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Weitere Entscheidung unten: VG Lüneburg, 21.08.2000

Rechtsprechung
   BVerwG, 19.09.2000 - 1 B 52.00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,12584
BVerwG, 19.09.2000 - 1 B 52.00 (https://dejure.org/2000,12584)
BVerwG, Entscheidung vom 19.09.2000 - 1 B 52.00 (https://dejure.org/2000,12584)
BVerwG, Entscheidung vom 19. September 2000 - 1 B 52.00 (https://dejure.org/2000,12584)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Substantiierte Darlegung eines Grundes für die Revisionszulassung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 10.02.2000 - C-340/97

    EIN MITGLIEDSTAAT KANN EINEN TÜRKISCHEN ARBEITNEHMER, DER STRAFRECHTLICH …

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2000 - 1 B 52.00
    Das Berufungsgericht hat diese Frage in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (Urteil vom 20. Februar 2000 - Rs. C-340/97 - - InfAuslR 2000, 161) zu Recht verneint.
  • BVerwG, 28.01.1997 - 1 C 17.94

    Ausweisung wegen Beihilfe zum Heroinhandel

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2000 - 1 B 52.00
    Dies gilt namentlich für die gerügte Abweichung von dem Urteil des beschließenden Senats vom 28. Januar 1997 - BVerwG 1 C 17.94 - (Buchholz 402.240 § 48 AuslG 1990 Nr. 10).
  • BVerwG, 05.06.1998 - 9 B 412.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Unvollständige oder lückenhafte Entscheidungsgründe als …

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2000 - 1 B 52.00
    Gelingt es dem Gericht nicht, seine Überlegungen als logische Abfolge einander bedingender und aufeinander aufbauender gedanklicher Schritte darzustellen, so stellt der darin liegende Mangel einen solchen der Anwendung des sachlichen Rechts, aber keinen Verfahrensfehler dar, es sei denn, dass die Begründung so unverständlich ist, dass dies dem Fehlen jeglicher Begründung im Sinne des § 138 Nr. 6 VwGO gleichkommt (vgl. hierzu Beschluss vom 5. Juni 1998 - BVerwG 9 B 412.98 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 32 = NJW 1998, 3290).
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Rechtsprechung
   VG Lüneburg, 21.08.2000 - 1 B 52/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,21654
VG Lüneburg, 21.08.2000 - 1 B 52/00 (https://dejure.org/2000,21654)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 21.08.2000 - 1 B 52/00 (https://dejure.org/2000,21654)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 21. August 2000 - 1 B 52/00 (https://dejure.org/2000,21654)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Effektiver Rechtsschutz: Folgenabwägung anstelle einer materiell-akzessorischen Prüfung im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art 19 Abs 4 GG; § 80 Abs 5 VwGO; § 123 VwGO; § 39 VwVfG; § 126 Abs 3 Nr 3 BRRG; § 79 BBG
    Begründungsmangel; dienstliche Gründe; effektiver Rechtsschutz; Folgenabwägung; Folgenbetrachtung; Fürsorgepflicht; Hauptsache Erfolgsaussichten; Interessenabwägung; irreparable Nachteile; vorläufiger Rechtsschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus VG Lüneburg, 21.08.2000 - 1 B 52/00
    "Je schwerer die sich daraus ergebenden Belastungen wiegen, je geringer die Wahrscheinlichkeit ist, dass sie im Falle des Obsiegens in der Hauptsache rückgängig gemacht werden können, um so weniger darf das Interesse an einer vorläufigen Regelung oder Sicherung der geltend gemachten Rechtsposition zurückgestellt werden (vgl. BverfGE 35, 382/402; 65, 1/70; 67, 43/58; 69, 315/363; 79, 69/74)".
  • BVerfG, 15.12.1976 - 2 BvR 841/73

    Datenzentrale Schleswig-Holstein

    Auszug aus VG Lüneburg, 21.08.2000 - 1 B 52/00
    Im übrigen stellt sich jedenfalls z.Z. die Sachlage als Unterlassung der Berücksichtigung besonderer, vom Antragsteller vorgetragener Umstände des Einzelfalles und damit als Verletzung der Fürsorgepflicht dar (BVerfGE 43, 154).
  • BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 640/96

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die …

    Auszug aus VG Lüneburg, 21.08.2000 - 1 B 52/00
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG ZBR 1996, 334 m.w.N.) sind die Fachgerichte gerade in den Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gehalten, bei Anwendung und Auslegung der diesen Rechtsschutz gestaltenden Regelungen - der §§ 80 und 123 VwGO - der besonderen Bedeutung etwa betroffener Grundrechte und vor allem den Erfordernissen eines effektiven, den Zeitablauf berücksichtigenden Rechtsschutzes Rechnung zu tragen.
  • VG Lüneburg, 19.02.2001 - 1 B 82/00

    Zum vorläufigen Rechtsschutz bei Verlängerung einer Abordnung und Erstreben …

    Der Antragsteller wendet sich nach zwei vorangegangenen Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (1 B 52/00 wg.

    Da er sich im August 2000 auf mehrere Stellen des von ihm erfüllten Anforderungsprofils in Rostock, Hamburg, Hannover, Ratzeburg und Uelzen beworben hatte, beantragte er hinsichtlich der Versetzung und zugleich auch der verfügten Versetzung nach P am 21. August 2000 die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes, die ihm durch Beschluss des Vorsitzenden vom 21. August 2000 - 1 B 52/00 - , auf den Bezug genommen wird, einstweilen bis zu einer Entscheidung der Kammer gewährt wurde.

    Wegen weiterer Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten, auch die der Verfahren 1 B 52/00 und 1 B 54/00, sowie die von der Antragsgegnerin vorgelegten Verwaltungsvorgänge Bezug genommen.

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