Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BVerwG, 06.03.2002 - 1 B 50.02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,27960
BVerwG, 06.03.2002 - 1 B 50.02 (https://dejure.org/2002,27960)
BVerwG, Entscheidung vom 06.03.2002 - 1 B 50.02 (https://dejure.org/2002,27960)
BVerwG, Entscheidung vom 06. März 2002 - 1 B 50.02 (https://dejure.org/2002,27960)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,27960) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Androhung der Abschiebung nach Armenien

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 25.07.2000 - 9 C 42.99

    Abschiebungsandrohung; Zielstaat; Herkunftsstaat; Absehen von …

    Auszug aus BVerwG, 06.03.2002 - 1 B 50.02
    Soweit sich die Beschwerde möglicherweise auch dagegen wenden will, dass das Berufungsgericht eine Abschiebungsandrohung nach Armenien trotz der aserbaischanischen Staatsangehörigkeit des Klägers für rechtmäßig gehalten hat, setzt sie sich mit den Gründen der angefochtenen Entscheidung nicht im Einzelnen auseinander und legt deshalb im Übrigen auch keine erneut oder ergänzend klärungsfähige und klärungsbedürftige Rechtsfrage zur Bestimmung des Zielstaates in der Abschiebungsandrohung nach § 50 Abs. 2 und 3 AuslG dar (vgl. dazu die vom Berufungsgericht zitierten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts: Beschluss vom 29. Juni 1998 - BVerwG 9 B 604.98 - ; Beschluss vom 1. September 1998 - BVerwG 1 B 41.98 - Buchholz 402.240 § 50 AuslG Nr. 4 = InfAuslR 1999, 73; Urteil vom 25. Juli 2000 - BVerwG 9 C 42.99 - BVerwGE 111, 343, 347).
  • BVerwG, 01.09.1998 - 1 B 41.98

    Ausländerrecht - Benennung des Zielstaates in der Abschiebungsandrohung - …

    Auszug aus BVerwG, 06.03.2002 - 1 B 50.02
    Soweit sich die Beschwerde möglicherweise auch dagegen wenden will, dass das Berufungsgericht eine Abschiebungsandrohung nach Armenien trotz der aserbaischanischen Staatsangehörigkeit des Klägers für rechtmäßig gehalten hat, setzt sie sich mit den Gründen der angefochtenen Entscheidung nicht im Einzelnen auseinander und legt deshalb im Übrigen auch keine erneut oder ergänzend klärungsfähige und klärungsbedürftige Rechtsfrage zur Bestimmung des Zielstaates in der Abschiebungsandrohung nach § 50 Abs. 2 und 3 AuslG dar (vgl. dazu die vom Berufungsgericht zitierten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts: Beschluss vom 29. Juni 1998 - BVerwG 9 B 604.98 - ; Beschluss vom 1. September 1998 - BVerwG 1 B 41.98 - Buchholz 402.240 § 50 AuslG Nr. 4 = InfAuslR 1999, 73; Urteil vom 25. Juli 2000 - BVerwG 9 C 42.99 - BVerwGE 111, 343, 347).
  • BVerwG, 29.06.1998 - 9 B 604.98

    Mögliche Zielstaaten einer Abschiebung

    Auszug aus BVerwG, 06.03.2002 - 1 B 50.02
    Soweit sich die Beschwerde möglicherweise auch dagegen wenden will, dass das Berufungsgericht eine Abschiebungsandrohung nach Armenien trotz der aserbaischanischen Staatsangehörigkeit des Klägers für rechtmäßig gehalten hat, setzt sie sich mit den Gründen der angefochtenen Entscheidung nicht im Einzelnen auseinander und legt deshalb im Übrigen auch keine erneut oder ergänzend klärungsfähige und klärungsbedürftige Rechtsfrage zur Bestimmung des Zielstaates in der Abschiebungsandrohung nach § 50 Abs. 2 und 3 AuslG dar (vgl. dazu die vom Berufungsgericht zitierten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts: Beschluss vom 29. Juni 1998 - BVerwG 9 B 604.98 - ; Beschluss vom 1. September 1998 - BVerwG 1 B 41.98 - Buchholz 402.240 § 50 AuslG Nr. 4 = InfAuslR 1999, 73; Urteil vom 25. Juli 2000 - BVerwG 9 C 42.99 - BVerwGE 111, 343, 347).
  • BVerwG, 11.01.2002 - 1 B 429.01

    Abschiebung einer aserbeidschanischen Staatsangehörigen nach Armenien als …

    Auszug aus BVerwG, 06.03.2002 - 1 B 50.02
    Ob eine Abschiebung des Klägers nach Armenien aufgrund der vorgetragenen Umstände "unmöglich" ist, betrifft eine Tatsachen- und keine Rechtsfrage (vgl. auch den zu einer entsprechenden Rüge des Prozessbevollmächtigten des Klägers ergangenen Beschluss vom 11. Januar 2002 - BVerwG 1 B 429.01 -).
  • VG Potsdam, 27.04.2018 - 7 L 296/18

    Kindergartenrecht, Heimrecht

    Rn. 19 In diesem Fall trifft die Antragsgegnerin zu 1. der Anspruch des Kindes auf frühkindliche Förderung nach § 24 Abs. 2 SGB VIII (vgl. hierzu BVerfG…, Urteil vom 21. Juli 2015 - 1 BvF 2713 - juris, Rn. 43 sowie OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 22. März 2018 - OVG 6 S 6.18 - juris, Rn. 10) in der Weise, dass der im Recht des kommunalen Zulassungs- und Benutzungsrechts vorhandene Ermessensspielraum bei der Auswahl derjenigen Personen, denen die öffentliche Einrichtung eröffnet werden kann (vgl. VGH München…, Beschluss vom 22. Februar 1990 - 4 AE 90.371 - juris, Rn. 23; VG Saarbrücken…, Beschluss vom 15. September 2016 - 1 L 1512/16 - juris, Rn. 9), sich zu einem Zugangsanspruch nach Maßgabe der Gesetze und - wie auch sonst im Recht der kommunalen Einrichtungen - tatsächlichen Kapazitäten verdichtet (vgl. OVG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 25. Juni 2002 - 1 B 50/02 - S. 5 des Entscheidungsabdrucks).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.03.2011 - 10 N 50.09

    Bewilligung von Sportfördermitteln für einen Verein, der nicht Mitglied im …

    Zutreffend ist allerdings der Ansatz des Klägers, dass es verfassungsrechtlich im Hinblick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG sowie das in Art. 9 Abs. 1 GG geschützte Recht, sich einem Verein nicht anzuschließen (negative Vereinigungsfreiheit), bedenklich sein dürfte, die Gewährung von Sportfördermitteln durch den Staat davon abhängig zu machen, ob der zu fördernde Sportverein dem Landessportbund oder einer anderen übergeordneten Sportorganisation angehört (vgl. etwa VG Köln, Urteil vom 9. März 1976 - 10 K 2153/74 -, UA S. 3 ff., Leitsatz auch abgedruckt in Reschke, Handbuch des Sportrechts, Dokument 52 43 1 zur Anerkennung nur solcher Sportvereine als förderungswürdig, die dem Deutschen Sportbund angeschlossen sind; ebenso bezüglich der unentgeltlichen Nutzung kreiseigener Sportanlagen nur durch Mitgliedsvereine des Kreissportbundes OVG Bbg, Beschluss vom 25. Juni 2002 - 1 B 50/02 -, BA S. 5; siehe auch Steiner, NJW 1991, 2729, 2733 unter Hinweis auf die o.g. Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln;… Krogmann, a.a.O., S. 155;… Fritzweiler, a.a.O., Rz. 65;… kritisch auch Tettinger, a.a.O., S. 53).
  • OLG Brandenburg, 08.09.2020 - 2 U 44/20
    In diesem Fall trifft die Beklagte der Anspruch des Kindes auf frühkindliche Förderung in der Weise, dass der im Recht des kommunalen Zulassungs- und Benutzungsrechts vorhandene Ermessensspielraum bei der Auswahl derjenigen Personen, denen die öffentliche Einrichtung eröffnet werden kann, sich zu einem Zugangsanspruch nach Maßgabe der Gesetze und - wie auch sonst im Recht der kommunalen Einrichtungen - tatsächlichen Kapazitäten verdichtet (VG Potsdam…, Beschluss vom 27. April 2018 - VG 7 L 296/18 -, Rn. 18 - 19, unter Hinweis auf OVG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 25. Juni 2002 - 1 B 50/02 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht