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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.12.2011 - 1 B 6.11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,3321
BVerwG, 07.12.2011 - 1 B 6.11 (https://dejure.org/2011,3321)
BVerwG, Entscheidung vom 07.12.2011 - 1 B 6.11 (https://dejure.org/2011,3321)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Dezember 2011 - 1 B 6.11 (https://dejure.org/2011,3321)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Dauerhafte Trennung eines Kindes von einem Elternteil infolge einer Ausweisungsverfügung wegen einer 16-21 Jahre zurückliegenden Straftat als klärungsbedürftige Rechtsfrage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 11 Abs. 1 S. 3; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1
    Dauerhafte Trennung eines Kindes von einem Elternteil infolge einer Ausweisungsverfügung wegen einer 16-21 Jahre zurückliegenden Straftat als klärungsbedürftige Rechtsfrage

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Deutsches Kind hindert nicht automatisch die Ausweisung eines straffälligen Ausländers

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (25)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 07.12.2011 - 1 B 6.11
    Dies wäre aber zur Darlegung eines Zulassungsgrundes nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO erforderlich (stRspr, vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 n.F. VwGO Nr. 26 = NJW 1997, 3328 m.w.N.).

    Nachdem der Kläger in der mündlichen Verhandlung keinen entsprechenden Beweisantrag gestellt hat, hätte es ihm oblegen darzutun, weshalb sich dem Berufungsgericht die erwünschte Beweisaufnahme von sich aus hätte aufdrängen müssen (Beschluss vom 19. August 1997 a.a.O.).

  • BVerfG, 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05

    Ausweisung, Schutz von Ehe und Familie, deutsche Kinder, nichteheliche Kinder, …

    Auszug aus BVerwG, 07.12.2011 - 1 B 6.11
    Im Übrigen hat das Oberverwaltungsgericht im angegriffenen Urteil zutreffend ausgeführt, dass das öffentliche Interesse an der Beendigung des Aufenthalts eines Ausländers im Einzelfall auch ganz erhebliche familiäre Belange zurückdrängen kann, wenn von dem Ausländer schwerwiegende Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 2006 - 2 BvR 1935/05 - NVwZ 2006, 682).
  • BVerwG, 22.10.2009 - 1 C 18.08

    Ausweisung; Befristung; Rechtsschutzbedürfnis; Aufenthaltstitel; Erlöschen; …

    Auszug aus BVerwG, 07.12.2011 - 1 B 6.11
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist vielmehr geklärt, dass es bei der im Rahmen der Ermessensentscheidung zu prüfenden Verhältnismäßigkeit einer Ausweisung einer einzelfallbezogenen Würdigung und Abwägung der für die Ausweisung sprechenden öffentlichen Belange und der gegenläufigen Interessen des Ausländers unter Beachtung der insbesondere vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu Art. 8 EMRK entwickelten Kriterien bedarf (vgl. Urteil vom 22. Oktober 2009 - BVerwG 1 C 26.08 - BVerwGE 135, 137 Rn. 28 m.w.N.;… Beschluss vom 10. Februar 2011 - BVerwG 1 B 22.10 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 10.02.2011 - 1 B 22.10

    Ausweisungsschutz; familiäre Bindungen; Kindeswohl

    Auszug aus BVerwG, 07.12.2011 - 1 B 6.11
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist vielmehr geklärt, dass es bei der im Rahmen der Ermessensentscheidung zu prüfenden Verhältnismäßigkeit einer Ausweisung einer einzelfallbezogenen Würdigung und Abwägung der für die Ausweisung sprechenden öffentlichen Belange und der gegenläufigen Interessen des Ausländers unter Beachtung der insbesondere vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu Art. 8 EMRK entwickelten Kriterien bedarf (…vgl. Urteil vom 22. Oktober 2009 - BVerwG 1 C 26.08 - BVerwGE 135, 137 Rn. 28 m.w.N.; Beschluss vom 10. Februar 2011 - BVerwG 1 B 22.10 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 27.07.2011 - 1 B 15.11

    Abschiebungshindernis durch die absehbare Einbürgerung minderjähriger Kinder für …

    Auszug aus BVerwG, 07.12.2011 - 1 B 6.11
    Daher lässt sich regelmäßig - und so auch hier - die Rechtmäßigkeit einer Ausweisungsverfügung im Lichte von Art. 6 GG und Art. 8 EMRK nicht unabhängig von den besonderen Umständen des jeweiligen Einzelfalls beurteilen und ist deshalb einer über den Einzelfall hinausgehenden verallgemeinerungsfähigen Klärung in einem Revisionsverfahren nicht zugänglich (vgl. Beschluss vom 27. Juli 2011 - BVerwG 1 B 15.11 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 25.08.2015 - 10 B 13.715

    Ausweisung eines wegen Betäubungsmitteldelikten mehrfach verurteilten Nigerianers

    Art. 6 GG und Art. 8 EMRK schließen nämlich eine Ausweisung eines Ausländers nicht generell aus, sondern gebieten lediglich, dass anhand einer einzelfallbezogenen Würdigung die für die Ausweisung sprechenden öffentlichen Belange und die gegenläufigen Interessen des Ausländers gegeneinander abgewogen werden (BVerwG, B.v. 7.12.2011 - 1 B 6.11 - juris Rn. 8).

    In der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, dass Drogendelikte als besonders schwerwiegende Straftaten angesehen und demgemäß in die Abwägung mit den besonderen individuellen Belangen und den Interessen des Betroffenen grundsätzlich mit dem entsprechenden Gewicht eingestellt werden können (…vgl. EGMR, U.v. 12.1.2010 -Khan, Nr. 47486/06 - InfAuslR 2010, 369 Rn. 40; BVerwG, B.v. 7.12.2011 -1 B 6.11 - juris Rn. 8).

  • VGH Bayern, 22.01.2013 - 10 B 12.2008

    Ägyptischer Staatsangehöriger; Ermessensausweisung; Verurteilung zu 4 Jahren und …

    Rn. 48 Art. 6 GG und Art. 8 EMRK schließen nämlich eine Ausweisung eines Ausländers nicht generell aus, sondern gebieten lediglich, dass anhand einer einzelfallbezogenen Würdigung die für die Ausweisung sprechenden öffentlichen Belange und die gegenläufigen Interessen des Ausländers gegeneinander abgewogen werden (BVerwG, B.v. 7.12.2011 - 1 B 6.11 - juris Rn. 8).

    In der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, dass Drogendelikte als besonders schwerwiegende Straftaten angesehen und demgemäß in die Abwägung mit den besonderen individuellen Belangen und Interessen des Betroffenen grundsätzlich mit dem entsprechenden Gewicht eingestellt werden können (…vgl. EGMR, U.v. 12.1.2010 - Khan, Nr. 47486/06 - InfAuslR 2010, 369 Rn. 40; BVerwG, B.v. 7.12.2011 -1 B 6.11 - juris Rn. 8).

  • VG Berlin, 23.07.2026 - 24 K 51.25
    Im Einzelfall kann auch die Trennung eines Vaters von seinem deutschen Kind für einen längeren Zeitraum mit den Grundrechten der Betroffenen vereinbar sein (BVerwG, Beschluss vom 7. Dezember 2011 - 1 B 6/11 - juris Rn. 8).
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