss vom 31.08.1999, NVwZ 2000, S. 59; so auch VGH Baden-Württemberg, B.v. 29.3.2001, 13 S 2643/00, veröffentlicht in JURIS).
  • BVerwG, 04.06.1997 - 1 C 9.95

    Aufenthaltsbewilligung - Übergang zur Aufenthaltserlaubnis - Deutschverheirateter …

    Auszug aus VG Schleswig, 02.08.2001 - 1 B 45/01
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts scheitert die Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis in den hier erörterten Fällen nicht bereits am Regelversagungsgrund des § 7 Abs. 2 AuslG, weil die Versagung der Aufenthaltsgenehmigung mit der verfassungsrechtlichen Wertentscheidung des Art. 6 Abs. 1 GG nicht vereinbar wäre und dies die Annahme eines Ausnahmefalls rechtfertigt (BVerwG, Urteil vom 04.06.1997, InfAuslR 1997, S. 355 ff.).
  • BVerwG, 27.08.1996 - 1 C 8.94

    Klagerecht für Ehefrau eines türkischen Staatsangehörigen

    Auszug aus VG Schleswig, 02.08.2001 - 1 B 45/01
    Ebenso wie ein Ehegatte berechtigt ist, sein Recht auf ein eheliches Zusammenleben aus Art. 6 Abs. 1 GG im Falle einer beabsichtigten Abschiebung des Partners als eigenes Recht geltend zu machen (BVerwG, U.v. 27.8.1996, 1 C 8/94, veröffentlicht in JURIS), kann das umgangsberechtigte Kind aus eigenem Recht gegen die beabsichtigte Abschiebung des Vaters vorgehen.
  • OVG Brandenburg, 12.08.1999 - 4 A 231/98
    Auszug aus VG Schleswig, 02.08.2001 - 1 B 45/01
    Die Kammer neigt insoweit der vom OVG für das Land Brandenburg vertretenen Auffassung zu, dass die asylverfahrensrechtliche Zuweisung nicht bereits mit dem Abschluss des förmlichen Asylverfahrens endet (OVG für das Land Brandenburg, Urteil vom 12.08.1999, 4 A 231/98.A; a.A. VG Leipzig, U.v. 7.9.1998, A 4 K 30554/98).
  • VG Leipzig, 07.09.1998 - A 4 K 30554/98

    Begehr einer länderübergreifenden Umverteilung und einer landesinternen …

    Auszug aus VG Schleswig, 02.08.2001 - 1 B 45/01
    Die Kammer neigt insoweit der vom OVG für das Land Brandenburg vertretenen Auffassung zu, dass die asylverfahrensrechtliche Zuweisung nicht bereits mit dem Abschluss des förmlichen Asylverfahrens endet (OVG für das Land Brandenburg, Urteil vom 12.08.1999, 4 A 231/98.A; a.A. VG Leipzig, U.v. 7.9.1998, A 4 K 30554/98).
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