Rechtsprechung
| BVerwG, 07.05.2013 - 1 B 6.13 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Klärungsbedürftigkeit der Frage der Eröffnung des Schutzbereichs des Art. 8 EMRK bei unrechtmäßigem Aufenthalt einer betroffenen Person
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EMRK Art. 8; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1, 2
Klärungsbedürftigkeit der Frage der Eröffnung des Schutzbereichs des Art. 8 EMRK bei unrechtmäßigem Aufenthalt einer betroffenen Person - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Gelsenkirchen, 07.07.2011 - 8 K 1355/11
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2012 - 17 A 1985/11
- BVerwG, 07.05.2013 - 1 B 6.13
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 07.05.2013 - 1 B 6.13
Rn. 2 1. Die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO setzt die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die erstrebte Revisionsentscheidung entscheidungserheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts voraus und verlangt außerdem die Angabe, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (stRspr; vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 = NJW 1997, 3328 m.w.N.).Rn. 5 Eine die Revision eröffnende Divergenz ist nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat; für die behauptete Abweichung von einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gilt Entsprechendes (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 a.a.O.).
- BVerfG, 21.02.2011 - 2 BvR 1392/10
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 …
Auszug aus BVerwG, 07.05.2013 - 1 B 6.13
Die Beschwerde entspricht nicht den Darlegungsanforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO, soweit sie eine Abweichung von dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Februar 2011 (2 BvR 1392/10 - NVwZ-RR 2011, 420) geltend macht. - BVerwG, 22.05.2008 - 9 B 34.07
Fildertunnel (Bahnprojekt "Stuttgart 21") kann gebaut werden
Auszug aus BVerwG, 07.05.2013 - 1 B 6.13
Demzufolge war die von der Beschwerde formulierte Frage für die Vorinstanz nicht entscheidungserheblich und erweist sich daher in dem erstrebten Revisionsverfahren nicht als klärungsfähig (stRspr; Beschlüsse vom 7. Januar 1986 - BVerwG 2 B 94.85 - Buchholz 310 § 75 VwGO Nr. 11 S. 5 und vom 22. Mai 2008 - BVerwG 9 B 34.07 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 65 Rn. 5). - BVerwG, 07.01.1986 - 2 B 94.85
Auszug aus BVerwG, 07.05.2013 - 1 B 6.13
Demzufolge war die von der Beschwerde formulierte Frage für die Vorinstanz nicht entscheidungserheblich und erweist sich daher in dem erstrebten Revisionsverfahren nicht als klärungsfähig (stRspr; Beschlüsse vom 7. Januar 1986 - BVerwG 2 B 94.85 - Buchholz 310 § 75 VwGO Nr. 11 S. 5 …und vom 22. Mai 2008 - BVerwG 9 B 34.07 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 65 Rn. 5).
- OVG Niedersachsen, 28.03.2014 - 8 LA 192/13
Anspruch eines albanischen Staatsangehörigen auf Erteilung einer …
Die bei dieser Prüfung ermittelten konkreten individuellen Lebensverhältnisse und auch Lebensperspektiven des Ausländers sind schließlich aber im Rahmen der Rechtfertigungsprüfung nach den Maßgaben des Art. 8 Abs. 2 EMRK in eine gewichtende Gesamtbewertung einzustellen und mit den Gründen, die für eine Aufenthaltsbeendigung sprechen, abzuwägen (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 21.2.2011, a.a.O.; BVerwG, Beschl. v. 7.5.2013 - BVerwG 1 B 6.13 -, juris Rn. 3;… OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 15.3.2012 - 7 A 11417/11 -, juris Rn. 29 und 34 f.;… OVG Bremen, Urt. v. 28.6.2011 - 1 A 141/11 -, NordÖR 2011, 440, 441). - OVG Niedersachsen, 14.01.2015 - 8 ME 136/14
Mangelnde Erforderlichkeit einer Befristung der Wirkungen einer Abschiebung schon …
Die bei dieser Prüfung ermittelten konkreten individuellen Lebensverhältnisse und auch Lebensperspektiven des Ausländers sind schließlich aber im Rahmen der Rechtfertigungsprüfung nach den Maßgaben des Art. 8 Abs. 2 EMRK in eine gewichtende Gesamtbewertung einzustellen und mit den Gründen, die für eine Aufenthaltsbeendigung sprechen, abzuwägen (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 21.2.2011, a.a.O., S. 421; BVerwG, Beschl. v. 7.5.2013 - BVerwG 1 B 6.13 -, juris Rn. 3;… OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 15.3.2012 - 7 A 11417/11 -, juris Rn. 29 und 34 f.;… OVG Bremen, Urt. v. 28.6.2011 - 1 A 141/11 -, NordÖR 2011, 440, 441).
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