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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.06.1994 - 1 B 52.94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3957
BVerwG, 29.06.1994 - 1 B 52.94 (https://dejure.org/1994,3957)
BVerwG, Entscheidung vom 29.06.1994 - 1 B 52.94 (https://dejure.org/1994,3957)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Juni 1994 - 1 B 52.94 (https://dejure.org/1994,3957)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vermeidung einer übermäßigen Ausnutzung des Spieltriebs in einer Spielhalle - Aufstellung von Spielautomaten - Aufstellung von Spielgeräten in Zweier-Gruppen - Gefahr einer übermäßigen Ausnutzung des Spieltriebs - Eingriff in die Grundrechte der Spieler durch eine ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 30.03.1993 - 1 C 16.91

    Spielhallenerlaubnis - Auflage - Aufstellung von Geräten

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1994 - 1 B 52.94
    Der beschließende Senat hat in seinem Urteil vom 30. März 1993 - BVerwG 1 C 16.91 - (Buchholz 451.20 § 33 i GewO Nr. 14 = GewArch 1993, 323) entschieden, daß der Versagungstatbestand des § 33 i Abs. 2 Nr. 3 GewO, dessen Ausräumung dort eine Auflage dienen sollte, in Orientierung an den Grundrechten der Spieler und der Spielhallenbetreiber dahin auszulegen ist, daß nicht die noch so ausgedehnte spielerische Unterhaltung, sondern nur die in wirtschaftlichem Sinne ausbeuterische Ausnutzung eines durch gesteigerte Gewinnerwartung geschaffenen Anreizes, sich mit unkontrollierter Risikobereitschaft einer großen Verlustgefahr auszusetzen, verhindert werden soll.

    Der beschließende Senat hat in seinem Urteil vom 30. März 1993 (a.a.O.) darauf hingewiesen, daß eine Beziehung zwischen Anzahl und Anordnung von Geldspielgeräten einerseits und der Erhöhung des Spielanreizes andererseits besteht.

    Die Beschwerde verweist auf das Urteil des beschließenden Senats vom 30. März 1993 (a.a.O.) und führt aus, in diesem Urteil habe das Bundesverwaltungsgericht entschieden, daß § 33 i Abs. 1 Satz 2 GewO Rechtsgrundlage für eine Auflage zu einer Spielhallenerlaubnis sein könne, die die Aufstellung von Geld- oder Warenspielgeräten innerhalb der Spielhalle regelt; dabei sei betont worden, daß die Erforderlichkeit derartiger Nebenbestimmungen von den jeweiligen Umständen des Einzelfalles abhänge.

  • BVerwG, 08.12.1988 - 9 B 388.88

    Mündliche Verhandlung - Abgelehnter Beweisantrag - Begründungspflicht - Revision …

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1994 - 1 B 52.94
    Von einem rechtserheblichen Verfahrensverstoß kann daher nicht ausgegangen werden (vgl. Beschluß vom 8. Dezember 1988 - BVerwG 9 B 388.88 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 35).
  • BVerwG, 25.11.1993 - 1 B 192.93

    Spielhalle - Aufstellung von Gewinnspielgeräten - Einzelne Räume - Verhinderung …

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1994 - 1 B 52.94
    Wie der Senat bereits in seinem Beschluß vom 25. November 1993 - BVerwG 1 B 192.93 - (Buchholz 451.20 § 33 i GewO Nr. 17 = GewArch 1994, 109) ausgeführt hat, hängt es von den Umständen des jeweiligen Falles ab, welchen Inhalt eine Auflage haben kann und gegebenenfalls haben muß, um den Versagungstatbestand des § 33 i Abs. 2 Nr. 3 GewO auszuräumen.
  • BVerwG, 06.04.1989 - 7 B 55.89

    Auslegung einer Nebenbestimmung

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1994 - 1 B 52.94
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß der Erklärungsinhalt eines Verwaltungsakts - nichts anderes gilt für eine darin enthaltene Teilregelung - dann, wenn er sich nicht schon aus dem Wortlaut selbst eindeutig ergibt, in entsprechender Anwendung des für die Auslegung von Willenserklärungen geltenden § 133 BGB zu ermitteln ist (vgl. z.B. Beschluß vom 6. April 1989 - BVerwG 7 B 55.89 - Buchholz 316 § 37 VwVfG Nr. 4).
  • OLG Bamberg, 04.12.2007 - 2 Ss OWi 1265/07

    Verurteilung zu einer Geldstrafe wegen einer Zuwiderhandlungen gegen die …

    den Vollzug der gegen ihn gerichteten Verfügung ohne die Möglichkeit hemmender Rechtsbehelfe zunächst einmal hinnehmen muss (BayObLGSt 1987, 44/45; OLG Hamm GewArch 1994, 471; OLG Koblenz VRS 80, 50 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 24.08.2001 - 6 B 47.01

    Voraussetzungen einer Nichtzulasungsbeschwerde - Anforderungen an die Begründung …

    Es hat die übermäßige Ausnutzung des Spieltriebs im vorliegenden Fall aus den besonderen örtlichen Gegebenheiten in der Spielhalle des Klägers abgeleitet, wie es auch der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entspricht (Beschluss vom 29. Juni 1994 - BVerwG 1 B 52.94 - Buchholz 451.20 § 33 i GewO Nr. 18 = GewArch 1994, 471).
  • OVG Bremen, 09.07.2026 - 1 LA 427/24

    Berufungszulassungsverfahren - Bauordnungsrecht - Nichteintritt einer Bedingung , …

    Dabei ist ihr objektiver Erklärungswert festzustellen, wie er sich aus der Sicht des Adressaten verständigerweise ergibt (BVerwG, Beschl. v. 29.06.1994 - 1 B 52.94, juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 25.05.2001 - 22 B 01.110

    Nachträglicher Eingriff in die Bestandskraft einer Spielhallenerlaubnis durch …

    Eine übermäßige Ausnutzung des Spieltriebs ist zwar nicht schon dann zwingend gegeben, wenn mehr als zwei Geldspielgeräte gleichzeitig bespielt werden können; sie kann aber je nach den Umständen des Einzelfalls bei einer solchen Konstellation vorliegen (BVerwG vom 29.6.1994, GewArch 1994, 471/472; BVerwG vom 17.7.1995, GewArch 1995, 473/474).
  • VG München, 15.11.2011 - M 16 K 11.3222

    Spielhallenerlaubnis; optische Sonderung; übermäßige Ausnutzung des Spieltriebs …

    Eine Abkehr hiervon ist insbesondere nicht durch die Entscheidungen vom 27. März 1990 (Az. 1 C 47/88), vom 24. April 1990 (Az. 1 B 54/88), vom 14. Januar 1991 (Az. 1 B 174/90), vom 30. März 1993 (Az. 1 C 16/91), vom 23. November 1993 (Az. 1 C 13/92), vom 29. Juni 1994 (Az. 1 B 52/94) und vom 23. Januar 1996 (…Az. 1 C 7/95- allesamt juris bzw. a.a.O.) erfolgt.
  • OVG Hamburg, 01.07.1998 - Bf V 73/96

    Gewerberecht: Einschränkung der Spielhallenerlaubnis durch Auflagen, Übermäßige …

    Das Bundesverwaltungsgericht, dessen Rechtsprechung das Berufungsgericht der vorliegenden Entscheidung zugrundelegt, hat während der letzten Jahre mehrfach zum Ausdruck gebracht, zusätzliche Auflagen hinsichtlich der konkreten Aufstellung von Gewinnspielautomaten seien ggfs. nach den konkreten Umständen des Einzelfalls zulässig, so auch dann, wenn ein Teil der Spielhalle nach dem Gesamteindruck von z.B. Zugänglichkeit, Ausstattung, Überwachung und Beleuchtung lediglich "pro forma" betrieben werde, um Grundfläche für die Aufstellung von Gewinnspielautomaten zu erlangen (…vgl. z.B. BVerwG, Urteil v. 30.3.1993, GewArch 1993, S. 324; Beschluß v. 29.6.1994, GewArch 1994, S. 471 ; Beschluß v. 17.7.1995, GewArch 1995 S. 473 f.; Urteil v. 23.1.1996, GewArch 1996 S. 279, 280).
  • BVerwG, 26.06.1997 - 1 B 130.97

    Darlegung der Divergenz eines Urteils von einer Entscheidung des …

    Dabei ist der objektive Erklärungswert der behördlichen Maßnahme festzustellen, wie er sich aus der Sicht des Adressaten verständlicherweise ergibt (vgl. z.B. Beschluß vom 29. Juni 1994 - BVerwG 1 B 52.94 - Buchholz 451.20 § 33 i GewO Nr. 18).
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