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Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin-Brandenburg, 27.08.2014

Rechtsprechung
   OVG Bremen, 29.03.2011 - 1 B 57/11, 1 B 67/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,28668
OVG Bremen, 29.03.2011 - 1 B 57/11, 1 B 67/11 (https://dejure.org/2011,28668)
OVG Bremen, Entscheidung vom 29.03.2011 - 1 B 57/11, 1 B 67/11 (https://dejure.org/2011,28668)
OVG Bremen, Entscheidung vom 29. März 2011 - 1 B 57/11, 1 B 67/11 (https://dejure.org/2011,28668)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    VwGO § 80 Abs. 5, VwVfG § 36 Abs. 2 Nr. 2, AufenthG § 60a Abs. 5 S. 2, AufenthG § 61 Abs. 1 S. 2, AufenthG § 78 Abs. 8, AufenthG § 78 Abs. 6 S. 2, AufenthG § 60a Abs. 4, VwGO § 123 Abs. 1 S. 2
    Nebenbestimmung, auflösende Bedingung, Widerspruch, Suspensiveffekt, Duldung, vorläufiger Rechtsschutz, Ermessen, Verhältnismäßigkeit, einstweilige Anordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (30)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00

    Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts; Auflagenvorbehalt …

    Auszug aus OVG Bremen, 29.03.2011 - 1 B 57/11
    Das ist, sofern nicht eine isolierte Aufhebbarkeit von vornherein ausscheidet, eine Frage der Begründetheit und nicht der Zulässigkeit des Rechtsmittels (vgl. zuletzt BVerwG, Urt. v. 22.11.2000 - 11 C 2.00 - BVerwGE 112, 221 ;… Urt. v. 21.06.2007 - 3 C 39.06 - NVwZ-RR 2007, 776 Rn 20; jeweils m.w.Nwn.).
  • BVerwG, 21.06.2007 - 3 C 39.06

    Arzneimittelzulassung; Nachzulassung; Inhalt der Zulassungsentscheidung; …

    Auszug aus OVG Bremen, 29.03.2011 - 1 B 57/11
    Das ist, sofern nicht eine isolierte Aufhebbarkeit von vornherein ausscheidet, eine Frage der Begründetheit und nicht der Zulässigkeit des Rechtsmittels (…vgl. zuletzt BVerwG, Urt. v. 22.11.2000 - 11 C 2.00 - BVerwGE 112, 221 ; Urt. v. 21.06.2007 - 3 C 39.06 - NVwZ-RR 2007, 776 Rn 20; jeweils m.w.Nwn.).
  • VGH Bayern, 10.09.2008 - 19 C 08.2207

    Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OVG Bremen, 29.03.2011 - 1 B 57/11
    Es mag hier dahinstehen, ob eine auflösende Bedingung der hier streitigen Art durch die Widerrufsregelung in § 60a Abs. 5 Satz 2 AufenthG als lex specialis ausgeschlossen (HK-AuslR/Bruns, 2008, Rn 35 zu § 60a AufenthG) oder nach § 61 Abs. 1 Satz 2 AufenthG (Hailbronner, AuslR, Rn 21 zu § 61 , BayVGH, Beschl. v. 10.09.2008 - 19 C 08.2207 - ) bzw. nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 BremVwVfG (Funke-Kaiser in GK-AufenthG, Rn 91 zu § 60a ) zulässig ist.
  • OVG Bremen, 12.01.2011 - 1 B 14/11

    Isolierte Anfechtbarkeit einer von der Ausländerbehörde mit einschränkenden …

    Auszug aus OVG Bremen, 29.03.2011 - 1 B 57/11
    Insoweit ist die einer Duldung beigefügte auflösende Bedingung nicht mit einer Nebenbestimmung vergleichbar, die der inhaltlichen Ausgestaltung einer Betretenserlaubnis nach § 11 Abs. 2 AufenthG dient und für die der beschließende Senat kürzlich die isolierte Anfechtbarkeit verneint hat (Beschluss vom 12.01.2011 - 1 B 14/11-).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.1991 - 1 A 2744/88

    Selbständige Anfechtbarkeit einer einem begünstigenden Verwaltungsakt beigefügten …

    Auszug aus OVG Bremen, 29.03.2011 - 1 B 57/11
    Allein die Tatsache, dass es sich bei der hier in Streit stehenden Nebenbestimmung um eine auflösende Bedingung (§ 36 Abs. 2 Nr. 2 BremVwVfG) handelt, begründet noch nicht die Notwendigkeit, Rechtsschutz nur in Form einer auf den Erlass des unbedingten Verwaltungsakts gerichteten Verpflichtungsklage zu gewähren (vgl. zutreffend OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 23.09.1991 - 1 A 2744/88 - , NVwZ 1993, 488).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2013 - 11 S 2077/13

    Anfechtbarkeit einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung unter …

    Die Frage, ob eine Nebenbestimmung isoliert aufgehoben werden, der Verwaltungsakt also ohne die Nebenbestimmung sinnvoller- und rechtmäßigerweise bestehen bleiben kann, ist nach inzwischen herrschender Auffassung (vgl. nur BVerwG, Urteile vom 17.10.2012 - 4 C 5.11 - BVerwGE 144, 341, vom 21.06.2007 - 3 C 39.06 - NVwZ 2007, 776, vom 22.11.2000 - 11 C 2.00 - BVerwGE 112, 221, jew. m.w.N.; OVG Bremen, Beschluss vom 29.03.2011 - 1 B 57/11, 1 B 67/11 - NordÖR 2011, 275; HTK-Ausländerrecht, Rechtsschutz / 2.1.5 03/2013 Nr. 1 m.w.N.;… Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, 3. Aufl. 2013, § 42 VwGO Rn. 33;… GK-AufenthG, § 60a AufenthG Rn. 259 ff., jeweils m.w.N. zum Streitstand), der sich der Senat anschließt (a.A. noch Senatsbeschluss vom 05.03.2008 - 11 S 378/08 - VBlBW 2008, 353; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.09.2000 - 13 S 2260/99 - InfAuslR 2001, 158), eine Frage der Begründetheit und nicht der Zulässigkeit des jeweiligen Aufhebungsbegehrens, sofern nicht eine isolierte Aufhebung offenkundig von vornherein ausscheidet.

    Sie muss insbesondere dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen, das bedeutet geeignet und erforderlich sein, den mit ihr verfolgten Zweck zu fördern, sowie verhältnismäßig im engeren Sinne (vgl. dazu OVG Bremen, Beschluss vom 29.03.2011, a.a.O.).

  • OLG Köln, 25.01.2018 - 15 U 56/17

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die Geltendmachung von …

    Rn. 60 4. Die Beklagte kann sich gegenüber dem Anspruch des Klägers nicht auf die Haftungsprivilegierung nach dem TMG berufen, das auf Suchmaschinenbetreiber nach § 1 Abs. 1 S. 1 TMG ("Telemedien") und § 2 S. 1 Nr. 1 und 2 TMG ("Diensteanbieter") anwendbar ist (vgl. OLG Hamburg, Urt. v. 26.5.2011 - 3U 67/11, MMR 2011, 685).
  • VG Hamburg, 04.05.2015 - 15 K 5256/13

    Rechtmäßigkeit einer Nebenbestimmung zu einer Duldung

    Die einer Duldung beigefügte Nebenbestimmung "Erlischt mit Flugtermin" ist selbstständig anfechtbar und deshalb auch im Wege der Feststellungsklage isoliert überprüfbar, da die Duldung auch ohne die Bedingung sinnvoll erlassen werden konnte (vgl. z.B. OVG Bremen, Beschluss vom 29.3.2011, 1 B 57/11, 1 B 67/11, juris Rn. 6 ff.; anders noch VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 22.9.2000, 13 S 2260/99, InfAuslR 2001, 158 f., juris Rn. 14). Insoweit ist allerdings jeder einzelne Duldungsbescheid separat zu betrachten, da eine Kette von Duldungen keinen Dauerverwaltungsakt darstellt, der die zeitliche Wirksamkeit der einzelnen Duldungen übersteigt.

    Rn. 40 Die Beifügung einer Nebenbestimmung nach §§ 61 Abs. 1 S. 2 AufenthG, 36 HmbVwVfG hat im pflichtgemäßen Ermessen zu erfolgen, wobei die besonderen Umstände des Einzelfalles zu beachten sind (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 29.3.2011, 1 B 57/11, 1 B 67/11, juris Rn. 10; VG Stuttgart, Urteil vom 9.2.2012, 11 K 2593/11, juris Rn.17).

    Rn. 41 Grundsätzlich ist allerdings nicht zu beanstanden, dass eine Nebenbestimmung zu dem Zweck beigefügt wird, die beschleunigte Abschiebung eines ausreisepflichtigen Ausländers zu ermöglichen (vgl. insbesondere OVG Hamburg…, Beschluss vom 16.11.2004, 3 Bs 503/04, juris Rn. 4). Wenn eine Abschiebung vor Ablauf der Geltungsdauer der verfügten Duldung aber nicht ernstlich beabsichtigt ist (OVG Bremen, Beschluss vom 29.3.2011, 1 B 57/11, 1 B 67/11, juris Rn. 10; VG Oldenburg…, Beschluss vom 23.1.2013, 11 A 4635/12, juris Rn. 10 f.) oder derzeit als praktisch nicht möglich erscheint (vgl. VG Stuttgart…, Urteil vom 9.2.2012, 11 K 2593/11, juris Rn. 24;… Funke-Kaiser in GK-AufenthG § 60a Rn. 96.1), ist die streitbefangene Nebenbestimmung nicht erforderlich und darf deshalb nicht gleichsam automatisch und auf Vorrat den Duldungen beigefügt werden (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 29.3.2011, 1 B 57/11, 1 B 67/11, juris Rn. 10; VG Stuttgart…, Urteil vom 9.2.2012, 11 K 2593/11, juris Rn. 17; OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 17.8.2010, 2 M 124/10, juris Rn. 5)..

  • OLG Köln, 19.10.2017 - 15 U 33/17

    Haftung des Suchmaschinenbetreibers; Recht auf Vergessenwerden; Aktivlegitimation …

    Rn. 56 (aa) Allerdings sind Suchmaschinenbetreiber nach § 1 Abs. 1 S. 1 TMG als "Telemedien" und als "Diensteanbieter" im Sinne von § 2 S. 1 Nr. 1 und 2 TMG zu qualifizieren, so dass der Anwendungsbereich des TMG grundsätzlich eröffnet ist (vgl. OLG Hamburg, Urt. v. 26.5.2011 - 3U 67/11, MMR 2011, 685).
  • VG Hamburg, 04.05.2015 - 15 K 4757/13

    Rechtswidrigkeit der Beifügung der auflösenden Bedingung "erlischt mit …

    Rn. 25 Die auflösende Bedingung als Nebenbestimmung eines begünstigenden Verwaltungsaktes - der Duldung - durfte selbstständig angefochten werden, da die Duldung auch ohne die Bedingung sinnvoll erlassen werden konnte (so z.B. auch OVG Bremen, Beschluss vom 29.3.2011, 1 B 57/11, 1 B 67/11, juris Rn. 6 ff.; anders noch VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 22.9.2000, 13 S 2260/99, InfAuslR 2001, 158 f., juris Rn. 14). Aufgrund einer Befristung bis zum 10. Februar 2014 haben sich Duldung und Nebenbestimmung nach Klageerhebung durch Zeitablauf erledigt.

    Rn. 39 Die Beifügung einer Nebenbestimmung nach §§ 61 Abs. 1 S. 2 AufenthG, 36 HmbVwVfG hat im pflichtgemäßen Ermessen zu erfolgen, wobei die besonderen Umstände des Einzelfalles zu beachten sind (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 29.3.2011, 1 B 57/11, 1 B 67/11, juris Rn. 10; VG Stuttgart, Urteil vom 9.2.2012, 11 K 2593/11, juris Rn.17).

    Rn. 40 Grundsätzlich ist allerdings nicht zu beanstanden, dass eine Nebenbestimmung zu dem Zweck beigefügt wird, die beschleunigte Abschiebung eines ausreisepflichtigen Ausländers zu ermöglichen (vgl. insbesondere OVG Hamburg…, Beschluss vom 16.11.2004, 3 Bs 503/04, juris Rn. 4). Wenn eine Abschiebung vor Ablauf der Geltungsdauer der verfügten Duldung aber nicht ernstlich beabsichtigt ist (OVG Bremen, Beschluss vom 29.3.2011, 1 B 57/11, 1 B 67/11, juris Rn. 10; VG Oldenburg…, Beschluss vom 23.1.2013, 11 A 4635/12, juris Rn. 10 f.) oder derzeit als praktisch nicht möglich erscheint (vgl. VG Stuttgart…, Urteil vom 9.2.2012, 11 K 2593/11, juris Rn. 24;… Funke-Kaiser in GK-AufenthG § 60a Rn. 96.1), ist die streitbefangene Nebenbestimmung nicht erforderlich und darf deshalb nicht gleichsam automatisch und auf Vorrat den Duldungen beigefügt werden (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 29.3.2011, 1 B 57/11, 1 B 67/11, juris Rn. 10; VG Stuttgart…, Urteil vom 9.2.2012, 11 K 2593/11, juris Rn. 17; OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 17.8.2010, 2 M 124/10, juris Rn. 5)..

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.12.2019 - 11 S 75.18

    Zur isolierten Anfechtbarkeit einer auflösenden Bedingung, die einer …

    Die der in Bezug genommenen Auffassung des VGH Baden-Württemberg (Beschluss v. 11. Dezember 2013 - 11 S 2077/13 -, juris Rn 10 f.; vgl. auch OVG Bremen, Beschluss v. 29. März 2011 - 1 B 57/11, juris Rn 7 f.; zur isolierten Anfechtbarkeit der einer Duldung beigefügten auflösenden Bedingung) folgende Annahme des Verwaltungsgerichts, dass davon ausgehend auch die der (begünstigenden) Aufenthaltserlaubnis vom 2. November 2017 beigefügte, die Antragstellerin belastende auflösende Bedingung selbständig anfechtbar sei, lässt danach weder den Schluss zu, dass sie im konkreten Fall im Ergebnis der Begründetheitsprüfung tatsächlich selbständig aufhebbar ist, noch denjenigen, dass es sich bei ihr um einen eigenständigen "sonstigen Verwaltungsakt" handelt.
  • OVG Niedersachsen, 11.01.2019 - 13 ME 220/18

    Ankündigungspflicht; auflösende Bedingung; Aussetzung der Abschiebung; Duldung; …

    Ob die Beifügung der auflösenden Bedingung "Ankündigung des Abschiebungstermins" gemessen an der Rechtsgrundlage (§ 61 Abs. 1e AufenthG n.F., früher § 61 Abs. 1 Satz 2 AufenthG a.F.) und insbesondere unter Berücksichtigung der rechtsstaatlichen Anforderungen unter den Aspekten der Bestimmtheit und Rechtsschutzgarantie (…vgl. hierzu Bayerischer VGH, Beschl. v. 19.1.2015 - 10 C 14.1182 -, juris Rn. 22;… VG Oldenburg, Beschl. v. 23.1.2013 - 11 A 4635/12 -, juris Rn. 3 ff., 6, 9) sowie Verhältnismäßigkeit (insbesondere zur Vermeidung einer "reinen Vorratsbedingung", bei der eine Abschiebung vor Ablauf der Geltungsdauer der Duldung überhaupt nicht beabsichtigt ist, vgl. hierzu OVG Bremen, Beschl. v. 29.3.2011 - 1 B 57/11 u. 1 B 67/11 -, juris Rn. 10) rechtmäßig gewesen ist, ist im vorliegenden Zusammenhang ohne Bedeutung.
  • VG Schleswig, 18.11.2022 - 11 B 118/22
    Eine Nebenbestimmung nach § 61 Abs. 1f AufenthG, die zum Erlöschen der Duldung führt, entspricht nur dann dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wenn sie geeignet und erforderlich ist, den mit ihr verfolgten Zweck zu fördern, den Betroffenen schon vor Ablauf der regulären Dauer der Duldung abschieben zu können, wenn die Abschiebungshindernisse weggefallen sind (OVG Bremen, Beschluss vom 29. März 2011 - 1 B 57/11 -, juris Rn. 10; BayVGH…, Beschluss vom 18. Februar 2015 - 10 C 14.1117 -, juris Rn. 26).

    Ob zumindest dann ein Ermessen auszuüben wäre, wenn während des Duldungszeitraums nicht von einer Abschiebung ausgegangen werden kann (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 29. März 2021, - 1 B 57/11 -, juris Rn. 10) kann hier dahinstehen, da die Abschiebung während des Duldungszeitraums stattfinden sollte.

  • VG Stuttgart, 09.02.2012 - 11 K 2593/11

    Ausländerrechtliche Duldung; Beifügung einer auflösenden Bedingung; …

    Der Erlass der Nebenbestimmung steht nach § 61 Abs. 1 Satz 2 AufenthG im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde und entspricht nur dann dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wenn sie geeignet und erforderlich ist, den mit ihr verfolgten Zweck zu fördern, den Ausländer schon vor Ablauf der regulären Dauer der Duldung abschieben zu können, wenn die Abschiebungshindernisse weggefallen sind (Anschluss an OVG Bremen, Beschl. v. 29.03.2011 - 1 B 57/11, 1 B 67/11 -, ).

    Der Erlass der Nebenbestimmung steht nach § 61 Abs. 1 Satz 2 AufenthG im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde und entspricht nur dann dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wenn sie geeignet und erforderlich ist, den mit ihr verfolgten Zweck zu fördern, den Ausländer schon vor Ablauf der regulären Dauer der Duldung abschieben zu können, wenn die Abschiebungshindernisse weggefallen sind (OVG Bremen, Beschl. v. 29.03.2011 - 1 B 57/11, 1 B 67/11 -, ).

  • VG Schleswig, 29.03.2023 - 11 B 43/23
    Eine Nebenbestimmung nach § 61 Abs. 1f AufenthG, die zum Erlöschen der Duldung führt, entspricht nur dann dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wenn sie geeignet und erforderlich ist, den mit ihr verfolgten Zweck zu fördern, den Betroffenen schon vor Ablauf der regulären Dauer der Duldung abschieben zu können, wenn die Abschiebungshindernisse weggefallen sind (OVG Bremen, Beschluss vom 29.03.2011 - 1 B 57/11 -, juris, Rn. 10; VGH München…, Beschluss vom 18.02.2015 - 10 C 14.1117 -, juris, Rn. 26).

    Ob zumindest dann ein Ermessen auszuüben wäre, wenn während des Duldungszeitraums nicht von einer Abschiebung ausgegangen werden kann (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 29.03.2021 - 1 B 57/11 -, juris, Rn. 10) kann hier dahinstehen, da die Abschiebung während des Duldungszeitraums stattfinden soll und nach den Angaben der Antragsgegnerin unmittelbar bevorsteht.

  • VG Köln, 16.07.2026 - 5 L 1148/26
  • VGH Bayern, 09.05.2023 - 19 CS 23.535

    Isolierte Anfechtung einer Nebenbestimmung zur Duldung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.12.2020 - 2 S 47.20

    Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen Nebenbestimmung einer Duldung

  • VG Berlin, 12.07.2019 - 19 L 341.19

    Vorläufiger Rechtsschutz im Aufenthaltsrecht - Gestattung der Beschäftigung

  • VGH Baden-Württemberg, 08.06.2022 - 12 S 3027/21

    Kein Streit nach dem Asylgesetz bei Streit um eine Nebenbestimmung zu einer …

  • VG Berlin, 19.11.2024 - 13 L 268.24

    Isolierte Klage gegen eine Auflage einer Duldung

  • VGH Bayern, 18.02.2015 - 10 C 14.1117

    Prozesskostenhilfe; Abschiebungshindernis; fehlende Heimreisepapiere; …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.08.2014 - 3 M 29.14

    Erlöschen der Duldung bei Besitz eines zur Ausreise berechtigenden Dokumentes

  • VG Köln, 01.12.2023 - 12 K 5441/23
  • VG Schleswig, 21.05.2021 - 11 B 39/21

    Ausländerrecht

  • VGH Bayern, 19.01.2015 - 10 C 14.1182

    Prozesskostenhilfe; Abschiebungshindernis; fehlende Heimreisepapiere; …

  • VGH Bayern, 16.02.2015 - 10 C 14.1183

    Prozesskostenhilfe; Abschiebungshindernis; Fehlende Heimreisepapiere; …

  • VG Oldenburg, 23.01.2013 - 11 A 4635/12

    Auflösende Bedingung; Bestimmtheit; Duldung; Ermessen; Rechtsschutzgarantie

  • VG Karlsruhe, 15.08.2025 - 9 K 5150/24

    Anforderungen an den Nachweis einer ladungsfähigen Anschrift; Ausstellung einer …

  • VG München, 08.08.2022 - M 24 E 22.3852

    Nebenbestimmung zur aufenthaltsrechtlichen Duldung

  • VG Schleswig, 07.05.2021 - 1 B 59/21

    Ausländerrecht

  • VG Göttingen, 31.01.2023 - 1 B 240/22

    Auflösende Bedingung; ausländerrechtliche Duldung; Ermessensentscheidung; Keine …

  • VG Köln, 10.01.2023 - 12 K 4022/19
  • VG Oldenburg, 23.01.2013 - 11 A 435/12

    Duldung, auflösende Bedingung, Bestimmtheitsgebot, Bestimmheitsgrundsatz, …

  • VG Stade, 26.09.2013 - 3 A 616/13

    Nebenbestimmung, Duldung, Abschiebung, Erlöschen, Widerruf, Ermessen, …

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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 27.08.2014 - 1 B 57.11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,33167
OVG Berlin-Brandenburg, 27.08.2014 - 1 B 57.11 (https://dejure.org/2014,33167)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27.08.2014 - 1 B 57.11 (https://dejure.org/2014,33167)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27. August 2014 - 1 B 57.11 (https://dejure.org/2014,33167)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Erhebung von Sondernutzungsgebühren für das Anbringen von Werbeanlagen auf öffentlichen Straßenland; Ausgestaltung der Sondernutzungsgebühr; Verhältnis der Sondernutzungsgebührenhöhe zur Rentabilität des Betreibens von Werbeanlage; Vergleich mit anderen deutschen ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 11 StrG BE, § 1 Abs 1 SoGebV BE, § 2 Abs 1 SoGebV BE, Anl 1 Tarifst 4.1 SoGebV BE
    Sondernutzungsgebühren; Werbetafeln auf öffentlichem Straßenland; Wertstufe IV; Gebührenbemessung; Äquivalenzprinzip; objektivierter wirtschaftlicher Nutzen; Rentabilität des Unternehmens; vergleichbare Gebührenerhebung in anderen Städten; Gleichbehandlungsgrundsatz

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (7)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2009 - 11 A 2393/06

    Zur Sondernutzung für Werbezwecke und zur Gebührenhöhe

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.08.2014 - 1 B 57.11
    Rn. 32 Die Ausgestaltung der Sondernutzungsgebühr durch den Verordnungsgeber hat die gesetzlichen Vorgaben für die Bemessung von Sondernutzungsgebühren gemäß § 11 Abs. 9 Satz 2 BerlStrG zu beachten; die darin gesetzlich bestimmten Bemessungskriterien der Sondernutzungsgebühren sind unmittelbarer Ausdruck und Konkretisierung des Äquivalenzprinzips (vgl. VGH Kassel…, Beschluss vom 24. Februar 1998 - 5 N 3469/94 - Rn. 46; OVG Münster, Beschluss vom 30. Juni 2009 - 11 A 2393/06 - juris Rn. 38).

    Es ist letztlich Sache des Unternehmers, abzuschätzen und zu entscheiden, ob die durch die Werbung erzielten Einnahmen in einem günstigen Verhältnis zu den durch die Sondernutzungsgebühren entstehenden Kosten stehen, also kein wirtschaftliches Missverhältnis entsteht (OVG Münster, Beschluss vom 30. Juni 2009, a.a.O., Rn. 44).

  • BVerwG, 15.07.1988 - 7 C 5.87

    Zur Höhe der Sondernutzungsgebühren für mobile Verkaufswagen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.08.2014 - 1 B 57.11
    Dem Verbot einer wirtschaftlich erdrosselnden Gebührenerhebung kommt daher bei Sondernutzungsgebühren neben dem Äquivalenzprinzip regelmäßig keine eigenständige Bedeutung zu (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 17. Oktober 2008 - 9 B 24.08 - juris Rn. 4; Urteil vom 15. Juli 1988 - 7 C 5.87 - juris Rn. 13 ff., BVerwGE 80, 36 ff.).

    Maßgebend ist also der objektivierte wirtschaftliche Nutzen einer bestimmten Art von Sondernutzung, während ein besonders großer oder geringer wirtschaftlicher Vorteil einzelner Gebührenschuldner unbeachtlich ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Juli 1988, a.a.O., Rn. 10).

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.07.1996 - 4 L 175/95

    Kaugummiautomat; Gehweg; Öffentlich-rechtliche Sondernutzung; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.08.2014 - 1 B 57.11
    Die Wirtschaftlichkeit ist allein der Risikosphäre des einzelnen zuzurechnen (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 10. Juli 1996 - 4 L 175/95 - juris Rn. 43).
  • BVerwG, 17.10.2008 - 9 B 24.08

    Sondernutzung; Gebührenbemessung; Äquivalenzprinzip; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.08.2014 - 1 B 57.11
    Dem Verbot einer wirtschaftlich erdrosselnden Gebührenerhebung kommt daher bei Sondernutzungsgebühren neben dem Äquivalenzprinzip regelmäßig keine eigenständige Bedeutung zu (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Oktober 2008 - 9 B 24.08 - juris Rn. 4;… Urteil vom 15. Juli 1988 - 7 C 5.87 - juris Rn. 13 ff., BVerwGE 80, 36 ff.).
  • VGH Hessen, 24.02.1998 - 5 N 3469/94

    Normenkontrolle einer Sondernutzungsgebührenregelung - Plakatanschlag an Bauzaun

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.08.2014 - 1 B 57.11
    Rn. 32 Die Ausgestaltung der Sondernutzungsgebühr durch den Verordnungsgeber hat die gesetzlichen Vorgaben für die Bemessung von Sondernutzungsgebühren gemäß § 11 Abs. 9 Satz 2 BerlStrG zu beachten; die darin gesetzlich bestimmten Bemessungskriterien der Sondernutzungsgebühren sind unmittelbarer Ausdruck und Konkretisierung des Äquivalenzprinzips (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 24. Februar 1998 - 5 N 3469/94 - Rn. 46; OVG Münster…, Beschluss vom 30. Juni 2009 - 11 A 2393/06 - juris Rn. 38).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.11.2010 - 1 B 26.08

    Straßen- und Wegerecht; Sondernutzung; Sondernutzungsgebühr; Telefonzellen; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.08.2014 - 1 B 57.11
    In diesem Rahmen muss der Verordnungsgeber nach dem Gleichheitssatz im wohlverstandenen Sinn der ihm erteilten Ermächtigung handeln und hat sich von sachfremden Erwägungen freizuhalten (vgl. Urteil des Senats vom 3. November 2010 - OVG 1 B 26.08 - juris Rn. 23 m. w. Nachw.).
  • VG Berlin, 24.02.2011 - 1 A 413.08

    Gebühren für Straßenwerbung im Land Berlin überhöht

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.08.2014 - 1 B 57.11
    Am 11. Dezember 2008 hat die Klägerin gegen diesen Bescheid Klage erhoben (VG 1 A 413.08).
  • VG Berlin, 23.03.2023 - 1 K 65.18

    Erhebung einer straßenrechtlichen Sondernutzungsgebühr: Anbringung einer Werbung …

    Auch darf er grundsätzlich in gewissem Umfang typisieren und pauschalieren und Aspekte der Verwaltungspraktikabilität mitberücksichtigen (BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 1988 - 4 C 14/88 -, juris; BVerwG…, Urteil vom 15. Juli 1988 - 7 C 5/87 - a.a.O.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. August 2014 - OVG 1 B 57.11 -, juris).

    Zudem stellt die Größe der Werbefläche auch ein zulässiges Kriterium für die Bemessung des "wirtschaftlichen Vorteils der Sondernutzung" dar (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. August 2014 - OVG 1 B 57.11 -, a.a.O.; VGH Kassel…, Beschluss vom 24. Februar 1998 - 5 N 3469/94 -, a.a.O.).

    Gleichwohl nimmt die Plakatgröße nicht unwesentlich Einfluss auf die Intensität des Werbeeffekts und damit auf das wirtschaftliche Interesse des Sondernutzers (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. August 2014 - OVG 1 B 57.11 -, a.a.O.; VGH Kassel…, Beschluss vom 24. Februar 1998 - 5 N 3469/94 -, a.a.O.).

    Maßgebend ist der objektivierte wirtschaftliche Nutzen einer bestimmten Art von Sondernutzung, während ein besonders großer oder geringer wirtschaftlicher Vorteil einzelner Gebührenschuldner unbeachtlich ist (vgl. BVerwG…, Urteil vom 15. Juli 1988, a.a.O.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. August 2014 - OVG 1 B 57.11 -, a.a.O.).

    Dem Verbot einer wirtschaftlich erdrosselnden Gebührenerhebung kommt daher bei Sondernutzungsgebühren neben dem Äquivalenzprinzip regelmäßig keine eigenständige Bedeutung zu (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Oktober 2008 - 9 B 24.08 - juris; Urteil vom 15. Juli 1988 - 7 C 5.87 - BVerwGE 80, 36 ff.; BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 1988 - 4 C 14/88 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. August 2014 - OVG 1 B 57.11 -, juris).

    Die Wirtschaftlichkeit ist allein der Risikosphäre des einzelnen zuzurechnen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, mit Urteil vom 27. August 2014 - OVG 1 B 57.11 -, a.a.O. m.w.N.; BVerwG…, Urteil vom 2. Dezember 1988, a.a.O.).

    Dessen Gestaltungsfreiheit endet erst dort, wo ein einleuchtender Grund für eine vorhandene oder unterlassene Differenzierung nicht mehr erkennbar ist (…BVerwG, Urteile vom 15. Juli 1988, a.a.O. …und vom 2. Dezember 1988, a.a.O.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. August 2014 - OVG 1 B 57.11 -, a.a.O.;… Sauthoff, a.a.O., S. 174 m.w.N.).

    Überdies kann die Klägerin aus einer - möglicherweise rechtswidrigen - Begünstigung Dritter nichts Günstiges für sich ableiten (OVG Berlin-Brandenburg, mit Urteil vom 27. August 2014 - OVG 1 B 57.11 -, a.a.O.).

    Zudem stellt die Größe der Werbefläche auch ein zulässiges Kriterium für die Bemessung des "wirtschaftlichen Vorteils der Sondernutzung" dar (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. August 2014 - OVG 1 B 57.11 -, a.a.O.; VGH Kassel…, Beschluss vom 24. Februar 1998 - 5 N 3469/94 -, a.a.O.).

    Gleichwohl nimmt die Plakatgröße nicht unwesentlich Einfluss auf die Intensität des Werbeeffekts und damit auf das wirtschaftliche Interesse des Sondernutzers (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. August 2014 - OVG 1 B 57.11 -, a.a.O.; VGH Kassel…, Beschluss vom 24. Februar 1998 - 5 N 3469/94 -, a.a.O.).

  • VG Berlin, 19.02.2015 - 1 K 273.12

    Erhebung von Sondernutzungsgebühren für Werbetafeln an Gebäuden der Deutschen …

    Sie bezieht sich hinsichtlich der relevanten Marktverhältnisse auf den diesbezüglichen Vortrag des in dem Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht - OVG 1 B 57.11 - beteiligten Werbeunternehmens.

    Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom 27. August 2014 - OVG 1 B 57.11 - hält sie auf die vorliegende Sache jedoch für nicht übertragbar; zudem sei die obergerichtliche Entscheidung nicht überzeugend.

    Auch darf er grundsätzlich in gewissem Umfang typisieren und pauschalieren und Aspekte der Verwaltungspraktikabilität mitberücksichtigen (BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 1988 - 4 C 14/88 -, juris; BVerwG…, Urteil vom 15. Juli 1988 - 7 C 5/87 - a.a.O.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. August 2014 - OVG 1 B 57.11 -, juris).

    Zudem stellt die Größe der Werbefläche auch ein zulässiges Kriterium für die Bemessung des "wirtschaftlichen Vorteils der Sondernutzung" dar (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. August 2014 - OVG 1 B 57.11 -, a.a.O.; VGH Kassel…, Beschluss vom 24. Februar 1998 - 5 N 3469/94 -, a.a.O.).

    Gleichwohl nimmt die Plakatgröße nicht unwesentlich Einfluss auf die Intensität des Werbeeffekts und damit auf das wirtschaftliche Interesse des Sondernutzers (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. August 2014 - OVG 1 B 57.11 -, a.a.O.; VGH Kassel…, Beschluss vom 24. Februar 1998 - 5 N 3469/94 -, a.a.O.).

    Maßgebend ist der objektivierte wirtschaftliche Nutzen einer bestimmten Art von Sondernutzung, während ein besonders großer oder geringer wirtschaftlicher Vorteil einzelner Gebührenschuldner unbeachtlich ist (vgl. BVerwG…, Urteil vom 15. Juli 1988, a.a.O.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. August 2014 - OVG 1 B 57.11 -, a.a.O.).

    Dem Verbot einer wirtschaftlich erdrosselnden Gebührenerhebung kommt daher bei Sondernutzungsgebühren neben dem Äquivalenzprinzip regelmäßig keine eigenständige Bedeutung zu (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Oktober 2008 - 9 B 24.08 - juris; Urteil vom 15. Juli 1988 - 7 C 5.87 - BVerwGE 80, 36 ff.; BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 1988 - 4 C 14/88 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. August 2014 - OVG 1 B 57.11 -, juris).

    Die Wirtschaftlichkeit ist allein der Risikosphäre des einzelnen zuzurechnen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, mit Urteil vom 27. August 2014 - OVG 1 B 57.11 -, a.a.O. m.w.N.; BVerwG…, Urteil vom 2. Dezember 1988, a.a.O.).

    Dessen Gestaltungsfreiheit endet erst dort, wo ein einleuchtender Grund für eine vorhandene oder unterlassene Differenzierung nicht mehr erkennbar ist (…BVerwG, Urteile vom 15. Juli 1988, a.a.O. …und vom 2. Dezember 1988, a.a.O.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. August 2014 - OVG 1 B 57.11 -, a.a.O.;… Sauthoff, a.a.O., S. 174 m.w.N.).

    Überdies kann die Klägerin aus einer - möglicherweise rechtswidrigen - Begünstigung Dritter nichts Günstiges für sich ableiten (OVG Berlin-Brandenburg, mit Urteil vom 27. August 2014 - OVG 1 B 57.11 -, a.a.O.).

  • VG Koblenz, 12.08.2026 - 2 K 676/25

    Für Werbeanlage in Koblenz fällt neben Pacht auch Sondernutzungsgebühr an

    Die Festlegung der Werbeflächengröße als Gebührenmaßstab stellt eine zulässige pauschalierende Bewertung dar, die auch dem wirtschaftlichen Interesse des Gebührenschuldners Rechnung trägt (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 4. März 2019, a.a.O. Rn. 4; BVerwG…, Beschluss vom 30. Juni 2015 - 9 B 85.14 -, juris Rn. 5; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. August 2014 - OVG 1 B 57.11 -, juris Rn. 32).

    Lässt die Klägerin aber bei der wirtschaftlichen Kalkulation die Sondernutzungsgebühren außer Betracht, kann dies keinen Verstoß gegen das Äquivalenzprinzip begründen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. August 2014, a.a.O. Rn. 33).

    Vor diesem Hintergrund kann sich die Klägerin, die rechtmäßig zu Sondernutzungsgebühren herangezogen worden ist, auf eine möglicherweise rechtswidrige Verwaltungspraxis unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung von vornherein nicht berufen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. August 2014, a.a.O. Rn. 40).

  • VG Berlin, 28.06.2016 - 1 K 365.14

    Auferlegung von Sondernutzungsgebühren

    Hierfür ist ausreichend, dass die Werbeanlage in den öffentlichen Straßenraum hineinragt (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. August 2014 - OVG 1 B 57.11, juris Rn. 29;… Urteil der Kammer vom 19. Februar 2015 - VG 1 K 273.12, juris Rn. 18 m. w. N.).

    Dem Verbot einer wirtschaftlich erdrosselnden Gebührenerhebung kommt daher bei Sondernutzungsgebühren neben dem Äquivalenzprinzip regelmäßig keine eigenständige Bedeutung zu (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. August 2014, a. a. O., juris Rn. 31 m. w. N.).

    Rn. 20 Die Ausgestaltung der Sondernutzungsgebühr durch den Verordnungsgeber hat die gesetzlichen Vorgaben für die Bemessung von Sondernutzungsgebühren gemäß § 11 Abs. 9 Satz 2 BerlStrG zu beachten; die darin gesetzlich bestimmten Bemessungskriterien der Sondernutzungsgebühren sind unmittelbarer Ausdruck und Konkretisierung des Äquivalenzprinzips (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. August 2014, a. a. O., juris Rn. 32 m. w. N.).

    Es ist letztlich Sache des Unternehmers, abzuschätzen und zu entscheiden, ob die durch die Werbung erzielten Einnahmen in einem günstigen Verhältnis zu den durch die Sondernutzungsgebühren entstehenden Kosten stehen, also kein wirtschaftliches Missverhältnis entsteht (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. August 2014, a. a. O., juris Rn. 32 m. w. N.; bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 30. Juni 2015 - BVerwG 9 B 85/14, juris).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.06.2021 - 1 B 2.19

    Sondernutzungsgebühren für die Nutzung eines öffentlichen Platzes zur Lagerung …

    Diese Gestaltungsfreiheit endet erst dort, wo ein einleuchtender Grund für eine vorhandene oder unterlassene Differenzierung nicht mehr erkennbar ist (vgl. dazu Senatsurteile vom 27. August 2014 - OVG 1 B 57.11 - juris Rn. 38 und 7. Oktober 2010 - OVG 1 B 27.09 - juris Rn. 24).

    Das Äquivalenzprinzip ist nur bei einer gröblichen Störung des Ausgleichsverhältnisses zwischen der Gebühr und dem Vorteil bzw. einer prohibitiven oder erdrosselnden Wirkung verletzt, wobei die individuelle Gewinnerwartung eines Sondernutzers unberücksichtigt bleiben kann (…vgl. Senatsurteile vom 23. April 2015 - OVG 1 B 23.12 - juris Rn. 80 und vom 27. August 2014 - OVG 1 B 57.11 - juris Rn. 32 ff. m.w.N., nachgehend BVerwG, Beschluss vom 30. Juni 2015 - 9 B 85.14 - juris).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.04.2015 - 1 B 23.12

    Sondernutzungsgebühren für die Baustelle zum Rückbau des Palastes der Republik …

    Anderes würde erst dann gelten, wenn die Gebührenerhebung prohibitive Wirkung hätte und dazu führte, dass ein bestimmter Wirtschaftszweig erdrosselt würde (vgl. Urteil des Senats vom 27. August 2014 - OVG 1 B 57.11 -, S. 12 f. des Entscheidungsabdrucks m.w.N.).
  • VGH Bayern, 14.03.2023 - 8 BV 21.1145

    Sondernutzungsgebühren für eine Freischankfläche - Anfechtungsklage

    Weder von der Klägerin dargelegt noch sonst für den Senat erkennbar ist, dass die erhöhten Gebühren zur Unwirtschaftlichkeit der Sondernutzung führen könnten, zumal die Wirtschaftlichkeit allein der Risikosphäre des einzelnen zuzurechnen ist und eine Behörde nicht die individuelle Gewinnerwartung eines Sondernutzers zu berücksichtigen hat (vgl. OVG Berlin-Bbg, U.v. 27.8.2014 - 1 B 57.11 - juris Rn. 32 m.w.N.).
  • VG Berlin, 24.08.2020 - 1 K 11.18

    Gebühr für Schaukästen auf öffentlichem Straßenland auch für politische Parteien

    Zudem tragen die Tarifstellen der Anlage 1 zur Sondernutzungsgebührenverordnung dem jeweils mit der Sondernutzung verbundenen wirtschaftlichen Vorteil differenziert Rechnung (siehe hierzu OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. August 2014 - OVG 1 B 57.11, juris Rn. 32;… siehe auch Urteil der Kammer vom 26. April 2012 - VG 1 K 246.10, juris Rn. 54 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.12.2015 - 12 S 77.15

    Duldung; Nebenbestimmung; auflösende Bedingung; Besitz von Rückreisepapieren

    Nach dem erstinstanzlichen Vortrag des Antragstellers (Schriftsatz vom 25. November 2015) hat er die Nebenbestimmung (noch) nicht mit einem gesonderten Rechtsbehelf angegriffen (zu dieser Möglichkeit: OVG Bremen, Beschluss vom 29. März 2011 - 1 B 57.11 u. a. -, juris Rn. 7 ff.).
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